Der Immobilienmarkt ist in der Bundesrepublik schon seit einigen Jahren sehr umkämpft. Auf eine Immobilie kommen zahlreiche Mieter, die auf der Suche nach einem neuen Zuhause sind. Eine passende und bezahlbare Wohnung zu finden ist heutzutage schwer. Auch wenn man einen Immobilienmakler in München aufsuchen möchte, kann es sein, dass die Wohnungssuche andauert. Auch wer bereits eine schöne Wohnung hat, läuft durchaus Gefahr, dass diese wegen Eigenbedarf vom Mieter selbst gebraucht werden könnte. Doch darf der Vermieter das überhaupt und was ist, wenn der Mieter dann keine neue Wohnung finden kann, in die er rechtzeitig einziehen kann?
Kündigung wegen Eigenbedarf – ist das überhaupt rechtens?
Ein Wohnungsinhaber darf seinem Mieter wegen Eigenbedarf kündigen, wenn die Wohnräume von ihm selbst oder von einem nahestehenden Angehörigen genutzt werden müssen. Die Kündigung auf Eigenbedarf muss daher genau vom Vermieter begründet werden und darf nicht vollzogen werden, wenn nach dem aktuellen Mieter eine Person einzieht, die nicht zum Haushalt oder familiären Umfeld des Vermieters gehört.
Eine Kündigung die aus finanziellen Gründen geschieht, zum Beispiel, weil der Vermieter einen neuen Mieter einziehen lassen möchte und die Miete deutlich erhöhen will, ist nicht möglich. Ebenfalls muss der Vermieter nach der Kündigung wegen Eigenbedarf nachweisen, dass die gesamte Wohnfläche der aktuell vermieteten Wohnung für den eigenen Bedarf benötigt wird.
Wann ist die Kündigung rechtens?
Eine Kündigung wegen Eigenbedarf kann demnach aus unterschiedlichen Gründen rechts sein, zum Beispiel dann, wenn die Eltern des Vermieters eine neue Wohnung benötigen, da sie aus Altersgründen in eine barrierefreie Wohnung ziehen müssen oder eine größere Wohnung für sich und Pflegepersonal brauchen. Auch ist die Eigenbedarfskündigung rechtens, wenn sie Aufgrund der Wohnungslosigkeit von nahen Verwandten wie Kinder, Enkel oder auch der Großeltern benötigt wird. Ebenfalls rechtens ist die Kündigung, wenn die Wohnräume für Pflegepersonal oder sogar Au-pairs benötigt werden.
Welche Kündigungsfrist gilt?
Bei der Kündigungsfrist wegen Eigenbedarf gilt eine Frist von mindestens drei Monaten. Innerhalb dieser drei Monate hat der Mieter Zeit, eine neue Wohnung zu finden und auszuziehen. Übersteigt die Mietdauer mehr als 5 Jahre, so hat der bisherige Mieter eine Kündigungsfrist von sechs Monaten bis zum Auszug, bei der Wohndauer von mehr als acht Jahren beträgt die Frist sogar 9 Monate. Bei Altmietverträgen kann sogar eine individuelle Frist bestehen, hier lohnt ein Blick in den Mietvertrag.
Auch kann es sein, dass aufgrund der geografischen Lage eine Sonderregelung gilt. So hat zum Beispiel die Stadt Berlin Aufgrund des anhaltenden Wohnmangels gesonderte Regelungen bei Kündigungen wegen Eigenbedarf aufgestellt. Hier helfen die lokalen Mietervereinigungen gerne weiter.
Was, wenn der Mieter keine neue Wohnung findet?
Ein Mieter, der die Kündigung wegen Eigenbedarf bekommen hat, ist verpflichtet, sich um eine neue Wohnung zu kümmern und die gesetzliche Kündigungsfrist einzuhalten.
Findet man trotz aller Bemühungen keine passende Wohnung, so kann der Mieter vor Gericht Widerspruch einlegen. Kann der Vermieter seine Eigenbedarfskündigung rechtmäßig darstellen, ist es dem Mieter so jedoch möglich, eine Fortsetzung des Mietverhältnisses auf Zeit zu erlangen. Doch auch in dieser Zeit muss der Mieter sich bemühen, eine Ersatzwohnung zu finden, denn die Frist wird in der Regel höchstens für ein Jahr bewilligt.
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