In Deutschland räumt das Erbrecht Personen ein, auch nach ihrem Tod über das eigene Vermögen und dessen Verteilung zu verfügen. Deshalb können Edelmetalle, ebenso wie andere materielle und immaterielle Güter, an Verwandte, Freunde, Organisationen und gewissermaßen jede andere Partei vermacht werden. Hier erfahren Sie, was dabei beachtet gehört.
Das Edelmetall-Erbe vorbereiten
Ob Gold, Silber oder Palladium, in Münzen- oder Barrenform, im Schließfach oder aus dem Tresor heraus vererbt: Einschränkungen dahingehend gibt es nicht. Wem Edelmetalle gehören, der darf die nach seinem Tod vererben. Idealerweise trifft man hierzu einige grundlegende Vorkehrungen. Zu beachten ist vor allem bei Erbschaften innerhalb des Verwandten- oder Freundeskreises, dass die Begünstigten der Erbschaft mitunter wenig oder gar keine Kontaktpunkte mit Edelmetallen haben. Es ist also empfehlenswert, es diesen so einfach wie möglich zu machen, den Goldschmuck und Goldmünzen verkaufen zu können.
Eine geeignete Stückelung ist hierbei behilflich. Wer nur einen einzelnen 1-Kilogramm-Barren vererbt, der stellt seine eigenen Erben vor eine kleine Herausforderung. Das Edelmetall müsste dann erst vollständig liquidiert werden, um es innerhalb der Erbgemeinschaft aufzuteilen. Selbst bei einem einzigen Erben ist es für diesen nicht unbedingt vorteilhaft, wenn er einen Kilogramm-Barren Gold liquidieren muss. Kleinere Stückelungen über Münzen oder 1-Unzen-Barren sind da weitaus praktischer.
Vorgaben des Steuerrechts berücksichtigen
Bei einer Erbschaft verdient auch der Fiskus. Aus Sicht des Begünstigten wird eine Erbschaftssteuer fällig, wobei hierbei die unterschiedlichen Freigrenzen je nach Verwandtschaftsgrad berücksichtigt gehören. Generell sind Edelmetalle abgeltungssteuerfrei. Was über die Freigrenze hinausgeht, ist aber zu versteuern.
Freibeträge sind aktuell wie folgt bemessen:
- Ehepartner 500.000 Euro
- Kinder und Stiefkinder 400.000 Euro
- Enkel mindestens 200.000 Euro
- Eltern 100.000 Euro
- Geschwister und Freunde 20.000 Euro
Ist der materielle Wert des Edelmetall-Erbes höher als die oben genannte Freigrenze entsprechend dem Verhältnis zum Verstorbenen, geht es nun an die Versteuerung. In Deutschland greifen Erbschaftssteuersätze zwischen 7 und 50 %. Die geringste Steuerlast greift bei Erbschaften bis zu 75.000 Euro (7 % bei der engen Verwandtschaft, 15 % bei Geschwistern, 30 % bei Freunden). Für Erbschaften bis 300.000 Euro greifen die folgenden Sätze: 11 %, 20 % und 30 % – entsprechend den zuvor genannten Verhältnissen zwischen Begünstigtem und Verstorbenem.
Die höchste Erbschaftssteuer fällt bei Beträgen von 26 Millionen Euro oder höher an. Dann zahlen Partner, Kinder, Enkel und Eltern 30 %, Geschwister 43 % und Freunde 50 %. Zur Kalkulation wird immer der aktuelle Gegenwert des Edelmetalls hinzugezogen, also normalerweise der öffentlich gehandelte Spot-Preis beziehungsweise der Gegenwert, den Erben bei einer Liquidierung bei einem seriösen Edelmetallhändler erhalten.
Sich frühzeitig von Edelmetallen trennen? Das kann sich lohnen!
Bei größeren Edelmetallvermögen kann es sinnvoll sein, einen Teil davon schon vor dem Tod an Begünstigte zu übergeben. Generell gelten bei Schenkungen die identischen Freibeträge und Steuersätze wie bei Erbschaften. Der Gesetzgeber ermöglicht durch die 10-Jahres-Frist aber eine Steuerersparnis. Alle zehn Jahre können die Freibeträge aufs Neue ausgeschöpft werden. So könnte man, zumindest im 10-Jahres-Turnus, immer wieder die jeweils geltenden Freibeträge nutzen, damit später im Todesfall nicht die gesamte Summe auf nur einen Freibetrag angerechnet werden muss.
Über sein Erbe sollte man sich zu Lebzeiten Gedanken machen
Deutschland hat generell eine überschaubare Erbschaftssteuer und dank der Freibeträge bei Schenkungen zudem viel Optimierungspotenzial. Die hohen Freibeträge gewährleisten außerdem, dass kleine und moderate Erbschaften gar nicht besteuert werden. Am besten bespricht man vorab mit seinen künftigen Erben, wie die Edelmetall-Erbschaft steuergünstig und legal einwandfrei konstruiert sein soll.
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