Seit der Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland hat sich die Rechtslage für Verbraucher, Besitzer und Anbauer grundlegend verändert. Was lange Zeit als strafbare Handlung galt, ist unter bestimmten Voraussetzungen heute legal – doch die genauen Regeln sind komplex und werden von vielen Menschen noch immer missverstanden.
Ob es um den erlaubten Besitz, den privaten Anbau oder den Konsum in der Öffentlichkeit geht: Das deutsche Cannabis-Recht setzt klare Grenzen, die jeder kennen sollte. Verstöße können nach wie vor rechtliche Konsequenzen haben – daher lohnt es sich, die aktuellen gesetzlichen Regelungen genau zu kennen.
🌿 Erlaubte Besitzmenge: Erwachsene ab 18 Jahren dürfen bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit bei sich tragen.
🏠 Privater Anbau: Zuhause sind bis zu 3 Cannabispflanzen zum Eigenkonsum erlaubt.
🚫 Konsumverbote: Der Konsum ist u. a. in der Nähe von Schulen, Kinderspielplätzen und in Fußgängerzonen tagsüber verboten.
Cannabis-Recht in Deutschland: Ein Überblick über die aktuelle Gesetzeslage
Seit der Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland im April 2024 befindet sich das Land in einem bedeutenden rechtlichen Wandel, der sowohl Konsumenten als auch Unternehmen und Behörden vor neue Herausforderungen stellt. Das Cannabisgesetz (CanG) regelt dabei unter anderem den Besitz, den Eigenanbau sowie die Weitergabe von Cannabis für Erwachsene ab 18 Jahren. So ist es Volljährigen nun erlaubt, bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit und bis zu 50 Gramm im privaten Bereich zu besitzen, während der Konsum in bestimmten öffentlichen Bereichen weiterhin untersagt bleibt. Um in diesem komplexen Rechtsbereich den Überblick zu behalten, ist es wichtig, sich kontinuierlich über aktuelle Entwicklungen und gesetzliche Änderungen zu informieren.
Die Geschichte der Cannabis-Legalisierung in Deutschland
Die Geschichte der Cannabis-Legalisierung in Deutschland ist geprägt von jahrzehntelangen politischen Debatten, gesellschaftlichem Wandel und einem zunehmenden Umdenken in der Drogenpolitik. Lange Zeit wurde Cannabis ausschließlich als illegale Substanz betrachtet, deren Besitz und Konsum strafrechtlich verfolgt wurde. Erst in den letzten Jahren gewann die Diskussion um eine mögliche Legalisierung deutlich an Fahrt, befeuert durch wissenschaftliche Erkenntnisse über medizinische Anwendungsmöglichkeiten und internationale Erfahrungen aus Ländern wie den Niederlanden oder Kanada. Im Jahr 2024 markierte Deutschland schließlich einen historischen Wendepunkt, als mit dem Cannabisgesetz (CanG) der private Besitz und Eigenanbau unter bestimmten Bedingungen für Erwachsene erlaubt wurde. Seitdem hat sich der Markt für cannabishaltige Produkte erheblich entwickelt, und Verbraucher informieren sich zunehmend über legale Alternativen wie THC Gummibärchen, die als beliebte Konsumform an Beliebtheit gewonnen haben.
Was ist seit der Legalisierung erlaubt und was bleibt verboten?

Seit der Legalisierung von Cannabis in Deutschland dürfen Erwachsene ab 18 Jahren bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit bei sich tragen und zu Hause bis zu 50 Gramm für den Eigenbedarf aufbewahren. Zudem ist der private Anbau von bis zu drei Cannabispflanzen pro Person gestattet, sofern diese vor dem Zugriff von Minderjährigen geschützt sind. Nach wie vor verboten bleibt jedoch der Konsum in der Nähe von Schulen, Kinderspielplätzen und in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr sowie der gewerbliche Handel ohne entsprechende Genehmigung. Wer gegen diese Regelungen verstößt, muss mit empfindlichen Bußgeldern oder strafrechtlichen Konsequenzen rechnen, weshalb eine genaue Kenntnis der geltenden Vorschriften unerlässlich ist.
Besitz, Anbau und Konsum: Die wichtigsten Regelungen im Detail
Seit der Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland dürfen Erwachsene ab 18 Jahren bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit bei sich tragen, ohne sich strafbar zu machen. Zu Hause ist der Besitz von bis zu 50 Gramm getrockneten Cannabis gestattet, wobei zusätzlich der Eigenanbau von maximal drei weiblichen Cannabispflanzen pro Person erlaubt ist. Der Konsum in der Öffentlichkeit unterliegt jedoch strengen Einschränkungen: In der Nähe von Schulen, Kinderspielplätzen, Sportstätten und in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr ist das Rauchen von Cannabis ausdrücklich verboten. Wer gegen diese Regelungen verstößt, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen, weshalb es sich lohnt, die geltenden Vorschriften genau zu kennen.
- In der Öffentlichkeit sind maximal 25 Gramm Cannabis erlaubt.
- Zuhause dürfen bis zu 50 Gramm sowie drei Cannabispflanzen besessen werden.
- Der Konsum ist in der Nähe von Schulen und Kinderspielplätzen verboten.
- In Fußgängerzonen gilt ein Konsumverbot zwischen 7 und 20 Uhr.
- Verstöße gegen die Regelungen können mit Bußgeldern geahndet werden.
Strafen und Konsequenzen bei Verstößen gegen das Cannabis-Gesetz
Wer gegen die Regelungen des Cannabisgesetzes verstößt, muss in Deutschland mit empfindlichen Strafen rechnen. Der Besitz von Mengen oberhalb der erlaubten Grenze von 25 Gramm in der Öffentlichkeit oder 50 Gramm im privaten Bereich kann als Ordnungswidrigkeit oder sogar als Straftat gewertet werden. Besonders streng wird der Handel, Anbau und die Weitergabe von Cannabis außerhalb der gesetzlich genehmigten Rahmenbedingungen geahndet, wobei Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren möglich sind. Der Konsum in der Nähe von Schulen, Kindertagesstätten oder Spielplätzen ist ausdrücklich verboten und wird mit Bußgeldern geahndet, die je nach Bundesland variieren können. Wer Cannabis an Minderjährige abgibt oder sie zum Konsum verleitet, begeht eine besonders schwere Straftat, die mit Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder mehr bestraft werden kann.
📌 Besitzgrenzen: Mehr als 25 g in der Öffentlichkeit oder 50 g zu Hause können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
📌 Schutz von Minderjährigen: Die Weitergabe von Cannabis an Personen unter 18 Jahren ist eine schwere Straftat und wird mit bis zu 3 Jahren Freiheitsentzug bestraft.
📌 Konsumverbotszonen: In der Nähe von Schulen und Spielplätzen (Schutzbereich 100 m) ist der Konsum verboten und wird mit Bußgeldern geahndet.
Häufige Fragen zum Cannabis-Recht in Deutschland
Rund um das Cannabis-Recht in Deutschland gibt es viele Fragen, die Bürgerinnen und Bürger beschäftigen – von erlaubten Mengen bis hin zu den Regelungen für den Eigenanbau. Besonders häufig wird gefragt, welche Mengen zum persönlichen Konsum legal erworben und besessen werden dürfen und welche Strafen bei Verstößen drohen. In diesem Artikel beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um das deutsche Cannabis-Recht und geben Ihnen einen umfassenden Überblick über die aktuelle Rechtslage.
Häufige Fragen zu Cannabis-Recht Deutschland
Was regelt das Cannabisgesetz in Deutschland seit April 2024?
Mit dem Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) am 1. April 2024 wurde der Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene in Deutschland teilweise legalisiert. Volljährige Personen dürfen seitdem bis zu 25 Gramm getrocknetes Cannabis in der Öffentlichkeit mitführen und zu Hause bis zu 50 Gramm lagern. Zudem ist der private Eigenanbau von bis zu drei weiblichen Hanfpflanzen erlaubt. Der kommerzielle Verkauf im Einzelhandel bleibt jedoch weiterhin untersagt. Die neue Regelung gilt ausschließlich für den Freizeitkonsum und unterliegt strengen Auflagen zum Jugend- und Gesundheitsschutz.
Wie viel Cannabis darf man in Deutschland legal bei sich tragen?
Erwachsene ab 18 Jahren dürfen in Deutschland laut der aktuellen Cannabisregelung bis zu 25 Gramm Marihuana oder Haschisch in der Öffentlichkeit besitzen, ohne strafrechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen. In privaten Räumlichkeiten ist die Aufbewahrung von bis zu 50 Gramm getrockneter Cannabisblüten gestattet. Das Überschreiten dieser Freigrenzen kann jedoch weiterhin strafrechtlich verfolgt werden. Besondere Einschränkungen gelten in der Nähe von Schulen, Kitas, Spielplätzen und Sportstätten, wo das Mitführen und Konsumieren von Cannabis generell verboten bleibt.
Ist der Kauf von Cannabis in Deutschland legal, und wo kann man es erwerben?
Der gewerbliche Verkauf von Freizeitcannabis in Apotheken oder Geschäften ist in Deutschland bislang nicht erlaubt. Legaler Bezug ist lediglich über sogenannte Cannabis Social Clubs möglich, die als nicht-kommerzielle Anbauvereinigungen organisiert sind und Mitgliedern begrenzte Mengen zur Verfügung stellen dürfen. Medizinisches Cannabis hingegen kann seit 2017 auf ärztliche Verschreibung in Apotheken erworben werden. Ein freier Markt für Genusscannabis, wie etwa in einigen anderen Ländern, existiert in Deutschland derzeit noch nicht. Weitere Modellprojekte zum regulierten Handel sind geplant, aber noch nicht umgesetzt.
Was sind Cannabis Social Clubs und wer darf ihnen beitreten?
Cannabis Social Clubs, auch Anbauvereinigungen genannt, sind gemeinnützige Zusammenschlüsse, in denen Mitglieder gemeinschaftlich Cannabis für den Eigenbedarf anbauen und untereinander weitergeben dürfen. Mitglied können ausschließlich volljährige deutsche Staatsbürger oder Personen mit dauerhaftem Wohnsitz in Deutschland werden. Pro Verein sind maximal 500 Mitglieder zugelassen. Die monatliche Abgabemenge ist auf 25 Gramm pro Person begrenzt, für unter 21-Jährige gilt eine reduzierte Obergrenze von 10 Gramm. Vereine benötigen eine behördliche Genehmigung und unterliegen strengen Dokumentations- und Jugendschutzpflichten.
Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen das Cannabisgesetz in Deutschland?
Bei Überschreitung der gesetzlich erlaubten Besitzmengen drohen in Deutschland empfindliche Bußgelder oder strafrechtliche Konsequenzen, abhängig von der Menge und den Begleitumständen. Der Besitz größerer Mengen, der Handel sowie die Weitergabe an Minderjährige werden weiterhin als Straftat gewertet und können mit Freiheitsstrafen geahndet werden. Konsum oder Besitz in verbotenen Schutzzonen wie Schulumgebungen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Wer als Wiederholungstäter oder im Rahmen organisierter Betäubungsmittelkriminalität auffällt, muss mit verschärften Sanktionen rechnen. Das bestehende Betäubungsmittelrecht gilt ergänzend weiterhin für illegale Substanzen.
Wie unterscheidet sich medizinisches Cannabis rechtlich vom Freizeitkonsum in Deutschland?
Medizinisches Cannabis ist in Deutschland seit 2017 auf ärztliche Verschreibung legal und wird in Apotheken als Arzneimittel abgegeben. Es unterliegt dem Arzneimittelgesetz sowie dem Betäubungsmittelrecht und darf ausschließlich zur Behandlung anerkannter Erkrankungen eingesetzt werden. Die Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen ist möglich, jedoch an strenge Voraussetzungen geknüpft. Freizeitcannabis hingegen fällt unter das Konsumcannabisgesetz, das ausschließlich den Eigengebrauch regelt und keinerlei medizinische Indikation erfordert. Beide Bereiche sind rechtlich klar voneinander getrennt und dürfen nicht miteinander vermischt werden.
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