Veröffentlichtes Profil

Annkathrin Halank

Annkathrin Halank – Fachanwältin für Arbeitsrecht und Sozialrecht

Zuletzt aktualisiert am 25. September 2026

Rechtsanwältin / Fachanwältin für Arbeitsrecht und für Sozialrecht · Rechtsanwältin Annkathrin Halank

Berliner Straße 257, 63067 Offenbach am Main

Telefon: +49 69 82 99 34 80

Qualifikation
Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwältin Annkathrin Halank

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Annkathrin Halank ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht und für Sozialrecht in Offenbach am Main. Ihre Kanzleianschrift lautet Berliner Straße 257, 63067 Offenbach am Main. Seit 1997 arbeitet sie ausschließlich auf dem Gebiet des Arbeitsrechts und des Sozialversicherungsrechts. Auf ihrer Webseite stellt sie die Spezialisierung als Merkmal ihrer Tätigkeit heraus. Konkrete Angaben zum Mandantenkreis enthalten die vorliegenden Seiten nicht. Für die Kontaktaufnahme sind eine Telefonnummer und die E-Mail-Adresse info@Halank.de angegeben. Außerdem bietet sie bei Fragen die Kontaktaufnahme über ein Formular auf der Webseite an. Hierfür ist eine gültige E-Mail-Adresse erforderlich; weitere Angaben sind freiwillig. Ihre Berufsbezeichnung wurde in Deutschland verliehen. Zuständig für ihre anwaltliche Tätigkeit ist die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main. Nach ihren Angaben übt sie ihren Beruf nach der Berufsordnung für Rechtsanwälte, der Bundesrechtsanwaltsordnung und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz aus.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 24.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: halank.de, halank.de

Beratung in Offenbach am Main – Einordnung der Redaktion

Annkathrin Halank ist Rechtsanwältin sowie Fachanwältin für Arbeitsrecht und für Sozialrecht in Offenbach am Main. Ihre Kanzlei befindet sich in der Berliner Straße 257, 63067 Offenbach am Main. Nach ihrer Kanzleibeschreibung arbeitet sie seit 1997 ausschließlich im Arbeitsrecht und im Sozialversicherungsrecht. Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt und führt daneben Familienrecht auf. Diese Angaben sind voneinander zu unterscheiden: Während die arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Ausrichtung ausdrücklich beschrieben ist, lässt sich daraus keine laufende familienrechtliche Tätigkeit ableiten. Bei einer familienrechtlichen Anfrage sollte deshalb zunächst geklärt werden, ob eine Übernahme in Betracht kommt. Im Arbeitsrecht geht es allgemein um die rechtlichen Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern. Typische Anliegen betreffen Arbeitsverträge, Kündigungen, Abmahnungen, Vergütung, Urlaub oder Arbeitszeugnisse. Auch ein vorgeschlagener Aufhebungsvertrag kann Anlass für eine anwaltliche Prüfung sein. Ratsuchende können in diesem Rechtsgebiet eine Einordnung der Unterlagen, der zeitlichen Abläufe und der möglichen Vorgehensweisen erwarten. Welche Schritte im Einzelfall sinnvoll sind, hängt von den jeweiligen Umständen ab. Gerade bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen. Das Sozialversicherungsrecht berührt häufig Fragen, die mit einer Beschäftigung oder deren Ende zusammenhängen. Dazu zählen beispielsweise der Versicherungsstatus, die Beitragspflicht sowie Leistungen der gesetzlichen Kranken-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung. Die Verbindung zum Arbeitsrecht kann wichtig werden, wenn eine berufliche Veränderung zugleich Auswirkungen auf die soziale Absicherung hat. Im ebenfalls aufgeführten Familienrecht stehen dagegen typischerweise Trennung, Scheidung, Unterhalt und Fragen zur elterlichen Sorge im Mittelpunkt. Die Fachanwaltstitel von Annkathrin Halank beziehen sich auf Arbeitsrecht und Sozialrecht, nicht auf Familienrecht. Der örtliche Bezug liegt in Offenbach am Main; als Stadtteile am Standort sind Innenstadt, Bieber und Bürgel genannt. Eine genaue Zuordnung der Kanzleianschrift zu einem dieser Stadtteile ist damit nicht belegt. Das Amtsgericht Offenbach am Main kommt insbesondere für familiengerichtliche Angelegenheiten in Betracht, soweit die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören dagegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Für eine Kontaktaufnahme ausgehend von Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die beim Profil verfügbaren Kontaktangaben heranziehen. Belegt sind eine Telefonnummer, die E-Mail-Adresse info@Halank.de und ein Kontaktformular auf der Kanzleiwebseite. Eine kurze Schilderung des Anliegens und der Hinweis auf mögliche Fristen erleichtern die erste Zuordnung; die Mandatsübernahme bleibt gesondert zu klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 25.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Offenbach am Main

  • Amtsgericht Offenbach am Main

Die Kanzleianschrift von Annkathrin Halank lautet Berliner Straße 257, 63067 Offenbach am Main. Das räumliche Umfeld des Profils umfasst Offenbach mit den genannten Stadtteilen Innenstadt, Bieber und Bürgel. Aus diesen Ortsangaben lässt sich jedoch keine gesicherte Stadtteilzuordnung der Kanzlei ableiten. Ebenso fehlen konkrete Angaben zur nächsten Haltestelle, zu Parkmöglichkeiten und zur Barrierefreiheit. Für eine Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte deshalb die vollständige Anschrift als Ausgangspunkt der Routenplanung dienen. Die passende Verbindung hängt vom Startort und vom Termin ab; besondere Anforderungen an den Zugang lassen sich vorab mit der Kanzlei klären. Als Gericht am Standort ist das Amtsgericht Offenbach am Main genannt. Dessen Familiengericht befasst sich bei entsprechender Zuständigkeit unter anderem mit Scheidungen, Unterhaltsstreitigkeiten sowie Verfahren zur elterlichen Sorge und zum Umgang. Dieser Bezug betrifft das im Profil aufgeführte Familienrecht, dessen tatsächliche Bearbeitung durch die Kanzlei vor einer Anfrage zu klären ist. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist das Amtsgericht dagegen regelmäßig nicht das zuständige Gericht: Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Arbeitsentgelt oder Zeugnisse, werden grundsätzlich vor den Arbeitsgerichten geführt. Sozialversicherungsrechtliche Streitigkeiten mit Versicherungsträgern gehören typischerweise zur Sozialgerichtsbarkeit; häufig geht einem Gerichtsverfahren ein Widerspruchsverfahren voraus. Welches Gericht örtlich zuständig ist, bestimmt sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und nicht allein nach dem Kanzleisitz.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 25.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Für die Kontaktaufnahme über das Kontaktformular ist die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse erforderlich, damit die Anfrage zugeordnet und beantwortet werden kann. Weitere Angaben sind freiwillig.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Für den Erstkontakt: Für die Kontaktaufnahme über das Kontaktformular ist die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse erforderlich, damit die Anfrage zugeordnet und beantwortet werden kann. Weitere Angaben sind freiwillig.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
Für die erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben und gegebenenfalls ergänzende Vereinbarungen hilfreich. Hinzukommen können relevante Korrespondenz, Entgeltabrechnungen und eine kurze zeitliche Übersicht. Wichtig ist insbesondere, wann ein Schreiben tatsächlich zugegangen ist. Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen gelten, weshalb eine zeitnahe Klärung sinnvoll ist. Welche Unterlagen anschließend benötigt werden und auf welchem Weg sie übermittelt werden sollen, sollte vor dem Versand umfangreicher oder sensibler Dokumente abgestimmt werden.
Was unterscheidet eine Kündigung von einem Aufhebungsvertrag?
Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag setzt dagegen eine Einigung zwischen den Vertragsparteien voraus. Darin können neben dem Beendigungszeitpunkt beispielsweise Freistellung, Resturlaub oder ein Zeugnis geregelt werden. Beide Formen können auch sozialversicherungsrechtliche Folgen haben, etwa im Zusammenhang mit Arbeitslosengeld. Für die allgemeine Einordnung sind deshalb nicht nur der Wortlaut der Erklärung oder Vereinbarung, sondern auch der zeitliche Ablauf und die weitere berufliche Situation von Bedeutung.
Wann überschneiden sich Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht?
Überschneidungen entstehen beispielsweise beim Ende einer Beschäftigung, bei längerer Arbeitsunfähigkeit oder bei Fragen zum sozialversicherungsrechtlichen Status einer Tätigkeit. Während das Arbeitsrecht die Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern betrifft, geht es im Sozialversicherungsrecht unter anderem um Versicherungsschutz, Beiträge und Leistungsansprüche gegenüber Versicherungsträgern. Deshalb können zu einem Lebenssachverhalt unterschiedliche Schreiben und Verfahren gehören. Für eine erste Anfrage ist es hilfreich, neben arbeitsvertraglichen Unterlagen auch vorhandene Bescheide und deren Zugangsdatum zu benennen. Die jeweiligen Fristen und Verfahrenswege sind getrennt zu betrachten.
Kann ich wegen Trennung, Unterhalt oder Scheidung anfragen, obwohl die Kanzleibeschreibung andere Schwerpunkte nennt?
Eine Anfrage zur Klärung des Tätigkeitsumfangs ist möglich. Das Profil führt Familienrecht auf; die vorliegende Kanzleibeschreibung nennt jedoch eine ausschließliche Tätigkeit im Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht seit 1997. Eine Bearbeitung familienrechtlicher Mandate ist damit nicht eindeutig belegt. Vor der Übersendung ausführlicher persönlicher Unterlagen sollte daher geklärt werden, ob das betreffende Anliegen übernommen wird. Für eine erste Zuordnung genügt meist eine knappe Benennung des Themas, etwa Trennung, Unterhalt, Scheidung oder elterliche Sorge, ergänzt um Hinweise auf bereits laufende Verfahren oder Fristen.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 25.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Annkathrin Halank

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Annkathrin Halank: 5,0 von 5 Sternen bei 8 Bewertungen
5,0 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Rechtsanwältin Annkathrin Halank aus 8 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

5,0 von 5 · 8 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Rechtsanwältin Annkathrin Halank insgesamt und nicht auf Annkathrin Halank persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

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Kritische Stimmen

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Kanzlei und Anfahrt

Berliner Straße 257, 63067 Offenbach am Main

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Weiterführende Informationen

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Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 24.9.2026 · Quelle: halank.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 25.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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