- Qualifikation
- Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main
- Sprachen
- Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Schlosskanzlei Dagmar Nautscher
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 26. September 2026
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Dagmar Nautscher ist seit 1984 als selbstständige Rechtsanwältin tätig. Ihre Kanzlei befindet sich am Kanzleiberg 9 in Gießen. Seit 1998 ist sie Fachanwältin für Strafrecht und seit 2000 Fachanwältin für Familienrecht. Sie berät und verteidigt in allen Bereichen des Strafrechts. Zu den genannten Tätigkeitsfeldern gehören Betäubungsmittelstrafrecht, Jugendstrafrecht, Sexualstrafrecht, Verkehrsstrafrecht sowie Eigentumsdelikte, Kapitaldelikte und Körperverletzung. Auch Opferrecht, Nebenklage, Zeugenbeistand und Bußgeldverfahren zählen dazu. Im Familienrecht berät und vertritt sie bei Scheidungsverfahren, Fragen des Güterrechts, Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und Ehegattenunterhalt sowie in Sorge- und Umgangsverfahren. Ihr Angebot richtet sich auch an Menschen, die von Trennungen oder strafrechtlichen Notfällen betroffen sind. Persönliche Gespräche sind nach Terminvergabe möglich. Für dringende Notfälle besteht eine Mobilnummer, insbesondere für die Zeit nach Büroschluss und am Wochenende. Dagmar Nautscher verfügt über Sprachkenntnisse in Englisch, Französisch, Spanisch und Italienisch. Zum Erhalt ihrer Fachanwaltsbezeichnungen weist sie jährlich 15 Stunden Fortbildung nach.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 26.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: schlosskanzlei.de, schlosskanzlei.de
Beratung in Gießen – Einordnung der Redaktion
Dagmar Nautscher ist mit der Kanzlei Dagmar Nautscher am Kanzleiberg 9 in 35390 Gießen ansässig. Ihr Profil nennt Familienrecht als Hauptschwerpunkt sowie Strafrecht als weiteres Rechtsgebiet. Als Rechtsanwaltskammer ist die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main angegeben. Die beiden Tätigkeitsfelder betreffen häufig persönliche Lebenssituationen, in denen rechtliche Fragen und erhebliche private Belastungen zusammenkommen. Für Ratsuchende ist deshalb zunächst wichtig, das eigene Anliegen einzuordnen: Geht es beispielsweise um die Folgen einer Trennung, um eine Regelung für gemeinsame Kinder oder um einen strafrechtlichen Vorwurf? Im Familienrecht stehen typischerweise Scheidung, Unterhalt, elterliche Sorge und Umgang im Mittelpunkt. Hinzukommen können Fragen zur Aufteilung von Vermögen und zum Versorgungsausgleich. Hinter diesen Themen stehen unterschiedliche Verfahren und Voraussetzungen; nicht jede Meinungsverschiedenheit innerhalb einer Familie muss gerichtlich geklärt werden. Wer wegen einer Trennung Kontakt aufnimmt, kann zunächst schildern, welche Fragen bereits geklärt sind und wo weiterhin Uneinigkeit besteht. Für die rechtliche Einordnung können unter anderem vorhandene Vereinbarungen, gerichtliche Schreiben sowie Angaben zu Einkommen und familiären Verhältnissen relevant sein. Welche Unterlagen tatsächlich gebraucht werden, richtet sich nach dem konkreten Anliegen. Das Strafrecht umfasst insbesondere die rechtliche Bewertung strafrechtlicher Vorwürfe und die Begleitung in Ermittlungs- und Gerichtsverfahren. Typische Anlässe einer Anfrage sind Schreiben der Polizei oder Staatsanwaltschaft, eine Anklageschrift oder ein Strafbefehl. Dabei macht es einen Unterschied, ob jemand als beschuldigte Person, als Zeugin oder Zeuge oder als verletzte Person betroffen ist. Die erste Schilderung sollte diese Rolle und den bisherigen Verfahrensstand erkennen lassen. Allgemein können auch bereits gesetzte Termine oder Fristen für die weitere Bearbeitung bedeutsam sein. Der örtliche Bezug der Kanzlei liegt in Gießen. Als Gerichte am Standort sind das Amtsgericht Gießen und das Landgericht Gießen zu nennen, deren Zuständigkeit vom Gegenstand und Umfang des Verfahrens abhängt. Für Menschen aus der Innenstadt, Wieseck oder Kleinlinden bietet die Anschrift am Kanzleiberg einen konkreten Ausgangspunkt zur Planung eines Besuchs; die passende Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder die Pkw-Anfahrt sollte anhand der Adresse geprüft werden. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann mit einer kurzen Beschreibung des Anliegens über die dort angegebenen Kontaktmöglichkeiten beginnen. Dabei lassen sich das betroffene Rechtsgebiet, vorhandene Schreiben und dringliche Termine benennen. Ob eine Mandatsübernahme möglich ist und wie ein weiteres Gespräch abläuft, ist anschließend unmittelbar mit der Kanzlei zu klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 25.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Gießen
- Amtsgericht Gießen
- Landgericht Gießen
Die Kanzlei Dagmar Nautscher befindet sich am Kanzleiberg 9, 35390 Gießen. Für ihren familienrechtlichen Hauptschwerpunkt ist unter den genannten Gerichten typischerweise das Amtsgericht Gießen von Bedeutung: Bei Amtsgerichten sind die Familiengerichte angesiedelt. Dort werden insbesondere Scheidungsverfahren sowie Verfahren zu Unterhalt, Sorge und Umgang geführt. Ob im einzelnen Fall gerade das Amtsgericht Gießen örtlich zuständig ist, hängt von den gesetzlichen Anknüpfungspunkten ab, etwa vom gewöhnlichen Aufenthalt der Beteiligten oder der Kinder. Das Landgericht ist nicht die reguläre Beschwerdeinstanz für familiengerichtliche Entscheidungen; hierfür ist grundsätzlich das Oberlandesgericht vorgesehen. Im Strafrecht können sowohl das Amtsgericht Gießen als auch das Landgericht Gießen zuständig sein. Vor dem Amtsgericht werden Strafverfahren je nach gesetzlicher Zuständigkeit vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht verhandelt. Das Landgericht behandelt unter anderem schwerwiegendere Strafsachen in erster Instanz und Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Welches Gericht ein Verfahren führt, lässt sich daher nicht allein aus dem Wohnort oder der Kanzleianschrift ableiten. Für die Anfahrt innerhalb Gießens ist die Kanzleianschrift der maßgebliche Orientierungspunkt, auch für Ratsuchende aus Innenstadt, Wieseck und Kleinlinden. Eine konkrete Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist den Profilangaben nicht zu entnehmen. Die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte anhand aktueller Verbindungen und der jeweiligen Verkehrslage geprüft werden. Angaben zu bestimmten Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder einem barrierefreien Zugang liegen nicht vor.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 25.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Kanzlei steht für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Die Terminvergabe erfolgt unter 0641 389260.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Die Kanzlei steht für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Die Terminvergabe erfolgt unter 0641 389260.
Werdegang und Engagement
Mitgliedschaften
- Arbeitsgemeinschaft "Strafrecht"
- Arbeitsgemeinschaft "Verkehrsrecht"
- Arbeitsgemeinschaft "Familienrecht"
- Oberhessischer Anwaltsverein
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind meist eine kurze Darstellung der familiären Situation und eine Übersicht der offenen Fragen hilfreich. Dazu können Angaben zum Zeitpunkt der Trennung, zu gemeinsamen Kindern und zu bereits bestehenden Vereinbarungen gehören. Je nach Thema kommen Einkommensunterlagen, ein Ehevertrag oder vorhandene gerichtliche Schreiben hinzu. Nicht sämtliche Unterlagen müssen schon für die erste Kontaktaufnahme vollständig vorliegen. Welche Dokumente benötigt werden und auf welchem Weg sie übermittelt werden sollen, lässt sich im anschließenden Austausch klären. Bereits laufende Verfahren und bekannte Fristen sollten erkennbar sein.
- Worin unterscheiden sich Sorgerecht und Umgangsrecht?
- Das Sorgerecht betrifft die Verantwortung für ein minderjähriges Kind, darunter wesentliche Entscheidungen über Gesundheit, Schule oder Aufenthalt. Das Umgangsrecht betrifft dagegen den persönlichen Kontakt des Kindes zu Elternteilen und unter bestimmten Voraussetzungen zu weiteren Bezugspersonen. Beide Bereiche sind rechtlich voneinander zu unterscheiden, auch wenn sie im Alltag eng zusammenhängen. Eine Trennung führt nicht automatisch dazu, dass ein Elternteil das gemeinsame Sorgerecht verliert. Bei gerichtlichen Entscheidungen ist das Kindeswohl maßgeblich. Für eine erste Anfrage sind vorhandene Regelungen, die bisherige Betreuungssituation und der konkrete Streitpunkt wichtige Ausgangsinformationen.
- Welche Informationen sind bei einer Anfrage zu einem strafrechtlichen Vorwurf wichtig?
- Zunächst ist bedeutsam, von welcher Behörde ein Schreiben stammt und welche Rolle die betroffene Person im Verfahren hat. Eine Beschuldigtenanhörung unterscheidet sich beispielsweise von einer Zeugenladung. Für die Einordnung helfen das Aktenzeichen, der benannte Vorwurf, das Datum des Schreibens und darin aufgeführte Termine oder Fristen. Auch Angaben dazu, ob bereits eine Anklage oder ein Strafbefehl vorliegt, sind relevant. Beschuldigte haben grundsätzlich das Recht, zur Sache zu schweigen und anwaltlichen Beistand hinzuzuziehen. Welche nächsten Schritte in Betracht kommen, hängt vom Verfahrensstand und den Umständen ab.
- Können familiäre Konflikte zugleich strafrechtliche Fragen auslösen?
- Familienrechtliche und strafrechtliche Fragen können sich überschneiden, etwa wenn im Zusammenhang mit einer Trennung Vorwürfe wegen Bedrohung, Körperverletzung oder Nachstellung erhoben werden. Dennoch verfolgen die Verfahren unterschiedliche Zwecke: Im Familienrecht geht es beispielsweise um Schutzanordnungen oder Regelungen für Kinder, im Strafrecht um die Prüfung eines strafrechtlichen Vorwurfs. Eine Entscheidung in einem Bereich beantwortet nicht automatisch alle Fragen des anderen. Bei einer Mandatsanfrage ist deshalb eine getrennte Übersicht über bestehende Verfahren, beteiligte Behörden und vorhandene Entscheidungen hilfreich. Ob beide Themen gemeinsam bearbeitet werden können, muss vor einer Mandatsübernahme geklärt werden.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 25.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Dagmar Nautscher
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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4,6 von 5 · 17 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
Kanzleiberg 9, 35390 Gießen
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Kontaktdaten geprüft am 26.9.2026 · Quelle: schlosskanzlei.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 26.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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