Es ist 23 Uhr, plötzlich ist die halbe Wohnung dunkel. Der Sicherungskasten hat ausgelöst, nichts lässt sich mehr einschalten, der Kühlschrank steht still. Wer in diesem Moment einen Elektriker ruft, denkt zunächst nicht an Rechtsfragen. Die kommen erst später, spätestens wenn die Rechnung im Briefkasten liegt. Handelt es sich um einen Notfalleinsatz, können schnell 200 bis 500 Euro oder mehr fällig werden. Die entscheidende Frage: Muss das der Mieter aus eigener Tasche zahlen, oder ist der Vermieter in der Pflicht?
Grundsatz: Vermieter ist für die Substanz verantwortlich
Das Mietrecht im BGB ist in diesem Punkt eindeutig. Gemäß § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB ist der Vermieter verpflichtet, die Mietsache während der gesamten Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Dazu gehört die gesamte elektrische Grundinstallation der Wohnung: Leitungen, Sicherungskasten, Steckdosen, Unterputzkabel. Tritt an diesen Bauteilen ein Defekt auf, fällt die Instandsetzung grundsätzlich in den Verantwortungsbereich des Vermieters.
Das gilt unabhängig davon, ob der Fehler durch Alterung der Leitungen entstanden ist, durch einen Materialfehler oder durch einen Installationsmangel, der schon beim Einzug vorhanden war, aber erst später sichtbar wird. Ein Gutachten, das für eine Berliner Mieterin ergab, dass die Aluminiumleitungen aus den 1970er-Jahren nie ordnungsgemäß auf neuere Sicherungsautomaten umgerüstet worden waren, reichte dem Amtsgericht Mitte 2022 aus, um den Vermieter zur vollständigen Kostenerstattung zu verurteilen.
Wann der Mieter selbst zahlen muss
Die Kostenpflicht verschiebt sich, sobald der Defekt auf das Verhalten des Mieters zurückzuführen ist. Konkrete Beispiele aus der Praxis:
- Ein defektes Gerät des Mieters verursacht einen Kurzschluss, der eine Sicherung dauerhaft beschädigt.
- Der Mieter hat eigenmächtig einen Unterputzkanal geöffnet und dabei ein Kabel beschädigt.
- Feuchtigkeit durch vergessenes Lüften hat über Jahre hinweg zur Korrosion einer Steckdose geführt.
- Ein Kindersicherungsstecker wurde mit Gewalt entfernt und hat dabei die Kontakte verbogen.
In solchen Fällen greift § 280 Abs. 1 BGB. Der Mieter hat eine Pflichtverletzung begangen und muss den daraus entstandenen Schaden ersetzen, einschließlich der Kosten für den Notdienst. Wichtig ist dabei: Die Beweislast liegt zunächst beim Vermieter. Er muss darlegen, dass der Schaden durch den Mieter verursacht wurde. Pauschale Vorwürfe reichen vor Gericht nicht aus.
Der Notfalleinsatz und seine Tücken
Ein Notdienst kostet mehr als ein regulärer Elektriker während der Geschäftszeiten. Nachtzuschläge, Wochenendzuschläge und Anfahrtspauschalen summieren sich. Wer nachts oder am Wochenende einen Elektriker Notdienst Wien oder einen vergleichbaren Dienst in einer anderen Stadt beauftragt, zahlt oft doppelte bis dreifache Stundensätze im Vergleich zum Taggeschäft.
Rechtlich gilt: Auch diese erhöhten Kosten muss der Vermieter tragen, wenn der Defekt aus seiner Sphäre stammt und ein Zuwarten bis zum nächsten Werktag unzumutbar war. Unzumutbar ist es etwa, wenn die gesamte Wohnung ohne Strom ist, Heizung oder Kühlschrank ausfallen oder eine Sicherheitsgefährdung besteht. Der Mieter darf dann selbst handeln und sich später die Kosten vom Vermieter zurückholen, sofern er den Vermieter vorher versucht hat zu erreichen oder dies nachweislich nicht möglich war.
Das Landgericht Hamburg hat in einem Urteil aus dem Jahr 2019 (Az. 316 S 81/18) bestätigt, dass ein Mieter, der um 2 Uhr nachts wegen eines totalen Stromausfalls einen Notdienst beauftragt, ohne Erreichbarkeit des Vermieters nachweisen zu müssen, einen Erstattungsanspruch hat, wenn die Ursache an der Gebäudeinstallation liegt. Eine dokumentierte Kontaktaufnahme per WhatsApp oder SMS erhöht die Beweislage erheblich.
Kleinreparaturklauseln und ihre Grenzen
Viele Mietverträge enthalten sogenannte Kleinreparaturklauseln. Sie erlauben dem Vermieter, Kosten für Reparaturen bis zu einem bestimmten Betrag auf den Mieter abzuwälzen, häufig bis 100 oder 120 Euro pro Einzelfall. Solche Klauseln sind unter bestimmten Voraussetzungen wirksam, haben aber klare Grenzen.
Erstens dürfen sie nur für Teile gelten, die dem direkten und häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind: Lichtschalter, Steckdosen an der Oberfläche, Thermostatventile. Die gesamte Leitungsführung hinter der Wand ist davon ausgenommen. Zweitens gelten diese Klauseln nur für reguläre Reparaturen, nicht für Schäden, die auf einen Baumangel zurückzuführen sind. Drittens hat der Bundesgerichtshof mehrfach betont, dass Klauseln, die den Mieter ohne Jahreshöchstgrenze belasten oder Beträge über 120 Euro pro Einzelfall vorsehen, unwirksam sind.
Praktische Schritte im Schadensfall
Wer als Mieter mit einem elektrischen Defekt konfrontiert ist und einen Notdienst beauftragen muss, sollte folgende Schritte dokumentieren:
- Zeitpunkt des Defekts und der Kontaktaufnahme mit dem Vermieter oder der Hausverwaltung festhalten, am besten schriftlich per SMS oder E-Mail.
- Antwort oder Nichterreichbarkeit dokumentieren, mit Uhrzeit und Screenshot.
- Den Elektriker bitten, im Protokoll oder auf der Rechnung die Ursache des Defekts klar zu benennen.
- Fotos des Schadens vor und nach der Reparatur anfertigen.
- Originalrechnung aufbewahren und dem Vermieter mit einer Frist von 14 Tagen zur Erstattung vorlegen.
Verweigert der Vermieter die Erstattung ohne nachvollziehbare Begründung, ist der nächste Schritt ein anwaltliches Schreiben. In vielen Fällen reicht allein das aus, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Streitwerte unter 5.000 Euro fallen vor das Amtsgericht, was das Verfahren überschaubar hält.
Versicherung als möglicher Dritter im Bunde
Nicht immer liegt die Sache eindeutig bei Mieter oder Vermieter. Wenn ein Blitzeinschlag oder ein Überspannungsschaden die Elektrik zerstört, kann die Gebäudeversicherung des Vermieters einspringen. Für Schäden an eigenen Geräten des Mieters ist hingegen die Hausratversicherung relevant, sofern Überspannung mitversichert ist, was nicht in jedem Basisvertrag der Fall ist.
Wer seinen Mietvertrag und seine Versicherungsunterlagen nicht kennt, gibt im Streitfall unnötig Geld aus oder verzichtet auf berechtigte Ansprüche. Eine kurze Prüfung beider Dokumente vor dem nächsten Notfall kostet nichts und kann im Ernstfall mehrere hundert Euro sparen.
Elektrische Defekte in Mietwohnungen sind rechtlich kein Niemandsland. Die Zuordnung von Verantwortung und Kosten folgt klaren Regeln, die sich bei konkreter Ursache und sauberer Dokumentation auch durchsetzen lassen.
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