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- Profilstand
- 35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 23. September 2026
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Christian Olschar ist seit 1998 Rechtsanwalt und Partner bei Olschar & Partner. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Seine Tätigkeitsbereiche umfassen Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, Bau- und Werkvertragsrecht sowie Architektenrecht. Hinzu kommen Strafrecht, Kauf- und Vertragsrecht sowie Forderungsbeitreibung und Inkasso. Die Kanzlei hat Standorte in Passau und Freyung. Das Passauer Büro befindet sich in der Bahnhofstraße 22a. Für Mandanten aus dem Bereich Freyung-Grafenau und dem Bayerischen Wald bietet die Kanzlei auch Termine in ihren Räumen im StadtplatzCenter Freyung an, um Anfahrten zu ersparen. In ihrer Arbeitsweise setzt die Sozietät auf die Spezialisierung der Rechtsanwälte, ständige Weiterbildung und fachübergreifende Zusammenarbeit. Anliegen können über das Kontaktformular oder telefonisch übermittelt werden; die Kanzlei prüft diese und meldet sich anschließend zurück. Weitere Termine sind nach Vereinbarung möglich.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 23.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: olschar.de, olschar.de
Beratung in Passau – Einordnung der Redaktion
Christian Olschar ist mit seiner Kanzlei in der Bahnhofstraße 22a, 94032 Passau, ansässig. Das Profil nennt Verkehrsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Erbrecht als weiteres Rechtsgebiet. Damit werden zwei unterschiedliche Lebensbereiche angesprochen: rechtliche Fragen rund um die Teilnahme am Straßenverkehr und die Vermögensnachfolge nach einem Todesfall. Für Ratsuchende aus Passau, etwa aus der Altstadt, Haidenhof oder Grubweg, bietet die Kanzleiadresse einen örtlichen Bezugspunkt für eine Anfrage zu diesen Themen. Welche Unterstützung im einzelnen Fall möglich ist, lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären. Im Verkehrsrecht stehen häufig die Folgen eines Verkehrsunfalls im Mittelpunkt. Dazu gehören Fragen zur Haftung, zur Regulierung von Sachschäden und zu möglichen Ansprüchen nach einer Verletzung. Auch Auseinandersetzungen mit Versicherungen können Teil eines verkehrsrechtlichen Anliegens sein. Daneben umfasst das Rechtsgebiet Bußgeldverfahren, etwa nach einem Geschwindigkeitsverstoß, sowie strafrechtliche Vorwürfe mit Bezug zum Straßenverkehr. Fragen zu Fahrverboten oder zur Fahrerlaubnis sind davon zu unterscheiden. Für eine erste Einordnung kommt es unter anderem darauf an, was geschehen ist, welche Unterlagen vorliegen und ob bereits behördliche oder gerichtliche Schreiben eingegangen sind. Im Erbrecht geht es typischerweise um die gesetzliche Erbfolge, Testamente, Pflichtteilsansprüche und das Verhältnis mehrerer Erben untereinander. Nach einem Todesfall können etwa die Zusammensetzung des Nachlasses, bestehende Verbindlichkeiten oder die Bedeutung einer letztwilligen Verfügung unklar sein. Bei einer Erbengemeinschaft entstehen außerdem häufig Fragen zur gemeinsamen Verwaltung und späteren Aufteilung des Nachlasses. Auch die vorausschauende Ordnung der eigenen Vermögensnachfolge gehört allgemein zum Erbrecht. Welche Fragestellung vorliegt, beeinflusst, welche Dokumente und Informationen für ein erstes Gespräch benötigt werden. Am Standort befinden sich das Amtsgericht Passau und das Landgericht Passau. Beide können insbesondere bei zivilrechtlichen Streitigkeiten aus Verkehrsunfällen oder im Zusammenhang mit einer Erbschaft eine Rolle spielen; die konkrete Zuständigkeit richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Nachlasssachen werden grundsätzlich beim zuständigen Amtsgericht als Nachlassgericht bearbeitet. Die Adresse in der Bahnhofstraße dient zugleich als Ausgangspunkt für die individuelle Anfahrtsplanung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktangaben nutzen. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, Hinweise auf laufende Fristen und die Frage nach benötigten Unterlagen erleichtern die Abstimmung. Ob ein Mandat übernommen wird und wie das weitere Vorgehen aussieht, ist anschließend mit der Kanzlei zu vereinbaren.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 22.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Passau
- Amtsgericht Passau
- Landgericht Passau
Die Kanzlei von Christian Olschar befindet sich in der Bahnhofstraße 22a im Passauer Stadtgebiet. Für Ratsuchende aus der Altstadt, Haidenhof und Grubweg bildet diese Anschrift einen konkreten Orientierungspunkt. Eine Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ergibt sich aus den vorliegenden Angaben nicht. Für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich eine aktuelle Routenplanung anhand der vollständigen Adresse. Welche Verbindung geeignet ist und welche Möglichkeiten zum Abstellen eines Fahrzeugs bestehen, hängt vom Ausgangspunkt und den örtlichen Gegebenheiten ab. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder einem barrierefreien Zugang liegen hier nicht vor. Für den verkehrsrechtlichen Hauptschwerpunkt sind das Amtsgericht Passau und das Landgericht Passau vor allem als Zivilgerichte von Bedeutung. Dort können beispielsweise Streitigkeiten über Schadensersatz nach Verkehrsunfällen geführt werden, sofern die jeweilige sachliche und örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Bußgeldsachen werden nach einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid grundsätzlich vor dem zuständigen Amtsgericht verhandelt. Auch Verkehrsstraftaten können Gegenstand amtsgerichtlicher Verfahren sein. Im Erbrecht übernimmt das zuständige Amtsgericht als Nachlassgericht Aufgaben wie die Eröffnung von Testamenten und die Bearbeitung von Erbscheinsanträgen. Streitige Ansprüche, etwa auf einen Pflichtteil, gehören dagegen regelmäßig vor die Zivilgerichte. Dafür kann je nach gesetzlichen Zuständigkeitsregeln das Amtsgericht oder das Landgericht zuständig sein. Allein der Kanzleisitz in Passau legt den Gerichtsstand eines konkreten Falls nicht fest.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 22.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Übermitteln Sie der Kanzlei kurz die wichtigsten Daten zu Ihrem Rechtsfall.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Durch Ihre Anfrage entstehen Ihnen keine Kosten. Die Kanzlei prüft Ihr Anliegen und meldet sich bei Ihnen.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Durch Ihre Anfrage entstehen Ihnen keine Kosten. Die Kanzlei prüft Ihr Anliegen und meldet sich bei Ihnen.
Für den Erstkontakt: Übermitteln Sie der Kanzlei kurz die wichtigsten Daten zu Ihrem Rechtsfall.
Werdegang und Engagement
Mitgliedschaften
- AG Arbeitsrecht im DAV
- AG Verkehrsrecht im DAV
- AG Versicherungsrecht im DAV
- AG Medizinrecht im DAV
- Deutscher Anwaltsverein
- Arbeitskreis Fachanwälte für Arbeitsrecht (AKFA)
- ARGE Mietrecht und Immobilien
- ARGE Erbrecht
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage nach einem Verkehrsunfall hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind gewöhnlich Angaben zum Unfallhergang, zu den Beteiligten und zu den beteiligten Versicherungen hilfreich. Hinzukommen können Fotos, ein Unfallbericht, vorhandene Zeugenkontakte sowie polizeiliche Aktenzeichen. Auch Schreiben der Versicherung, Kostenvoranschläge, Gutachten und Rechnungen können Bedeutung haben. Bei Verletzungen kommen medizinische Unterlagen in Betracht. Nicht jedes Dokument muss bereits bei der ersten Anfrage vorliegen. Sinnvoll ist zunächst ein Überblick darüber, was vorhanden ist und ob Schreiben mit Fristen eingegangen sind. Die benötigten Unterlagen lassen sich anschließend abstimmen.
- Worin unterscheiden sich ein Bußgeldverfahren und Fragen zur Fahrerlaubnis?
- Ein Bußgeldverfahren betrifft den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit, beispielsweise einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Mögliche Folgen sind eine Geldbuße, Punkte oder ein Fahrverbot. Fahrerlaubnisrechtliche Verfahren betreffen dagegen die Berechtigung beziehungsweise Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen und werden von der Fahrerlaubnisbehörde geführt. Ein Fahrverbot ist deshalb nicht dasselbe wie die Entziehung der Fahrerlaubnis. Beide Themen können zusammenhängen, folgen aber unterschiedlichen Regeln. Für eine Mandatsanfrage sind die genaue Bezeichnung des erhaltenen Schreibens, die ausstellende Stelle und das Zustellungsdatum besonders hilfreich.
- Welche Informationen werden für eine erste Anfrage zu einem Erbfall benötigt?
- Für einen ersten Überblick sind insbesondere das Datum des Todesfalls, der letzte gewöhnliche Aufenthalt der verstorbenen Person und die familiären Beziehungen wichtig. Vorhandene Testamente, Erbverträge oder Schreiben des Nachlassgerichts können die Einordnung erleichtern. Hilfreich sind außerdem grobe Angaben zum Nachlass und zu möglichen Schulden, soweit diese bekannt sind. Bei Streitigkeiten sollte beschrieben werden, wer welche Ansprüche geltend macht. Auch bereits erhaltene Schriftstücke und darin genannte Fristen sind relevant. Eine vollständige Bewertung setzt regelmäßig eine genauere Prüfung der Unterlagen und Umstände voraus.
- Ist das Nachlassgericht auch für Streitigkeiten zwischen Erben zuständig?
- Das Nachlassgericht übernimmt bestimmte gerichtliche Aufgaben rund um einen Erbfall, etwa die Eröffnung von Testamenten oder die Entscheidung über einen Erbscheinsantrag. Es regelt jedoch nicht automatisch sämtliche Konflikte zwischen den Beteiligten. Streitigkeiten über Zahlungsansprüche, Pflichtteile oder die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft können zivilgerichtliche Verfahren erfordern. Welches Gericht zuständig ist, hängt von der Art des Verfahrens und weiteren gesetzlichen Kriterien ab. Für eine erste Anfrage ist daher hilfreich, zwischen einem bereits laufenden Nachlassverfahren und einem konkreten Anspruch gegenüber anderen Beteiligten zu unterscheiden.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 22.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Christian Olschar
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Kanzlei und Anfahrt
Bahnhofstraße 22a, 94032 Passau
- Montag - Donnerstag
- 8 Uhr - 12 Uhr und 13 Uhr - 17 Uhr
- Freitag
- 8 Uhr - 12 Uhr
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Kontaktdaten geprüft am 23.9.2026 · Quelle: olschar.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 23.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %
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