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Anwalt-Seiten.de > Blog > Immobilien > Baurecht > Wieviel Grundsteuer zahlt man für 1.000 qm?
Baurecht

Wieviel Grundsteuer zahlt man für 1.000 qm?

Anwalt-Seiten 18. Februar 2023
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Wieviel Grundsteuer zahlt man für 1.000 qm?
Wieviel Grundsteuer zahlt man für 1.000 qm?
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In Deutschland muss jeder, der ein Grundstück besitzt, Grundsteuer zahlen. Die Höhe wird jedes Jahr neu von den Gemeinden oder der Stadt neu festgelegt. Zu bezahlen ist sie dann meist vierteljährlich. Die Höhe des Betrags variiert aufgrund verschiedener Faktoren. Welche das sind, was es sonst noch zu wissen gibt und die große Frage: Wieviel Grundsteuer zahlt man für 1.000 qm?, wird nun in diesem Artikel verraten. Wieviel Grundsteuer zahlt man für 1.000 qm? Wieviel Grundsteuer zahlt man für 1.000 qm?

Inhaltsverzeichnis
Ab 2025 greift eine neue BerechnungGröße des Grundstücks allein nicht maßgebendDer Hebesatz entscheidet ebenfalls mit

Ab 2025 greift eine neue Berechnung

Bis zum Ende 2024 zahlen Sie, so wie alle anderen, einen Einheitswert. Ab dem 01.01.2025 wird allerdings eine neue Berechnung greifen. Bei der der Einheitswert durch den Grundsteuerwert ersetzt wird. Damit dieser ermittelt werden kann, müssen Sie, als Besitzer von Häusern, Wohnungen oder Grundstücken eine besondere Feststellungserklärung bei Ihrem zuständigen Finanzamt einreichen.

Warum das gemacht wird? Der Grund ist, weil der Einheitswert noch auf alte Daten basiert. Im Westen Deutschlands basiert der Wert auf den Wert vom Grund, also der Bodenrichtwert und alle eventuell darauf stehende Gebäude zum Stichtag des 01.01.1964. Im Osten Deutschlands basiert der Wert zum Stichtag des 01.01.1935.

Das heiß, für ein Grundstück von 1.000 qm, auf dem allerdings keine Immobilie steht, müssten Sie nur den Bodenrichtwert zum entsprechenden Stichtag mit der Quadratmeterzahl multiplizieren, damit Sie den Einheitswert erhalten. Befindet sich jedoch ein Gebäude auf Ihrem Grundstück, wird die ganze Sache etwas komplizierter. In dem Fall kommt entweder das Ertragswert- oder das Sachwertverfahren zum Einsatz, damit der Einheitswert berechnet werden kann.

Größe des Grundstücks allein nicht maßgebend

Die Größe Ihres vorhandenen Grundstücks ist als nicht allein für die Höhe der Grundsteuer maßgeblich. Hinzu kommen viele weitere Faktoren, die bei der Grundsteuerberechnung eine große Rolle spielen. Das wird auch dann noch der Fall sein, wenn zukünftig statt des Einheitswertes der Grundsteuerwert greift.

Wenn Ihr Grundstück 1.000 qm ist, spielt diese Zahl von Wohnraum und Grundstück nur zum Teile eine Rolle bei der Grundsteuererklärung, mit der die neuen Grundstückswerte vom Finanzamt ermitteln werden. Hinzu kommt zum eine der Bodenrichtwert und zum anderen eine statistische Nettokaltmiete.

Der Hebesatz entscheidet ebenfalls mit

Doch damit noch nicht genug: Zu guter Letzt kommt noch der sogenannte Hebesatz der Kommune ins Spiel. Dieser entscheidet schlussendlich maßgeblich über die Höhe der Grundsteuer. Dabei ist der Spielraum der Gemeinden und Städten immens.

Pauschal kann also die Höhe der Grundsteuer für ein Grundstück von 1.000 qm nicht gesagt werden. Von Kommune zu Kommune variiert die Höhe stark, damit spielt es noch nicht einmal eine Rolle, ob die Berechnung der Grundsteuer nach der alten oder der neuen Regel erfolgt. Zudem macht es einen großen Unterschied, ob auf ihrem Grundstück eine Immobilie steht oder nicht.

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