Veröffentlichtes Profil

Görtz Veronika

Veronika Görtz – Fachanwältin für Familienrecht in Krefeld

Zuletzt aktualisiert am 25. September 2026

Rechtsanwältin – Fachanwältin für Familienrecht · Kanzlei Rechtsanwältin Veronika Görtz

Uerdinger Str. 461, 47800 Krefeld

Telefon: +49 2151 818890

Qualifikation
Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Kanzlei Rechtsanwältin Veronika Görtz

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Veronika Görtz ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in Krefeld. Seit ihrer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Jahr 2004 ist sie als Anwältin tätig; der Fachanwaltstitel wurde ihr 2010 verliehen. Sie berät und vertritt Mandantinnen und Mandanten in Fragen rund um Trennung, Scheidung und Familie, außergerichtlich sowie vor dem Familiengericht. Ihre Leistungen umfassen die Begleitung einvernehmlicher und streitiger Scheidungsverfahren einschließlich Versorgungsausgleich und Folgesachen. Weitere Schwerpunkte sind Trennungs-, nachehelicher und Kindesunterhalt, Sorge- und Umgangsrecht sowie Vermögensauseinandersetzungen mit Zugewinnausgleich und der Aufteilung gemeinsamer Immobilien und des Hausrats. Hinzu kommen die Gestaltung und Prüfung von Eheverträgen, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen sowie Beratung bei Adoptionen und Hilfe bei häuslicher Gewalt durch Schutzanordnungen. Als Arbeitsweise nennt die Kanzlei verständliche Beratung, diskrete Vertretung auf Augenhöhe und eine gemeinsam entwickelte Strategie. Die Kanzlei wird als Einzelkanzlei geführt. Persönliche Beratungsgespräche können vereinbart werden. Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz; abweichende Gebühren- und Vergütungsvereinbarungen werden vor Mandatsübernahme ausgehandelt.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: krefeld-familienrecht.info, krefeld-familienrecht.info

Beratung in Krefeld – Einordnung der Redaktion

Veronika Görtz ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in Krefeld. Ihre Einzelkanzlei befindet sich an der Uerdinger Str. 461, 47800 Krefeld. Seit ihrer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Jahr 2004 ist sie anwaltlich tätig; den Fachanwaltstitel für Familienrecht führt sie seit 2010. Ihr Hauptschwerpunkt umfasst die rechtlichen Fragen, die bei Trennung, Scheidung und innerhalb von Familien entstehen. Sie berät und vertritt Mandantinnen und Mandanten sowohl außergerichtlich als auch vor dem Familiengericht. Die Kanzlei beschreibt ihre Arbeitsweise als verständliche Beratung und diskrete Vertretung auf Augenhöhe mit einer gemeinsam entwickelten Strategie. Bei einer Trennung stehen häufig mehrere Themen gleichzeitig im Raum: die Organisation getrennter Haushalte, finanzielle Verpflichtungen und die Betreuung gemeinsamer Kinder. Veronika Görtz begleitet einvernehmliche und streitige Scheidungsverfahren einschließlich Versorgungsausgleich und Folgesachen. Beim Versorgungsausgleich geht es grundsätzlich um die während der Ehe erworbenen Versorgungsanrechte. Weitere Tätigkeitsfelder sind Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt und Kindesunterhalt. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesen Bereichen eine Auseinandersetzung mit den jeweiligen familiären und wirtschaftlichen Verhältnissen, wobei die einzelnen Unterhaltsarten unterschiedliche Voraussetzungen haben. Ein weiterer Teil des Profils betrifft Sorge- und Umgangsrecht. Typische Anliegen sind Entscheidungen über wichtige Angelegenheiten eines Kindes und die Ausgestaltung des Kontakts zu den Eltern nach einer Trennung. Hinzu kommen Vermögensauseinandersetzungen, etwa zum Zugewinnausgleich, zu gemeinsamen Immobilien und zur Aufteilung des Hausrats. Veronika Görtz gestaltet und prüft außerdem Eheverträge sowie Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen. Ihr Tätigkeitsspektrum umfasst auch die Beratung bei Adoptionen und die Unterstützung bei häuslicher Gewalt durch Schutzanordnungen. Diese Themen können unabhängig von einem Scheidungsverfahren rechtliche Klärung erfordern. Der örtliche Bezug der Kanzlei liegt in Krefeld. Für Ratsuchende aus Stadtmitte, Uerdingen oder Hüls ist die Adresse an der Uerdinger Straße ein konkreter Ausgangspunkt für die Planung eines persönlichen Termins; eine Zuordnung zu einem dieser Stadtteile ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Am Standort sind das Amtsgericht Krefeld und das Landgericht Krefeld genannt. Für familienrechtliche Verfahren ist regelmäßig das Familiengericht beim Amtsgericht maßgeblich, sofern die örtlichen Zuständigkeitsvoraussetzungen vorliegen. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann mit einer kurzen Schilderung des Anliegens über die dort angegebenen Kontaktmöglichkeiten beginnen. Hilfreich sind die Benennung des Themas, etwa Scheidung oder Unterhalt, sowie Hinweise auf bereits laufende Verfahren und bekannte Fristen. Im anschließenden Austausch lassen sich die Möglichkeit einer Mandatsübernahme, benötigte Unterlagen und ein persönlicher Beratungstermin klären. Eine Anfrage allein bedeutet noch keine Übernahme des Mandats.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 23.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Krefeld

  • Amtsgericht Krefeld
  • Landgericht Krefeld

Die Kanzlei Rechtsanwältin Veronika Görtz hat ihre Anschrift an der Uerdinger Str. 461 in 47800 Krefeld. Als Stadtteile am Standort sind Stadtmitte, Uerdingen und Hüls genannt; daraus lässt sich jedoch keine konkrete Stadtteilzugehörigkeit der Kanzlei ableiten. Auch eine Innenstadtlage ist nicht belegt. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw bietet die vollständige Anschrift die Grundlage zur individuellen Routenplanung. Welche Verbindung geeignet ist und welche Parkmöglichkeiten bestehen, sollte anhand aktueller Informationen geprüft werden. Persönliche Beratungsgespräche können mit der Kanzlei vereinbart werden, sodass sich Termin und Anreise vorab aufeinander abstimmen lassen. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Krefeld relevant. Dort werden beim Familiengericht unter anderem Scheidungsverfahren, Verfahren zum Versorgungsausgleich sowie Unterhalts-, Sorge- und Umgangssachen geführt. Auch Gewaltschutzsachen und Adoptionssachen gehören grundsätzlich zum Aufgabenbereich der Familiengerichte. Ob im konkreten Fall Krefeld örtlich zuständig ist, hängt von der Verfahrensart und den persönlichen Umständen der Beteiligten ab; der Kanzleisitz allein entscheidet darüber nicht. Das ebenfalls am Standort genannte Landgericht Krefeld ist dagegen nicht das reguläre Eingangsgericht für diese Familiensachen. Es bearbeitet insbesondere allgemeine Zivil- und Strafsachen innerhalb seiner gesetzlichen Zuständigkeit. Bei Auseinandersetzungen um Vermögen oder Immobilien kommt es auf die rechtliche Einordnung an: Ein familienrechtlicher Zusammenhang kann die Zuständigkeit des Familiengerichts begründen, während andere Streitigkeiten vor die allgemeinen Zivilgerichte gehören.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 23.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Ein persönliches Beratungsgespräch kann vereinbart werden. Die Rechtsanwältin nimmt sich Zeit für das Anliegen und entwickelt gemeinsam mit der Mandantin oder dem Mandanten die passende Strategie.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Ein persönliches Beratungsgespräch kann vereinbart werden. Die Rechtsanwältin nimmt sich Zeit für das Anliegen und entwickelt gemeinsam mit der Mandantin oder dem Mandanten die passende Strategie.

Werdegang und Engagement

Publikationen

  • Scheidung in Krefeld: Ablauf, Kosten und Dauer
  • Kindesunterhalt und die Düsseldorfer Tabelle 2026
  • Ehegattenunterhalt: Trennungs- und nachehelicher Unterhalt
  • Sorgerecht nach Trennung und Scheidung
  • Das Trennungsjahr: Voraussetzung für die Scheidung

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
Für eine erste Anfrage reicht häufig zunächst eine geordnete Übersicht über die familiäre Situation und die offenen Fragen. Für ein anschließendes Gespräch können Heiratsurkunde, Angaben zu gemeinsamen Kindern, vorhandene Eheverträge und bereits eingegangene gerichtliche Schreiben hilfreich sein. Wenn Unterhalt oder Vermögensfragen betroffen sind, kommen Einkommensnachweise und Unterlagen zu Vermögen und Verbindlichkeiten hinzu. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, hängt vom Anliegen ab. Bekannte Fristen und laufende Verfahren sollten frühzeitig erwähnt werden; umfangreiche sensible Unterlagen lassen sich nach Abstimmung über den geeigneten Übermittlungsweg bereitstellen.
Was unterscheidet eine einvernehmliche von einer streitigen Scheidung?
Bei einer einvernehmlichen Scheidung besteht zwischen den Ehegatten weitgehend Einigkeit über die Trennung und die zu regelnden Folgen. Bei einer streitigen Scheidung bleiben dagegen einzelne Fragen offen, beispielsweise Unterhalt, Vermögensausgleich oder die Nutzung der gemeinsamen Wohnung. Auch eine einvernehmliche Scheidung erfordert ein gerichtliches Verfahren. Für den Scheidungsantrag besteht grundsätzlich Anwaltszwang. Eine anwaltliche Vertretung vertritt dabei nicht zugleich beide Ehegatten. Ob die andere Seite eine eigene Vertretung benötigt, hängt unter anderem davon ab, ob sie eigene Anträge stellen möchte.
Wie unterscheiden sich Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt?
Kindesunterhalt dient der Sicherung des Lebensbedarfs eines Kindes. Trennungsunterhalt betrifft mögliche Ansprüche zwischen Ehegatten während der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung. Nachehelicher Unterhalt kann danach unter eigenen gesetzlichen Voraussetzungen in Betracht kommen. Diese Ansprüche sind rechtlich voneinander zu unterscheiden und entstehen nicht sämtlich automatisch. Für die Einordnung spielen insbesondere Einkommen, Bedürftigkeit, Leistungsfähigkeit und gegebenenfalls Betreuungsaufgaben eine Rolle. Tabellen und Leitlinien können Orientierung bieten, ersetzen aber keine Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Auch Veränderungen dieser Verhältnisse können für bestehende Regelungen bedeutsam sein.
Was ist der Unterschied zwischen Sorgerecht und Umgangsrecht nach einer Trennung?
Das Sorgerecht umfasst die Verantwortung für wesentliche persönliche und vermögensbezogene Angelegenheiten eines Kindes, etwa grundlegende Entscheidungen zur Gesundheit oder Schulbildung. Das Umgangsrecht betrifft insbesondere den persönlichen Kontakt des Kindes zu seinen Eltern. Eine Trennung beendet ein bestehendes gemeinsames Sorgerecht nicht automatisch. Wie Betreuung, Alltag und Kontakte organisiert werden, ist davon gesondert zu betrachten. Maßgeblich ist das Kindeswohl. Bei Meinungsverschiedenheiten kommen einvernehmliche Absprachen, Unterstützung durch das Jugendamt oder gegebenenfalls eine familiengerichtliche Klärung in Betracht. Welche Vorgehensweise geeignet ist, hängt von der jeweiligen Situation ab.
Was lässt sich in einem Ehevertrag oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln?
Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen können finanzielle und organisatorische Fragen der Ehe beziehungsweise ihrer Beendigung ordnen. Typische Themen sind Güterstand, Zugewinnausgleich, Unterhalt, Versorgungsausgleich sowie Vereinbarungen zu gemeinsamen Immobilien. Die Gestaltungsmöglichkeiten haben gesetzliche Grenzen; nicht jede gewünschte Regelung ist wirksam. Für bestimmte Inhalte ist eine notarielle Beurkundung erforderlich. Bei bestehenden Vereinbarungen sind der genaue Wortlaut und die Umstände ihres Abschlusses wichtig. Vor einer Gestaltung oder Prüfung hilft deshalb eine Übersicht über Einkommen, Vermögen, Verbindlichkeiten und die familiäre Lebensplanung.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 23.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Görtz Veronika

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Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Görtz Veronika: 4,9 von 5 Sternen bei 17 Bewertungen
4,9 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Kanzlei Rechtsanwältin Veronika Görtz aus 17 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Positive Stimmen

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Kritische Stimmen

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Kanzlei und Anfahrt

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Weiterführende Informationen

Ratgeber zu diesen Rechtsgebieten

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Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: krefeld-familienrecht.info

Letzte redaktionelle Prüfung: 23.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

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