Die Öffnung einer Tür durch den Schlüsseldienst endet in der Regel unspektakulär, in der Praxis kommt es allerdings immer wieder zu Schäden am Zylinder, am Beschlag oder am Türrahmen. Dann stellt sich nicht nur die Frage der Kosten, sondern auch der Haftung.
Vertragstyp und Sorgfaltspflichten bei der Türöffnung
Die Türöffnung ist im rechtlichen Sinne in der Regel eine Werkleistung. Der Dienstleister schuldet nicht nur ein Tun, sondern ein Ergebnis, nämlich die Öffnung der Tür, soweit das technisch möglich ist und soweit das vereinbart ist. Daraus folgt eine Pflicht zur fachgerechten und schonenden Ausführung. Wer ohne Not zerstörend arbeitete, obwohl eine zerstörungsfreie Öffnung sehr nahegelegen hätte, setzt sich Haftungsrisiken aus.
Für Verbraucher ist es deshalb günstig, im Vorhinein ihren Leistungsrahmen deutlich abstecken zu können. Dazu gehört auch die Preislogik. Hier stellt sich gleich die Frage: Was kostet ein Schlüsseldienst? Der Preis hängt oft unmittelbar vom Öffnungsverfahren ab. Eine zugefallene Tür ist oft zerstörungsfrei zu öffnen, eine abgeschlossene Tür oder ein defektes Schloss kann einen Zylinderwechsel erforderlich machen. Gerade diese Abgrenzung ist dann später wichtig bei der Haftung.
Wann Schäden mit Recht als „normal“ gelten
Nicht jeder Schaden ist gleich ein „Fehler“. Ist die Tür geschlossen, ist ein Sicherheitszylinder eingebaut oder ist die Mechanik blockiert, ist eine zerstörungsfreie Öffnung schlicht unmöglich. Dann muss gebohrt oder ein Zylinder gewechselt werden. Wichtig ist, ob der Dienstleister das vorher ansagt, und ob er Zustimmung vom Kunden bekommt. Problematisch wird es immer dann, wenn der Eindruck entsteht, dass ohne Prüfung gleich zum schwersten Geschütz gegriffen wurde. Das sollte man nie zulassen. Das gilt zum Beispiel für die Situation „Tür zu“, ohne dass das Schloss verriegelt war. Genau so schlimm ist es, wenn dabei zusätzliche Schäden entstehen, die mit dem Vorgang des Öffnens überhaupt nicht zwingend verbunden sein müssen, wie etwa ausgerissene Beschläge, Kratzer durch ungepolsterte Werkzeuge oder demolierte Rahmen durch ungeschickte Hebelwirkung.
Beweisfragen: ohne Dokumentation geht es nicht
Im Streitfall zählt nicht, wie es „gefühlt“ war, sondern was nachweisbar ist. Wer behauptet, der Dienstleister habe pfuscherisch gearbeitet, muss das auch eindeutig machen. Umgekehrt muss der Dienstleister nachweisen können, dass das so gebrauchte Verfahren unbedingt notwendig war.
Praktisch heißt das: Dokumentation, Dokumentation, Dokumentation! Fotos vor Beginn der Arbeiten, Fotos nach Beendigung, Nahaufnahmen von Zylinder, Beschlag und Rahmen. Wenn möglich, eine zweite Person als Zeugen! Kurze Notizen helfen ebenfalls, welche Aussagen auf der Stelle gemacht wurden, welche Alternativen genannt wurden und ob dann etwa eine Zustimmung zum Bohrer oder zum Tausch des gesamten Schlosses eingeholt wurde.
Und schließlich ist auch die Rechnung ein Beweismittel. Sie muss nachvollziehbar ausweisen, welche Leistungen erbracht wurden. Arbeitszeit, Anfahrt, Zuschläge, Material. Pauschalpositionen ohne Beschreibung erschweren die Nachprüfung und machen es leichter, im Streitfall zu verlieren.
Am Schluss gilt: je klarer Leistung, Zustimmung und Dokumentation, desto weniger Streit. Wer im Notfall einen klaren Kopf behält, die Maßnahme vor der ersten irreversiblen Maßnahme klärt und den Zustand sauber festhält, verbessert damit seine eigene Position erheblich, wenn nach der Türöffnung Schäden oder unklare Rechnungspositionen auftreten.




