- Qualifikation
- Rechtsanwaltkammer Düsseldorf
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Dr. Astrid Engelhardt
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Dr. Astrid Engelhardt ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in Mülheim a. d. Ruhr. Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt ist das Erbrecht. Ihre Tätigkeit umfasst die Beratung und Interessenvertretung zu Ehevertrag, Scheidung, Nachfolgeregelung und Erbauseinandersetzungen. Sie berät Menschen im Vorfeld wichtiger Lebenssituationen wie Heirat und Scheidung sowie zu Testament und Vererbung. Bei Bedarf übernimmt sie die Vertretung außergerichtlich und vor Gericht. Auf ihrer Webseite verweist sie auf ihre langjährige Erfahrung. Für den ersten Kontakt sieht sie einen telefonisch zu vereinbarenden Telefontermin vor. Dabei nimmt sie sich Zeit, grundsätzliche Fragen zum Anliegen vorab und unverbindlich zu besprechen. Nach der Entscheidung zur Mandatserteilung wird ein persönliches, konkretes Beratungsgespräch vereinbart. Dieses kann in ihren Räumlichkeiten stattfinden; auf Wunsch kommt sie auch zu den Mandanten. Die Kanzlei befindet sich am Broicher Waldweg 88 b. Termine erfolgen nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 24.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: astrid-engelhardt.de, astrid-engelhardt.de
Beratung in Mülheim an der Ruhr – Einordnung der Redaktion
Dr. Astrid Engelhardt ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in Mülheim an der Ruhr. Ihre Kanzlei befindet sich am Broicher Waldweg 88 b, 45478 Mülheim an der Ruhr. Das Familienrecht bildet den Hauptschwerpunkt ihrer Tätigkeit; hinzu kommt das Erbrecht. Sie berät und vertritt Menschen bei Fragen, die mit Heirat, Trennung, Scheidung und der Weitergabe von Vermögen verbunden sind. Dabei umfasst ihre Tätigkeit sowohl die vorausschauende Gestaltung als auch die Interessenvertretung bei bereits entstandenen Konflikten. Eine Vertretung erfolgt bei Bedarf außergerichtlich und vor Gericht. Im Familienrecht gehören Eheverträge und Scheidungen zu den ausdrücklich genannten Themen. Vor einer Heirat können beispielsweise die vermögensrechtlichen Folgen der Ehe und die Gestaltung gegenseitiger Vereinbarungen Gesprächsgegenstand sein. Bei einer Trennung oder Scheidung stehen häufig Fragen zum Unterhalt, zum Vermögen und zum Versorgungsausgleich im Raum. Sind Kinder betroffen, können außerdem Sorge und Umgang Bedeutung erlangen. Welche Aspekte im einzelnen Mandat zu bearbeiten sind, hängt von der familiären Situation und dem konkreten Auftrag ab. Allgemein dient eine erste rechtliche Einordnung dazu, die verschiedenen Themen voneinander abzugrenzen und den weiteren Klärungsbedarf zu erkennen. Der erbrechtliche Schwerpunkt umfasst Nachfolgeregelungen, Testamente, Vererbung und Erbauseinandersetzungen. Ratsuchende beschäftigen dabei etwa die Verteilung ihres Nachlasses, die Stellung einzelner Angehöriger oder die gemeinsame Verwaltung geerbten Vermögens. Nach einem Todesfall können unterschiedliche Vorstellungen innerhalb einer Erbengemeinschaft eine Auseinandersetzung erforderlich machen. Familienrechtliche und erbrechtliche Fragen können sich überschneiden, beispielsweise wenn eine Heirat oder Scheidung Anlass gibt, bestehende Nachfolgevorstellungen zu überprüfen. Die rechtliche Betrachtung richtet sich dann nach den persönlichen und familiären Verhältnissen. Der örtliche Bezug liegt in Mülheim an der Ruhr mit den Stadtteilen Altstadt, Broich und Styrum als genanntem städtischem Umfeld. Am Standort befindet sich das Amtsgericht Mülheim an der Ruhr, das unter anderem familiengerichtliche und nachlassgerichtliche Aufgaben wahrnimmt. Für einen Besuch am Broicher Waldweg sollte die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anhand der genauen Adresse geplant werden. Wer über Anwalt-Seiten.de auf das Profil aufmerksam wird, kann die dortigen Angaben als Ausgangspunkt für eine telefonische Kontaktaufnahme nutzen. Vorgesehen ist zunächst ein telefonisch vereinbarter Telefontermin zur unverbindlichen Besprechung grundsätzlicher Fragen. Nach der Entscheidung zur Mandatserteilung folgt ein persönliches Beratungsgespräch in der Kanzlei oder auf Wunsch bei den Mandantinnen und Mandanten. Termine werden vorab telefonisch vereinbart.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 25.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Mülheim an der Ruhr
- Amtsgericht Mülheim an der Ruhr
Die Kanzlei von Dr. Astrid Engelhardt liegt am Broicher Waldweg 88 b in 45478 Mülheim an der Ruhr. Als Stadtteile am Standort sind Altstadt, Broich und Styrum genannt. Die konkrete Anlaufadresse für persönliche Gespräche ist der Broicher Waldweg; eine Lage unmittelbar in der Innenstadt ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich daher eine adressbezogene Routenplanung. Konkrete Haltestellen, Verbindungen oder Parkmöglichkeiten sind nicht angegeben. Da Besprechungen nach vorheriger telefonischer Vereinbarung stattfinden, sollte der Besuch zeitlich mit dem vereinbarten Termin abgestimmt werden. Auf Wunsch sind nach der Kanzleibeschreibung auch persönliche Beratungsgespräche bei den Mandantinnen und Mandanten möglich. Für die familienrechtliche Tätigkeit ist das Amtsgericht Mülheim an der Ruhr als örtliches Gericht von Bedeutung. Bei Amtsgerichten bearbeiten Familiengerichte insbesondere Scheidungen und damit zusammenhängende Folgesachen sowie Unterhalts-, Sorge- und Umgangsverfahren. Ob ein bestimmtes Verfahren in Mülheim geführt wird, richtet sich jedoch nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und nicht allein nach dem Kanzleisitz. Im Erbrecht nimmt das Amtsgericht auch nachlassgerichtliche Aufgaben wahr, etwa bei Testamentseröffnungen und Erbscheinsverfahren. Streitigkeiten innerhalb einer Erbengemeinschaft oder über erbrechtliche Zahlungsansprüche sind davon zu unterscheiden: Sie können vor den Zivilgerichten auszutragen sein. Das zuständige Gericht hängt dann unter anderem vom Gegenstand des Streits und den einschlägigen Zuständigkeitsvorschriften ab.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 25.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Nach einem Anruf im Büro wird ein Telefontermin vereinbart, bei dem vorab und unverbindlich grundsätzliche Fragen zum Anliegen besprochen werden. Wenn Sie Ihr Anliegen als Mandat übertragen möchten, wird ein persönliches, konkretes Beratungsgespräch vereinbart, das in den Kanzleiräumen oder auf Ihren Wunsch bei Ihnen stattfindet.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Nach einem Anruf im Büro wird ein Telefontermin vereinbart, bei dem vorab und unverbindlich grundsätzliche Fragen zum Anliegen besprochen werden. Wenn Sie Ihr Anliegen als Mandat übertragen möchten, wird ein persönliches, konkretes Beratungsgespräch vereinbart, das in den Kanzleiräumen oder auf Ihren Wunsch bei Ihnen stattfindet.
Bevorzugter Kontaktweg: phone
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für ein erstes Gespräch über Trennung und Scheidung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind häufig eine Übersicht zur familiären Situation, das Datum der Trennung und Angaben zu gemeinsamen Kindern hilfreich. Je nach Anliegen können Heiratsurkunde, vorhandene Eheverträge, Einkommensunterlagen sowie Informationen zu Vermögen, Verbindlichkeiten und Altersversorgung relevant sein. Bereits vorliegende Schreiben der anderen Seite oder eines Gerichts sollten ebenfalls angesprochen werden. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, lässt sich bei der Terminabstimmung klären. Eine kurze Liste der eigenen Fragen hilft dabei, das Gespräch zu strukturieren und dringliche Punkte sichtbar zu machen.
- Welche Fragen lassen sich im Vorfeld einer Heirat zu einem Ehevertrag besprechen?
- Ein Ehevertrag kann Anlass sein, über die vermögensrechtlichen Folgen einer Ehe und mögliche Folgen einer späteren Trennung zu sprechen. Typische Themen sind der Güterstand, Unterhalt und Versorgungsausgleich. Auch vorhandenes Vermögen, unternehmerische Tätigkeiten oder unterschiedliche Vorstellungen zur Erwerbs- und Familienarbeit können für die Besprechung wichtig sein. Die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten haben Grenzen; nicht jede gewünschte Vereinbarung ist wirksam. Ein Ehevertrag bedarf der notariellen Beurkundung. Eine anwaltliche Beratung kann allgemein dazu dienen, Interessen, Regelungsbedarf und das Verhältnis zu bereits bestehenden Vereinbarungen zu klären.
- Was sollte vor einem Gespräch über Testament und Nachfolgeregelung zusammengestellt werden?
- Hilfreich sind eine Übersicht über die familiären Beziehungen und eine Zusammenstellung der wesentlichen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Vorhandene Testamente, Erbverträge oder andere Vereinbarungen sollten in die Betrachtung einbezogen werden. Ebenso wichtig sind die eigenen Vorstellungen: Wer soll bedacht werden, welche Gegenstände haben besondere Bedeutung und sollen bestimmte Personen Verantwortung für die Abwicklung übernehmen? Auch frühere Schenkungen können eine Rolle spielen. Im Gespräch lassen sich die Themen ordnen und offene Fragen zu gesetzlicher Erbfolge, Pflichtteilsrechten und den verschiedenen Formen letztwilliger Verfügungen benennen.
- Worin unterscheiden sich ein Erbscheinsverfahren und eine Erbauseinandersetzung?
- Ein Erbscheinsverfahren betrifft den gerichtlichen Nachweis der Erbenstellung. Das Nachlassgericht prüft dabei, wer Erbe geworden ist und welche Erbquoten gegebenenfalls bestehen. Eine Erbauseinandersetzung betrifft dagegen die Abwicklung und Verteilung des Nachlasses unter mehreren Erben. Dabei können Fragen zur Zusammensetzung des Nachlasses, zu Verbindlichkeiten, zur Bewertung einzelner Vermögenswerte und zur Verteilung entstehen. Ein Erbschein entscheidet deshalb nicht automatisch alle Konflikte einer Erbengemeinschaft. Ob ein solcher Nachweis überhaupt benötigt wird und welche Streitpunkte gesondert zu behandeln sind, hängt von den jeweiligen Umständen ab.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 25.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Astrid Engelhardt
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5,0 von 5 · 5 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
Broicher Waldweg 88 b, 45478 Mülheim an der Ruhr
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Kontaktdaten geprüft am 24.9.2026 · Quelle: astrid-engelhardt.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 25.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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