Veröffentlichtes Profil

Frank Peter Rüggeberg

Frank Peter Rüggeberg: Rechtsanwalt in Lüdenscheid

Zuletzt aktualisiert am 24. September 2026

Rechtsanwalt · Rechtsanwaltskanzlei Rüggeberg

Winkhauser Strasse 11, 58509 Lüdenscheid

Telefon: +49 2351 670009

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwaltskanzlei Rüggeberg
Profilstand
31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 23. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Frank Peter Rüggeberg ist Rechtsanwalt in der Rechtsanwaltskanzlei Rüggeberg in Lüdenscheid. Die Kanzlei nennt Strafrecht und Strafprozessrecht, insbesondere die Revision in Strafsachen, sowie Zwangsverwaltungen als Tätigkeitsbereiche. Hinzu kommen Familienrecht, speziell betreuungsrechtliche Angelegenheiten, Verfahrenspflegschaften und Verfahrensbeistände, sowie zivilrechtliche Angelegenheiten und Arbeitsrecht. Das Angebot richtet sich an Interessierte in diesen Bereichen; auch Berufsbetreuer werden ausdrücklich angesprochen. Die Kanzlei legt Wert darauf, dass Mandanten bei Bedarf direkt mit dem Anwalt ihres Vertrauens Kontakt aufnehmen und anstehende Probleme besprechen können. Den Umgang mit Ermittlungsbehörden und Gerichten beschreibt sie als konstruktiv und auf die Wahrung der Mandanteninteressen ausgerichtet. Über das Kontaktformular können Besprechungstermine sowie bestehende oder neue Mandate angefragt werden. Die Anfrage ist kostenlos und begründet zunächst kein Mandat. Für dringende Fälle wie Festnahme, Unterbringung, Durchsuchung oder Pflichtverteidigerbestellung steht Rechtsanwalt Rüggeberg unter einer Notrufnummer zur Verfügung.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 23.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kanzlei-rueggeberg.de, kanzlei-rueggeberg.de

Beratung in Lüdenscheid – Einordnung der Redaktion

Frank Peter Rüggeberg ist mit seiner Kanzlei Rechtsanwalt Frank Peter Rüggeberg in der Winkhauser Str. 11, 58509 Lüdenscheid, ansässig. Als Hauptschwerpunkt nennt das Profil das Familienrecht. Dieses Rechtsgebiet betrifft rechtliche Beziehungen innerhalb der Familie und gewinnt häufig bei Veränderungen der persönlichen Lebenssituation an Bedeutung. Für Mandantinnen und Mandanten geht es dabei nicht nur um die Auflösung einer Ehe, sondern beispielsweise auch um die wirtschaftlichen Folgen einer Trennung oder die Gestaltung der elterlichen Verantwortung. Welche Fragestellungen im einzelnen Fall zu bearbeiten sind, hängt von den familiären und finanziellen Umständen ab. Typische Anliegen im Familienrecht sind Scheidung, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt und Kindesunterhalt. Hinzu kommen Fragen zum Sorge- und Umgangsrecht sowie zum Zugewinnausgleich und zum Versorgungsausgleich. Hinter diesen Begriffen stehen unterschiedliche Prüfungen: Beim Unterhalt spielen unter anderem Einkommen und Bedarf eine Rolle, während beim Versorgungsausgleich grundsätzlich während der Ehe erworbene Versorgungsanrechte betrachtet werden. Bei Angelegenheiten, die Kinder betreffen, ist das Kindeswohl ein zentraler Maßstab. Nicht jede familienrechtliche Frage führt zu einem streitigen Gerichtsverfahren; auch die Klärung rechtlicher Ausgangspunkte und möglicher Vereinbarungen gehört zum Themenfeld. Der örtliche Bezug des Profils liegt in Lüdenscheid. Mit dem Amtsgericht Lüdenscheid ist am Standort ein Gericht vorhanden, dessen Familiengericht Familiensachen bearbeitet, soweit seine Zuständigkeit gegeben ist. Dazu zählen insbesondere Scheidungs-, Unterhalts- und Kindschaftssachen. Welches Familiengericht im konkreten Fall zuständig ist, richtet sich jedoch nach gesetzlichen Kriterien und nicht allein nach der Kanzleianschrift. Für Ratsuchende aus der Innenstadt, Brügge oder Wehberg bietet die Adresse in der Winkhauser Straße einen konkreten Anlaufpunkt im Stadtgebiet. Eine Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile lässt sich aus den vorliegenden Angaben nicht sicher ableiten. Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte anhand der vollständigen Anschrift geplant werden. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann das Profil als Ausgangspunkt einer Mandatsanfrage dienen. Hilfreich ist eine kurze, sachliche Beschreibung des familienrechtlichen Anliegens, ergänzt um Angaben zu bereits laufenden Verfahren und bekannten Fristen. Umfangreiche persönliche Unterlagen müssen nicht Bestandteil einer ersten Nachricht sein; welche Dokumente benötigt werden und wie sie übermittelt werden sollen, lässt sich anschließend klären. Eine Anfrage bedeutet noch keine Mandatsübernahme. Ob Frank Peter Rüggeberg die Angelegenheit übernehmen kann und wie die weitere Abstimmung erfolgt, ist im direkten Kontakt zu vereinbaren.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 23.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Lüdenscheid

  • Amtsgericht Lüdenscheid

Für das familienrechtliche Profil von Frank Peter Rüggeberg ist unter den genannten Gerichten das Amtsgericht Lüdenscheid maßgeblich. Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte und befassen sich unter anderem mit Ehescheidungen, dem Versorgungsausgleich sowie Unterhalts-, Sorge- und Umgangssachen. Auch bestimmte vermögensrechtliche Auseinandersetzungen zwischen Ehegatten gehören zu den Familiensachen. Neben Hauptsacheverfahren kommen bei besonderer Dringlichkeit Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in Betracht. Ob das Amtsgericht Lüdenscheid örtlich zuständig ist, hängt von der jeweiligen Verfahrensart und den gesetzlichen Anknüpfungspunkten ab. Wohnorte der Beteiligten oder der gewöhnliche Aufenthalt eines Kindes können dabei Bedeutung haben. Die Wahl einer Kanzlei in Lüdenscheid legt den Gerichtsort daher nicht automatisch fest. Die Kanzlei befindet sich in der Winkhauser Str. 11 im Postleitzahlgebiet 58509 Lüdenscheid. Innenstadt, Brügge und Wehberg sind die im Standortmaterial genannten Stadtteile; eine gesicherte Zuordnung der Kanzleianschrift zu einem davon liegt nicht vor. Ebenso fehlen konkrete Angaben zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder einer barrierefreien Erreichbarkeit. Für einen persönlichen Termin ist deshalb eine Routenplanung anhand der genauen Adresse sinnvoll, unabhängig davon, ob die Anreise aus einem dieser Stadtteile oder dem weiteren Umfeld erfolgt. Bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel sollten aktuelle Verbindungen und mögliche Fußwege geprüft werden. Wer mit dem Pkw anreist, kann Zufahrt und Abstellmöglichkeiten vorab klären. Organisatorische Fragen zum Besuch lassen sich bei der Terminvereinbarung ansprechen.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 23.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Den Umfang der zur Verfügung gestellten Daten wählen Sie bei der Anfrage über das Kontaktformular selbst. Es gibt keine Pflichtangaben.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Über das Kontaktformular können Anfragen zur Vereinbarung eines Besprechungstermins gestellt werden. Die Anfrage ist kostenlos und löst zunächst kein Mandat aus.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Über das Kontaktformular können Anfragen zur Vereinbarung eines Besprechungstermins gestellt werden. Die Anfrage ist kostenlos und löst zunächst kein Mandat aus.

Für den Erstkontakt: Den Umfang der zur Verfügung gestellten Daten wählen Sie bei der Anfrage über das Kontaktformular selbst. Es gibt keine Pflichtangaben.

Bevorzugter Kontaktweg: form

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Angaben und Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind meist eine kurze Darstellung der familiären Situation, der Zeitpunkt einer möglichen Trennung und das konkrete Anliegen hilfreich. Auch Angaben zu gemeinsamen minderjährigen Kindern, bereits bestehenden Vereinbarungen und laufenden Gerichtsverfahren können relevant sein. Je nach Thema werden später etwa Heiratsurkunde, Einkommensnachweise oder gerichtliche Schreiben benötigt. Welche Unterlagen tatsächlich erforderlich sind, hängt vom Gegenstand der Anfrage ab. Bekannte Fristen sollten früh genannt werden. Die Übermittlung sensibler Dokumente lässt sich vorab mit der angefragten Kanzlei abstimmen.
Worin unterscheiden sich Sorge- und Umgangsrecht?
Das Sorgerecht betrifft die rechtliche Verantwortung für ein Kind, insbesondere Entscheidungen über seine persönlichen Angelegenheiten und sein Vermögen. Dazu können Fragen der Gesundheit, Schule oder des Aufenthalts gehören. Das Umgangsrecht betrifft dagegen den persönlichen Kontakt des Kindes mit seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Eine Trennung führt nicht automatisch dazu, dass gemeinsame elterliche Sorge endet. Bei gerichtlichen Entscheidungen in beiden Bereichen steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Welche Regelung erforderlich ist, hängt von der individuellen familiären Situation ab.
Welche Unterhaltsfragen können nach einer Trennung entstehen?
Nach einer Trennung können unterschiedliche Unterhaltsansprüche zu prüfen sein. Kindesunterhalt betrifft den Lebensbedarf eines Kindes. Trennungsunterhalt betrifft unter bestimmten Voraussetzungen die Zeit zwischen Trennung und rechtskräftiger Scheidung; nachehelicher Unterhalt folgt eigenen Voraussetzungen. Für die Einordnung spielen unter anderem Einkommen, Bedarf, Erwerbsmöglichkeiten und weitere Unterhaltspflichten eine Rolle. Auch die Betreuung gemeinsamer Kinder kann bedeutsam sein. Tabellen und Leitlinien bieten Orientierung, ersetzen aber keine Prüfung der jeweiligen Umstände. Für eine sachliche Klärung sind nachvollziehbare Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen regelmäßig wichtig.
Ist bei einer Scheidung immer das Amtsgericht am Wohnort der Kanzlei zuständig?
Nein. Die örtliche Zuständigkeit des Familiengerichts richtet sich nach gesetzlichen Vorgaben, nicht nach dem Sitz der beauftragten Kanzlei. Bei einer Scheidung können insbesondere der gewöhnliche Aufenthalt gemeinsamer minderjähriger Kinder und die Aufenthaltsorte der Ehegatten relevant sein. Das Amtsgericht Lüdenscheid kommt daher nur in Betracht, wenn die entsprechenden Zuständigkeitsregeln dorthin führen. Für andere Familiensachen können abweichende Regeln gelten. Angaben zu den Wohnorten, zur Betreuung gemeinsamer Kinder und zu bereits laufenden Verfahren erleichtern die Klärung des zuständigen Gerichts.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 23.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Frank Peter Rüggeberg

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Frank Peter Rüggeberg: 5,0 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen
5,0 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Rechtsanwaltskanzlei Rüggeberg aus 3 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Rechtsanwaltskanzlei Rüggeberg insgesamt und nicht auf Frank Peter Rüggeberg persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Positive Stimmen

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Kritische Stimmen

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Kanzlei und Anfahrt

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Weiterführende Informationen

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Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 23.9.2026 · Quelle: kanzlei-rueggeberg.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 23.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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