Veröffentlichtes Profil

Bernd Sundermeyer

Bernd Sundermeyer: Anwaltskanzlei in Hildesheim und Lehrte

Zuletzt aktualisiert am 25. September 2026

Rechtsanwalt · Anwaltskanzlei Bernd Sundermeyer

Zingel 5, 31134 Hildesheim

Telefon: +49 5121 9810172

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Anwaltskanzlei Bernd Sundermeyer
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 22. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Die Anwaltskanzlei Bernd Sundermeyer arbeitet von Hildesheim und Lehrte aus für lokale und regionale Mandanten sowie für private und gewerbliche Auftraggeber aus ganz Deutschland. Das Büro in Hildesheim befindet sich am Zingel 5 und ist als Zweigstelle gekennzeichnet. Die Kanzlei nennt unter anderem Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Grundstücks- und Immobilienrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht und Vertragsrecht als Spezialisierungen. Hinzu kommen Bußgeldsachen, Kündigungsschutzrecht, Schadenrecht, Strafrecht, Verkehrsstrafrecht, Unfallrecht und Versicherungsrecht. Im Bereich Forderungsbeitreibung ist sie im Forderungsmanagement und Inkasso tätig. Im Miet- und Pachtrecht vertritt sie die rechtlichen Interessen von Vermietern und Mietern. Die Tätigkeit umfasst Rechtsberatung und Prozessführung. Als Bestandteil ihrer Arbeitsweise beschreibt die Kanzlei Konfliktmanagement durch kreatives Denken und lösungsorientiertes Handeln. Sie nennt außerdem den Einsatz zeitgemäßer Kommunikation und IT-Technik sowie ständige fachliche Fortbildung. Angeboten werden eine unverbindliche, kostenlose telefonische Ersteinschätzung und persönliche Gesprächstermine vor Ort.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 22.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kanzlei-sundermeyer.de

Beratung in Hildesheim – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Bernd Sundermeyer ist mit der Anwaltskanzlei Bernd Sundermeyer in Hildesheim und Lehrte tätig. Das Hildesheimer Büro am Zingel 5, 31134 Hildesheim, ist als Zweigstelle gekennzeichnet. Das Profil setzt den Hauptschwerpunkt auf Arbeitsrecht; hinzu kommen Verkehrsrecht und Erbrecht. Die Kanzlei arbeitet für private und gewerbliche Auftraggeber aus der Region und aus ganz Deutschland. Ihre Tätigkeit umfasst Rechtsberatung und Prozessführung. Für Ratsuchende bedeutet diese Verbindung, dass neben der außergerichtlichen Klärung eines Konflikts auch dessen Behandlung vor Gericht zum beschriebenen Tätigkeitsrahmen gehört. Im Arbeitsrecht stehen häufig Fragen zum Arbeitsvertrag, zur Vergütung oder zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses im Mittelpunkt. Auch Abmahnungen, Arbeitszeugnisse und die Bedingungen eines Aufhebungsvertrags sind typische Beratungsanlässe. Kündigungsschutzrecht wird von der Kanzlei ausdrücklich als Tätigkeitsbereich genannt. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet regelmäßig eine Prüfung von Vertragsunterlagen, Schreiben und zeitlichen Abläufen. Gerade bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern gehören grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte und nicht vor das Amtsgericht oder Landgericht Hildesheim. Das Verkehrsrecht betrifft unter anderem die Folgen eines Verkehrsunfalls, die Regulierung von Sach- und Personenschäden sowie Auseinandersetzungen mit Versicherungen. Im Tätigkeitsrahmen der Kanzlei sind außerdem Bußgeldsachen und Verkehrsstrafrecht aufgeführt. Je nach Anliegen unterscheiden sich damit sowohl die erforderlichen Unterlagen als auch der Verfahrensweg. Im Erbrecht geht es typischerweise um die Auslegung von Testamenten, die Stellung gesetzlicher Erben, Pflichtteilsansprüche oder Konflikte innerhalb einer Erbengemeinschaft. Hier können familiäre Zusammenhänge ebenso bedeutsam sein wie Nachlassunterlagen und frühere Vereinbarungen. Der Standort am Zingel liegt im zentralen Hildesheimer Stadtgebiet. Er ist damit auch für Ratsuchende aus Mitte, Moritzberg und der Nordstadt ein örtlicher Anlaufpunkt. Für erbrechtliche und verkehrsrechtliche Angelegenheiten können das Amtsgericht Hildesheim oder das Landgericht Hildesheim zuständig sein; entscheidend sind Verfahrensart und gesetzliche Zuständigkeitsregeln. Wer über Anwalt-Seiten.de Kontakt aufnehmen möchte, kann die im Profil verfügbaren Kontaktangaben nutzen und zunächst Rechtsgebiet, Anlass und mögliche Fristen schildern. Sensible Unterlagen lassen sich anschließend auf einem abgestimmten Weg übermitteln. Die Kanzlei nennt eine telefonische Ersteinschätzung und persönliche Gesprächstermine vor Ort. Bei der ersten Abstimmung können auch der passende Gesprächsort und die benötigten Dokumente geklärt werden.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 24.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Hildesheim

  • Amtsgericht Hildesheim
  • Landgericht Hildesheim

Die Hildesheimer Zweigstelle der Anwaltskanzlei Bernd Sundermeyer befindet sich am Zingel 5 im zentralen Stadtgebiet. Der Standort bietet einen örtlichen Bezug für Ratsuchende aus Mitte sowie aus Moritzberg und der Nordstadt. Für die Anfahrt kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw infrage; die konkrete Verbindung und die verfügbaren Parkmöglichkeiten sollten vor einem Termin anhand aktueller örtlicher Informationen geprüft werden. Aus der zentralen Lage lassen sich keine verbindlichen Aussagen über Fahrzeiten, barrierefreie Zugänge oder unmittelbar vorhandene Stellplätze ableiten. Da die Kanzlei auch von Lehrte aus arbeitet, ist bei der Terminvereinbarung die Bestätigung des Gesprächsorts sinnvoll. Für die Schwerpunkte Verkehrsrecht und Erbrecht sind insbesondere das Amtsgericht Hildesheim und das Landgericht Hildesheim von Bedeutung. Beim Amtsgericht werden nach Maßgabe der örtlichen Zuständigkeit Nachlasssachen bearbeitet, etwa Testamentseröffnungen und Erbscheinsverfahren. Streitige erbrechtliche Ansprüche, beispielsweise auf Zahlung eines Pflichtteils, können dagegen abhängig von den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln vor das Amtsgericht oder Landgericht gehören. Gleiches gilt für zivilrechtliche Auseinandersetzungen über Schadensersatz nach Verkehrsunfällen. Einsprüche gegen verkehrsrechtliche Bußgeldbescheide werden bei entsprechender Zuständigkeit am Amtsgericht behandelt; auch Verkehrsstraftaten können dort verhandelt werden. Der Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht folgt einem anderen Gerichtsweg: Für typische Streitigkeiten aus einem Arbeitsverhältnis sind grundsätzlich die Arbeitsgerichte zuständig. Der Kanzleisitz allein bestimmt dabei nicht, welches Gericht einen konkreten Fall bearbeitet.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 24.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Kanzlei bietet eine unverbindliche, kostenlose telefonische Ersteinschätzung an. Alternativ kann direkt ein persönlicher Gesprächstermin vor Ort vereinbart werden.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Die Kanzlei bietet eine unverbindliche, kostenlose telefonische Ersteinschätzung an. Alternativ kann direkt ein persönlicher Gesprächstermin vor Ort vereinbart werden.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind meist der Arbeitsvertrag, mögliche Nachträge und das betreffende Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben wichtig. Hinzu kommen je nach Streitpunkt Gehaltsabrechnungen, einschlägige Korrespondenz und eine kurze Übersicht zum zeitlichen Ablauf. Bei einer Kündigung ist insbesondere von Bedeutung, wann und auf welchem Weg sie zugegangen ist. Da im Arbeitsrecht kurze Fristen gelten können, sollte dieser Zeitpunkt bereits in der Anfrage genannt werden. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden und ob eine Vertretung übernommen wird, lässt sich anschließend klären.
Was sollte eine erste Anfrage nach einem Verkehrsunfall enthalten?
Hilfreich sind eine sachliche Schilderung des Unfallhergangs, das Unfalldatum und Angaben zu den beteiligten Fahrzeugen und Versicherungen. Soweit vorhanden, können Fotos, ein Unfallbericht, ein polizeiliches Aktenzeichen sowie bisherige Schreiben der Versicherungen die Einordnung erleichtern. Bei Verletzungen können auch medizinische Unterlagen relevant werden. Ratsuchende sollten deutlich machen, ob es um Schadensersatz, die Versicherungsregulierung oder einen eigenen Vorwurf im Bußgeld- oder Strafverfahren geht. Diese Bereiche können zusammenhängen, folgen aber unterschiedlichen Regeln. Der sichere Übermittlungsweg für persönliche Dokumente sollte vorher abgestimmt werden.
Welche Angaben sind bei einem Bußgeldbescheid oder einem verkehrsstrafrechtlichen Vorwurf wichtig?
Entscheidend ist zunächst, welches Schreiben vorliegt: etwa ein Anhörungsbogen, ein Bußgeldbescheid oder eine Mitteilung im Strafverfahren. Für die erste Anfrage sind der bezeichnete Vorwurf, die ausstellende Behörde, das Aktenzeichen und das Datum des Zugangs hilfreich. Auch bereits abgegebene Erklärungen oder geführte Korrespondenz können für die Einordnung wichtig sein. Bei Bußgeldbescheiden und anderen Verfahrensschritten können Fristen laufen. Ob und wie eine Reaktion angezeigt ist, hängt vom Einzelfall und häufig vom Inhalt der Verfahrensakte ab; eine allgemeine Beschreibung ersetzt diese Prüfung nicht.
Wie lässt sich eine erbrechtliche Anfrage zu Testament, Pflichtteil oder Erbengemeinschaft vorbereiten?
Eine kurze Darstellung der familiären Beziehungen und des konkreten Klärungsbedarfs erleichtert den Einstieg. Soweit vorhanden, sind Testament oder Erbvertrag, Schreiben des Nachlassgerichts und Unterlagen über den bekannten Nachlass hilfreich. Bei einer Erbengemeinschaft sollten auch die beteiligten Personen und bisherige Absprachen benannt werden. Geht es um einen Pflichtteil, können Informationen zu Verwandtschaft, letztwilligen Verfügungen und bereits erteilten Auskünften wichtig sein. Nicht jede erbrechtliche Frage ist ein Nachlassverfahren: Streitigkeiten über Zahlungsansprüche werden regelmäßig im Zivilprozess geklärt. Der passende Verfahrensweg hängt daher vom Anliegen ab.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 24.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Bernd Sundermeyer

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Bernd Sundermeyer: 4,6 von 5 Sternen bei 11 Bewertungen
4,6 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Anwaltskanzlei Bernd Sundermeyer aus 11 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

4,6 von 5 · 11 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Anwaltskanzlei Bernd Sundermeyer insgesamt und nicht auf Bernd Sundermeyer persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google veröffentlicht zu diesen 11 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 0 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.

Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

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Kritische Stimmen

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Kanzlei und Anfahrt

Zingel 5, 31134 Hildesheim

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Weiterführende Informationen

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Angabenstatus

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Kontaktdaten geprüft am 22.9.2026 · Quelle: kanzlei-sundermeyer.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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