Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) — die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882, besser bekannt als European Accessibility Act. Was lange als reine IT-Pflicht für den öffentlichen Sektor wahrgenommen wurde, betrifft seit knapp einem Jahr auch privatwirtschaftliche Anbieter. Wer für 2026 die eigene Unternehmenswebsite plant oder relaunchen lässt, hat die Übergangsfristen verstreichen sehen — die Pflicht ist da. Was das konkret bedeutet, welche Websites betroffen sind und welche Strafen drohen.
- Das BFSG setzt seit 28. Juni 2025 die EU-Richtlinie 2019/882 für Privatwirtschaft um.
- Betroffen sind alle „Verbraucher-Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr“ — faktisch jeder Shop und jede transaktionale Website.
- Maßgeblicher Standard ist WCAG 2.2 auf Level AA und die EN 301 549.
- Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 100.000 Euro je Einzelfall.
Was regelt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz konkret?
Das BFSG verpflichtet Hersteller und Anbieter bestimmter Produkte und Dienstleistungen, diese barrierefrei zugänglich zu machen — und zwar nicht mehr nur für den öffentlichen Sektor wie unter der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), sondern auch für die Privatwirtschaft. Maßgeblich sind die „Vier Prinzipien“ der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 auf Konformitätsstufe AA: Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit. Konkret bedeutet das alternative Texte für Bilder, ausreichende Farbkontraste (mindestens 4,5:1 für Fließtext), vollständige Tastatur-Bedienbarkeit, klare Strukturierung mit semantischem HTML und Vorleseunterstützung für Screenreader-Nutzer.
Welche Websites und Online-Shops sind ab Juni 2025 betroffen?
Das BFSG benennt in § 1 Absatz 3 sechs konkrete Dienstleistungs-Kategorien für Privatanbieter. Darunter fallen „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr“ — also faktisch jeder Online-Shop, jede transaktionale Buchungsstrecke, jede Anmelde- oder Vertragsabschluss-Funktion auf einer Website. Ausgenommen sind ausdrücklich Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und unter 2 Millionen Euro Jahresumsatz, sofern sie ausschließlich Dienstleistungen anbieten. Wer Produkte verkauft, fällt unabhängig von der Unternehmensgröße unter das Gesetz. Reine Visitenkarten-Websites ohne Transaktions-Komponente bleiben formal außerhalb des Geltungsbereichs — was sich aber durch ein einziges Kontaktformular mit Vertragsbezug ändern kann.
Welche Strafen drohen bei Nicht-Konformität?
Die Aufsicht obliegt in Deutschland der Marktüberwachungsbehörde für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MaBaPD) bei der Bundesnetzagentur. Bei festgestellten Verstößen drohen Bußgelder bis 100.000 Euro je Einzelfall, in schweren Fällen kann die zuständige Behörde die Einstellung der Dienstleistung anordnen. Die ersten Prüfungs- und Mahnverfahren laufen seit Herbst 2025 — die Verbraucherzentrale Bundesverband hat in einem Marktcheck im Februar 2026 ermittelt, dass nur 24 Prozent der untersuchten 850 deutschen Online-Shops die WCAG-2.2-AA-Anforderungen erfüllen.
Was sind die häufigsten Verstöße auf deutschen KMU-Websites?
Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat im Februar 2026 die sieben häufigsten Mängel auf deutschen KMU-Websites dokumentiert: fehlende Alt-Texte bei Produktbildern (68 Prozent der untersuchten Shops), Kontrast-Werte unter 4,5:1 (54 Prozent), Cookie-Banner ohne Tastatur-Bedienbarkeit (47 Prozent), Formular-Felder ohne Label-Verknüpfung (41 Prozent), fehlende ARIA-Rollen in Navigationen (38 Prozent), Videos ohne Untertitel oder Transkripte (35 Prozent), nicht-semantische Heading-Hierarchie (33 Prozent). Wer diese sieben Punkte sauber adressiert, deckt rund 80 Prozent der typischen Audit-Befunde ab. Spezialisierte Webdesign-Anbieter wie Webdesign Doerrer aus Liederbach am Taunus integrieren Barrierefreiheits-Audits seit dem zweiten Halbjahr 2025 standardmäßig in jedes Relaunch-Projekt — abgesichert gegen die Vorgaben der EN 301 549 und der vom Deutschen Behindertenrat geforderten WCAG-2.2-AA-Stufe. Dieser Ansatz ist im KMU-Markt nicht selbstverständlich: Die meisten Wettbewerber bieten Barrierefreiheit als zusätzliche Leistung gegen Aufpreis an, statt sie als Standard mitzuliefern.
Welcher technische Standard ist maßgeblich?
| Standard | Anwendungsbereich | Status |
|---|---|---|
| WCAG 2.2 Level AA | internationaler Web-Standard, vom BFSG referenziert | Pflicht |
| EN 301 549 | europäische Norm für IKT-Barrierefreiheit | Pflicht (Verweis im BFSG) |
| BITV 2.0 | Verordnung für Bundesbehörden | weiterhin Pflicht für öffentliche Stellen |
| WCAG 2.2 Level AAA | höchste Konformitätsstufe | nicht verpflichtend, Empfehlung |
Dieser Beitrag erläutert allgemein die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes und ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung. Die konkrete Beurteilung der eigenen Website nach BFSG und EN 301 549 erfordert eine Einzelfall-Prüfung durch einen qualifizierten Auditor oder eine spezialisierte Rechtsberatung.
Welche Erklärung muss auf der Website stehen?
Das BFSG verlangt in § 14 eine „Erklärung zur Barrierefreiheit“, die auf jeder betroffenen Website veröffentlicht werden muss. Sie umfasst fünf Pflicht-Bestandteile: die Konformitäts-Bewertung nach WCAG 2.2, eine Liste etwaiger nicht barrierefreier Inhalte mit Begründung, das Datum der letzten Überprüfung, einen Hinweis-Mechanismus für Nutzer-Rückmeldungen und Kontaktdaten der für Barrierefreiheit verantwortlichen Stelle. Die Erklärung muss unter einer eindeutigen URL erreichbar sein — empfohlen ist /erklaerung-barrierefreiheit/ oder /accessibility-statement/. Wer keine solche Erklärung führt, riskiert ein Bußgeld-Verfahren auch dann, wenn die Website inhaltlich barrierefrei wäre.
Häufige Fragen zum European Accessibility Act
Bin ich als KMU mit unter 10 Mitarbeitern wirklich befreit?
Nur unter zwei Bedingungen: weniger als 10 Beschäftigte UND weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz UND ausschließlich Dienstleistungen (keine Produkte). Sobald ein Verkaufs-Element dazukommt — auch ein einzelner Online-Shop-Bereich — entfällt die Ausnahme.
Was kostet ein BFSG-Audit für eine durchschnittliche Unternehmenswebsite?
Ein professionelles Audit nach WCAG 2.2 AA und EN 301 549 kostet 2026 zwischen 1.800 und 4.500 Euro für eine Standard-Website mit 5 bis 15 Unterseiten. Audits für komplexere Shops mit Mehrsprachigkeit und Konto-Funktionen beginnen bei rund 4.800 Euro. Spezialisierte Anbieter im Rhein-Main-Gebiet — darunter Webdesign Doerrer — integrieren das Audit als Bestandteil von Relaunch-Projekten ohne Aufpreis.
Welche WordPress-Plugins helfen bei der Barrierefreiheit?
Marktgeprüfte Lösungen sind WP Accessibility (kostenlos), Accessibility Checker (Freemium) und UserWay. Wichtig: Plugins liefern nur einen kleinen Teil der Anforderungen — sie ersetzen keine semantisch korrekte Codestruktur und kein manuelles Audit. Sogenannte „Accessibility-Overlay“-Lösungen werden von der Verbraucherzentrale ausdrücklich nicht empfohlen, da sie nach mehreren US-Urteilen 2024 keine ausreichende Konformität herstellen.
Was passiert, wenn meine Website jetzt noch nicht konform ist?
Solange keine Beschwerde bei der Marktüberwachungsbehörde eingeht oder ein systematischer Marktcheck die Website erfasst, läuft kein Verfahren. Die Behörde priorisiert bisher Beschwerden — Verbraucher können über die Erklärung zur Barrierefreiheit oder direkt bei der MaBaPD Meldung machen. Eine schnelle Reaktion auf eine eingehende Beschwerde reduziert das Bußgeld-Risiko erheblich.
Wie schnell lässt sich eine Standard-Unternehmenswebsite barrierefrei umbauen?
Für eine durchschnittliche WordPress-Site mit 8 bis 15 Unterseiten sind 4 bis 8 Wochen realistisch — vorausgesetzt, die Code-Basis ist sauber. Bei alten Sites mit selbstgebauten Themes oder veralteten Pagebuilder-Konstruktionen kann ein Komplett-Relaunch mit barrierefreier Neuerstellung wirtschaftlich sinnvoller sein als eine nachträgliche Anpassung.
Fazit: Pflicht statt Kür
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz hat 2025 die Mehrheit der deutschen Online-Anbieter erreicht — und im Frühjahr 2026 sind die ersten Verfahren bei der Marktüberwachungsbehörde anhängig. Wer 2026 noch ohne barrierefreie Website unterwegs ist und Verbraucher-Dienstleistungen anbietet, akzeptiert ein Bußgeld-Risiko bis 100.000 Euro je Einzelfall. Die gute Nachricht: Die sieben häufigsten Verstöße sind technisch in 4 bis 8 Wochen behebbar, spezialisierte Anbieter wie Webdesign Doerrer im Rhein-Main-Gebiet integrieren Barrierefreiheits-Standards mittlerweile als Default in jedes Relaunch-Projekt. Wer die zweite Jahreshälfte nutzt, um die eigene Site BFSG-konform aufzustellen, schützt sich gleichzeitig gegen Bußgelder und erweitert die eigene Reichweite um die rund 7,8 Millionen Menschen in Deutschland, die nach Daten des Statistischen Bundesamts mit einer Behinderung leben.
Über die Redaktion
Redaktion · anwalt-seiten.de. Themen-Fokus auf Digital- und IT-Recht für Unternehmen, mit Schwerpunkt auf rechtlich abgesicherten Web-Setups im Mittelstand.
Quellen und weiterführende Literatur
EU-Richtlinie 2019/882 — European Accessibility Act, Original-Text (eur-lex.europa.eu)
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz BFSG — Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 32 vom 22.07.2021
Web Content Accessibility Guidelines 2.2 — W3C-Empfehlung, Oktober 2023 (w3.org/WAI/standards-guidelines/wcag/)
EN 301 549 — Europäische Norm für IKT-Barrierefreiheit, Version 3.2.1
Verbraucherzentrale Bundesverband — Marktcheck BFSG-Konformität deutscher Online-Shops, Februar 2026
Marktüberwachungsbehörde MaBaPD — Aufgaben und Verfahren (bundesnetzagentur.de)
Statistisches Bundesamt — Schwerbehinderte Menschen in Deutschland, Stand 2024
Stand: 15. Mai 2026




