Jedes Jahr melden sich nach Angaben des Statistischen Bundesamts zwischen 250.000 und 280.000 deutsche Staatsangehörige offiziell ins Ausland ab. Die tatsächliche Zahl derjenigen, die dauerhaft oder langfristig auswandern, dürfte höher liegen, weil viele die Abmeldung schlicht vergessen oder bewusst hinauszögern. Genau das ist der erste Fehler, der rechtliche Folgen hat.
Abmeldung und Aufgabe des Wohnsitzes
Wer Deutschland verlässt, muss sich beim zuständigen Einwohnermeldeamt abmelden. Die Frist beträgt zwei Wochen nach dem Auszug. Ohne Abmeldung bleibt der Wohnsitz in Deutschland formal bestehen, was steuerrechtlich bedeutet: unbeschränkte Steuerpflicht im Inland. Das Finanzamt besteuert dann weiterhin das weltweite Einkommen, unabhängig davon, wo jemand tatsächlich lebt.
Besonders relevant wird das bei einem sogenannten gewöhnlichen Aufenthalt. Wer sich länger als sechs Monate pro Jahr in Deutschland aufhält, gilt steuerrechtlich als ansässig, selbst wenn er offiziell abgemeldet ist. Das Bundesfinanzministerium hat dazu mehrfach klargestellt, dass die Sechs-Monats-Grenze nach Paragraf 9 der Abgabenordnung eng ausgelegt wird. Kurzbesuche können dennoch zusammengerechnet werden.
Steuerliche Fallstricke beim Wegzug
Wer Anteile an einer Kapitalgesellschaft hält, die mindestens ein Prozent des Stammkapitals ausmachen, sollte den Begriff Wegzugsteuer kennen. Geregelt ist das in Paragraf 6 des Außensteuergesetzes. Bei Wegzug in einen Staat außerhalb der Europäischen Union werden stille Reserven sofort besteuert, also Wertzuwächse, die bis dahin nicht realisiert wurden. Bei einem Anteil mit einem Buchwert von 50.000 Euro und einem tatsächlichen Wert von 300.000 Euro werden 250.000 Euro als Veräußerungsgewinn behandelt, obwohl tatsächlich kein Verkauf stattgefunden hat.
Innerhalb der EU galt hier lange eine Stundungsregelung, die der Europäische Gerichtshof jedoch mehrfach beschäftigt hat. Nach dem Brexit gilt das Vereinigte Königreich als Drittstaat, weshalb für Wegzüge nach Großbritannien seit 2021 die volle Wegzugsteuer anfällt. Wer das ignoriert, riskiert eine Nachforderung mit Zinsen.
Rentenversicherung und soziale Absicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung folgt dem Territorialprinzip: Beitragszeiten in Deutschland bleiben erhalten und fließen später in die Rentenberechnung ein, unabhängig vom Wohnort im Rentenalter. Die Deutsche Rentenversicherung überweist Renten in die meisten Länder weltweit, manchmal mit Abzügen, die sich aus Doppelbesteuerungsabkommen ergeben. Mit mehr als 90 Staaten hat Deutschland solche Abkommen geschlossen, darunter alle EU-Mitgliedstaaten, die USA, Kanada und Australien.
Komplizierter wird es bei der Krankenversicherung. Mit der Abmeldung aus Deutschland endet in der Regel die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Wer im Zielland nicht sofort Versicherungsschutz erhält, steht kurzfristig ohne Absicherung da. Expatriates sichern sich häufig über internationale Krankenversicherungen ab, deren Tarife stark variieren. Ein Vertrag mit weltweitem Schutz, ohne USA-Klausel, kostet eine gesunde Person mit 40 Jahren im Schnitt zwischen 80 und 150 Euro pro Monat.
Visum, Aufenthaltsrecht und praktische Planung
Für EU-Bürger, die innerhalb der Union ziehen, ist das Aufenthaltsrecht durch die Freizügigkeitsrichtlinie gesichert. Nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt entsteht ein Daueraufenthaltsrecht, das nicht automatisch registriert wird, sondern beantragt werden muss. In Ländern wie Spanien geschieht das über die sogenannte Tarjeta de Residencia, in Portugal über das SEF, mittlerweile umbenannt in AIMA. Wer das versäumt, hat im Streitfall Schwierigkeiten, seinen Aufenthaltsstatus nachzuweisen.
Außerhalb der EU brauchen Deutsche in fast allen Ländern ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung für einen Daueraufenthalt. Die Anforderungen unterscheiden sich erheblich. Thailand verlangt in bestimmten Konstellationen nachweisbares monatliches Einkommen von umgerechnet etwa 2.200 Euro für ein Rentnervisum. Portugal hat mit dem sogenannten D7-Visum ein beliebtes Modell für Personen mit passivem Einkommen etabliert. Panama lockt mit dem Pensionado-Programm, das ab einer monatlichen Rente von 1.000 US-Dollar greift und umfangreiche Vergünstigungen bietet.
Wer sich gezielt auf den Schritt vorbereiten will, findet auf der Webseite für Auswanderer strukturierte Informationen zu verschiedenen Zielländern, Visakategorien und Behördenwegen, die bei der Planung helfen können.
Erbrecht und Vollmachten nicht vergessen
Seit Anwendung der EU-Erbrechtsverordnung im Jahr 2015 gilt grundsätzlich das Erbrecht des Staates, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt des Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Wer also nach Spanien zieht und dort stirbt, ohne ein Testament zu hinterlassen, unterliegt grundsätzlich dem spanischen Erbrecht. Das kann für Kinder oder Lebenspartner erhebliche Unterschiede bedeuten, insbesondere bei Pflichtteilsregelungen.
Mit einem Testament kann die Rechtswahl getroffen werden: Deutsche Staatsangehörige können das deutsche Erbrecht ausdrücklich wählen. Das sollte notariell beurkundet und in das Zentrale Testamentsregister eingetragen werden. Zusätzlich empfiehlt sich eine Vorsorgevollmacht, die auch im Ausland anerkannt wird. Eine Apostille des Herkunftsstaates erhöht die Akzeptanz im Zielland, ist aber nicht überall zwingend vorgeschrieben.
Checkliste: Was vor dem Auswandern geregelt sein sollte
- Abmeldung beim Einwohnermeldeamt innerhalb von zwei Wochen nach Auszug
- Steuerliche Wohnsitzaufgabe prüfen und mit dem Finanzamt abstimmen
- Wegzugsteuer bei Kapitalgesellschaftsanteilen prüfen lassen
- Rentenversicherungsverlauf bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern
- Krankenversicherung für den Übergangszeitraum und das Zielland sichern
- Aufenthaltstitel im Zielland beantragen, nicht nur Einreise organisieren
- Testament mit Rechtswahl notariell beurkunden und eintragen lassen
- Vollmachten für Deutschland und das Zielland erteilen
Auswandern ist kein bürokratischer Selbstläufer. Wer die rechtlichen Hausaufgaben macht, bevor er den Koffer packt, spart sich teure Nacharbeit. Ein Gespräch mit einem auf internationales Steuerrecht spezialisierten Anwalt und einem Notar ist in den meisten Fällen keine Option, sondern eine Notwendigkeit.
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