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Anwalt-Seiten.de > Blog > Gesundheit > Gesundheit-Ratgeber > Nach Arbeitsunfall wieder arbeiten trotz Schmerzen?
Gesundheit-Ratgeber

Nach Arbeitsunfall wieder arbeiten trotz Schmerzen?

Anwalt-Seiten 17. Februar 2023
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Nach Arbeitsunfall wieder arbeiten trotz Schmerzen
Nach Arbeitsunfall wieder arbeiten trotz Schmerzen
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Über 800.000 Arbeitsunfälle gab es im Jahr 2021 in Deutschland, rund 500 davon mit einem tödlichen Ausgang. Gerade bei einem Arbeitsunfall stellen sich eine Vielzahl an Fragen, so beispielsweise ob man trotz Schmerzen wieder arbeiten darf. Die Antwort auf diese Frage, kann man dem nachfolgenden Ratgeber entnehmen.

Inhaltsverzeichnis
Arbeitsunfall muss erfasst werdenWann wieder arbeiten?Arbeiten trotz Schmerzen? So ist die RechtslageDer Arbeitgeber hat eine SorgfaltspflichtEs kommt auf den Einzelfall an

Arbeitsunfall muss erfasst werden

Ob Schnittwunde oder ein Beinbruch, ein Arbeitsunfall muss immer von einem Unternehmen erfasst und an die zuständige Berufsgenossenschaft gemeldet werden. Je nach Arbeitsunfall, kann damit auch eine ärztliche Versorgung notwendig sein. Ob in leichten Fällen bei einem sogenannten Durchgangsarzt, bis hin zur Versorgung in einem Krankenhaus. In Abhängigkeit vom Schweregrad, kann mit einem Arbeitsunfall auch eine Arbeitsunfähigkeit bestehen. Das kann insbesondere dann der Fall sein, wenn Schmerzen vorliegen.

Wann wieder arbeiten?

Die Dauer der Arbeitsunfähigkeit orientiert sich am Schweregrad der Verletzungen durch den Arbeitsunfall. Jetzt kann es den Fall geben, man hat Schmerzen, fühlt sich aber zum arbeiten wieder fit. Und gerade in diesem Zusammenhang kann sich dann die Frage stellen: Darf ein Arbeitnehmer wieder arbeiten? Diese Frage kann man grundsätzlich mit einem klaren Ja beantworten. Man muss die Dauer der Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit nicht vollständig nutzen. Ein solches Verhalten hat auch keinen Einfluss auf eventuelle Leistungen, wie zur Rehabilitation durch die Berufsgenossenschaft.

Siehe auch:  Wer haftet, wenn das Tattoo nicht gefällt oder Schreibfehler enthält?

Arbeiten trotz Schmerzen? So ist die Rechtslage

Doch gerade wenn man unter Schmerzen leidet, sollte man sich immer die Frage stellen, ob sich die Aufnahme der Arbeit empfiehlt. Schließlich kann sich das vorliegen von Schmerzen, auf verschiedener Weise auswirken. So beispielsweise auf die Leistungsfähigkeit bei der Arbeit. Und gerade eine solche Einschränkung, kann sich auch auf die eigene Sicherheit auswirken und das Risiko von einem weiteren Arbeitsunfall erhöhen. Ob sich ein arbeiten trotz Schmerzen empfiehlt oder nicht, hängt auch wesentlich von der Arbeit ab.

So macht es schon einen Unterschied, ob man am Schreibtisch in einem Büro arbeitet oder als Handwerker auf einer Baustelle oder in der Industrie. Hier sollte man im eigenen Interesse abwägen. Und letztlich sollte man sich als Arbeitnehmer immer auch die Frage stellen, ob es durch die Fortsetzung der Arbeit zu einer Verschlechterung kommen kann.

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Der Arbeitgeber hat eine Sorgfaltspflicht

Die Frage ob man trotz Schmerzen wieder arbeiten kann, geht aber nicht nur den Arbeitnehmer etwas an. Auch der Arbeitgeber hat hier ein Mitspracherecht. Schließlich hat ein Arbeitgeber auch eine Sorgfaltspflicht gegenüber seinem Arbeitnehmer. Hat man als Arbeitgeber Zweifel ob der Arbeitnehmer trotz Schmerzen seine Arbeit leisten kann, muss man handeln. Alleine schon um eine eigene Haftung ausschließen zu können, sollte es zu einem Folgeunfall aufgrund der Schmerzen oder zu einer Verschlechterung kommen.

Als Arbeitgeber hat man dabei mehrere Möglichkeiten. Neben der Zuweisung von leichterer Arbeit, kann dieses auch die Arbeitsunfähigkeit sein. In diesem Fall muss der Arbeitnehmer aufgefordert werden, die Arbeit erst dann wieder aufzunehmen, wenn die Arbeitsunfähigkeit nicht mehr vorliegt.

Es kommt auf den Einzelfall an

Wie dadurch ersichtlich wird, kann man die Frage ob man nach einem Arbeitsunfall trotz Schmerzen arbeiten kann, gar nicht so einfach beantworten. Vielmehr kommt es zum einen von der Art vom Arbeitsunfall und Schweregrad der Schmerzen ab, aber auch zu welchem Ergebnis ein Arbeitgeber kommt.

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