Veröffentlichtes Profil

Antje Mindermann

Antje Mindermann in Wiesbaden: Familienrecht, Erbrecht und Betreuungsrecht

Zuletzt aktualisiert am 25. September 2026

Rechtsanwältin · Rechtsanwaltskanzlei Mindermann

Biebricher Allee 51, 65187 Wiesbaden

Telefon: +49 611 6093938

Sprachen
Englisch, Französisch, Spanisch
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwaltskanzlei Mindermann

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Antje Patricia Mindermann ist Rechtsanwältin und Inhaberin der Rechtsanwaltskanzlei Mindermann in Wiesbaden. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Familienrecht, Erbrecht und Betreuungsrecht sowie in der Vertragsgestaltung. Die Kanzlei beschreibt sich als kleine und persönliche Boutiquekanzlei, die auf enge Zusammenarbeit im Team sowie direkten und ehrlichen Umgang mit ihren Auftraggebern setzt. Im Familienrecht nennt sie unter anderem Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Versorgungsausgleich, Zugewinn, Umgang und Sorgerecht. Zum Betreuungsrecht gehören gesetzliche Betreuung und Vorsorgevollmacht; im Erbrecht werden Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung und Erbauseinandersetzung aufgeführt. Weitere Kompetenzen der Kanzlei sind Arbeitsrecht, Vertrags- und Schadensersatzrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht und Stiftungsrecht. Mindermann hat die notarielle Fachprüfung erfolgreich absolviert und ist Stiftungsberaterin der EBS Universität. Als Sprachen sind Englisch, Französisch und Spanisch angegeben. Nach einer Tätigkeit in einer Anwaltssozietät im Rhein-Main-Gebiet gründete sie 2004 die Kanzlei. Von 2003 bis 2015 war sie als Lehrbeauftragte im Bereich Wirtschafts-, Zivil- und Arbeitsrecht tätig.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: ra-mindermann.de

Beratung in Wiesbaden – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwältin Antje Mindermann führt die Rechtsanwaltskanzlei Mindermann in der Biebricher Allee 51 in 65187 Wiesbaden. Das Familienrecht bildet den Hauptschwerpunkt ihres Profils. Dazu zählen nach der Kanzleibeschreibung Scheidung, Unterhalt und Kindesunterhalt ebenso wie Versorgungsausgleich, Zugewinn, Umgang und Sorgerecht. Hinter diesen Themen stehen häufig mehrere miteinander verbundene Fragen: Wie werden die wirtschaftlichen Folgen einer Trennung eingeordnet, welche Regelungen betreffen gemeinsame Kinder und welche Angelegenheiten werden im Scheidungsverfahren behandelt? Eine anwaltliche Begleitung dient hier allgemein dazu, die rechtlichen Themen zu ordnen, Unterlagen auszuwerten und mögliche außergerichtliche oder gerichtliche Schritte zu erläutern. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte von Antje Patricia Mindermann liegen im Erbrecht, Betreuungsrecht und in der Vertragsgestaltung. Im Erbrecht nennt die Kanzlei Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung und Erbauseinandersetzung. Typische Anliegen betreffen damit die Abwicklung eines Nachlasses und die unterschiedlichen Interessen mehrerer Erben. Im Betreuungsrecht stehen gesetzliche Betreuung und Vorsorgevollmacht im Mittelpunkt. Dabei geht es allgemein um rechtliche Unterstützung und Vertretung, wenn Erwachsene ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können. Vertragsgestaltung kann solche Fragen ergänzen, etwa wenn familiäre oder vermögensbezogene Vereinbarungen rechtlich geordnet werden sollen. Welche Gestaltung im Einzelfall infrage kommt, hängt von den persönlichen Verhältnissen ab. Die Kanzlei wurde 2004 nach einer Tätigkeit Mindermanns in einer Anwaltssozietät im Rhein-Main-Gebiet gegründet. Sie beschreibt ihre Arbeitsweise als persönlich, mit enger Zusammenarbeit im Team sowie direktem und ehrlichem Umgang mit Auftraggebern. Die Wiesbadener Anschrift an der Biebricher Allee bietet einen konkreten örtlichen Bezug für Ratsuchende aus Biebrich, Mitte, Schierstein, Nordost und Sonnenberg. Für familienrechtliche Verfahren ist regelmäßig das Familiengericht beim Amtsgericht zuständig; in Wiesbaden ist dies das Amtsgericht Wiesbaden, soweit die örtlichen Voraussetzungen vorliegen. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich eine aktuelle Routenprüfung anhand der Kanzleianschrift. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, Angaben zu bereits laufenden Verfahren und Hinweise auf bekannte Fristen erleichtern die erste Einordnung. Bei einer Trennung können etwa Fragen zum Unterhalt oder zur Betreuung gemeinsamer Kinder benannt werden; bei einem Nachlass die eigene Stellung und vorhandene Unterlagen. Im weiteren Austausch lässt sich klären, ob eine Mandatsübernahme möglich ist und welche Dokumente benötigt werden. Die Anfrage allein ersetzt noch keine individuelle rechtliche Prüfung.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 24.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Wiesbaden

  • Amtsgericht Wiesbaden
  • Landgericht Wiesbaden
  • Arbeitsgericht Wiesbaden
  • Hessischer Verwaltungsgerichtshof

Die Rechtsanwaltskanzlei Mindermann befindet sich in der Biebricher Allee 51 in Wiesbaden. Die Biebricher Allee ist eine wichtige Verbindung zwischen den zentralen Stadtbereichen und Biebrich. Damit lässt sich die Anschrift im südlichen Wiesbadener Stadtgebiet einordnen, ohne eine unmittelbare Innenstadtlage vorauszusetzen. Für Ratsuchende aus Mitte, Biebrich, Schierstein, Nordost oder Sonnenberg richtet sich die Anfahrt nach dem jeweiligen Ausgangspunkt. Öffentliche Verkehrsmittel und Pkw kommen grundsätzlich für die Anreise infrage; konkrete Verbindungen, Zugangsmöglichkeiten und die Parksituation sollten vor einem Termin anhand aktueller Informationen geprüft werden. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Wiesbaden relevant. Dort werden beim Familiengericht insbesondere Scheidungen sowie Verfahren zu Unterhalt, Sorge, Umgang und Versorgungsausgleich geführt, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Auch Nachlass- und Betreuungssachen sind grundsätzlich bei den entsprechenden Abteilungen der Amtsgerichte angesiedelt. Dazu gehören beispielsweise Erbscheinsverfahren oder Verfahren zur Bestellung eines rechtlichen Betreuers. Nicht jede erbrechtliche Auseinandersetzung ist allerdings eine Nachlasssache: Streitigkeiten zwischen Erben können vor die ordentliche Zivilgerichtsbarkeit gehören. Das Landgericht Wiesbaden kann insbesondere bei zivilrechtlichen Streitigkeiten zuständig sein, abhängig von Streitgegenstand und gesetzlichen Zuständigkeitsregeln. Das Arbeitsgericht Wiesbaden betrifft den zusätzlich genannten Bereich Arbeitsrecht, etwa Kündigungs- oder Vergütungsstreitigkeiten. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof gehört dagegen zur Verwaltungsgerichtsbarkeit und ist für die hier im Mittelpunkt stehenden Familien-, Erb- und Betreuungssachen typischerweise nicht zuständig.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 24.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
Für eine erste Anfrage genügt meist ein geordneter Überblick über die familiäre Situation und die offenen Fragen. Hilfreich sind Angaben zum Zeitpunkt der Trennung, zu gemeinsamen minderjährigen Kindern und zu bereits laufenden gerichtlichen Verfahren. Auch vorhandene Vereinbarungen, gerichtliche Schreiben und bekannte Fristen können relevant sein. Wenn Unterhalt oder Vermögensfragen eine Rolle spielen, sind Informationen zu Einkommen, Vermögen und Verbindlichkeiten häufig später erforderlich. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, lässt sich im ersten Austausch klären; eine vollständige Dokumentensammlung muss nicht schon mit der ersten Nachricht vorliegen.
Wie unterscheiden sich Kindesunterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht?
Kindesunterhalt betrifft grundsätzlich die finanzielle Versorgung eines Kindes. Das Sorgerecht umfasst die Verantwortung für seine persönlichen und vermögensbezogenen Angelegenheiten, beispielsweise wichtige Entscheidungen zu Gesundheit oder Schule. Das Umgangsrecht betrifft den persönlichen Kontakt zwischen dem Kind und seinen Bezugspersonen, insbesondere den Eltern. Diese Bereiche können bei einer Trennung gleichzeitig wichtig werden, sind rechtlich aber voneinander zu unterscheiden. Bei Sorge und Umgang steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Für eine Mandatsanfrage ist es hilfreich, bestehende Regelungen und die jeweils offenen Streitpunkte getrennt zu beschreiben.
Was ist bei einer Anfrage zu Erbauseinandersetzung oder Nachlassabwicklung wichtig?
Bei mehreren Erben stellt sich häufig die Frage, wie der Nachlass verwaltet und später verteilt werden kann. Eine Erbauseinandersetzung betrifft die Aufteilung innerhalb einer Erbengemeinschaft. Testamentsvollstreckung beruht dagegen auf einer entsprechenden Anordnung der verstorbenen Person; Nachlassverwaltung ist ein eigenständiges rechtliches Instrument. Für eine erste Einordnung sind vorhandene Testamente, gerichtliche Schreiben, Informationen über mögliche Miterben und ein Überblick über bekannte Nachlasswerte und Schulden hilfreich. Ob eine gerichtliche Klärung erforderlich ist und welches Gericht zuständig wäre, hängt vom konkreten Anliegen ab.
Worin unterscheiden sich Vorsorgevollmacht und rechtliche Betreuung?
Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine Person eine andere Person zur Vertretung in festgelegten Angelegenheiten bevollmächtigen. Eine rechtliche Betreuung wird dagegen durch das Betreuungsgericht angeordnet, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Sie bezieht sich auf bestimmte Aufgabenbereiche und bedeutet nicht automatisch den Verlust der eigenen Entscheidungsfähigkeit. Eine wirksame und ausreichende Vollmacht kann eine Betreuung entbehrlich machen, deckt aber nicht zwangsläufig jede Situation ab. Für eine Anfrage sind daher der gewünschte Regelungsumfang, bereits bestehende Vollmachten und gegebenenfalls Schreiben des Betreuungsgerichts von Bedeutung.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 24.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Antje Mindermann

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Antje Mindermann: 5,0 von 5 Sternen bei 20 Bewertungen
5,0 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Rechtsanwaltskanzlei Mindermann aus 20 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

5,0 von 5 · 20 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Rechtsanwaltskanzlei Mindermann insgesamt und nicht auf Antje Mindermann persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Positive Stimmen

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Kritische Stimmen

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Kanzlei und Anfahrt

Biebricher Allee 51, 65187 Wiesbaden

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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: ra-mindermann.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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