Ein Mann aus München stirbt im März 2025 und hinterlässt seiner Familie neben einer Eigentumswohnung auch rund 3,4 Bitcoin. Der Wert zum Todeszeitpunkt: knapp 280.000 Euro. Das Problem: Den privaten Schlüssel zur Wallet kannte nur er. Die Erben haben bis heute keinen Zugriff. Dieses Szenario ist kein Einzelfall mehr, sondern ein wachsendes rechtliches Massenphänomen.
Kryptowährungen als Erbschaftsmasse: Grundsätzliche Einordnung
Nach deutschem Recht gilt der Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge gemäß § 1922 BGB. Mit dem Tod des Erblassers gehen sämtliche Vermögenswerte auf den oder die Erben über, ohne dass es einer gesonderten Übertragungshandlung bedarf. Kryptowährungen fallen ausdrücklich darunter. Das Bundesfinanzministerium hat Bitcoin, Ether und vergleichbare Token als Wirtschaftsgüter eingestuft, die erbschaftssteuerpflichtig und damit erbfähig sind.
Was sich in der Theorie einfach anhört, scheitert in der Praxis regelmäßig an einer technischen Hürde: Ohne den privaten Schlüssel oder den sogenannten Seed-Phrase (meist 12 oder 24 zufällige Wörter) ist kein Zugang zur Wallet möglich. Weder Banken noch Behörden noch Gerichte können diesen Schlüssel wiederherstellen. Die Blockchain kennt kein Erbscheinverfahren.
Bewertung und Besteuerung im Erbfall
Das Finanzamt bewertet Kryptowährungen zum Kurswert am Todestag des Erblassers. Maßgeblich ist in der Regel der Schlusskurs einer anerkannten Handelsplattform zu diesem Datum. Bei starken Kursschwankungen kann das problematisch werden: Hat Bitcoin am Todestag einen Höchststand, zahlen Erben Erbschaftsteuer auf diesen Wert, selbst wenn der Kurs bis zur tatsächlichen Liquidierung erheblich gesunken ist.
Für Ehepartner gilt ein Freibetrag von 500.000 Euro, für Kinder jeweils 400.000 Euro. Innerhalb dieser Grenzen fällt keine Erbschaftsteuer an. Übersteigt der Wert des geerbten Bitcoin-Bestands diese Grenzen, gelten die regulären Steuersätze der Steuerklasse I, also zwischen 7 und 30 Prozent. Erben sollten außerdem beachten, dass ein späterer Verkauf der Coins unter Umständen einkommenssteuerpflichtig ist, wenn die ursprüngliche Haltefrist des Erblassers unter einem Jahr lag.
Zugangsrechte und praktische Sicherung
Der rechtliche Erwerb der Kryptowährung und der technische Zugang sind zwei verschiedene Dinge. Erben, die den Seed-Phrase nicht kennen, haben zwar eine Forderung gegen den Nachlass, aber keine Möglichkeit, diese durchzusetzen. Gerichte haben in diesem Zusammenhang klargestellt, dass kein Anspruch auf „technische Entschlüsselung“ besteht und auch kein Dritter verpflichtet werden kann, den Zugang herzustellen.
Wer heute Kryptowährungen besitzt und wissen möchte, welche Einstiegs- und Verwahrungsoptionen 2026 gelten, findet auf Plattformen wie Bitcoin kaufen 2026 einen aktuellen Überblick über regulierte Handelsplätze und deren Verwahrungsmodelle. Gerade die Frage, ob man auf einer regulierten Börse oder in einer selbstverwalteten Cold-Wallet verwahrt, hat im Erbfall erhebliche Konsequenzen.
Liegt das Vermögen auf einer regulierten Börse (sogenannte Custodial Wallet), können Erben mit Erbschein und Sterbeurkunde einen Antrag auf Übertragung stellen. Die meisten großen Plattformen haben inzwischen Prozesse dafür etabliert. Bei einer selbstverwalteten Wallet (Non-Custodial) gibt es keinen Ansprechpartner und keinen Wiederherstellungsmechanismus.
Testamentarische Regelungen: Was funktioniert, was nicht
Ein Testament kann die Erbberechtigung regeln, aber keinen technischen Zugang gewähren. Trotzdem ist eine klare testamentarische Regelung unverzichtbar, um Erbstreitigkeiten zu vermeiden und die steuerliche Zuordnung zu vereinfachen. Erblasser sollten im Testament explizit auf den Bestand digitaler Vermögenswerte hinweisen und eine vertrauenswürdige Person benennen, die Kenntnis vom Aufbewahrungsort der Zugangsdaten hat.
In der Praxis haben sich drei Methoden zur Weitergabe des Seed-Phrase bewährt:
- Versiegelter Brief beim Notar: Der Seed-Phrase wird handschriftlich notiert, versiegelt und beim Notar hinterlegt, der ihn erst nach dem Tod des Erblassers herausgibt.
- Treuhänder-Lösung: Eine Vertrauensperson erhält den Seed-Phrase mit der ausdrücklichen Auflage, ihn nur im Todesfall weiterzugeben.
- Shamirs Secret Sharing: Ein kryptografisches Verfahren, das den Schlüssel auf mehrere Teile aufteilt, von denen eine definierte Mindestanzahl zur Rekonstruktion benötigt wird. Mehrere Erben oder Vertrauenspersonen erhalten je ein Fragment.
Haftungsfragen beim Nachlasspfleger und Testamentsvollstrecker
Wird ein Testamentsvollstrecker eingesetzt, trifft ihn die Pflicht, den Nachlass zu sichern und zu verwalten. Kryptowährungen stellen ihn dabei vor besondere Herausforderungen. Er muss nicht nur den rechtlichen, sondern auch den technischen Zugang sicherstellen. Handelt er fahrlässig und geht Vermögen verloren, haftet er persönlich gemäß § 2219 BGB.
Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem Beschluss aus dem Jahr 2023 klargestellt, dass der Testamentsvollstrecker verpflichtet ist, digitale Vermögenswerte mit angemessener Sorgfalt zu sichern. Was „angemessen“ bedeutet, definiert das Gericht funktional: Er muss Maßnahmen ergreifen, die dem Stand der Technik entsprechen und den Verlust des Zugangs verhindern. Konkret heißt das: sofortige Sicherung des Seed-Phrase, möglichst Überführung auf eine regulierte Verwahrlösung, Dokumentation aller Schritte.
Handlungsempfehlungen für Kryptobesitzer und ihre Anwälte
Wer digitale Vermögenswerte in erheblichem Umfang hält, sollte folgende Schritte in Betracht ziehen:
- Einen vollständigen Überblick über sämtliche Wallets und Bestände erstellen und sicher verwahren
- Testamentarisch explizit auf den Bestand hinweisen und einen Testamentsvollstrecker benennen, der technisch versiert ist oder sich technisch beraten lässt
- Den Seed-Phrase niemals digital speichern (E-Mail, Cloud, Foto), sondern ausschließlich physisch und an einem sicheren Ort
- Steuerlich: Den Anschaffungszeitpunkt und -wert dokumentieren, damit Erben die Haltefrist und eventuelle Kursgewinne korrekt berechnen können
- Bei Beständen über 50.000 Euro einen Fachanwalt für Erbrecht hinzuziehen, der mit digitalen Vermögenswerten vertraut ist
Anwälte, die Mandanten in diesem Bereich beraten, sollten außerdem die Entwicklungen rund um die EU-Verordnung MiCA im Blick behalten. Seit 2024 gelten für Krypto-Dienstleister in der EU einheitliche Anforderungen, darunter auch Vorgaben zur Verwahrhaltung von Kundenvermögen. Diese regulatorischen Standards verändern, was Erben bei Custodial-Lösungen erwarten dürfen und welche Nachweispflichten für Plattformen gelten.
Die Rechtslage zu Kryptowährungen im Erbrecht ist in Deutschland grundsätzlich geklärt. Die Herausforderung liegt nicht im Gesetz, sondern in der technischen Realität der Blockchain. Wer heute handelt, erspart seinen Erben morgen erheblichen Aufwand und im schlimmsten Fall den vollständigen Vermögensverlust.
Redaktion anwalt-seiten.de
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