Muss man der Weisung von einem Polizeibeamten folgen? Das ist eine berechtigte Frage, die man aus rechtlicher Sicht gar nicht so einfach beantworten kann. Denn maßgeblich dabei ist, um was für eine Weisung es sich handelt.
Fahrschulfrage: Welche Bedeutung haben Weisungen von Polizeibeamten
Suchen Sie die Antwort auf die Fahrschulfrage: „Welche Bedeutung haben Weisungen von Polizeibeamten?“, dann lautet diese:
Ihnen ist Folge zu leisten
Anweisungen der Polizei ist Folge zu leisten
Weisung der Polizei: Es gibt Rechte und Pflichten
Wird man einer Straftat beschuldigt, bekommt man eine Vorladung zur Polizei. Doch einer solchen Vorladung muss man nicht nachkommen. Generell muss man beim Verdacht oder einer Ordnungswidrigkeit, keine Angaben zum Sachverhalt machen. Angaben muss man lediglich zur eigenen Person, wie Namen und Anschrift. Kommt man in Kontakt mit der Polizei, möchte diese meist den Personalausweis zur Feststellung der Identität haben. Doch man muss gegenüber der Polizei seinen Personalausweis nicht herausgeben.
Folgen sollte man sich bewusst sein
In Deutschland gibt es eine Ausweispflicht zu einem Personalausweis, habe keine Tragepflicht. Konkret bedeutet dieses, man muss einen aktuell gültigen Personalausweis besitzen. Man muss diesen aber nicht mit sich führen. Besitzt man keinen gültigen Personalausweis, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro geahndet werden. Auch wenn man keine Tragepflicht von einem Personalausweis hat, kann dieses bei Kontakt mit der Polizei Folgen haben. Kann nämlich die Polizei vor Ort nicht die Identität feststellen, beispielsweise durch eine Abfrage, dann ist ein Mitnahme zur Polizeidienststelle meist unausweichlich. Einer solchen Weisung muss man dann auch Folge leisten.
Weisungen im Straßenverkehr
Ganz anders verhält es sich, wenn es um Weisungen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr geht. Grundsätzlich darf die Polizei jederzeit zum Zweck der Kontrolle, zum Anhalten auffordern. Kommt man dieser Weisung der Polizeibeamten nicht nach, kann dieses mindestens mit einer Geldbuße von 70.00 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet werden. Kommt es im Zusammenhang mit dem fehlenden anhalten zu Straftaten, beispielsweise zu einer Verkehrsgefährdung aufgrund erhöhter Geschwindigkeit, kann dieses weitere Strafen nach sich ziehen. Vom Entzug der Fahrerlaubnis bis hin zu einem Strafverfahren, ist vieles möglich. Rechtsgrundlage für die Weisung ist in diesem Fall die Straßenverkehrsordnung mit dem Paragraphen 36.
Weitere Weisungen
Die Straßenverkehrsordnung verleiht Polizeibeamten weitere Weisungsrechte. Kommt es beispielsweise aufgrund von einem Unfall oder einem anderen Ereignis zu einer Straßensperrung oder Umleitung, muss man den Weisungen folgen. Das ergibt sich aus 36 der Straßenverkehrsordnung. Verkehrsteilnehmer müssen hier, unabhängig von einer vorhandenen Beschilderung, den Weisungen der Polizei folgen. Kommt man den Weisungen der Polizeibeamten nicht nach, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit die entsprechend geahndet werden kann.
Der schmale Grat
Der Grat zwischen Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Weisungen von Polizeibeamten ist schmal. Wie schon dargestellt, muss man bei einer Verkehrskontrolle anhalten. Dafür braucht die Polizei auch keinen Grund. Kommt man der dargestellten Weisung nicht nach, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Kommt man zusätzlichen Weisungen nicht nach, wie beispielsweise aus dem PKW auszusteigen, so kann dieses den Straftatbestand des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte nach sich ziehen. Dabei handelt es sich dann auch nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit. Anders sieht es aus, wenn es um Fragen geht. Wird man beispielsweise gefragt, wo man her kommt oder wo man hinfahren will, muss man dieses nicht beantworten. Gleiches gilt auch, wenn es darum geht ob man etwas getrunken hat. Auch wenn man solchen Weisungen auf Auskunft nicht folgen muss, muss man mit Folgemaßnahmen rechnen. So kann sich zum Beispiel ein Atemalkoholtest anschließen. Ob man daher dieses Recht ausübt, sollte man sich gut überlegen.
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