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Anwalt-Seiten.de > Blog > Immobilien > Mietrecht > CO2-Abgabe der Vermieter ist verfassungswidrig – Stimmt das?
MietrechtUmwelt-Ratgeber

CO2-Abgabe der Vermieter ist verfassungswidrig – Stimmt das?

Anwalt-Seiten 20. Januar 2023
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CO2-Abgabe Vermieter verfassungswidrig
CO2-Abgabe Vermieter verfassungswidrig
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Aufgrund der hohen Energiepreise und dem allgemeinen Anstieg der Lebenshaltungskosten wurden im vergangenen Jahr einige Veränderungen von Seiten der Politik beschlossen, die nicht nur den Mieter, sondern auch die Umwelt entlasten soll. Es ist allseits bekannt, dass der Lebensstandard, wie er in Mitteleuropa Gang und Gebe ist, keine positiven Auswirkungen auf die Umwelt hat und sich mittlerweile immer stärker die Folgen davon zeigen. Umso wichtiger ist es, Kosten zu sparen, wo es nur geht.

Inhaltsverzeichnis
Auf was bezieht sich die CO2 Abgabe?Was passiert in der Folge?

Wenn man sich mehr damit beschäftigen möchte wie die Kosten eingedämmt werden können, dann empfiehlt es sich einen Ratgeber für Haus und Garten zu zulegen, der einem auf dem Weg zu einem nachhaltigeren Lebensstil helfen kann.

Es ist demnach jedem empfohlen die eigene Lebensweise zu überdenken und versuchen Nachhaltigkeit in seinen Alltag zu integrieren. Neben den eigenen kleinen Schritten, die man machen kann, kommt es jedoch auch auf größere, politische Entscheidungen an z.B. die CO2 Abgabe von Vermietern.

Auf was bezieht sich die CO2 Abgabe?

Wenn man in einem Haus wohnt und täglich seinen Aufgaben nachgeht, dann wird CO2 ausgesetzt. Das kommt aus den verschiedensten Aktivitäten zustande aus denen sich die allgemeine CO2 Abgabe des Gebäudes zusammensetzt. Aufgrund dieser Abgabe und dem Fakt, dass die hohe CO2 Belastung sich äußerst negativ auf die Umwelt auswirkt, gibt es bereits seit Jahren eine Steuer, die bezahlt werden muss. Hier wird in der Regel pro Haus gerechnet und der gesamte CO2 Ausstoß als Maßstab genommen. Auch wenn diese Steuer an sich keine schlechte Idee ist, hatte es in den letzten Jahren den Nachteil, dass allein die Mieter die Kosten tragen mussten. Diese Regel wurde ab diesem Jahr jedoch angepasst, denn ab Januar 2023 tragen auch Vermieter die Kosten mit. Um den Preis zu berechnen fertigte der Bundestag ein Stufenmodell an auf dessen Basis die anfallenden Kosten pro Haus berechnet werden. Grundsätzlich gilt die Regel, dass der Vermieter mehr zahlt, je höher der CO2 Ausstoß des Gebäudes ist, während der Mieter für die Energieeffizienz des Gebäudes finanziell verantwortlich ist. Es gilt hier: Je besser die Energieeffizienz, desto mehr zahlt der Mieter.

Ist die Nichtbeteiligung an den Kosten der CO2 Abgabe eines Gebäudes verfassungswidrig?
Die Beteiligung der Vermieter an den Kosten der CO2 Abgabe ist verpflichtend und Teil des neuen Klimaschutz Programmes des Bundestages. Wenn der Vermieter sich hier nicht dran hält, so weigert er sich die Gesetze zu befolgen und kann dafür rechtlich belangt werden. Dasselbe gilt im Übrigen für einen Mieter, sollte der sich querstellen und nicht den Steuersatz zahlen.

Was passiert in der Folge?

Wie bereits erwähnt handelt es sich bei der Aufteilung der Kosten zwischen Vermieter und Mieter um ein Gesetz an das sich alle zu halten haben. Während der Vermieter bei Verweigerung von Seiten des Mieters die Möglichkeit hat diesen zu kündigen, ist es andersherum etwas komplizierter. Wenn auffällt, dass der Vermieter nicht seinen Anteil an den Kosten für die CO2 Abgabe trägt, dann kann dieser rechtlich dafür belangt werden und neben seiner Nachzahlung für das ausstehende Geld, können auch weitere Schritte die Folge sein. Aus diesem Grund sollte man sich besser informieren, damit man keine rechtlichen Probleme bekommt.

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