Bei Gartenarbeiten geht es meist nur um den eigenen Geschmack. Spätestens dann, wenn Boden angehoben, das Geländeniveau verändert oder neuer Rollrasen bis an die Grundstücksgrenze verlegt wird, können jedoch auch rechtliche Fragen entstehen. Gerade solche Arbeiten führen in der Praxis immer wieder zu Unsicherheiten und Konflikten zwischen Nachbarn. Das Nachbarrecht setzt hier klare, wenn auch nicht immer auf den ersten Blick erkennbare Grenzen.
Dieser Ratgeber zeigt, welche rechtlichen Vorgaben beim Gartenbau zu beachten sind, wie Geländeaufhöhungen und Rollrasen rechtlich eingeordnet werden und welche Rolle Grenzabstände spielen. Ziel ist es, rechtliche Risiken verständlich darzustellen und Orientierung für typische Alltagssituationen zu geben.
Rechtliche Grundlagen des Nachbarrechts im Gartenbau
Die rechtliche Beurteilung von Garten- und Geländemaßnahmen stützt sich in Deutschland auf mehrere Gesetzesebenen. Ausgangspunkt ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Maßgeblich sind hier insbesondere § 903 BGB, der dem Eigentümer grundsätzlich das Recht gibt, mit seinem Grundstück nach Belieben zu verfahren, sowie §§ 906 und 907 BGB, die Grenzen dieser Nutzung festlegen, sobald Beeinträchtigungen für Nachbargrundstücke entstehen oder drohen – sei es durch bauliche Maßnahmen, eine Bodenerhöhung oder die Verlegung von Rollrasen von Rollrasenshop.de.
Diese bundesrechtlichen Regelungen werden durch die Landesnachbarrechtsgesetze ergänzt, etwa das Nachbarrechtsgesetz Nordrhein-Westfalen (NachbG NRW), das Nachbarrechtsgesetz Baden-Württemberg (NRG BW) oder vergleichbare Gesetze anderer Bundesländer. Sie enthalten speziellere Vorschriften zu Bodenerhöhungen, Aufschüttungen und Grenzabständen. Zusätzlich kann öffentliches Baurecht einschlägig sein, insbesondere die jeweilige Landesbauordnung, wenn Geländeveränderungen eine gewisse Höhe oder ein bestimmtes Ausmaß erreichen.
Für die rechtliche Praxis bedeutet dies, dass Gartenbau nicht allein eine Frage des Eigentumsrechts ist, sondern immer im Zusammenspiel mehrerer gesetzlicher Regelwerke beurteilt werden muss.
Was gilt rechtlich als Gelände- oder Bodenerhöhung?
Der Begriff der Gelände- oder Bodenerhöhung ist gesetzlich nicht einheitlich definiert, wird jedoch in den Landesnachbarrechtsgesetzen funktional beschrieben. So spricht etwa § 30 NachbG NRW von einer Erhöhung der Erdoberfläche gegenüber dem Nachbargrundstück. Gemeint sind alle Maßnahmen, bei denen Erdreich aufgebracht oder das natürliche Geländeniveau dauerhaft verändert wird.
Dazu zählen klassische Aufschüttungen, der Ausgleich von Höhenunterschieden oder vorbereitende Erdarbeiten für Gartenanlagen. Entscheidend ist nicht, ob die Maßnahme als „Gartenarbeit“ bezeichnet wird, sondern welche tatsächlichen Auswirkungen sie hat.
Eine rechtlich relevante Bodenerhöhung liegt insbesondere dann vor, wenn das neue Niveau höher liegt als das Nachbargrundstück und dadurch Gefahren wie Abrutschen, Abschwemmen oder veränderter Wasserabfluss entstehen können. Auch § 907 BGB kann in diesem Zusammenhang Bedeutung erlangen, wenn eine Anlage oder Veränderung die ernsthafte Gefahr eines Schadens für das Nachbargrundstück begründet.
Damit zeigt sich: Schon vergleichsweise einfache Maßnahmen können rechtlich relevant werden, sobald sie das natürliche Gleichgewicht zwischen benachbarten Grundstücken verändern.
Geländeaufhöhung an der Grundstücksgrenze: Rechte und Pflichten
Die Zulässigkeit einer Geländeaufhöhung an der Grundstücksgrenze richtet sich maßgeblich nach den Landesnachbarrechtsgesetzen. Exemplarisch bestimmt § 30 NachbG NRW, dass derjenige, der den Boden seines Grundstücks über das Niveau des Nachbargrundstücks erhöht, entweder einen ausreichenden Abstand zur Grenze einhalten oder geeignete Vorkehrungen treffen muss, um eine Schädigung des Nachbargrundstücks auszuschließen.
Vergleichbare Regelungen finden sich etwa in § 9 NRG Baden-Württemberg. Diese Vorschriften konkretisieren die allgemeinen Eigentumsgrenzen aus § 903 BGB und dienen dem Schutz des Nachbarn vor negativen Folgen der Geländeveränderung. Ein fester Mindestabstand ist dabei häufig nicht gesetzlich festgelegt. Stattdessen verlangt das Gesetz eine einzelfallbezogene Betrachtung, bei der Höhe der Aufschüttung, Bodenbeschaffenheit und Gefälle berücksichtigt werden.
Ergänzend kann ein Unterlassungs- oder Beseitigungsanspruch aus § 1004 BGB bestehen, wenn die Maßnahme zu einer unzulässigen Beeinträchtigung führt. Wer eine Geländeaufhöhung plant, ist daher gut beraten, die gesetzlichen Pflichten frühzeitig zu prüfen und technische Sicherungsmaßnahmen einzuplanen, um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Aufschüttungen, Stützmauern und Sicherungsmaßnahmen
Aufschüttungen und technische Sicherungsmaßnahmen spielen im Nachbarrecht eine zentrale Rolle, wenn das Geländeniveau verändert wird. Rechtlich werden Aufschüttungen in vielen Landesnachbarrechtsgesetzen ausdrücklich erwähnt.
In Baden-Württemberg etwa regelt § 8 Nachbarrechtsgesetz Baden-Württemberg (NRG BW) sogenannte Aufschichtungen. Danach müssen Aufschüttungen, die nicht höher als zwei Meter sind, in der Regel einen Mindestabstand von 0,50 Metern zur Grundstücksgrenze einhalten, sofern keine geeigneten Sicherungsmaßnahmen vorhanden sind. Auch höhere Aufschüttungen können zulässig sein, wenn sie durch bauliche Maßnahmen wie Stützmauern oder Böschungen ausreichend gesichert werden.
Ergänzend greift bundesrechtlich § 907 Abs. 1 BGB, wenn durch eine Aufschüttung die ernsthafte Gefahr eines Schadens für das Nachbargrundstück entsteht. In solchen Fällen kann der Nachbar verlangen, dass die Anlage gesichert oder beseitigt wird. Stützmauern und ähnliche Sicherungskonstruktionen sind rechtlich oft als bauliche Anlagen einzuordnen und können zusätzlich der jeweiligen Landesbauordnung unterfallen.
Für Grundstückseigentümer bedeutet dies, dass Aufschüttungen nicht isoliert betrachtet werden dürfen, sondern immer im Zusammenhang mit den notwendigen Sicherungsmaßnahmen und deren rechtlicher Zulässigkeit.
Rollrasen im Grenzbereich: Rechtliche Einordnung
Für Rollrasen existieren keine eigenständigen Grenzabstandsvorschriften in den Landesnachbarrechtsgesetzen. Rechtlich wird Rollrasen grundsätzlich als Teil der gärtnerischen Nutzung des Grundstücks eingeordnet. Dennoch kann seine Verlegung nachbarrechtlich relevant werden, wenn sie mit einer Bodenerhöhung oder einer Veränderung des Wasserabflusses verbunden ist.
Maßgeblich sind hier wiederum die allgemeinen Vorschriften des § 903 BGB sowie die Schutzregelungen aus § 906 BGB, der unzulässige Einwirkungen auf Nachbargrundstücke untersagt. Wird durch die Rollrasen-Verlegung das Geländeniveau angehoben, greifen zusätzlich die Regelungen der jeweiligen Landesnachbarrechtsgesetze zu Bodenerhöhungen, etwa § 30 NachbG NRW oder § 9 NRG BW.
Problematisch kann insbesondere sein, wenn Niederschlagswasser infolge des neuen Rasenniveaus verstärkt auf das Nachbargrundstück abfließt. In solchen Fällen kann ein Unterlassungsanspruch aus § 1004 BGB bestehen. Rechtlich entscheidend ist daher nicht der Rollrasen als solcher, sondern die mit seiner Verlegung verbundenen Auswirkungen auf das Nachbargrundstück.
Grenzabstände im Gartenrecht: Was ist zu beachten?
Grenzabstände spielen im Gartenrecht eine wichtige Rolle, werden jedoch je nach Art der Maßnahme unterschiedlich geregelt. Während für Anpflanzungen konkrete Abstände in den Landesnachbarrechtsgesetzen festgelegt sind, enthalten diese für Bodenerhöhungen und Aufschüttungen häufig keine festen Meterangaben.
Stattdessen knüpfen Vorschriften wie § 30 NachbG NRW oder § 9 NRG BW an den Grundsatz an, dass entweder ein ausreichender Abstand einzuhalten oder eine Schädigung des Nachbargrundstücks durch geeignete Maßnahmen auszuschließen ist. Ergänzend ist § 906 BGB zu berücksichtigen, wenn durch fehlende Abstände unzumutbare Einwirkungen entstehen. Für lose Materialien oder Aufschichtungen gelten in einigen Bundesländern, etwa nach § 8 NRG BW, konkrete Mindestabstände.
Grenzabstände sind daher stets im Zusammenhang mit der konkreten Maßnahme, ihrer Höhe und ihren Auswirkungen zu beurteilen. Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Wer Arbeiten im Grenzbereich plant, sollte die einschlägigen landesrechtlichen Vorschriften prüfen und im Zweifel einen größeren Abstand wählen oder technische Sicherungen vorsehen, um rechtliche Risiken zu vermeiden.
Typische Streitfälle und praktische Beispiele
In der Praxis entstehen nachbarrechtliche Konflikte im Gartenbau häufig nicht aus einzelnen Maßnahmen, sondern aus deren konkreten Auswirkungen. Ein klassischer Streitfall betrifft abfließendes Oberflächenwasser nach einer Geländeaufhöhung.
Wird das Geländeniveau eines Grundstücks angehoben und fließt Regenwasser anschließend verstärkt auf das Nachbargrundstück, kann dies eine unzulässige Einwirkung im Sinne von § 906 Abs. 1 BGB darstellen. Auch § 1004 BGB kommt in solchen Fällen regelmäßig zur Anwendung, da der beeinträchtigte Nachbar die Beseitigung oder Unterlassung verlangen kann.
Ein weiterer häufiger Konflikt entsteht, wenn nach der Verlegung von Rollrasen ein neuer Höhenversatz an der Grundstücksgrenze sichtbar wird. Selbst wenn der Rollrasen als solcher zulässig ist, kann eine damit verbundene Bodenerhöhung unter die Regelungen der Landesnachbarrechtsgesetze fallen, etwa § 30 NachbG NRW oder § 9 NRG BW.
Streitigkeiten entstehen zudem bei fehlenden oder unzureichenden Sicherungsmaßnahmen, wenn Erdreich abrutscht oder sich Setzungen ergeben. Gerichte stellen in solchen Fällen regelmäßig auf die Frage ab, ob der Grundstückseigentümer seiner Pflicht zur Gefahrenabwehr und Schadensvermeidung ausreichend nachgekommen ist.
Wann sollte rechtlicher Rat eingeholt werden?
Nicht jede Gartenmaßnahme erfordert sofort anwaltliche Beratung. Rechtlicher Rat ist jedoch sinnvoll, sobald größere Geländeaufhöhungen, umfangreiche Aufschüttungen oder Maßnahmen direkt an der Grundstücksgrenze geplant sind. Insbesondere dann, wenn unklar ist, welche Vorschriften des jeweiligen Landesnachbarrechtsgesetzes gelten, kann eine frühzeitige Prüfung helfen, spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Auch bei bereits bestehenden Konflikten mit Nachbarn empfiehlt sich eine rechtliche Einordnung, um mögliche Ansprüche aus §§ 906, 907 oder 1004 BGB realistisch einschätzen zu können. Gleiches gilt, wenn öffentlich-rechtliche Vorgaben der Landesbauordnung berührt sein könnten, etwa durch genehmigungspflichtige Stützmauern. Eine frühzeitige Beratung schafft Klarheit über Rechte und Pflichten und kann dazu beitragen, kostspielige Streitverfahren zu vermeiden oder zumindest gezielt vorzubereiten.
Fazit: Rechtssicherheit durch frühzeitige Planung
Gartenbau ist rechtlich keineswegs ein rechtsfreier Raum. Maßnahmen wie Geländeaufhöhungen, Aufschüttungen oder die Verlegung von Rollrasen können nachbarrechtlich relevant werden, sobald sie Auswirkungen auf benachbarte Grundstücke haben. Maßgeblich sind dabei sowohl die Vorschriften des BGB als auch die jeweiligen Landesnachbarrechtsgesetze und gegebenenfalls die Landesbauordnungen.
Wer im Vorfeld klug plant, mögliche Folgen bedenkt und gesetzliche Vorgaben berücksichtigt, kann viele Konflikte vermeiden. Gerade im Grenzbereich empfiehlt es sich, vorsichtig vorzugehen und im Zweifel rechtlichen Rat einzuholen, um das nachbarschaftliche Verhältnis nicht unnötig zu belasten.
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