Veröffentlichtes Profil

Foad Fadai

Foad Fadai – Rechtsanwalt für Strafverteidigung in Frankfurt am Main

Zuletzt aktualisiert am 25. September 2026

Rechtsanwalt · Herzog & Kollegen

Paul-Ehrlich-Straße 37, 60596 Frankfurt am Main

Telefon: +49 69 63 00 90 80

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Herzog & Kollegen
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Foad Fadai wird auf der Webseite von Herzog & Kollegen als Rechtsanwalt mit dem Tätigkeitsbereich Strafverteidigung vorgestellt. Die Kanzlei wurde 1967 gegründet und hat ihren Sitz in der Paul-Ehrlich-Straße 37 in Frankfurt am Main. Der Standort liegt in Frankfurt-Sachsenhausen. Herzog & Kollegen ist auf Strafverteidigung spezialisiert und vertritt Privatpersonen, Unternehmer und Führungskräfte in anspruchsvollen Strafverfahren. Die Kanzlei ist bundesweit tätig und beschreibt ihre Arbeitsweise als persönlich, strategisch und diskret. Für jeden Fall wird eine eigene Verteidigungsstrategie betont. Das dargestellte Leistungsangebot umfasst Strafverteidigung und Wirtschaftsstrafrecht sowie die Begleitung in Ermittlungsverfahren und bei Untersuchungshaft. Auch Revision, Berufung und Krisenberatung werden genannt. Die Kanzlei begleitet Verfahren von der ersten Beratung bis zur Hauptverhandlung und legt dabei Wert auf eine frühe, klare und diskrete Verteidigungsstrategie. Die Kontaktaufnahme ist telefonisch, per E-Mail oder direkt vor Ort möglich.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: lawfirm.de, lawfirm.de

Beratung in Frankfurt am Main – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Foad Fadai ist bei Herzog & Kollegen in Frankfurt am Main tätig und wird auf der Kanzleiwebseite mit dem Tätigkeitsbereich Strafverteidigung vorgestellt. Strafrecht bildet den Hauptschwerpunkt seines Profils. Die 1967 gegründete Kanzlei hat ihren Sitz in der Paul-Ehrlich-Straße 37 im Stadtteil Sachsenhausen und ist bundesweit tätig. Ihr Angebot richtet sich an Privatpersonen, Unternehmer und Führungskräfte. Für Ratsuchende geht es in diesem Rechtsgebiet zunächst darum, einen strafrechtlichen Vorwurf, den Stand des Verfahrens und die eigene verfahrensrechtliche Stellung einzuordnen. Typische Anlässe für eine Anfrage sind eine polizeiliche Vorladung, eine Durchsuchung, ein Strafbefehl oder eine bereits erhobene Anklage. Auch die Festnahme eines Angehörigen und Fragen zur Untersuchungshaft können eine Kontaktaufnahme auslösen. Strafverteidigung umfasst allgemein die Prüfung des Tatvorwurfs und der Beweislage sowie die Wahrnehmung der Rechte beschuldigter Personen. Welche Schritte in Betracht kommen, hängt insbesondere vom Akteninhalt und vom Verfahrensstadium ab. Herzog & Kollegen nennt die Begleitung vom ersten Beratungsgespräch über das Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung als Bestandteil des Kanzleiangebots. Zum dargestellten Leistungsspektrum der Kanzlei gehören außerdem Wirtschaftsstrafrecht, Berufung, Revision und Krisenberatung. Im Wirtschaftsstrafrecht stehen häufig Vorwürfe im Zusammenhang mit unternehmerischen Entscheidungen oder betrieblichen Abläufen im Raum. Dabei können umfangreiche Geschäftsunterlagen und unterschiedliche Verantwortungsbereiche eine Rolle spielen. Berufung und Revision betreffen dagegen die Überprüfung gerichtlicher Urteile und unterscheiden sich in ihrem Prüfungsumfang. Die Kanzlei beschreibt ihre Arbeitsweise als persönlich, strategisch und diskret und betont eine auf den jeweiligen Fall abgestimmte Verteidigung. Der Kanzleistandort in Sachsenhausen liegt im südlichen Frankfurter Stadtgebiet. Damit besteht ein örtlicher Bezug sowohl zu diesem Stadtteil als auch zu Ratsuchenden aus Innenstadt, Westend, Bockenheim und Nordend. In Strafsachen kommen am Standort insbesondere das Amtsgericht Frankfurt am Main, das Landgericht Frankfurt am Main und das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in Betracht. Welches Gericht mit einem Verfahren befasst ist, richtet sich nach gesetzlichen Zuständigkeitsregeln. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich die angegebene Kanzleiadresse als Ziel verwenden; konkrete Verbindungen sind individuell zu prüfen. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die beim Profil verfügbaren Kontaktangaben oder Kontaktmöglichkeiten nutzen. Eine erste Anfrage kann den Anlass, den bisherigen Verfahrensstand und bereits bekannte Termine knapp benennen. Anschließend lässt sich klären, ob eine Übernahme des Mandats möglich ist und welche Unterlagen für ein Gespräch benötigt werden. Laut Kanzleibeschreibung ist eine Kontaktaufnahme telefonisch, per E-Mail oder vor Ort möglich.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 24.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Frankfurt am Main

  • Amtsgericht Frankfurt am Main
  • Landgericht Frankfurt am Main
  • Arbeitsgericht Frankfurt am Main
  • Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Der Sitz von Herzog & Kollegen in der Paul-Ehrlich-Straße 37 befindet sich in Frankfurt-Sachsenhausen und damit südlich des Mains. Für das Profil von Foad Fadai bildet dieser Standort den örtlichen Ausgangspunkt, während die Kanzlei nach eigener Darstellung bundesweit tätig ist. Innenstadt, Westend, Bockenheim und Nordend gehören ebenfalls zum Frankfurter Stadtgebiet, sind jedoch nicht der Sitz der Kanzlei. Die Anfahrt lässt sich grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Pkw planen. Welche Verbindung zweckmäßig ist und welche Parkmöglichkeiten bestehen, hängt vom Ausgangspunkt und der aktuellen Verkehrssituation ab; konkrete Haltestellen oder Stellplätze sind durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Für den Schwerpunkt Strafverteidigung sind unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Frankfurt am Main und das Landgericht Frankfurt am Main relevant. Beim Amtsgericht werden Strafverfahren je nach Zuständigkeit vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht geführt. Außerdem können dort richterliche Entscheidungen im Ermittlungsverfahren anfallen, etwa zu Untersuchungshaft oder Durchsuchungen. Das Landgericht verhandelt bestimmte schwerwiegendere Strafvorwürfe in erster Instanz. Seine Strafkammern befassen sich zudem mit Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in Strafsachen unter anderem Aufgaben bei bestimmten Revisionen, Beschwerden und Haftprüfungen; in besonderen Staatsschutzsachen kann es erstinstanzlich zuständig sein. Die genaue Zuordnung folgt gesetzlichen Regeln und ergibt sich nicht allein aus dem Kanzleisitz. Das ebenfalls genannte Arbeitsgericht Frankfurt am Main entscheidet hingegen arbeitsrechtliche Streitigkeiten und ist für die strafrechtliche Beurteilung eines Vorwurfs nicht zuständig, auch wenn ein Sachverhalt zusätzlich Folgen für ein Arbeitsverhältnis haben kann.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 24.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Bitte senden Sie vertrauliche Unterlagen erst nach vorheriger Abstimmung mit der Kanzlei. Bei dringenden strafrechtlichen Angelegenheiten empfiehlt sich die telefonische Kontaktaufnahme.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Für den Erstkontakt: Bitte senden Sie vertrauliche Unterlagen erst nach vorheriger Abstimmung mit der Kanzlei. Bei dringenden strafrechtlichen Angelegenheiten empfiehlt sich die telefonische Kontaktaufnahme.

Bevorzugter Kontaktweg: phone

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen eines strafrechtlichen Vorwurfs hilfreich?
Für die erste Einordnung sind meist der Anlass der Anfrage, die beteiligte Behörde und das aktuelle Verfahrensstadium hilfreich. Bereits vorhandene Schreiben wie eine Vorladung, ein Strafbefehl oder eine Anklageschrift enthalten häufig ein Aktenzeichen und Hinweise auf Termine oder Fristen. Auch Angaben dazu, ob bereits eine Durchsuchung oder Festnahme stattgefunden hat, können wichtig sein. Welche Unterlagen anschließend benötigt werden und auf welchem Weg sie übermittelt werden sollen, lässt sich bei der Kontaktaufnahme abstimmen. Eine erste Anfrage ersetzt noch keine Prüfung des Sachverhalts.
Was unterscheidet die Verteidigung im Ermittlungsverfahren von der Verteidigung in der Hauptverhandlung?
Im Ermittlungsverfahren untersucht die Staatsanwaltschaft gemeinsam mit den Ermittlungsbehörden, ob ein strafrechtlicher Verdacht besteht und wie weiter vorzugehen ist. Strafverteidigung kann in dieser Phase insbesondere die Akteneinsicht, die rechtliche Einordnung des Vorwurfs und die Wahrnehmung von Verfahrensrechten betreffen. Kommt es zur Hauptverhandlung, prüft das Gericht den Anklagevorwurf anhand der dort erhobenen Beweise. Dann stehen unter anderem Zeugenaussagen, Sachverständigengutachten und rechtliche Bewertungen im Mittelpunkt. Umfang und Ausrichtung der Verteidigung hängen in beiden Phasen vom konkreten Verfahren ab.
Welche Besonderheiten können Strafverfahren mit Unternehmensbezug haben?
Strafverfahren mit Unternehmensbezug betreffen häufig komplexe Abläufe, Zuständigkeiten und Dokumentationen. Für die Einordnung eines Vorwurfs können beispielsweise Geschäftsunterlagen, interne Entscheidungswege und die Aufgaben einzelner Beteiligter bedeutsam sein. Zugleich können neben dem Strafverfahren arbeitsrechtliche, zivilrechtliche oder aufsichtsrechtliche Fragen auftreten. Die Interessen eines Unternehmens und die Interessen einzelner Beschäftigter oder Führungskräfte müssen dabei nicht übereinstimmen. Bei einer Mandatsanfrage ist deshalb allgemein zu klären, für welche Person oder Organisation Unterstützung gesucht wird und ob mögliche Interessenkonflikte bestehen.
Was sollten Angehörige über die anwaltliche Begleitung bei Untersuchungshaft wissen?
Untersuchungshaft ist keine vorweggenommene Strafe, sondern eine gesetzlich geregelte Maßnahme zur Sicherung des Strafverfahrens. Sie setzt grundsätzlich einen dringenden Tatverdacht und einen Haftgrund voraus und muss verhältnismäßig sein. Anwaltliche Begleitung kann die Prüfung des Haftbefehls, den Kontakt zur inhaftierten Person und die Befassung mit möglichen gerichtlichen Überprüfungen umfassen. Angehörige können bei einer Anfrage vorhandene Angaben zum Aufenthaltsort, zur zuständigen Behörde und zum Aktenzeichen nennen. Ob und welche Auskünfte sie erhalten können, hängt unter anderem von der Vertraulichkeit des Mandats ab.
Worin unterscheiden sich Berufung und Revision in Strafsachen?
Berufung und Revision dienen der Überprüfung strafgerichtlicher Urteile, haben aber unterschiedliche Aufgaben. Bei einer Berufung können tatsächliche Feststellungen und rechtliche Fragen erneut geprüft werden; dabei ist auch eine erneute Beweisaufnahme möglich. Eine Revision richtet sich dagegen auf Rechtsfehler des angegriffenen Urteils und des Verfahrens. Sie ist grundsätzlich keine neue Tatsachenverhandlung. Welches Rechtsmittel eröffnet ist, richtet sich insbesondere nach dem Gericht und der Art der Entscheidung. Da für Einlegung und Begründung gesetzliche Fristen gelten, sind Urteilsunterlagen und relevante Datumsangaben für eine anwaltliche Einordnung wichtig.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 24.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Foad Fadai

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Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Foad Fadai: 5,0 von 5 Sternen bei 45 Bewertungen
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Google-Bewertungen der Kanzlei

5,0 von 5 · 45 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Herzog & Kollegen insgesamt und nicht auf Foad Fadai persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

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Kanzlei und Anfahrt

Paul-Ehrlich-Straße 37, 60596 Frankfurt am Main

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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: lawfirm.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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