Die Ladung eines PKWs oder LKWs darf bei Ihrem Fahrzeug grundsätzlich 1 Meter nach hinten herausragen. Beträgt die Fahrtstrecke 100 Kilometer oder weniger, sind sogar drei Meter Überhang erlaubt. Diese Regelung legt Paragraf 22, Absatz 4 der Straßenverkehrsordnung fest. Mit Ladung darf das gesamte Fahrzeug jedoch nicht länger als 20,75 Meter sein. Selbiges bestimmt der entsprechende Paragraf auch für Anhänger. Gesetzliche Ausnahmen beziehen sich lediglich auf land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge oder industrielle Spezialtransporte.
Fahrschulfrage: Wie weit darf eine Ladung nach hinten hinausragen?
Sollten Sie die Antwort auf die Fahrschulfrage „Wie weit darf eine Ladung nach hinten hinausragen?“ suchen, dann lautet die Antwort:
1 Meter
Ladung darf ohne Kennzeichnung nur bis zu 1m über die Rückstrahler hinausragen. Wenn sie weiter hinausreicht, muss sie, abhängig von Wetter-, Licht- und Sichtverhältnissen gekennzeichnet werden, damit sie von anderen Verkehrsteilnehmern rechtzeitig erkannt werden kann.
Gesetzliche Vorgaben zur Sicherung von Ladung
Ragt die Ladung mehr als einen Meter über das Ende des Fahrzeugs hinaus, müssen Sie diese als Fahrer deutlich kennzeichnen. Dies kann durch eine leuchtrote Fahne von 30 mal 30 Zentimetern Größe oder ein hellrotes Schild kenntlich gemacht werden, welches quer zur Fahrtrichtung aufgehängt wird. Möglich ist aber auch ein senkrecht angebrachter zylindrischer Körper in der Signalfarbe Rot. Hinten darf während der Fahrt sogar die Heckklappe geöffnet sein, was etwa beim Transport von Möbeln mit Ihrem eigenen Pkw nötig sein kann.
Ladung bei Dunkelheit
Diese Warnhinweise dürfen höchstens 1,5 Meter über der Fahrbahnangebracht sein, damit sie andere Verkehrsteilnehmer nicht übersehen. Bei Dunkelheit kommt eine rote Leuchte an dieser Stelle sowie ein roter Rückstrahler hinzu. Den roten Rückstrahler müssen Sie nicht höher als 90 Zentimeter über der Fahrbahn anbringen. Vorne macht ein weißes Licht auf die mögliche Gefahr aufmerksam. Regelmäßig finden Kontrollen durch die Polizei oder Straßenmeisterei statt, ob die Ladung an Ihrem Fahrzeug auch richtig gesichert ist. Bei mangelhafter Sicherung der Ladung droht Ihnen eine Untersagung der Weiterfahrt sowie ein mitunter saftiges Bußgeld. Das Einschalten der Warnblinkanlage reicht nicht aus.
Gesunder Menschenverstand
Eine nicht zu unterschätzende Rolle kommt natürlich dem gesunden Menschenverstand bei der Sicherung von Ladung zu, die nach hinten hinausragt. Dasselbe gilt selbstverständlich auch für Ihre Ladung vorne am Fahrzeug. Das bedeutet insbesondere formschlüssig und sicher packen und zusätzlich auf die richtige Gewichtsverteilung aller Güter achten. Am Ende muss dann die gesamte Ladung wie oben erläutert gekennzeichnet werden.
Alternativen zu nach hinten überstehender Ladung
Statt Ihr Fahrzeug so voll wie möglich zu packen, haben Sie natürlich auch die Möglichkeit einen Anhänger zu kaufen oder zu mieten, und die Fracht darin zu verstauen. Reicht dies immer noch nicht aus, gilt auch hier ein Überstand zwischen 1,5 und 3 Metern. Letzteres ist wiederum bei einer Wegstrecke von bis zu 100 Kilometern erlaubt. Wie bei Ihrem Fahrzeug, hängt das beim Anhänger von der Wegstrecke ab, die Sie zurücklegen möchten. Beachten Sie ferner die Maximallasten, für die Ihr Anhänger ausgelegt ist. Mit dem Führerschein der Klasse B sind Sie berechtigt, einen Anhänger mit einem Gewicht von maximal 750 Kilogramm an Ihr Auto zu kuppeln.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, Ladung auf dem Dach zu befestigen. Hier ist die Maximalhöhe von Fahrzeug und Ladung zusammen auf vier Meter begrenzt. Die maximale Breite liegt bei 2,55 Metern. Über 2,5 Metern Höhe darf die Dachladung auch nach vorne oder hinten hinausragen, um keine Passanten zu gefährden. Denn fällt die Ladung auf die Fahrbahn, kann dies gerade auf Schnellstraßen und Autobahnen schlimme Folgen haben.
In unseren weiteren Fahrschulfragen, haben wir über Abschleppen, Straßenbahn links überholen, Halteverbot, Hupe innerorts benutzen und illegale Straßenrennen geschrieben.
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