Rund 129.000 Ehen wurden in Deutschland im Jahr 2022 geschieden, wie das Statistische Bundesamt ausweist. Hinter jeder dieser Zahlen stecken konkrete rechtliche Fragen: Wer bekommt das gemeinsame Kind? Wer zahlt wie viel Unterhalt? Was passiert mit der Wohnung? Das Familienrecht gibt auf diese Fragen Antworten, aber selten einfache.
Was das Familienrecht regelt
Das Familienrecht ist im Vierten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches verankert, in den Paragraphen 1297 bis 1921. Es umfasst Ehe, Scheidung, Verwandtschaft, Abstammung, elterliche Sorge, Unterhalt und Vormundschaft. Daneben spielen das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen (FamFG) sowie zahlreiche Nebengesetze eine Rolle. Wer sich in einer familienrechtlichen Auseinandersetzung befindet, bewegt sich schnell auf mehreren Rechtsgebieten gleichzeitig.
Besonders relevant für den Alltag: das Abstammungsrecht, das regelt, wer rechtlich als Vater oder Mutter gilt, sowie das Unterhaltsrecht, das Ansprüche zwischen Ehegatten und gegenüber Kindern definiert. Hinzu kommt das Erbrecht, das zwar formal ein eigenes Rechtsgebiet darstellt, in der Praxis aber eng mit familienrechtlichen Fragen verknüpft ist.
Scheidung: Voraussetzungen und Ablauf
Eine Ehe kann in Deutschland nur durch gerichtliche Entscheidung aufgelöst werden. Voraussetzung ist das Scheitern der Ehe, das in der Regel durch ein Trennungsjahr belegt wird. Leben beide Ehegatten seit mindestens zwölf Monaten getrennt und beantragen gemeinsam die Scheidung, geht das Gericht vom Scheitern der Ehe aus. Bei einseitigem Antrag kann das Gericht weitere Prüfungen vornehmen.
Der Versorgungsausgleich ist fester Bestandteil jedes Scheidungsverfahrens. Dabei werden die in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften hälftig aufgeteilt. Wer zehn Jahre lang gearbeitet hat, der andere zehn Jahre lang Kinder erzogen hat, steht bei der Rente sonst deutlich schlechter da. Der Versorgungsausgleich soll das ausgleichen. Er kann in bestimmten Fällen durch notariellen Ehevertrag ausgeschlossen oder modifiziert werden.
Sorgerecht und Umgangsrecht
Bei verheirateten Eltern besteht das gemeinsame Sorgerecht kraft Gesetzes. Bei nicht verheirateten Eltern erhält die Mutter zunächst das alleinige Sorgerecht, gemeinsames Sorgerecht entsteht durch übereinstimmende Sorgeerklärung beim Jugendamt oder durch gerichtliche Übertragung. Das hat der Gesetzgeber mit dem Kindschaftsreformgesetz von 1997 grundlegend neu geordnet.
Im Fall einer Trennung bleibt das gemeinsame Sorgerecht in der Regel bestehen. Nur wenn das Kindeswohl eine andere Regelung erfordert, überträgt das Familiengericht das alleinige Sorgerecht auf einen Elternteil. Das Umgangsrecht ist davon unabhängig: Auch der nicht betreuende Elternteil hat grundsätzlich ein Recht auf regelmäßigen Kontakt mit dem Kind, ebenso wie das Kind ein Recht auf diesen Kontakt hat. Einschränkungen sind möglich, aber begründungspflichtig.
Unterhalt: Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt
Kindesunterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle, die von den Oberlandesgerichten regelmäßig aktualisiert wird. Sie staffelt den Mindestunterhalt nach Alter des Kindes und Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils. Ab Januar 2024 beträgt der Mindestunterhalt für Kinder bis 5 Jahre 480 Euro monatlich, für Kinder von 6 bis 11 Jahren 551 Euro und für Kinder von 12 bis 17 Jahren 645 Euro. Diese Beträge gelten für die erste Einkommensstufe und werden mit steigendem Einkommen angehoben.
Ehegattenunterhalt ist deutlich komplexer. Er teilt sich auf in Trennungsunterhalt (während der Trennungszeit) und nachehelichen Unterhalt (nach der Scheidung). Nachehelicher Unterhalt wird nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt, etwa bei Betreuung gemeinsamer Kinder, Alter oder Krankheit. Das Unterhaltsrecht verfolgt seit der Reform 2008 klar das Prinzip der wirtschaftlichen Eigenverantwortung: Wer arbeitsfähig ist, muss grundsätzlich selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen.
Einen strukturierten Einstieg in die häufigsten Rechtsfragen rund um Familie und Geld bietet das Portal Finanzen & Recht für Familien, das verschiedene Themenbereiche verständlich aufbereitet.
Güterrecht und Vermögensauseinandersetzung
Wer ohne Ehevertrag heiratet, lebt im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet nicht, dass Vermögen gemeinsam gehört, sondern dass der Zugewinn, also der Vermögenszuwachs während der Ehe, im Fall der Scheidung ausgeglichen wird. Wer während der Ehe mehr Vermögen angehäuft hat, muss dem anderen die Hälfte der Differenz auszahlen.
Alternativ können Eheleute per notariellem Vertrag Gütertrennung oder Gütergemeinschaft vereinbaren. Gütertrennung ist häufig bei Selbstständigen anzutreffen, da sie Betriebsvermögen aus dem Zugewinnausgleich heraushalten kann. Gütergemeinschaft, bei der das Vermögen beider Ehegatten zusammenfällt, ist in der Praxis selten.
Überblick: Güterstandsvergleich
| Güterstand | Vermögen während der Ehe | Bei Scheidung |
|---|---|---|
| Zugewinngemeinschaft | Getrennt | Zugewinnausgleich |
| Gütertrennung | Getrennt | Kein Ausgleich |
| Gütergemeinschaft | Gemeinsam | Aufteilung des Gesamtguts |
Wann anwaltliche Beratung sinnvoll ist
Im Scheidungsverfahren besteht Anwaltszwang: Mindestens ein Ehegatte muss sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Wer selbst keine Anwältin oder keinen Anwalt beauftragt, kann dem gemeinsamen Antrag lediglich zustimmen. Für alle anderen familienrechtlichen Verfahren, also Unterhalt, Sorgerecht, Umgang, besteht kein genereller Anwaltszwang vor dem Familiengericht, aber die Materie ist komplex genug, dass Laien schnell in Nachteile geraten.
Das gilt besonders dann, wenn Vermögen vorhanden ist, Selbstständigkeit eine Rolle spielt oder Kinder betroffen sind. Eine frühzeitige rechtliche Einschätzung kann verhindern, dass Fristen versäumt werden oder faktische Zustände entstehen, die später schwer zu korrigieren sind. Wer die Grundlagen des deutschen Familienrechts nachlesen möchte, findet die gesetzlichen Regelungen vollständig auf gesetze-im-internet.de, dem offiziellen Portal des Bundesministeriums der Justiz.
Familienrecht ist kein abstraktes Regelwerk. Es entscheidet darüber, bei wem Kinder aufwachsen, wer wieviel zahlt und was vom gemeinsam Aufgebauten bleibt. Umso wichtiger ist es, die eigene Rechtslage realistisch einzuschätzen, bevor Entscheidungen getroffen werden, die sich schwer rückgängig machen lassen.
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