Die Nutzung sozialer Medien für Rabattaktionen und Gewinnspiele hat sich seit 2024 zu einer der effektivsten Marketingstrategien für Unternehmen jeder Größe entwickelt. Während Instagram, TikTok und Facebook scheinbar unbegrenzte Möglichkeiten bieten, Kunden anzusprechen und Verkäufe zu steigern, bringen diese digitalen Werbekanäle auch komplexe rechtliche Verpflichtungen mit sich, die bei Nichtbeachtung zu empfindlichen Bußgeldern führen können.
Von Werbekennzeichnungen gemäß Telemediengesetz über die datenschutzkonforme Verarbeitung von Kundendaten nach der DSGVO bis hin zu wettbewerbsrechtlichen Anforderungen bei der Gestaltung von Rabattbedingungen – der rechtliche Rahmen für Social-Media-Promotions ist vielschichtig. Unternehmen müssen besonders auf transparente Teilnahmebedingungen und die Einhaltung plattformspezifischer Richtlinien achten, um sowohl rechtssicher zu agieren als auch das Vertrauen ihrer Zielgruppe nicht zu gefährden.
Pflichtangaben bei Social-Media-Rabattaktionen: Jede Rabattaktion muss Informationen zu Aktionszeitraum, Teilnahmebedingungen und Einlösemodalitäten enthalten sowie als Werbung gekennzeichnet werden.
DSGVO-Konformität: Für die Teilnahme an Rabattaktionen erhobene personenbezogene Daten müssen mit Einwilligung der Nutzer erfolgen und dürfen nur für den angegebenen Zweck verwendet werden.
Plattform-Richtlinien beachten: Jede Social-Media-Plattform hat eigene Regeln für Werbeaktionen, deren Verletzung zum Ausschluss führen kann – zusätzlich zu möglichen rechtlichen Konsequenzen.
Einführung in Rabattaktionen auf sozialen Medien
In der heutigen digitalen Marketinglandschaft sind Rabattaktionen auf sozialen Medien zu einem unverzichtbaren Werkzeug für Unternehmen geworden, um Kundenbindung zu stärken und Umsätze zu steigern. Plattformen wie Instagram, Facebook und TikTok bieten ideale Rahmenbedingungen, um zeitlich begrenzte Angebote, Rabattcodes oder exklusive Deals einem breiten Publikum zugänglich zu machen. Die Viralität und Reichweite solcher Plattformen ermöglichen es selbst kleineren Unternehmen, mit kreativen Rabattaktionen eine beachtliche Aufmerksamkeit zu generieren und neue Kundengruppen anzusprechen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass Rabattaktionen in sozialen Medien nicht im rechtsfreien Raum stattfinden, sondern zahlreichen gesetzlichen Bestimmungen unterliegen, die von Wettbewerbsrecht bis hin zum Datenschutz reichen.
Kennzeichnungspflichten bei werblichen Inhalten
In der Welt der sozialen Medien müssen werbliche Inhalte klar und eindeutig gekennzeichnet werden, um Verbraucher nicht in die Irre zu führen. Seit der Gesetzesnovelle im Jahr 2026 gelten verschärfte Regeln für die Transparenz bei Rabattaktionen, die Influencer und Unternehmen gleichermaßen betreffen. Bei der Verwendung von Influencer Codes ist eine deutliche Kennzeichnung als Werbung oder bezahlte Partnerschaft verpflichtend, unabhängig davon, ob Produkte kostenlos zur Verfügung gestellt wurden oder eine monetäre Vergütung erfolgt. Die Kennzeichnung muss zudem so platziert sein, dass sie für den durchschnittlichen Nutzer ohne weiteres Scrollen oder Suchen erkennbar ist und sollte idealerweise am Anfang des Beitrags oder in der Bildunterschrift stehen. Verstöße gegen diese Kennzeichnungspflichten können empfindliche Bußgelder nach sich ziehen und das Vertrauen der Community nachhaltig schädigen.
Rechtliche Anforderungen an die Gestaltung von Gewinnspielen

Bei der Durchführung von Gewinnspielen in sozialen Medien müssen Unternehmen zahlreiche rechtliche Vorgaben beachten, um nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten. Zunächst ist eine transparente Teilnahmebedingung erforderlich, die alle wesentlichen Informationen wie Teilnahmevoraussetzungen, Gewinnermittlung und Datenschutzhinweise enthält. Die Ausgestaltung von Gewinnspielen darf nicht gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) verstoßen, was beispielsweise bei einer Koppelung des Kaufs mit der Teilnahme problematisch sein kann. Zudem müssen Veranstalter sicherstellen, dass der Jugendschutz gewahrt wird und keine irreführenden Angaben über Gewinnchancen oder Preise gemacht werden.
Datenschutzrechtliche Vorgaben bei der Kundendatenerhebung
Bei der Durchführung von Rabattaktionen in sozialen Medien müssen Unternehmen die strengen Anforderungen der DSGVO beachten, die seit ihrer vollständigen Implementierung im Jahr 2026 noch konsequenter durchgesetzt werden. Die Erhebung von Kundendaten für Marketingzwecke erfordert eine ausdrückliche und informierte Einwilligung, die jederzeit widerrufbar sein muss. Besonders problematisch ist die häufig praktizierte Koppelung von Rabatten an die Preisgabe persönlicher Informationen, die vom Europäischen Datenschutzausschuss als potenziell unzulässige Beeinflussung eingestuft wurde. Unternehmen sind verpflichtet, transparent über den Verwendungszweck der Daten zu informieren und angemessene technische Schutzmaßnahmen zu implementieren, wobei Verstöße mit Bußgeldern von bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden können.
- DSGVO-Konformität bei der Datenerhebung ist für Rabattaktionen verpflichtend.
- Einwilligungen müssen freiwillig, spezifisch und informiert sein.
- Die Koppelung von Rabatten an Datenweitergabe kann rechtlich problematisch sein.
- Transparente Zweckangaben und technische Schutzmaßnahmen sind gesetzlich vorgeschrieben.
Steuerliche Aspekte von Rabattaktionen und Influencer-Marketing
Bei Rabattaktionen über soziale Medien ist die steuerliche Behandlung der gewährten Vorteile und der damit verbundenen Kosten ein oft übersehener, aber entscheidender Aspekt. Während Unternehmen Werbekosten für Influencer-Kampagnen in der Regel als Betriebsausgaben absetzen können, müssen Influencer erhaltene Vergütungen – ob monetär oder in Form von Produkten – als Einnahmen versteuern. Besonders komplex wird die steuerliche Situation bei internationalen Kooperationen, bei denen unterschiedliche Steuergesetze und mögliche Doppelbesteuerungsabkommen zu beachten sind. Zudem können auch Verbraucher unter bestimmten Umständen steuerpflichtig werden, etwa wenn sie durch Affiliate-Programme substantielle Rabatte oder Provisionen erhalten, die als geldwerter Vorteil gelten. Eine sorgfältige Dokumentation aller Transaktionen, Rabattgewährungen und Produktüberlassungen ist daher unerlässlich, um sowohl steuerliche Compliance sicherzustellen als auch potenzielle Betriebsprüfungen zu bestehen.
Influencer müssen erhaltene Produkte und Vergütungen als steuerpflichtige Einnahmen deklarieren, auch wenn es sich um Sachleistungen handelt.
Unternehmen können Kosten für Rabattaktionen und Influencer-Marketing in der Regel als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen.
Bei grenzüberschreitenden Kooperationen sind die unterschiedlichen Steuerregelungen beider Länder zu beachten, um Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Haftungsrisiken und rechtliche Absicherung für Unternehmen
Bei Rabattaktionen in sozialen Medien entstehen für Unternehmen zahlreiche Haftungsrisiken, insbesondere wenn die beworbenen Rabatte nicht korrekt kommuniziert oder Verbraucherschutzvorschriften missachtet werden. Eine rechtliche Absicherung sollte daher durch präzise formulierte Teilnahmebedingungen erfolgen, die alle relevanten Aspekte wie Aktionszeitraum, Rabatthöhe und Einschränkungen transparent darstellen. Unternehmen sollten zudem erwägen, ihre Marketingmaßnahmen vor der Veröffentlichung rechtlich prüfen zu lassen, um potenzielle Abmahnungen und kostspielige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.




