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Anwalt-Seiten.de > Blog > Internet > IT-Recht > Google Fonts & DSGVO – So machen Sie es rechtskonform
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Google Fonts & DSGVO – So machen Sie es rechtskonform

Anwalt-Seiten 13. Januar 2023
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Google Fonts & DSGVO - So machen Sie es rechtskonform
Google Fonts & DSGVO - So machen Sie es rechtskonform
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Google Fonts wird mittlerweile auf unterschiedlichen Websites integriert. Doch viele Betreiber der Internetseiten vergessen dabei, dass dieser Vorgang der sogenannten DSGVO unterliegt. Dabei sollte stets vorsichtig vorgegangen werden, um später keine Probleme zu bekommen. Erfahre hier alles Wichtige zu diesem Thema!

Inhaltsverzeichnis
So nutzen Sie Google von DSGVO-konformGoogle Fonts und der Datenschutz: Das gilt es zu beachten!Verwende ich Google Fonts? So prüfst Du Deine Internetseite!Was kann ich tun, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?

So nutzen Sie Google von DSGVO-konform

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten Google Fonts DSGV-konform zu nutzen. Die erste davon ist es, das Tool lokal auf dem Server zu hosten. So wird bei jedem Aufruf direkt eine Verbindung zu Google hergestellt.

Alternativ kann dabei eine sogenannte CMP genutzt werden. Die Abkürzung steht für Content Management Plattform und genau diese sind in der heutigen Zeit sehr häufig im Einsatz. Wer Google Fonts nutzen will, sollte einige Punkte beachten. Dabei ist es egal, welche der beiden genannten Varianten er wählt.

Siehe auch:  Rechtssichere Workshop-Moderation: Ein Leitfaden für Veranstalter und Moderatoren

Google Fonts und der Datenschutz: Das gilt es zu beachten!

Wer Google Fonts nutzt, schont seinen eigenen Serverressourcen. Doch vielfach wird sich die Frage gestellt, was eigentlich mit den Nutzerdaten der Webseitenbesucher und vor allem auch der bereits bestehenden Kunden passiert. Sind sie durch dieses Vorgehen ausreichend geschützt? Denn das sogenannte Privacy Shield Abkommen zwischen der EU und den USA ist mittlerweile nicht nur datenschutzrechtlich hinfällig.

Und damit Google die einzelnen Schriftarten direkt zur Verfügung stellen kann, werden die Fonts über einen Server in Amerika geladen. Gleichermaßen werden die Daten der Webseitenbesucher ausgelesen, wie zum Beispiel:

  • die besuchte Webseite
  • das Betriebssystem
  • die Bildschirmauflösung
  • die IP-Adresse
  • der verwendete Browser und
  • die Spracheinstellung

Verwende ich Google Fonts? So prüfst Du Deine Internetseite!

Im Internet gibt es einen speziellen Google Fonds Scanner, den Du nutzen kannst, um zu kontrollieren, ob Du das Tool DSGVO-konform nutzt. Klicke dafür das Feld jetzt „Webseite prüfen“ an und das Programm arbeitet im Hintergrund. Handelt es sich um eine fehlerhafte Einbindung, werden Dir auch gleich die passenden Handlungsanweisungen vorgeschlagen. Dann bist Du auf der sicheren Seite und verhinderst eine Abmahnung.

Siehe auch:  Auto-Unterlagen auf dem Smartphone: Welche Fahrzeugdokumente bereits digital gelten – und welche nicht

Gerade in der heutigen Zeit ist der Datenschutz ein sehr wichtiger Punkt, den Du unbedingt beachten und umsetzen solltest, wenn Du eine Webseite betreibst.

Was kann ich tun, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?

Wenn Du eine Abmahnung durch die Nutzung von Google Fonts erhalten hast, prüfst Du zunächst mit dem Scanner, ob Du das Tool überhaupt entweder lokal oder remote eingebunden hast. Wenn Du Dich damit nicht auskennst, wendest Du Dich an eine fähige Webagentur, die Dich kostenlos und unverbindlich berät. So vermeidest Du spätere Probleme und kannst die Abmahnung häufig noch abwenden.

Und hast Du das Tool schon lokal eingebunden, ist das Schreiben ohnehin hinfällig. So brauchst Du auf dieses entweder gar nicht zu antworten oder tust dies in einer kurzen mail. So schreibst Du, dass eine Remote-Einbindung nicht stattgefunden hat und Du auch nicht beabsichtigst eine Verbindung zu Google aufzubauen.

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Beachte diese Punkte und Du kannst spätere Probleme und Abmahnungen vermeiden. Die Webagentur sollte Dich dazu umfassend beraten und Dir Tipps und Tricks mit an die Hand geben.

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