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- 35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 24. September 2026
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Rechtsanwalt Christoph Hubrich ist in der Kanzlei Hubrich in Gera im Arbeitsrecht tätig. Sein Angebot richtet sich an Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Zu den genannten Anliegen gehören Kündigungen, Abmahnungen, Abfindungen sowie Fragen zu Gehalt, Urlaub, Arbeitsverträgen und Arbeitszeugnissen. Er unterstützt bei der Abwehr ungerechtfertigter Kündigungen und rechtswidriger Abmahnungen sowie bei der Durchsetzung von Abfindungen. Weitere Tätigkeiten betreffen ausstehende Lohn- und Gehaltszahlungen, Sonderzahlungen, den Ausgleich von Überstunden und die Durchsetzung von Urlaubsansprüchen. Arbeitsverträge prüft er auf versteckte Klauseln, Arbeitszeugnisse auf unpassende Formulierungen. Nach eigenen Angaben begleitet er seit 25 Jahren Mandanten im Arbeitsrecht. Bei der Fallbearbeitung strebt er eine schnelle und wirtschaftliche Lösung an und setzt Interessen bei Bedarf auch in längeren gerichtlichen Prozessen durch. Die Kanzlei nennt eine sofortige Terminvergabe. Abendtermine und Beratung außerhalb der Öffnungszeiten sind bei Bedarf möglich. Das Sekretariat ist wochentags ab 08:00 Uhr besetzt. Die Kanzlei befindet sich in der Clara-Zetkin-Straße 10 und verfügt über eigene Parkplätze.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 24.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Beratung in Gera – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Christoph Hubrich ist in der Kanzlei Hubrich in Gera tätig. Sein Hauptschwerpunkt liegt im Arbeitsrecht; daneben führt das Profil Verkehrsrecht als weiteres Rechtsgebiet auf. Das arbeitsrechtliche Angebot richtet sich sowohl an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch an Arbeitgeber. Nach eigenen Angaben begleitet Christoph Hubrich seit 25 Jahren Mandanten im Arbeitsrecht. Im Mittelpunkt stehen Fragen, die sich während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses oder im Zusammenhang mit dessen Beendigung ergeben. Dazu zählen insbesondere Kündigungen, Abmahnungen, Abfindungen sowie Unklarheiten über Gehalt, Urlaub und vertragliche Regelungen. Für Beschäftigte können ausstehende Lohnzahlungen, nicht ausgezahlte Sonderzahlungen oder der Ausgleich geleisteter Überstunden Anlass für eine rechtliche Prüfung sein. Arbeitgeber beschäftigen sich in diesen Bereichen beispielsweise mit der Ausgestaltung und Durchführung von Arbeitsverhältnissen. Christoph Hubrich prüft Arbeitsverträge auf versteckte Klauseln und Arbeitszeugnisse auf unpassende Formulierungen. Auch die Abwehr ungerechtfertigter Kündigungen und rechtswidriger Abmahnungen sowie die Durchsetzung von Abfindungen gehören zu den beschriebenen Tätigkeiten. Ob ein Anspruch besteht, hängt jeweils von den tatsächlichen Umständen und den rechtlichen Voraussetzungen ab. Im Verkehrsrecht sind etwa die Regulierung von Unfallschäden, Auseinandersetzungen über die Haftung oder Fragen zu einem Bußgeld typische Anliegen. Welche dieser Themen die Kanzlei im Einzelnen übernimmt, lässt sich bei der Anfrage klären; eine nähere Beschreibung des verkehrsrechtlichen Angebots liegt nicht vor. Für zivilrechtliche Verkehrsstreitigkeiten können das Amtsgericht Gera oder das Landgericht Gera zuständig sein. Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern über das Arbeitsverhältnis gehören dagegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Die Kanzlei beschreibt als Ziel der Fallbearbeitung eine schnelle und wirtschaftliche Lösung und begleitet bei Bedarf auch längere gerichtliche Auseinandersetzungen. Die Kanzlei befindet sich in der Clara-Zetkin-Straße 10, 07545 Gera. Für Ratsuchende aus dem Zentrum, Lusan oder Bieblach bildet diese Adresse den örtlichen Anlaufpunkt. Eigene Parkplätze sind vorhanden. Das Sekretariat ist wochentags ab 08:00 Uhr besetzt; die Kanzlei nennt eine sofortige Terminvergabe sowie bei Bedarf Abendtermine und Beratung außerhalb der Öffnungszeiten. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende das Profil als Ausgangspunkt nutzen und über die dort angegebenen Kontaktmöglichkeiten ihr Anliegen schildern. Hilfreich sind eine kurze Darstellung, Hinweise auf vorhandene Schreiben und laufende Fristen. Ob das Mandat übernommen wird und welcher Termin möglich ist, wird anschließend mit der Kanzlei abgestimmt.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 24.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Gera
- Amtsgericht Gera
- Landgericht Gera
Die Kanzlei Hubrich hat ihren Sitz in der Clara-Zetkin-Straße 10 in 07545 Gera. Zu den genannten Stadtteilen am Standort gehören Zentrum, Lusan und Bieblach. Eine konkrete Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Für die Anfahrt mit dem Pkw stehen nach Angaben der Kanzlei eigene Parkplätze zur Verfügung. Wer öffentliche Verkehrsmittel nutzen möchte, kann die Verbindung anhand der Kanzleianschrift und des jeweiligen Ausgangspunkts planen. Konkrete Linien, Haltestellen oder Fahrzeiten sind nicht angegeben. Auch bei einer Anreise aus anderen Teilen Geras ist die genaue Adresse deshalb die verlässliche Grundlage für die Routenplanung. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt ist die Unterscheidung der Gerichtsbarkeiten wichtig: Kündigungsschutzverfahren sowie Streitigkeiten über Arbeitsentgelt, Urlaub oder Arbeitszeugnisse zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern werden regelmäßig vor den Arbeitsgerichten geführt. Das Amtsgericht Gera und das Landgericht Gera sind dafür grundsätzlich nicht die zuständigen Gerichte. Bedeutung haben die beiden genannten Gerichte dagegen bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen im Verkehrsrecht, etwa über Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall. Welches Gericht zuständig ist, richtet sich unter anderem nach dem Streitwert und den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln; zusätzlich muss die örtliche Zuständigkeit vorliegen. Amtsgerichte befassen sich außerdem mit gerichtlichen Bußgeldverfahren, beispielsweise nach einem Einspruch gegen einen verkehrsrechtlichen Bußgeldbescheid. Der Kanzleisitz allein entscheidet somit nicht darüber, an welchem Gericht ein Verfahren stattfindet.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 24.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Bei der Kontaktaufnahme sollen Sie Ihren Fall schildern.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Nach der Kontaktaufnahme wird ein Termin für das Beratungsgespräch vereinbart, in dem eine Lösung für Ihren Fall erarbeitet wird. Termine sind auch abends nach der Arbeit und bei Bedarf außerhalb der Öffnungszeiten möglich.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Nach der Kontaktaufnahme wird ein Termin für das Beratungsgespräch vereinbart, in dem eine Lösung für Ihren Fall erarbeitet wird. Termine sind auch abends nach der Arbeit und bei Bedarf außerhalb der Öffnungszeiten möglich.
Für den Erstkontakt: Bei der Kontaktaufnahme sollen Sie Ihren Fall schildern.
Bevorzugter Kontaktweg: phone
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind vor allem der Arbeitsvertrag, das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben und eine kurze zeitliche Übersicht des Geschehens hilfreich. Bei einer Kündigung ist auch wichtig, wann und auf welchem Weg das Schreiben zugegangen ist. Ergänzend können einschlägige Korrespondenz und weitere Vereinbarungen eine Rolle spielen. Arbeitsrechtliche Angelegenheiten können kurze Fristen betreffen; eine Terminanfrage ersetzt keine Fristwahrung. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, hängt vom einzelnen Anliegen ab und lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären.
- Besteht bei einer Kündigung automatisch ein Anspruch auf eine Abfindung?
- Eine Kündigung führt nicht automatisch zu einem Abfindungsanspruch. Eine Abfindung kann beispielsweise auf einer Vereinbarung, einem gerichtlichen Vergleich, einem Sozialplan oder besonderen gesetzlichen Voraussetzungen beruhen. Ob darüber verhandelt wird, hängt von der jeweiligen Situation und den Interessen der Beteiligten ab. Für eine rechtliche Einordnung sind unter anderem das Kündigungsschreiben, bestehende Vereinbarungen und die Umstände der Beendigung relevant. Die Frage nach einer Abfindung ist dabei von der Prüfung zu unterscheiden, ob eine Kündigung wirksam ist.
- Worauf kommt es bei Streit über Gehalt, Überstunden oder Urlaub allgemein an?
- Ausgangspunkt sind regelmäßig der Arbeitsvertrag sowie gegebenenfalls anwendbare Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen. Bei Gehaltsforderungen helfen Abrechnungen und Zahlungsnachweise, die Differenz zwischen vereinbartem und gezahltem Entgelt nachzuvollziehen. Bei Überstunden können Aufzeichnungen zu Arbeitszeiten und zur Veranlassung der zusätzlichen Arbeit Bedeutung haben. Für Urlaubsfragen sind etwa Anträge, Bewilligungen und bisherige Urlaubstage relevant. Je nach Anspruch können Fristen eine Rolle spielen. Eine geordnete Übersicht erleichtert die Prüfung, ersetzt aber nicht die individuelle Bewertung der Voraussetzungen und Nachweise.
- Welche Informationen sind bei einer verkehrsrechtlichen Anfrage nach einem Unfall oder Bußgeldbescheid wichtig?
- Bei einem Verkehrsunfall sind eine sachliche Schilderung des Ablaufs, vorhandene Fotos, Angaben zu Beteiligten und Zeugen sowie Schreiben der Versicherungen hilfreich. Je nach Streitfrage können auch Reparaturunterlagen oder ein Gutachten relevant sein. Bei einem Bußgeldbescheid stehen dagegen der konkrete Vorwurf, der Bescheid und das Datum der Zustellung im Vordergrund. Beide Anliegen folgen unterschiedlichen rechtlichen Verfahren. Bereits bei der Anfrage sollte deshalb deutlich werden, ob es um Schadensregulierung oder einen behördlichen Vorwurf geht. Die Übernahme des konkreten Anliegens ist mit der Kanzlei abzustimmen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 24.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Christoph Hubrich
Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.
Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Google-Bewertungen der Kanzlei
4,3 von 5 · 6 Bewertungen
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Positive Stimmen
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Kritische Stimmen
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Kanzlei und Anfahrt
Clara-Zetkin-Straße 10, 07545 Gera
- wochentags
- ab 08:00 Uhr (Sekretariat)
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Hinweise zum DatenschutzWeiterführende Informationen
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Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.
Kontaktdaten geprüft am 24.9.2026 · Quelle: ra-arbeitsrecht-gera.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 25.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %
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