Die Hälfte der Bezieher von Wohngeld sind Rentner. Es gibt – je nachdem, ob die Rentner Miete zahlen oder ein Eigenheim bzw. eine Eigentumswohnung besitzen oder im Pflegeheim leben – unterschiedliche Voraussetzungen für den Zugang zu Wohngeld. Wohngeld ist eine Sozialleistung, die sowohl Mieter als auch Eigentümer bei der Bezahlung ihres Wohnraums unterstützen soll. Sind die Voraussetzungen für die Bewilligung von Wohngeld erfüllt, wird diese Sozialleistung für 12 Monate gezahlt. Sind die Voraussetzungen für diese Sozialleistung weiterhin gegeben, kann Wohngeld erneut beantragt werden. Im Senioren Magazin wird einiges über das Leben und Wohnen im Alter erklärt. Eines sollte hier jedoch klar sein: Nicht jeder Rentner hat Anspruch auf Wohngeld bzw. auf eine Form des Wohngelds. Ausschlaggebend ist bei der Beantragung von Wohngeld allgemein die Höhe der Rente, die dem Rentner monatlich ausgezahlt wird.
Voraussetzungen Wohngeld für Mieter
Den Mietzuschuss für Mieter erhalten Mieter einer Wohnung, eines Zimmers bzw. eines Hauses. Zu den berechtigten Personen gehören auch Untermieter eines Wohnraums sowie
Heimbewohner mit einem unbefristeten Aufenthaltswunsch. Der Mietzuschuss soll die Menschen dabei unterstützen, wenn deren Einkommen zu gering ist, um den Lebensunterhalt eigenständig zu bestreiten. Voraussetzung für den Bezug des Mietzuschusses ist, dass die anfallenden Mietkosten angemessen sind. Hierfür gibt es festgelegte Mietstufen, welche die Höchstbeträge für Mietkosten ergeben. Die Anzahl der Haushaltsmitglieder wird dabei berücksichtigt. Die Höhe des Mietzuschusses berechnet sich anhand des Einkommens, der Anzahl der Familienmitglieder und der Höhe der Miete.
Voraussetzungen Wohngeld für Eigentümer
Das Wohngeld für Hauseigentümer wird als Lastenzuschuss bezeichnet. Voraussetzungen für diese Art von Wohngeld können Eigentümer einer Eigentumswohnung, eines Eigenheims und eines Mehrfamilienhauses und einer Kleinsiedlung erhalten. Rentner, die über Jahre bzw. Jahrzehnte hinweg für ihr selbstgenutztes Wohneigentum gespart haben, müssen somit nicht ausziehen, wenn sie die Kosten (Lasten), die rund ums Eigenheim anfallen, nicht über ihre Rente selbst stemmen können. ZU den Belastungen des selbst genutzten Wohneigentums, welche lastenzuschussfähig sind, gehören: Kosten für Zinsen und für Tilgung bei Krediten, welche Bau, Erwerb bzw. Renovierung des Wohneigentums dienen, Instandhaltungskosten sowie Instandsetzungskosten, Grundsteuer und sonstige Abgaben sowie Versicherungsbeiträge für das Eigenheim und bestimmte Heizkosten und Verwaltungskosten. Die Höhe des Lastenzuschuss wird bestimmt durch Anzahl der im Haushalt lebenden Familienmitglieder, Gesamteinkommens des Haushalts sowie Höhe der zuschussfähigen Belastungen.
Voraussetzungen Wohngeld für Menschen im Pflegeheim
Rentner, die pflegebedürftig sind und vom Eigenheim bzw. der gemieteten Wohnung, ins Pflegeheim übersiedeln, können ebenfalls Wohngeld beantragen. Berechnet wird der Anspruch auf Wohngeld in diesem Fall nicht anhand der individuellen Miete für das Zimmer im Pflegeheim. Die Anspruchshöhe richtet sich stattdessen nach dem Mietniveau in der Region, in dem sich das Pflegeheim befindet. Zudem muss der Rentner im Rahmen der Antragsstellung seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse mitteilen. Berücksichtigt wird hierbei das Heimentgelt, Einkommen und Vermögen der Pflegebedürftigen und des Ehegatten. Das sogenannte Pflegewohngeld wird Bewohnern bei vollstationärer Pflege gewährt. Ein Anspruch auf Pflegewohngeld bei Kurzzeit- oder Verhinderungspflege besteht nicht. Gleiches gilt für Pflegebedürftige in Tagespflege- oder Behinderteneinrichtungen.
- Vom Einzelgänger zum Teamplayer: Wie Team-Coaching den gemeinsamen Erfolg fördert - 23. September 2024
- Pfandflaschen Steuer 2024 Fake: Gerüchte aufgeklärt - 23. September 2024
- Fake-SMS geöffnet: Was tun? Tipps & Schutz - 23. September 2024