Anwalt-Seiten.deAnwalt-Seiten.de
Notification Show More
Neueste Beiträge
Website-Optionen
Die besten kostenlosen Website-Optionen für kleine Unternehmen
Wirtschafts-Ratgeber
Blockchain-Forensik
Blockchain-Forensik: Einblick in moderne Ermittlungen
Internet-Ratgeber
Schutz von Krypto-Unternehmern
Schutz von Krypto-Unternehmern: Eine wachsende Herausforderung
Internet-Ratgeber
Smartphone Reparatur Hilfe
Handy defekt – Tipps: Smartphone Reparatur Hilfe
Verbraucher Verbraucher-Ratgeber
Website-Rechtskonformität
Website-Rechtskonformität: So verteidigen Sie sich gegen falsche Werbeaussagen und Urheberrechtsverletzungen
Recht-Allgemein
Aa
  • Start
  • Themengebiete
    • Beruf
      • Arbeitsrecht
        • Abfindung
        • Betriebsrat
      • Berufe-Ratgeber
    • Gesellschaftliches
      • Zivilrecht
    • Familie
      • Familien-Ratgeber
      • Familienrecht
    • Gesundheit
      • Arzthaftungsrecht
      • Gesundheit-Ratgeber
    • Recht-Allgemein
      • BGB
  • Immobilien
    • Baurecht
    • Immobilien-Ratgeber
    • Mietrecht
  • Internet
    • Internet-Ratgeber
    • IT-Recht
  • Logistik
    • Logistik-Ratgeber
    • Speditionsrecht
  • Umwelt
    • Umwelt-Ratgeber
    • Verkehrsrecht
  • Versicherung
    • Versicherungsrecht
  • Verbraucher
    • Handelsrecht
    • Verbraucher-Ratgeber
  • Wirtschaft
    • Insolvenzrecht
    • Wirtschafts-Ratgeber
    • Wirtschaftsrecht
Reading: Grundsteuer Niedersachsen 2024: Äquivalenzbetrag
Share
Aa
Anwalt-Seiten.deAnwalt-Seiten.de
  • Start
  • Themengebiete
  • Immobilien
  • Internet
  • Logistik
  • Umwelt
  • Versicherung
  • Verbraucher
  • Wirtschaft
Search
  • Start
  • Themengebiete
    • Beruf
    • Gesellschaftliches
    • Familie
    • Gesundheit
    • Recht-Allgemein
  • Immobilien
    • Baurecht
    • Immobilien-Ratgeber
    • Mietrecht
  • Internet
    • Internet-Ratgeber
    • IT-Recht
  • Logistik
    • Logistik-Ratgeber
    • Speditionsrecht
  • Umwelt
    • Umwelt-Ratgeber
    • Verkehrsrecht
  • Versicherung
    • Versicherungsrecht
  • Verbraucher
    • Handelsrecht
    • Verbraucher-Ratgeber
  • Wirtschaft
    • Insolvenzrecht
    • Wirtschafts-Ratgeber
    • Wirtschaftsrecht
Have an existing account? Sign In
Follow US
Anwalt-Seiten.de > Blog > Themengebiete > Recht-Allgemein > Grundsteuer Niedersachsen 2024: Äquivalenzbetrag
Recht-Allgemein

Grundsteuer Niedersachsen 2024: Äquivalenzbetrag

Anwalt-Seiten 6. März 2024
Share
äquivalenzbetrag grundsteuer niedersachsen 2024
SHARE

Niedersachsen hat seit dem 7. Juli 2021 ein eigenes Grundsteuergesetz (Niedersächsisches Grundsteuergesetz (NGrStG)) mit dem Flächen-Lage-Modell. Das Modell basiert auf dem Äquivalenzgedanken und berücksichtigt Grundstücks- und Gebäudeflächen sowie wertunabhängige Äquivalenzzahlen. Die Lage der Grundstücke wird ebenfalls einbezogen, wodurch einfache Lagen etwas niedriger und gute Lagen etwas höher besteuert werden. Das Flächen-Lage-Modell ermöglicht eine einfachere und transparentere Berechnung der Grundsteuer im Vergleich zum Bundesmodell.

Inhaltsverzeichnis
Das Flächen-Lage-Modell in NiedersachsenBerechnung des ÄquivalenzbetragsAblauf der GrundsteuererklärungAbgabe der GrundsteuererklärungFlächen-Lage-Modell vs. BundesmodellGrundsteuerberechnung nach dem Flächen-Lage-ModellBerechnungsfaktoren für die Grundsteuer:Beispiel:Steuerlast 2024FazitFAQWas ist der Äquivalenzbetrag in Bezug auf die Grundsteuer in Niedersachsen?Wie wird der Äquivalenzbetrag in Niedersachsen berechnet?Wie läuft die Grundsteuererklärung in Niedersachsen ab?Wann muss die Grundsteuererklärung abgegeben werden?Was sind die Unterschiede zwischen dem Flächen-Lage-Modell in Niedersachsen und dem Bundesmodell?Wie wird die Grundsteuer nach dem Flächen-Lage-Modell berechnet?Wann tritt die neue Grundsteuer in Niedersachsen in Kraft?Wie hoch ist die Steuerlast im Jahr 2024 in Niedersachsen?Was sind die Vorteile des Flächen-Lage-Modells in Niedersachsen?Was ist das Ziel der Grundsteuerreform in Niedersachsen?

Das Flächen-Lage-Modell in Niedersachsen

Das Flächen-Lage-Modell in Niedersachsen basiert auf dem Äquivalenzgedanken und berücksichtigt die Flächen von Grundstücken und Gebäuden sowie wertunabhängige Äquivalenzzahlen. Durch die Einbeziehung der Lage der Grundstücke variiert die Besteuerung je nach Standort. Das Modell ist einfach und gut verständlich und erfordert nur wenige Angaben. Darüber hinaus verhindert es automatische Wertsteigerungen aufgrund steigender Preise.

Im Flächen-Lage-Modell wird der Äquivalenzgedanke angewendet, um eine faire Besteuerung zu erreichen. Dieser Gedanke besagt, dass die Besteuerung von Grundstücken und Gebäuden anhand ihrer Flächen erfolgen sollte. Daher spielen die Flächen von Grundstücken und Gebäuden eine zentrale Rolle bei der Berechnung der Grundsteuer. Außerdem werden wertunabhängige Äquivalenzzahlen verwendet, um den Äquivalenzbetrag festzustellen.

Das Besondere am Flächen-Lage-Modell in Niedersachsen ist die Einbeziehung der Lage der Grundstücke. Aufgrund des Einflusses der Lage können Grundstücke in einfacheren Lagen etwas niedriger und in besseren Lagen etwas höher besteuert werden. Dadurch wird eine gerechtere Besteuerung erreicht, die den unterschiedlichen Wert der Lagen berücksichtigt.

Das Flächen-Lage-Modell bietet eine transparente und verständliche Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer. Im Vergleich zum komplexeren Bundesmodell ermöglicht es eine einfachere Erfassung der erforderlichen Daten und Angaben. Es sorgt für eine gerechtere Verteilung der Steuerlast und verhindert automatische Wertsteigerungen durch steigende Preise, da die Besteuerung auf den Flächen und der Lage der Grundstücke basiert.

Hier ist ein visuelles Beispiel, wie das Flächen-Lage-Modell in Niedersachsen funktioniert:

Grundstück Gebäude Lage-Faktor Äquivalenzbetrag
100 m² 200 m² gute Lage 14.000 €
200 m² 150 m² einfache Lage 9.000 €

In diesem Beispiel haben Grundstück 1 und Grundstück 2 unterschiedliche Flächen und Gebäudeflächen. Die Lage von Grundstück 1 wird als „gute Lage“ betrachtet, während die Lage von Grundstück 2 als „einfache Lage“ eingestuft wird. Dadurch ergibt sich ein höherer Äquivalenzbetrag für Grundstück 1 im Vergleich zu Grundstück 2.

Das Flächen-Lage-Modell in Niedersachsen ist eine innovative Lösung, um die Grundsteuer gerechter und transparenter zu gestalten. Es berücksichtigt die Flächen von Grundstücken und Gebäuden, die Lage der Grundstücke und wertunabhängige Äquivalenzzahlen. Diese Kombination ermöglicht eine faire Besteuerung und verhindert automatische Wertsteigerungen durch steigende Preise.

Berechnung des Äquivalenzbetrags

Die Berechnung des Äquivalenzbetrags erfolgt anhand der Angaben zur Grundstücks- und Gebäudefläche sowie der wertunabhängigen Äquivalenzzahlen.

Für das Grundstück wird die Fläche mit einer Äquivalenzzahl von 0,04 € pro m² multipliziert.

Für die Gebäudefläche beträgt die Äquivalenzzahl 0,50 € pro m², wird jedoch bei Wohnflächen aufgrund der sozialpolitischen Bedeutung des Wohnens auf 70% reduziert.

Siehe auch:  Kündigungsfrist in der Probezeit: 2 Wochen Bedeutung

Die Summe der Flächenansätze wird mit dem Lage-Faktor multipliziert, der von der Lage des Grundstücks abhängt.

Ablauf der Grundsteuererklärung

Um den Äquivalenzbetrag für die Grundsteuer in Niedersachsen festzustellen, ist jeder Grundstückseigentümer verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Die Erklärung muss elektronisch über das Portal ELSTER – Ihr Online-Finanzamt eingereicht werden. Dabei sind verschiedene Angaben erforderlich, darunter:

  • Fläche des Grundstücks
  • Wohnfläche bzw. Nutzfläche des Gebäudes
  • Allgemeine Informationen zum Grundstück

Basierend auf den eingereichten Angaben ermittelt das Finanzamt den Äquivalenzbetrag und teilt diesen in einem Grundsteuermessbescheid mit. Dieser Bescheid dient als Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer ab dem Jahr 2025 durch die Kommune.

Die Grundsteuererklärung sollte sorgfältig und vollständig ausgefüllt werden, um Fehler und mögliche Nachfragen seitens des Finanzamts zu vermeiden. Es ist ratsam, relevante Dokumente wie Mietverträge oder Kaufverträge zur Berechnung der Wohn- oder Nutzfläche heranzuziehen.

Es ist zu beachten, dass die Grundsteuererklärung im Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Januar 2023 eingereicht werden muss, um den Äquivalenzbetrag rechtzeitig festzustellen.

Angaben zur Grundsteuererklärung Weitere Informationen
Fläche des Grundstücks Angabe der Grundstücksfläche in Quadratmetern
Wohnfläche bzw. Nutzfläche des Gebäudes Angabe der Wohn- oder Nutzfläche des Gebäudes in Quadratmetern
Allgemeine Informationen zum Grundstück Angabe von Informationen wie Grundstücksadresse und Eigentümerdaten

Abgabe der Grundsteuererklärung

Um den Äquivalenzbetrag der Grundsteuer in Niedersachsen für das Jahr 2024 festzustellen, müssen Grundstückseigentümer ihre Grundsteuererklärung rechtzeitig einreichen. Der vorgeschriebene Abgabetermin liegt im Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Januar 2023.

Die Abgabe der Grundsteuererklärung erfolgt elektronisch über das Portal ELSTER – Ihr Online-Finanzamt. Grundstückseigentümer können die erforderlichen Angaben zur Fläche des Grundstücks, zur Wohnfläche bzw. Nutzfläche des Gebäudes und weiteren allgemeinen Informationen zur Immobilie im Online-Formular eintragen.

In begründeten Härtefällen ist es auch möglich, die Grundsteuererklärung auf Papierformularen abzugeben. Dafür sollte rechtzeitig eine entsprechende Anfrage beim Finanzamt gestellt werden.

Es wird empfohlen, bei der Berechnung der Wohnfläche oder Nutzfläche bereits vorhandene Unterlagen wie Mietverträge oder Kaufverträge heranzuziehen. Dadurch lassen sich mögliche Unstimmigkeiten vermeiden und die Angaben in der Grundsteuererklärung präzise und korrekt erfassen.

Mit der rechtzeitigen Abgabe der Grundsteuererklärung können Grundstückseigentümer sicherstellen, dass der Äquivalenzbetrag der Grundsteuer für das Jahr 2024 ordnungsgemäß ermittelt und die Grundsteuer entsprechend festgesetzt wird.

Wichtige Informationen zur Abgabe der Grundsteuererklärung
Abgabezeitraum 1. Juli 2022 bis 31. Januar 2023
Abgabemöglichkeiten Elektronisch über das Portal ELSTER oder in begründeten Härtefällen auf Papierformularen
Erforderliche Angaben Fläche des Grundstücks, Wohnfläche bzw. Nutzfläche des Gebäudes, allgemeine Informationen zur Immobilie
Vorteile der rechtzeitigen Abgabe Sicherstellung der ordnungsgemäßen Ermittlung und Festsetzung des Äquivalenzbetrags der Grundsteuer

Flächen-Lage-Modell vs. Bundesmodell

Niedersachsen hat mit dem Flächen-Lage-Modell eine eigene Grundsteuerreform umgesetzt und weicht damit von dem Bundesmodell ab. Das Flächen-Lage-Modell ist einfacher und transparenter. Im Gegensatz dazu ist das Bundesmodell komplexer und knüpft an den Verkehrswert der Grundstücke an. Niedersachsen nutzt das Flächen-Lage-Modell, um eine gerechtere Besteuerung zu erreichen und automatische Wertsteigerungen durch steigende Preise zu verhindern.

Grundsteuerberechnung nach dem Flächen-Lage-Modell

Die Berechnung der Grundsteuer nach dem Flächen-Lage-Modell basiert auf verschiedenen Faktoren, die die Fläche des Grundstücks, die Fläche des Gebäudes, die Nutzung der Immobilie, den Bodenrichtwert des Grundstücks und den durchschnittlichen Bodenrichtwert der Gemeinde umfassen. Bei der Berechnung werden Äquivalenzzahlen für Grundstücke und Gebäudeflächen verwendet, um den Äquivalenzbetrag festzulegen. Der Grundsteuermessbetrag ergibt sich aus der Multiplikation des Äquivalenzbetrags des Grundstücks und des Gebäudes mit den entsprechenden Grundsteuermesszahlen.

Berechnungsfaktoren für die Grundsteuer:

  • Fläche des Grundstücks
  • Fläche des Gebäudes
  • Nutzung der Immobilie
  • Bodenrichtwert des Grundstücks
  • Durchschnittlicher Bodenrichtwert der Gemeinde
Siehe auch:  Böllerlaubnis 2024: Zeitfenster und Richtlinien

Die Äquivalenzzahlen für Grundstücke und Gebäudeflächen sind entscheidend für die Festlegung des Äquivalenzbetrags. Durch die Multiplikation des Äquivalenzbetrags des Grundstücks und des Gebäudes mit den entsprechenden Grundsteuermesszahlen wird der Grundsteuermessbetrag ermittelt, der als Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer dient.

Beispiel:

Grundstück (in m²) Gebäude (in m²) Äquivalenzbetrag Grundstück Äquivalenzbetrag Gebäude Grundsteuermesszahl Grundstück Grundsteuermesszahl Gebäude Grundsteuermessbetrag
500 200 20 € 100 € 2,5 3 150 €

Die obige Tabelle zeigt ein Beispiel für die Berechnung der Grundsteuer nach dem Flächen-Lage-Modell. Für ein Grundstück mit einer Fläche von 500 m² und einem Gebäude mit einer Fläche von 200 m² wurden ein Äquivalenzbetrag von 20 € für das Grundstück und 100 € für das Gebäude festgelegt. Die Grundsteuermesszahlen für das Grundstück und das Gebäude betragen 2,5 bzw. 3. Durch die Multiplikation des Äquivalenzbetrags des Grundstücks mit der Grundsteuermesszahl für das Grundstück und des Äquivalenzbetrags des Gebäudes mit der Grundsteuermesszahl für das Gebäude wird ein Grundsteuermessbetrag von 150 € ermittelt.

Steuerlast 2024

Ab dem 1. Januar 2025 wird voraussichtlich die neue Grundsteuer nach dem Flächen-Lage-Modell in Niedersachsen gültig sein. Bis dahin bleiben die Zahlungen auf Grundlage der bisherigen Einheitswerte und entsprechend der letzten Festsetzung der Kommune bestehen. Die genaue Steuerlast für das Jahr 2024 wird im Laufe des Jahres 2024 durch die Kommune festgelegt. Die Höhe der Grundsteuer wird dann durch die Multiplikation des Grundsteuermessbetrags mit dem festgelegten Hebesatz bestimmt.

Steuerjahr Grundsteuer
2024 Auf Basis der bisherigen Einheitswerte und entsprechend der letzten Festsetzung der Kommune
2025 Grundsteuermessbetrag * Hebesatz

Nach der Einführung des Flächen-Lage-Modells wird die Berechnung der Grundsteuer auf eine gerechtere und transparentere Grundlage gestellt. Die Steuerlast wird individuell anhand der Flächen von Grundstücken und Gebäuden sowie wertunabhängiger Äquivalenzzahlen ermittelt. Die Lage der Grundstücke spielt ebenfalls eine Rolle, um eine faire Besteuerung zu gewährleisten.

Das Flächen-Lage-Modell bietet den Vorteil, dass automatische Wertsteigerungen durch steigende Preise vermieden werden, da die Grundsteuer nicht auf dem Verkehrswert der Grundstücke basiert. Dadurch wird die Steuerlast für Grundstückseigentümer in Niedersachsen planbarer und stabiler.

Fazit

Die Grundsteuerreform in Niedersachsen mit dem Flächen-Lage-Modell bietet eine einfache und transparente Berechnung der Grundsteuer. Durch die Berücksichtigung der Flächen von Grundstücken und Gebäuden sowie wertunabhängiger Äquivalenzzahlen erfolgt eine gerechtere Besteuerung. Zusätzlich wird die Lage der Grundstücke einbezogen, um eine faire Verteilung der Steuerlast zu gewährleisten.

Um den Äquivalenzbetrag festzustellen, müssen Grundstückseigentümer ihre Grundsteuererklärung im Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Januar 2023 einreichen. Nach dem 1. Januar 2025 soll die neue Grundsteuer gültig sein, bis dahin werden die Zahlungen auf Basis der bisherigen Einheitswerte geleistet.

Mit dem Flächen-Lage-Modell setzt Niedersachsen auf eine moderne und gerechte Form der Eigentumssteuer. Es wird erwartet, dass dieses Modell die Berechnung der Grundsteuer vereinfacht und zu einer gerechteren Verteilung der Steuerlast führt. Die grundstückseigenen Flächen, die Gebäudeflächen und die Lage der Grundstücke bilden die Grundlage für die Bestimmung des Äquivalenzbetrags, wodurch eine objektive und nachvollziehbare Bewertung erreicht wird. Die neue Grundsteuerreform in Niedersachsen trägt somit zu einer modernen und gerechten Besteuerung bei.

FAQ

Was ist der Äquivalenzbetrag in Bezug auf die Grundsteuer in Niedersachsen?

Der Äquivalenzbetrag ist ein zentraler Bestandteil des Flächen-Lage-Modells in Niedersachsen zur Berechnung der Grundsteuer. Er berücksichtigt die Flächen von Grundstücken und Gebäuden sowie wertunabhängige Äquivalenzzahlen und ermöglicht eine gerechtere Besteuerung.

Wie wird der Äquivalenzbetrag in Niedersachsen berechnet?

Der Äquivalenzbetrag wird auf Grundlage der Angaben zur Grundstücks- und Gebäudefläche sowie der wertunabhängigen Äquivalenzzahlen berechnet. Für das Grundstück wird die Fläche mit einer Äquivalenzzahl von 0,04 € pro m² multipliziert. Für die Gebäudefläche beträgt die Äquivalenzzahl 0,50 € pro m², wird jedoch bei Wohnflächen aufgrund der sozialpolitischen Bedeutung des Wohnens auf 70% reduziert.

Siehe auch:  Gültigkeit von Gutscheinen 2024: Alle Infos

Wie läuft die Grundsteuererklärung in Niedersachsen ab?

Jeder Grundstückseigentümer in Niedersachsen muss eine Grundsteuererklärung abgeben, um den Äquivalenzbetrag festzustellen. Die Erklärung muss elektronisch über das Portal ELSTER – Ihr Online-Finanzamt eingereicht werden. Dabei sind Angaben zur Fläche des Grundstücks, zur Wohnfläche bzw. Nutzfläche des Gebäudes und allgemeine Informationen zum Grundstück erforderlich. Das Finanzamt ermittelt daraufhin den Äquivalenzbetrag und teilt diesen in einem Grundsteuermessbescheid mit.

Wann muss die Grundsteuererklärung abgegeben werden?

Die Grundsteuererklärung muss im Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Januar 2023 eingereicht werden. Die Abgabe erfolgt elektronisch über das Portal ELSTER – Ihr Online-Finanzamt. In begründeten Härtefällen ist auch eine Abgabe auf Papierformularen möglich.

Was sind die Unterschiede zwischen dem Flächen-Lage-Modell in Niedersachsen und dem Bundesmodell?

Das Flächen-Lage-Modell in Niedersachsen basiert auf dem Äquivalenzgedanken und berücksichtigt die Flächen von Grundstücken und Gebäuden sowie wertunabhängige Äquivalenzzahlen. Zusätzlich fließt die Lage der Grundstücke mit ein. Im Gegensatz dazu ist das Bundesmodell komplexer und knüpft an den Verkehrswert der Grundstücke an.

Wie wird die Grundsteuer nach dem Flächen-Lage-Modell berechnet?

Die Grundsteuer nach dem Flächen-Lage-Modell wird anhand der Fläche des Grundstücks, der Fläche des Gebäudes, der Nutzung der Immobilie, dem Bodenrichtwert des Grundstücks und dem durchschnittlichen Bodenrichtwert der Gemeinde berechnet. Dabei werden Äquivalenzzahlen für Grundstücke und Gebäudeflächen verwendet.

Wann tritt die neue Grundsteuer in Niedersachsen in Kraft?

Die neue Grundsteuer nach dem Flächen-Lage-Modell wird voraussichtlich ab dem 1. Januar 2025 gültig sein. Bis dahin gelten die Zahlungen auf Grundlage der bisherigen Einheitswerte und entsprechend der letzten Festsetzung der Kommune.

Wie hoch ist die Steuerlast im Jahr 2024 in Niedersachsen?

Die genaue Höhe der Steuerlast im Jahr 2024 in Niedersachsen hängt von der individuellen Grundsteuerberechnung ab. Der genaue Hebesatz für das Jahr 2025 wird im Laufe des Jahres 2024 durch die Kommune festgelegt und bestimmt die Höhe der Grundsteuer.

Was sind die Vorteile des Flächen-Lage-Modells in Niedersachsen?

Das Flächen-Lage-Modell in Niedersachsen bietet eine einfachere und transparentere Berechnung der Grundsteuer. Die Besteuerung erfolgt anhand der Flächen von Grundstücken und Gebäuden sowie wertunabhängiger Äquivalenzzahlen. Die Lage der Grundstücke wird ebenfalls berücksichtigt, um eine gerechtere Besteuerung zu ermöglichen.

Was ist das Ziel der Grundsteuerreform in Niedersachsen?

Das Ziel der Grundsteuerreform in Niedersachsen mit dem Flächen-Lage-Modell ist eine gerechtere Besteuerung und die Verhinderung automatischer Wertsteigerungen durch steigende Preise. Durch die Berücksichtigung der Flächen und der Lage der Grundstücke soll eine fairere Verteilung der Grundsteuerlast erreicht werden.

  • Über
  • Letzte Artikel
Anwalt-Seiten
Anwalt-Seiten
Die Informationen auf Anwalt-Seiten.de sind nur als allgemeiner Ratgeber gedacht. Diese Informationen stellen keinen Vertrag mit dem Leser dar und können eine Rechtsberatung nicht ersetzen. Es wird keine Verantwortung für die Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der Informationen übernommen. Alle Rechte liegen beim Autor, und jede Art der Vervielfältigung bedarf der Genehmigung.
Anwalt-Seiten
Letzte Artikel von Anwalt-Seiten (Alle anzeigen)
  • Handy defekt – Tipps: Smartphone Reparatur Hilfe - 14. Mai 2025
  • Der Trick mit den Gewinnen: So locken Casinos im Netz - 8. April 2025
  • Beliebte Spiele im Vox unter deutschen Spielern: Trends und Favoriten - 7. April 2025

Verwandte Posts:

ebay kleinanzeigen finanzamt umgehen 2024Finanzamt-Tipps: eBay Kleinanzeigen 2024 paypal geld zurückziehen freunde 2024PayPal Geld zurückziehen Freunde 2024 Anleitung google fotos löschen 2024Google Fotos löschen 2024 – Schnell & Einfach pflichtteil erbe kinder 2024Pflichtteil Erbe Kinder 2024 – Rechtstipps & Ratgeber
TAGGED: probezeit
Share this Article
Facebook Twitter Email Print
  • Berufsbildungsgesetz
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Cookie-Richtlinie (EU)
  • Haftungsausschluss
Cookie-Zustimmung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
{title} {title} {title}

Removed from reading list

Undo
Welcome Back!

Sign in to your account

Lost your password?