Wenn Sie die Antwort auf die Fahrschulfrage „Was kann die Teilnahme an illegalen Straßenrennen zur Folge haben?“ und darüber hinaus noch weiterführende Informationen wie das zu erwartende Strafmaß erfahren möchten, erhalten Sie hier die nötigen Informationen:
Führerscheinfrage: Was kann die Teilnahme an illegalen Straßenrennen zur Folge haben?
Sollten Sie nach der Antwort auf die o. g. Führerscheinfrage suchen, so lautet diese:
Den Entzug der Fahrerlaubnis für den Fahrzeugführer
Die Fahrerlaubnis des Fahrers von illegalen Straßenrennen kann entzogen werden.
Die Anordnung einer Freiheitsstrafe für den Fahrzeugführer
Die Teilnahme an illegalen Autowettrennen ist eine Straftat. Je nachdem, ob eine Gefährdung vorliegt, werden die Fahrer illegaler Autorennen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren bestraft.
Das Entstehen schwerer Verkehrsunfälle
Durch die hohe Geschwindigkeit und unvorsichtiges, emotionales Verhalten, können illegale Straßenrennen sehr schwere Verkehrsunfälle und häufig auch Personenschäden zur Folge haben.
Illegale Straßenrennen: Wie alles begann
Man möchte fast glauben, dass illegale Straßenrennen eine Erfindung unserer Zeit sind. Doch falsch gedacht. Die ersten illegalen Straßenrennen wurden schon vor mehr als 100 Jahren in den USA ausgetragen. Ab den 1970er Jahren wurden Straßenrennen immer beliebter und auch Filme wie „The Fast and the Furious“ halfen dabei, die Popularität zu fördern.
Unzählige Schlagzeilen zeugen auch von der Beliebtheit solcher Rennen in Deutschland. Doch so groß wie der Nervenkitzel, den sie bei ihren Teilnehmern auslösen, so groß ist auch die Gefahr, die von ihnen für andere Verkehrsteilnehmer ausgeht. Schwere Unfälle, Verletzte oder gar Todesfälle sind die traurigen Folgen von Wettrennen auf öffentlichen Straßen.
Die Teilnahme an einem illegalen Straßenrennen kann Sie teuer zu stehen kommen
Illegale Straßenrennen sind ein enormes Sicherheitsrisiko, weshalb die Austragung und die Teilnahme mit hohen Strafen sanktioniert wird. Obwohl in Deutschland illegale Wettrennen auf öffentlichen Straßen schon lange verboten sind, hat sich das Strafmaß aber laufend geändert und weiter verschärft. Während sich das Verbot solcher Rennen ursprünglich nur aus der Straßenverkehrsordnung ergab, ist es seit 2013 ein eigener Strafbestand im Strafgesetzbuch (§ 315d Abs. 1 StGB).
Das aktuelle Strafmaß für die Teilnahme an illegalen Straßenrennen
Das Strafgesetzbuch sieht für Veranstalter als auch für Teilnehmer an illegalen Wettrennen im öffentlichen Straßenverkehr eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Zudem müssen Teilnehmer auch mit dem Entzug der Fahrerlaubnis und mit einer Eintragung von drei Punkten in Flensburg rechnen.
Das Strafmaß im Überblick:
- Haben Sie ein illegales Autorennen veranstaltet oder selbst an einem solchen teilgenommen, müssen Sie mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer erheblichen Geldbuße, sowie drei Punkten in Flensburg rechnen.
- Handelte es sich dabei auch um eine Gefährdung für den Straßenverkehr, droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine deutlich höhere Geldbuße. Zudem wird die Fahrerlaubnis entzogen und es gibt drei Punkte in Flensburg.
- Kam es im Zuge des Rennens auch zu einem Personenschaden, erhöht sich das zu erwartende Strafmaß weiter. Es droht eine Freiheitsstrafe zwischen einem und zehn Jahren. Bei minderschweren Fällen liegt das Strafmaß zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. Ein Entzug der Fahrerlaubnis und drei Punkte in Flensburg sind ebenfalls vorgesehen.
Die weiteren Konsequenzen
Neben den bereits erwähnten Bußgeldern und Freiheitsstrafen müssen Teilnehmern an illegalen Straßenrennen mit einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) rechnen, auch wenn noch keine acht Punkte in Flensburg erreicht sind.
Die zivilrechtlichen Folgen solcher Straßenrennen sollten Sie ebenfalls nicht unterschätzen. Passiert bei einem solchen Rennen ein Unfall, kann Sie das viel Geld kosten. Es nämlich keine Möglichkeit, den Schaden zu regulieren. Dementsprechend bleiben die Fahrer auf ihren Kosten sitzen. Zudem ist auch die Haftpflichtversicherung in solchen Fällen von der Leistung befreit.
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