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- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Bergemann-Gorski ∙ Conradi ∙ Kazempour ∙ Weber
- Profilstand
- 35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 22. September 2026
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Christian Kazempour ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mediator in der Kanzlei Bergemann-Gorski ∙ Conradi ∙ Kazempour ∙ Weber in Worms. Als weiteres Tätigkeitsgebiet nennt die Kanzlei für ihn das Vertragsrecht. Die Kanzlei versteht sich vornehmlich als zivilrechtliche Kanzlei und betreut Privatpersonen, Unternehmer sowie mittelständische Betriebe. Sie legt Wert auf persönliche und individuelle Betreuung und beschreibt ihre Vertretung als lösungsorientiert. Die Rechtsanwälte haben sich auf einzelne Rechtsgebiete spezialisiert. In der Konstellation mit Bergemann-Gorski, Conradi und Kazempour besteht die Kanzlei bereits seit 2007 in Worms. Ihre Räumlichkeiten befinden sich unmittelbar gegenüber dem Wormser Theater; eine Zweigstelle besteht in Biblis. Zur Vorbereitung eines Beratungsgesprächs können Mandanten Dokumente, Abschriften oder Kopien vorab zusenden. Auf der Kontaktseite stehen außerdem Unterlagen zum Herunterladen bereit, darunter Fragebögen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie eine Checkliste für das arbeitsrechtliche Mandat. Das Wormser Büro befindet sich in der Rathenaustraße 6.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 22.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: kanzlei-worms.de, kanzlei-worms.de
Beratung in Worms – Einordnung der Redaktion
Christian Kazempour ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mediator in der Kanzlei Bergemann-Gorski ∙ Conradi ∙ Kazempour ∙ Weber in Worms. Sein Hauptschwerpunkt liegt im Arbeitsrecht; das Profil führt außerdem Familienrecht auf. Die Kanzlei nennt für ihn zusätzlich das Vertragsrecht. Sie ist vornehmlich zivilrechtlich ausgerichtet und betreut Privatpersonen, Unternehmer sowie mittelständische Betriebe. In der Konstellation mit Bergemann-Gorski, Conradi und Kazempour besteht sie seit 2007 in Worms. Die Kanzleibeschreibung betont persönliche und individuelle Betreuung sowie eine lösungsorientierte Vertretung durch Rechtsanwälte mit unterschiedlichen fachlichen Schwerpunkten. Im Arbeitsrecht geht es häufig um Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit, Abmahnungen, Kündigungen oder Arbeitszeugnisse. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stehen dabei oft die Auswirkungen auf ihre berufliche und wirtschaftliche Situation im Vordergrund. Arbeitgeber beschäftigen sich beispielsweise mit der Gestaltung von Vertragsbedingungen und der rechtlichen Einordnung personeller Maßnahmen. Bei einer anwaltlichen Prüfung werden üblicherweise die vorhandenen Unterlagen, der zeitliche Ablauf und das gewünschte Ergebnis zusammen betrachtet. Gerade bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen. Im Familienrecht gehören Trennung, Scheidung, Unterhalt, Sorge und Umgang zu den typischen Anliegen. Ratsuchende möchten häufig zunächst wissen, welche Fragen getrennt voneinander zu betrachten sind und welche Informationen für eine erste Einordnung benötigt werden. Kazempours weitere Berufsbezeichnung als Mediator verweist auf ein Verfahren zur eigenverantwortlichen Konfliktklärung: In einer Mediation unterstützt eine neutrale Person die Beteiligten bei der Suche nach einer gemeinsamen Verständigung. Ob dieser Weg für einen konkreten Konflikt in Betracht kommt, hängt unter anderem von der Bereitschaft aller Beteiligten ab. Das Wormser Büro liegt in der Rathenaustraße 6 unmittelbar gegenüber dem Wormser Theater. Für Ratsuchende aus der Innenstadt sowie aus Neuhausen und Horchheim bietet diese Adresse einen konkreten örtlichen Anlaufpunkt. Die passende Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich anhand der Anschrift planen. Am Standort befindet sich das Amtsgericht Worms, dessen Familiengericht insbesondere für familienrechtliche Verfahren in Betracht kommt. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern gehören dagegen grundsätzlich vor die Arbeitsgerichtsbarkeit. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktangaben nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp beschreiben. Sinnvoll sind Angaben zum betroffenen Rechtsgebiet, zu wichtigen Terminen und zum bisherigen Verlauf. Zur Vorbereitung eines Beratungsgesprächs können der Kanzlei Dokumente, Abschriften oder Kopien vorab zugesandt werden. Auf ihrer Kontaktseite stehen zudem Fragebögen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie eine Checkliste für das arbeitsrechtliche Mandat zum Herunterladen bereit.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 24.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Worms
- Amtsgericht Worms
Die Kanzlei Bergemann-Gorski ∙ Conradi ∙ Kazempour ∙ Weber hat ihr Wormser Büro in der Rathenaustraße 6, unmittelbar gegenüber dem Wormser Theater. Dieser Lagehinweis erleichtert die Orientierung im Stadtgebiet. Für Menschen aus der Wormser Innenstadt ebenso wie aus Neuhausen oder Horchheim ist die Anschrift ein Bezugspunkt für die Planung eines persönlichen Termins. Welcher Weg mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw geeignet ist, hängt vom jeweiligen Ausgangspunkt ab. Konkrete Verbindungen und die aktuelle Verkehrslage sollten deshalb vor der Anfahrt geprüft werden. Aus den vorliegenden Angaben ergeben sich keine gesicherten Aussagen zu bestimmten Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder zur Barrierefreiheit. Eine weitere Niederlassung der Kanzlei besteht in Biblis. Für den im Profil genannten Bereich Familienrecht ist unter den aufgeführten Gerichten das Amtsgericht Worms relevant. Dort werden beim Familiengericht insbesondere Scheidungs-, Unterhalts-, Sorge- und Umgangsverfahren geführt, sofern die örtlichen und sachlichen Zuständigkeitsvoraussetzungen vorliegen. Der Kanzleisitz allein bestimmt nicht, welches Gericht einen einzelnen Fall behandelt. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt ist dagegen eine Abgrenzung wichtig: Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Lohn oder Zeugnisse, werden grundsätzlich vor den Arbeitsgerichten und nicht vor dem Amtsgericht verhandelt. Bei vertragsrechtlichen Zivilstreitigkeiten kann das Amtsgericht zuständig sein; maßgeblich sind unter anderem der Streitgegenstand, der Streitwert und die gesetzlichen Regeln zur örtlichen Zuständigkeit.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 24.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Dokumente, Abschriften oder Kopien können bereits im Vorfeld zugesandt werden. Die relevanten Unterlagen im Downloadbereich können ausgedruckt, ausgefüllt und vor dem Termin zur Vorbereitung an die Kanzlei weitergeleitet werden; dort stehen unter anderem ein Stammdatenblatt, eine Checkliste für das arbeitsrechtliche Mandat sowie Fragebögen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bereit.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Nach Eingang des möglichst vollständig ausgefüllten Kontaktformulars meldet sich die Kanzlei je nach gewünschter Kontaktaufnahme telefonisch oder schriftlich, um einen Beratungstermin anzubieten.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Nach Eingang des möglichst vollständig ausgefüllten Kontaktformulars meldet sich die Kanzlei je nach gewünschter Kontaktaufnahme telefonisch oder schriftlich, um einen Beratungstermin anzubieten.
Für den Erstkontakt: Dokumente, Abschriften oder Kopien können bereits im Vorfeld zugesandt werden. Die relevanten Unterlagen im Downloadbereich können ausgedruckt, ausgefüllt und vor dem Termin zur Vorbereitung an die Kanzlei weitergeleitet werden; dort stehen unter anderem ein Stammdatenblatt, eine Checkliste für das arbeitsrechtliche Mandat sowie Fragebögen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bereit.
Bevorzugter Kontaktweg: form
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu einem arbeitsrechtlichen Problem hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind häufig der Arbeitsvertrag einschließlich späterer Ergänzungen, relevante Schreiben und eine kurze zeitliche Übersicht hilfreich. Je nach Anliegen kommen Gehaltsabrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen, eine Abmahnung, ein Kündigungsschreiben oder ein Arbeitszeugnis hinzu. Auch bereits geführte Korrespondenz kann wichtig sein. Ratsuchende sollten kenntlich machen, wann ihnen ein Schreiben zugegangen ist und welche Termine bereits feststehen. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden und wie sie übermittelt werden sollen, lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären.
- Warum ist bei einer Kündigung eine zeitnahe Kontaktaufnahme wichtig?
- Bei Kündigungen im Arbeitsverhältnis können kurze gesetzliche Fristen entscheidend sein. Für eine Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Ob und welche weiteren Schritte in Betracht kommen, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Für eine erste Anfrage sind deshalb das Kündigungsschreiben, das Zugangsdatum und Angaben zum Arbeitsverhältnis besonders relevant. Ein Gespräch mit dem Arbeitgeber oder eine bloße Beratungsanfrage ersetzt keine gerichtliche Klage und wahrt deren Frist nicht.
- Welche Informationen werden bei Fragen zu Trennung, Unterhalt oder Kindern zunächst benötigt?
- Im Familienrecht richtet sich der Informationsbedarf nach dem Anliegen. Bei Trennung und Scheidung sind häufig Angaben zum Familienstand, zum zeitlichen Verlauf und zu gemeinsamen Kindern relevant. Unterhaltsfragen erfordern regelmäßig Informationen über Einkommen, wirtschaftliche Verhältnisse und bestehende Verpflichtungen. Bei Sorge und Umgang stehen die Lebenssituation des Kindes, bisherige Betreuungsabläufe und vorhandene Vereinbarungen oder gerichtliche Entscheidungen im Mittelpunkt. Für die erste Anfrage genügt meist eine geordnete Übersicht; welche Nachweise anschließend erforderlich sind, wird im Beratungsgespräch geklärt.
- Was unterscheidet eine Mediation von einer anwaltlichen Vertretung im Arbeits- oder Familienrecht?
- Bei einer anwaltlichen Vertretung werden die rechtlichen Interessen der jeweiligen Mandantschaft wahrgenommen. Eine Mediation ist dagegen ein freiwilliges, strukturiertes Verfahren, in dem eine neutrale Person die Beteiligten bei einer eigenverantwortlichen Verständigung unterstützt. Das kann sowohl bei Konflikten am Arbeitsplatz als auch bei familiären Auseinandersetzungen eine Rolle spielen. Die mediierende Person entscheidet den Streit nicht. Ob eine Mediation geeignet ist, hängt unter anderem von der Gesprächsbereitschaft, der Konfliktlage und möglichen Machtungleichgewichten ab. Eine unabhängige rechtliche Prüfung kann daneben sinnvoll sein.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 24.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Christian Kazempour
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Google-Bewertungen der Kanzlei
5,0 von 5 · 6 Bewertungen
Bei Google ansehenDiese Google-Bewertungen beziehen sich auf Bergemann-Gorski ∙ Conradi ∙ Kazempour ∙ Weber insgesamt und nicht auf Christian Kazempour persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.
Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Positive Stimmen
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Kritische Stimmen
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Kanzlei und Anfahrt
Rathenaustraße 6, 67547 Worms
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Kontaktdaten geprüft am 22.9.2026 · Quelle: kanzlei-worms.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %
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