Das persönliche Miteinander in Betrieben ist ein essenzieller Faktor, der dafür sorgt, dass die Zahnräder sprichwörtlich perfekt ineinandergreifen und so für das Erreichen der Unternehmensziele entscheidend sind. Geht eines dieser Zahnräder durch einen Trauerfall verloren, hinterlässt es in der Mannschaft eine große Lücke. Als Arbeitgeber den Angehörigen sein Beileid zu bekunden, ist daher nicht nur eine Frage des Anstands, sondern auch eine des Bewusstseins, was der Trauerfall für den Fortbestand der Firma zu bedeuten hat. Sowohl die Auswahl einer Trauerkarte, als auch die Formulierung einer Beileidsbekundung gleichen einem Drahtseilakt. Wie Arbeitgeber auf der sicheren Seite bleiben, fasst dieser Beitrag in einem kleinen Ratgeber zusammen.
Beileid mündlich oder schriftlich bekunden?
Auch dann, wenn sich Chef und Mitarbeiter über die arbeitsvertraglichen Verpflichtungen hinaus persönlich sehr nahe standen, ist es sinnvoll, schriftlich zu kondolieren. Wer dennoch ein persönliches Wort an die Hinterbliebenen richten möchte, kann dies zusätzlich tun. Vom ausschließlichen mündlichen Kondolieren ist jedoch abzuraten. Ereignete sich der Trauerfall überraschend, so ist den Hinterbliebenen mehr geholfen, zum späteren Zeitpunkt erneut einen Blick auf die tröstenden Worte werfen zu können. So entfalten sie ihre Wirkung nachhaltig, ohne in einer Zeit der emotionalen Aufruhr unterzugehen. Bei einem klassischen Arbeitsverhältnis zwischen Angestelltem und Führungskraft wahrt das schriftliche Kondolieren die Distanz. Hierbei bedarf es keiner ausschweifenden Worte. Eine schlichte Karte mit einer aufrichtigen Formulierung ist pietätvoll und völlig ausreichend. Persönliche Trauerkarten sind online in geschmackvollen Designs sowie mit vielfältigen Titulierungen erhältlich und werden innerhalb kurzer Zeit bis an die Bürotür geliefert.
Formulierungsmöglichkeiten für Trauerkarten
Eine schöne Geste ist es, den Angehörigen der verstorbenen Person zu vermitteln, welche Bedeutung diese für das Unternehmen hatte und auf welche positiven Eigenschaften ihrer Persönlichkeit die Firma von nun an verzichten muss. Gab es besondere Verdienste, so können auch sie in einer Trauerkarte verewigt werden. Gleichzeitig sollte ein direkt oder indirekt ausgesprochenes Beileid nicht fehlen. Sinnvoll ist es außerdem, tröstende Worte zu ergänzen. Dies jedoch lediglich in wohldosierter, nicht übertriebener Form. Handelte es sich um eine sehr persönliche Beziehung zwischen Führungskraft und Mitarbeiter, so können Arbeitgeber den Hinterbliebenen ebenso ihre Unterstützung anbieten.
Ausgewählte Formulierungen sind:
– „Wir teilen den schmerzlichen Verlust.“
– „Er/Sie hinterlässt in unseren Reihen eine große Lücke.“
– „Wir denken in dieser schweren Zeit an Sie und wünschen Ihnen für alles Bevorstehende viel Kraft.“
– „Wir werden ihn/sie stets in guter Erinnerung behalten.“
No-Gos beim Kondolieren
Plumpe Weisheiten und Floskeln, die belehrend wirken, sollten trotz einer möglicherweise guten Absicht beim Formulieren einer Trauerkarte unterlassen werden. Hierzu zählen Sprüche wie „Zu jedem Leben gehört der Tod.“, „Das wird schon wieder“ sowie Anmaßendes wie „Wir haben es kommen sehen.“. Ein absolutes No-Go und alles andere als respektvoll ist das Kondolieren via WhatsApp oder in irgendeiner anderen digitalen Form. Aufdringliche und dramatische Over-the-top-Formulierungen wie „Wir bleiben ihm/ihr auf ewiglich innig verbunden.“ gelten ebenso als verpönt.
Wer unterschreibt die Trauerkarte?
Authentizität ist beim Kondolieren seitens eines Arbeitgebers das A und O. Die Unterschrift der Kollegen hat auf einer Trauerkarte, deren Absender das Unternehmen ist, nichts zu suchen. Es genügt, wenn der ranghöchste Chef unterschreibt. Hatte die verstorbene Person eine direkte Führungskraft auf der darunter befindlichen Hierarchie-Ebene, ist auch deren Unterschrift zulässig. Um die Seriosität zu wahren, sollten es nicht mehr als zwei Unterschriften sein. Die Trauerkarte ist neben dem Qualifizierten Arbeitszeugnis eines der wichtigsten und am feinfühligsten formulierten Dokumente, die Verantwortliche eines Unternehmens verfassen.
Art der Unterschrift
Da es sich bei einer schriftlichen Beileidsbekundung um ein sehr persönliches Dokument handelt, empfiehlt es sich, mit dem Vor- und Zunamen zu unterschreiben. Hierfür kommt idealerweise ein hochwertiger Füllfederhalter mit nicht klecksender, blauer Tinte zum Einsatz.
Der richtige Zeitpunkt für die Beileidsbekundung
Auch wenn es im Unternehmen gerade richtig rund geht: Der Tod eines Mitarbeiters ist Anlass genug, dass die Uhr für einen Moment lang stillstehen darf. Bei den Hinterbliebenen macht es keinen guten Eindruck, wenn die Trauerkarte erst sehr spät und womöglich noch nach der Beisetzung eintrudelt. Eine schnelle Reaktion ist daher unerlässlich. Im Idealfall wird die Beileidsbekundung noch am gleichen oder am darauffolgenden Tag versendet. Stehen sich Arbeitgeber und Angehörige so nahe, dass der Arbeitgeber an der Beisetzung teilnimmt, schickt es sich dennoch, den schriftlichen Part der Anteilnahme schnellstmöglich auf den Weg zu bringen. Zur Beisetzung kann dann ein kleines Trauergesteck an den Sarg oder die Urne gelegt werden.
Beileidsbekundung vom Arbeitgeber beim Todesfall im familiären Kreis der Mitarbeiter?
Beim Tod eines Mitarbeiters zu kondolieren, ist nicht nur Pflicht, sondern für Arbeitgeber selbstverständlich. Doch wie sieht das bei Todesfällen im Angehörigenkreis von Mitarbeitern aus? Auch hier ist es die Geste, die zählt: Arbeitgeber nehmen mit einer Trauerkarte Anteil am Leben ihrer Belegschaft.
Fazit
Ein zurückgenommenes Auftreten, gepaart mit einer wohldosierten Wortwahl und einer unverzüglichen Reaktion zeichnen die gängigen gesellschaftlichen Umgangsformen bei betrieblichen Trauerfällen aus. Im Zweifel gilt: Weniger ist mehr!
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