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Anwalt-Seiten.de > Blog > Immobilien > Immobilien-Ratgeber > Fristlose Kündigung vom Mieter wegen Unzumutbarkeit
Immobilien-RatgeberMietrecht

Fristlose Kündigung vom Mieter wegen Unzumutbarkeit

Anwalt-Seiten 9. Januar 2023
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fristlose kündigung mieter wegen unzumutbarkeit
Fristlose Kündigung Mieter wegen Unzumutbarkeit
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Eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses ist eine außerordentliche Kündigung, die ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist ausgesprochen werden kann. Sie ist in bestimmten Fällen möglich, wenn das Mietverhältnis für einen der Vertragsparteien unzumutbar geworden ist. Doch wann genau ist die Unzumutbarkeit des Mietverhältnisses gegeben und wie läuft das Kündigungsverfahren ab?

Inhaltsverzeichnis
Definition der fristlosen KündigungGründe für eine fristlose KündigungMögliche Folgen einer fristlosen KündigungUnzumutbarkeit als KündigungsgrundWie läuft das Kündigungsverfahren ab?Wie kann man sich als Mieter vor einer fristlosen Kündigung schützen?Fazit

Definition der fristlosen Kündigung

Laut Paragraph 573 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) kann eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ausgesprochen werden. Dieser wichtige Grund muss dabei so schwerwiegend sein, dass eine Fortsetzung des Mietverhältnisses für eine der Vertragsparteien unzumutbar ist. Eine fristlose Kündigung kann sowohl vom Vermieter als auch vom Mieter ausgesprochen werden.

Gründe für eine fristlose Kündigung

Es gibt einige Gründe, die eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigen können. Dazu zählen beispielsweise:

  • Störungen des Hausfriedens durch den Mieter oder dessen Gäste
  • Schäden an der Mietsache, die durch den Mieter oder dessen Gäste verursacht wurden
  • Nichtzahlung der Miete trotz mehrfacher Mahnung
  • Illegale Nutzung der Mietsache, beispielsweise für gewerbliche oder kriminelle Aktivitäten
Siehe auch:  Der § 558 BGB im Detail: Ein tiefgreifender Blick auf Mieterhöhungen im deutschen Mietrecht

Mögliche Folgen einer fristlosen Kündigung

Falls das Gericht die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses als rechtmäßig ansieht, muss der Mieter die Mietsache innerhalb einer bestimmten Frist verlassen. Hier sollte im Detail geklärt werden, wer eventuell anfallende Kosten für Entrümpelung und Haushaltsauflösung zu tragen hat. Der Vermieter kann in diesem Fall außerdem die Rückzahlung der Mietkaution sowie die Bezahlung von Mietrückständen verlangen. In manchen Fällen können auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, wenn der Mieter beispielsweise die Mietsache beschädigt hat.

Unzumutbarkeit als Kündigungsgrund

Wie bereits erwähnt, muss die Unzumutbarkeit des Mietverhältnisses für eine fristlose Kündigung vorliegen. Doch wann ist dies der Fall? Eine Unzumutbarkeit kann beispielsweise dann vorliegen, wenn der Mieter den Hausfrieden durch Lärm, Aggressionen oder andere Störungen empfindlich stört. Auch Schäden an der Mietsache, die durch den Mieter oder dessen Gäste verursacht wurden, können eine Unzumutbarkeit des Mietverhältnisses begründen.

Wie läuft das Kündigungsverfahren ab?

Wurde die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses ausgesprochen, muss der Vermieter den Mieter entsprechend benachrichtigen und ihm einen Kündigungsgrund nennen. Der Mieter hat dann die Möglichkeit, sich zu diesem Kündigungsgrund zu äußern und eventuelle Gegenargumente vorzubringen. Anschließend entscheidet das Gericht, ob die fristlose Kündigung rechtmäßig ist oder nicht.

Siehe auch:  Wofür Immobilienmakler in die Haftung genommen werden können

Wie kann man sich als Mieter vor einer fristlosen Kündigung schützen?

Es gibt einige Möglichkeiten, wie man sich als Mieter vor einer fristlosen Kündigung schützen kann:

  • Vermeiden von Störungen des Hausfriedens: Um einer fristlosen Kündigung wegen Störungen des Hausfriedens vorzubeugen, sollte man darauf achten, den Hausfrieden nicht durch Lärm oder andere Störungen zu beeinträchtigen.
  • Schäden an der Mietsache vermeiden: Auch Schäden an der Mietsache können zu einer fristlosen Kündigung führen. Um dies zu vermeiden, sollte man darauf achten, die Mietsache pfleglich zu behandeln und Schäden schnellstmöglich zu beseitigen.
  • Pünktliche Bezahlung der Miete: Eine Nichtzahlung der Miete kann ebenfalls zu einer fristlosen Kündigung führen. Um dies zu vermeiden, sollte man darauf achten, die Miete pünktlich und in voller Höhe zu bezahlen.
  • Rechtzeitiges Melden von Mängeln: Falls es in der Mietsache Mängel gibt, sollte man diese dem Vermieter rechtzeitig melden, damit dieser sie beheben kann. Auf diese Weise kann man verhindern, dass sich die Mängel zu einem späteren Zeitpunkt zu einem Kündigungsgrund auswachsen.

Fazit

Eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses ist in bestimmten Fällen möglich, wenn das Mietverhältnis für einen der Vertragsparteien unzumutbar geworden ist. Es ist wichtig, dass der Vermieter das Kündigungsverfahren ordnungsgemäß einleitet und den Mieter entsprechend benachrichtigt, um eine rechtsgültige Kündigung zu erwirken. Im Falle einer fristlosen Kündigung kann es zu Folgen wie dem Auszug des Mieters, der Rückforderung von Mietkaution und Mietrückständen sowie Schadensersatzansprüchen kommen.

Siehe auch:  Tipps zum Haus kaufen in Ungarn: Kosten und Immobilienmarkt
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