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Anwalt-Seiten.de > Blog > Gesundheit > Gesundheit-Ratgeber > Rente für besonders langjährig Versicherte – Diese Regelungen gelten
Gesundheit-Ratgeber

Rente für besonders langjährig Versicherte – Diese Regelungen gelten

Anwalt-Seiten 18. Februar 2023
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Rente für besonders langjährig Versicherte - Diese Regelungen gelten
Rente für besonders langjährig Versicherte - Diese Regelungen gelten
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Es gibt nicht nur die Altersrente für langjährig Versicherte, sondern auch für besonders langjährig Versicherte. Für die Altersrente für langjährig Versicherte werden mindestens 35 Jahre in der Rentenversicherung benötigt. Für die Altersrente für besonders langjährige Versicherte werden hingegen 45 Jahre in der Rentenversicherung benötigt. Von Ihrem Geburtsjahr ist schlussendlich abhängig, wann Sie in die wohlverdiente Rente gehen dürfen. Beide Arten der Rente haben ihre eigenen Voraussetzungen, was die Zeiten und die Beiträge angehen. Darüber klärt nun dieser Artikel auf. Rente für besonders langjährig Versicherte – Diese Regelungen gelten

Inhaltsverzeichnis
Die Altersrente nach 35 Jahren RentenversicherungRente für besonders langjährig Versicherte – Diese Regelungen geltenWie viel dürfen Sie zur Rente hinzuverdienen?Rente rechtzeitig beantragen

Die Altersrente nach 35 Jahren Rentenversicherung

Sie haben 35 Jahre anrechenbarer Zeit in der Rentenversicherung, werden sie von der Altersrente für langjährig Versicherte profitieren können. Das heißt, alle Versicherten in den Jahrgängen zwischen 1949 und 1963 dürfen ohne Abschläge vor ihrem 67. Geburtstag in Rente gehen. Das Rentenalter wird bekanntlich schrittweise angehoben, allerdings dürfen auch alle, die nach 1964 geboren sind, noch immer nach 35 Beitragsjahren mit 67 in Rente gehen.

Siehe auch:  Einverständniserklärungen in der Kieferorthopädie: Ein juristischer Blickwinkel

Sie können allerdings auch schon ihre Rente ab 63 Jahren in Anspruch nehmen. Dann erwartet Sie allerdings einen Abzug von bis zu 14,4 %. Für jeden einzelnen Monat, den Sie früher in Rente gehen wollen, werden Ihnen 0,3 % der Rente abgezogen. Dieser Abschlag hat dauerhaft Bestand.

Rente für besonders langjährig Versicherte – Diese Regelungen gelten

Nach 45 Jahren Versicherungszeit können Sie prinzipiell etwas früher in Rente gehen. Diese Altersrente für besonders langjährig Versicherte wird auch heute noch die Rente mit 63 genannt. Denn alle, die vor dem Jahr 1953 geboren wurden, können ganz ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen. Doch inzwischen gilt das nicht mehr für alle, die zwischen 1953 und 1963 geboren wurden. Das Rentenalter wird Schritt für Schritt immer weiter angehoben, darum verschiebt sich natürlich auch das Eintrittsalter. Sind Sie im Jahr 1964 oder später geboren, können Sie offiziell mit 65 Jahren in Rente gehen.

Siehe auch:  Zahnärzte in München: Worauf kommt es bei der Auswahl des richtigen Zahnarztes wirklich an?

Wie viel dürfen Sie zur Rente hinzuverdienen?

Bei allen vorgezogenen Altersrente liegt die Verdienstgrenze im Jahr 2022 bei 46.060 Euro. Das bedeutet, dass Sie bis zu diesem Betrag jährlich zu Ihrer Rente hinzuverdienen dürfen, ohne dass die Rente Ihnen dadurch gekürzt wird. Ab dem 01.01.2023 können Sie Ihre Altersrente in voller Höhe beziehen, egal, wie hoch der Nebenverdienst ist. Diese bisherige Grenze des Hinzuverdienens wird aufgehoben.

Rente rechtzeitig beantragen

Sie sind nun in dem Alter, in dem Sie Rente beziehen möchten? Dann müssen die einen Antrag stellen und damit Sie Ihre Leistung, die Ihnen zusteht, auch pünktlich erhalten können, ist es essenziell, dass Sie ihren Antrag rechtzeitig stellen. Zu empfehlen ist es, den Antrag etwa 3 Monate vor Rentenbeginn zu stellen.

Siehe auch:  Die Rechte von Asthmatikern im Arbeitsplatz: Was Arbeitgeber beachten sollten
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