Veröffentlichtes Profil

Andreas Schmidt

Abbo-Andreas Schmidt: Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht in Potsdam

Zuletzt aktualisiert am 26. September 2026

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht sowie Fachanwalt für Erbrecht · Abbo-Andreas Schmidt

Behlertstraße 12, 14469 Potsdam

Telefon: +49 331 97933290

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Abbo-Andreas Schmidt
Profilstand
35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Abbo-Andreas Schmidt ist Rechtsanwalt in Potsdam und Fachanwalt für Familienrecht sowie Fachanwalt für Erbrecht. Die Kanzlei ist auf diese beiden Rechtsgebiete spezialisiert und nennt über 25 Jahre Erfahrung. Im Familienrecht umfasst die Tätigkeit Beratung, Begleitung und Vertretung bei Trennung und Ehescheidung sowie die Konfliktvermeidung durch Eheverträge. Weitere Themen sind Vermögensauseinandersetzung, Zugewinnausgleich, Ehegattenunterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht. Im Erbrecht gehören Testamente, Erbverträge, vorweggenommene Erbfolge, Nachfolgeplanung, Nachlasspflegschaft und Testamentsvollstreckung zum Leistungsspektrum. Auch Erbengemeinschaften, Erbscheinsverfahren, Testamentsanfechtung und Pflichtteilsansprüche werden genannt. Die Kanzlei begleitet Mandanten mit Anliegen rund um Trennung, Scheidung, Erben und Vererben. Ihre Arbeitsweise beschreibt sie mit Zuhören, einer umfassenden Erklärung der Rechtslage und der gemeinsamen Erarbeitung erreichbarer Lösungswege. Dabei berücksichtigt sie die Ziele der Mandanten und gegebenenfalls die Haltung der Gegenseite, um die Aussichten einer gütlichen Einigung einzuschätzen. Anwaltliche Beratung erfolgt nach vorheriger Vereinbarung. Für den 18. Mai 2026 kündigt die Kanzlei neue Räume in der Lennéstraße 74, 14471 Potsdam, an; Telefon- und Kontaktdaten bleiben unverändert.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: raschmidt.de, raschmidt.de

Beratung in Potsdam – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Andreas Schmidt ist in Potsdam als Fachanwalt für Familienrecht sowie als Fachanwalt für Erbrecht tätig. Seine Kanzlei Abbo-Andreas Schmidt konzentriert sich auf diese beiden Rechtsgebiete und nennt über 25 Jahre Erfahrung. Den Hauptschwerpunkt des Profils bildet das Familienrecht. Hier begleitet er Anliegen rund um Trennung und Ehescheidung, einschließlich der damit verbundenen finanziellen und persönlichen Fragen. Dazu zählen Vermögensauseinandersetzungen, Zugewinnausgleich und Ehegattenunterhalt ebenso wie Sorgerecht und Umgangsrecht. Eheverträge gehören ebenfalls zum Tätigkeitsbereich und können der frühzeitigen Klärung vermögensrechtlicher Fragen innerhalb einer Ehe dienen. Im Erbrecht reicht das genannte Leistungsspektrum von der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen bis zur Nachfolgeplanung und vorweggenommenen Erbfolge. Mandantinnen und Mandanten beschäftigen dabei beispielsweise die Verteilung ihres Vermögens, die Absicherung nahestehender Personen oder die Übertragung von Vermögenswerten zu Lebzeiten. Nach einem Erbfall stehen häufig andere Fragen im Vordergrund: die Zusammenarbeit innerhalb einer Erbengemeinschaft, Pflichtteilsansprüche, ein Erbscheinsverfahren oder die Anfechtung eines Testaments. Auch Nachlasspflegschaft und Testamentsvollstreckung werden von der Kanzlei als Tätigkeitsfelder genannt. Familienrechtliche und erbrechtliche Fragen können sich insbesondere bei Veränderungen der familiären Lebenssituation überschneiden. Als Kanzleianschrift ist die Behlertstraße 12, 14469 Potsdam, angegeben. Für den 18. Mai 2026 hat die Kanzlei neue Räume in der Lennéstraße 74, 14471 Potsdam, angekündigt; Telefon- und Kontaktdaten sollen unverändert bleiben. Vor einem persönlichen Termin ist deshalb eine Bestätigung der Besuchsanschrift sinnvoll. Für Ratsuchende aus der Innenstadt, Babelsberg und Bornstedt bildet Potsdam den örtlichen Bezug. Zu den Gerichten am Standort gehören das Amtsgericht Potsdam und das Landgericht Potsdam. Welches Gericht ein konkretes Verfahren führt, richtet sich nach Verfahrensart und Zuständigkeitsregeln, nicht allein nach dem Kanzleisitz. Die Kanzlei beschreibt ihre Arbeitsweise mit Zuhören, einer umfassenden Erklärung der Rechtslage und der gemeinsamen Entwicklung erreichbarer Lösungswege. Dabei werden die Ziele der Mandantschaft und gegebenenfalls die Haltung der Gegenseite berücksichtigt, um Möglichkeiten einer gütlichen Einigung einzuschätzen. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil hinterlegten Kontaktangaben nutzen. Eine kurze Schilderung des Anliegens, Hinweise auf laufende Verfahren und bereits bekannte Fristen erleichtern die erste Einordnung. Welche Unterlagen erforderlich sind und wann ein Gespräch stattfinden kann, wird anschließend abgestimmt. Anwaltliche Beratung erfolgt nach vorheriger Vereinbarung.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 22.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Potsdam

  • Amtsgericht Potsdam
  • Landgericht Potsdam

Für familienrechtliche Verfahren ist unter den genannten Gerichten typischerweise das Amtsgericht Potsdam mit seinem Familiengericht einschlägig, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Dort werden unter anderem Ehescheidungen sowie Verfahren zu Unterhalt, Zugewinnausgleich, Sorge und Umgang geführt. Erbrechtliche Angelegenheiten wie Erbscheinsverfahren und Nachlasspflegschaften fallen grundsätzlich in den Aufgabenbereich des Nachlassgerichts beim Amtsgericht. Streitigkeiten über Pflichtteilsansprüche oder andere erbrechtliche Zahlungsansprüche gehören dagegen zur streitigen Zivilgerichtsbarkeit. Je nach sachlicher und örtlicher Zuständigkeit kann dafür das Amtsgericht Potsdam oder das Landgericht Potsdam zuständig sein. Das Landgericht ist nicht die reguläre Beschwerdeinstanz für familiengerichtliche Entscheidungen. Die Zuständigkeit lässt sich daher nicht allein aus dem Rechtsgebiet oder dem Wohnort einer beteiligten Person ableiten. Die Kanzlei ist mit der Behlertstraße 12 im Potsdamer Stadtgebiet verzeichnet. Daneben liegt die Ankündigung vor, zum 18. Mai 2026 neue Räume in der Lennéstraße 74 zu beziehen. Eine eindeutige Zuordnung der Kanzleiräume zu einem der genannten Stadtteile Innenstadt, Babelsberg oder Bornstedt ergibt sich aus den vorliegenden Angaben nicht. Diese Stadtteile bilden jedoch konkrete örtliche Bezugspunkte für Ratsuchende innerhalb Potsdams. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte die bestätigte Besuchsanschrift maßgeblich sein. Konkrete Haltestellen, Fahrzeiten und Parkmöglichkeiten sind nicht belegt und sollten vor dem vereinbarten Termin anhand aktueller Verkehrs- und Standortinformationen geprüft werden. Auch die organisatorischen Fragen eines persönlichen Besuchs lassen sich bei der Terminvereinbarung klären.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 22.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Die Kanzlei bittet darum, in der Online-Mandatsanfrage alle nötigen Informationen anzugeben, und kündigt eine umgehende Rückmeldung an.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Anwaltliche Beratung erfolgt nach vorheriger Vereinbarung.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Anwaltliche Beratung erfolgt nach vorheriger Vereinbarung.

Für den Erstkontakt: Die Kanzlei bittet darum, in der Online-Mandatsanfrage alle nötigen Informationen anzugeben, und kündigt eine umgehende Rückmeldung an.

Bevorzugter Kontaktweg: form

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für ein erstes Gespräch zu Trennung und Scheidung hilfreich?
Für eine erste familienrechtliche Einordnung können eine Übersicht zur familiären Situation, das Datum der Trennung und Angaben zu gemeinsamen Kindern hilfreich sein. Je nach Anliegen kommen Einkommensnachweise, Informationen zu Vermögen und Verbindlichkeiten, bestehende Eheverträge sowie bereits erhaltene gerichtliche Schreiben hinzu. Bei Unterhaltsfragen sind häufig die wirtschaftlichen Verhältnisse beider Seiten relevant. Nicht jede Unterlage wird in jedem Fall benötigt. Welche Dokumente für das Gespräch erforderlich sind, lässt sich bei der Terminvereinbarung abstimmen. Bekannte Fristen sollten bereits bei der Anfrage genannt werden.
Wie unterscheiden sich Zugewinnausgleich und Ehegattenunterhalt?
Zugewinnausgleich und Ehegattenunterhalt betreffen unterschiedliche wirtschaftliche Folgen einer Ehe beziehungsweise Trennung. Beim Zugewinnausgleich geht es grundsätzlich um den Ausgleich des während der Ehe erzielten Vermögenszuwachses, sofern der gesetzliche Güterstand maßgeblich ist. Unterhalt betrifft dagegen den laufenden Lebensbedarf und hängt unter anderem von Einkommen, Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit ab. Zudem werden Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt rechtlich unterschieden. Beide Themen können in derselben familiären Auseinandersetzung auftreten, erfordern aber unterschiedliche Berechnungen und Unterlagen. Vertragliche Regelungen können für die Einordnung ebenfalls relevant sein.
Worin unterscheiden sich Testament, Erbvertrag und vorweggenommene Erbfolge?
Ein Testament und ein Erbvertrag regeln die Vermögensnachfolge für den Todesfall. Ein Testament ist grundsätzlich einseitig errichtbar und widerruflich; bei gemeinschaftlichen Testamenten können allerdings Bindungswirkungen entstehen. Ein Erbvertrag wird notariell geschlossen und kann vertraglich bindende Verfügungen enthalten. Bei der vorweggenommenen Erbfolge werden Vermögenswerte bereits zu Lebzeiten übertragen. Dabei können beispielsweise Nutzungsrechte, Rückforderungsrechte oder Auswirkungen auf Pflichtteilsansprüche eine Rolle spielen. Welche Gestaltung zu einer familiären und wirtschaftlichen Situation passt, lässt sich nur anhand der individuellen Ziele und Rahmenbedingungen beurteilen.
Braucht eine Erbengemeinschaft immer einen Erbschein, und wie verhält sich dazu der Pflichtteil?
Ein Erbschein weist die Erbenstellung und gegebenenfalls die Erbquoten nach. Er ist jedoch nicht in jeder Nachlassangelegenheit zwingend erforderlich; je nach Situation können andere Nachweise ausreichen, etwa ein notarielles Testament mit gerichtlichem Eröffnungsprotokoll. Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen gemeinsam erben. Der Pflichtteil ist davon zu unterscheiden: Er begründet grundsätzlich einen Geldanspruch bestimmter naher Angehöriger, die von der Erbfolge ausgeschlossen wurden, und macht sie nicht zu Mitgliedern der Erbengemeinschaft. Für die Einordnung sind insbesondere die letztwilligen Verfügungen und die familiären Beziehungen relevant.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 22.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Andreas Schmidt

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Andreas Schmidt: 5,0 von 5 Sternen bei 7 Bewertungen
5,0 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Abbo-Andreas Schmidt aus 7 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

Für Andreas Schmidt liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.

Google-Bewertungen der Kanzlei

5,0 von 5 · 7 Bewertungen

Bei Google ansehen

Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Abbo-Andreas Schmidt insgesamt und nicht auf Andreas Schmidt persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

5 Sterne0
4 Sterne0
3 Sterne0
2 Sterne0
1 Sterne0

Hier liegen noch keine eigenen Bewertungen vor. Die Balken füllen sich, sobald die erste geprüfte Bewertung veröffentlicht ist.

Gesamtbild bei Google (Kanzlei)

Ø 5,07

Google veröffentlicht zu diesen 7 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 0 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.

Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

Noch keine positiven Bewertungen veröffentlicht.

Kritische Stimmen

Bislang liegen keine kritischen Bewertungen vor.

Kanzlei und Anfahrt

Behlertstraße 12, 14469 Potsdam

Montag
08:00-12:00 und 13:00-17:00
Dienstag
08:00-12:00 und 13:00-17:00
Mittwoch
08:00-12:00 und 13:00-17:00
Donnerstag
08:00-12:00 und 13:00-17:00
Freitag
08:00-14:00

Standortkarte anzeigen

Mit Ihrer Einwilligung wird Google Maps geladen. Dabei können Daten an Google übertragen werden.

Hinweise zum Datenschutz
Kanzleistandort von Andreas Schmidt. Kartendaten: Google.

Weiterführende Informationen

Ratgeber zu diesen Rechtsgebieten

Weitere Anwältinnen und Anwälte in Potsdam

Alle Profile in Potsdam vergleichen
Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: raschmidt.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 26.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

Angaben stammen von der Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen. Betroffene können der Veröffentlichung jederzeit widersprechen (Datenschutz). Fehler melden · Profil übernehmen