Veröffentlichtes Profil

Gragert Jörg

Dr. Jörg Gragert – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Ingolstadt

Zuletzt aktualisiert am 27. September 2026

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht · Dr. Jörg Gragert

Bergbräustraße 6, 85049 Ingolstadt

Telefon: +49 841 8850780

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Dr. Jörg Gragert
Profilstand
31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 23. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Dr. Jörg Gragert ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Ingolstadt. Seine Kanzlei befindet sich in der Bergbräustraße 6, 85049 Ingolstadt. Als Rechtsgebiet ist auf der Webseite Strafrecht genannt. Weitere Angaben zu einzelnen Tätigkeitsschwerpunkten oder zum Mandantenkreis enthält der vorliegende Quelltext nicht. Die Kontaktaufnahme ist telefonisch unter (0841) 8850780 sowie per E-Mail an service@rechtsanwalt-dr-gragert.de möglich. Die Bürozeiten sind montags bis donnerstags von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 17:00 Uhr sowie freitags von 08:00 bis 14:00 Uhr. Für ein persönliches Gespräch wird ausdrücklich um eine vorherige Terminvereinbarung gebeten. Ein solcher Gesprächstermin kann gegebenenfalls auch außerhalb der Bürozeiten stattfinden. Außerhalb dieser Zeiten können Anrufende eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen. Die Kanzlei kündigt an, daraufhin baldmöglichst zurückzurufen. Als weiterer Kontaktweg ist eine Faxnummer angegeben.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 23.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: rechtsanwalt-dr-gragert.de, rechtsanwalt-dr-gragert.de

Beratung in Ingolstadt – Einordnung der Redaktion

Jörg Gragert ist in Ingolstadt unter der Kanzleibezeichnung „Gragert Jörg Dr., Rechtsanwalt-Fachanwalt für Strafrecht“ verzeichnet. Das Profil nennt Strafrecht, Erbrecht und Familienrecht, wobei das Familienrecht als Hauptschwerpunkt ausgewiesen ist. Die Kanzlei befindet sich in der Bergbräustraße 6, 85049 Ingolstadt. Für Ratsuchende ergeben sich damit unterschiedliche Anknüpfungspunkte: die rechtliche Einordnung familiärer Veränderungen, Fragen rund um einen Nachlass oder die Auseinandersetzung mit einem strafrechtlichen Vorwurf. Die Fachanwaltsbezeichnung bezieht sich auf das Strafrecht; für die beiden anderen Rechtsgebiete ist keine entsprechende Bezeichnung angegeben. Im Familienrecht stehen häufig Trennung und Scheidung sowie die damit verbundenen persönlichen und wirtschaftlichen Fragen im Vordergrund. Dazu gehören etwa Unterhalt, die Aufteilung von Vermögenswerten und der Versorgungsausgleich. Wenn Kinder betroffen sind, können zusätzlich Sorge- und Umgangsfragen eine Rolle spielen. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet regelmäßig eine Betrachtung mehrerer zusammenhängender Themen. Welche Fragen gemeinsam oder in getrennten Verfahren behandelt werden, hängt vom jeweiligen Anliegen ab. Auch eine außergerichtliche Verständigung kann Gegenstand familienrechtlicher Tätigkeit sein. Das Strafrecht betrifft unter anderem Ermittlungsverfahren, Anklagen und gerichtliche Hauptverhandlungen. Typische Anlässe für eine Anfrage sind eine Vorladung, ein Strafbefehl oder die Mitteilung eines Tatvorwurfs. Für die rechtliche Einordnung sind insbesondere der Verfahrensstand und die vorhandenen behördlichen Schreiben relevant. Im Erbrecht geht es dagegen häufig um Testamente, gesetzliche Erbfolge, Pflichtteilsansprüche oder die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft. Familiäre Beziehungen und wirtschaftliche Interessen können dabei ineinandergreifen, ohne dass sich aus der persönlichen Nähe der Beteiligten bereits eine bestimmte rechtliche Lösung ergibt. Der örtliche Bezug liegt in Ingolstadt mit den im Standortprofil genannten Stadtteilen Altstadt, Nordwest und Südost. Für gerichtliche Angelegenheiten kommen insbesondere das Amtsgericht Ingolstadt und das Landgericht Ingolstadt in Betracht; die konkrete Zuständigkeit richtet sich nach Verfahrensart und gesetzlichen Vorgaben. Die Anfahrt zur Bergbräustraße lässt sich anhand der Kanzleianschrift mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de beginnt mit den dort bereitgestellten Kontaktangaben beziehungsweise Kontaktmöglichkeiten. Für eine erste Anfrage lassen sich das betroffene Rechtsgebiet, der Anlass und gegebenenfalls laufende Fristen knapp zusammenfassen. Ob eine Mandatsübernahme möglich ist, welche Unterlagen benötigt werden und wie die weitere Abstimmung erfolgt, muss anschließend mit der Kanzlei geklärt werden.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 22.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Ingolstadt

  • Amtsgericht Ingolstadt
  • Landgericht Ingolstadt

Für die in diesem Profil genannten Rechtsgebiete sind in Ingolstadt insbesondere das Amtsgericht und das Landgericht von Bedeutung. Familiengerichtliche Verfahren, etwa Scheidungen, Unterhaltsstreitigkeiten sowie Sorge- und Umgangssachen, werden grundsätzlich beim Familiengericht als Abteilung des Amtsgerichts geführt. Das Amtsgericht übernimmt als Nachlassgericht außerdem Aufgaben wie Testamentseröffnungen und Erbscheinsverfahren. Davon zu unterscheiden sind streitige erbrechtliche Auseinandersetzungen, beispielsweise über Pflichtteilszahlungen. Für solche Zivilverfahren kann je nach gesetzlichen Zuständigkeitsregeln das Amtsgericht oder das Landgericht zuständig sein. In Strafsachen verhandelt das Amtsgericht vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht; das Landgericht befasst sich unter anderem mit schwerwiegenderen Strafsachen und Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Ob gerade ein Ingolstädter Gericht örtlich zuständig ist, ergibt sich nicht allein aus dem Kanzleisitz. Die Kanzleianschrift lautet Bergbräustraße 6, 85049 Ingolstadt. Das Standortprofil nennt daneben die Stadtteile Altstadt, Nordwest und Südost als räumliches Umfeld, ohne die Anschrift ausdrücklich einem dieser Stadtteile zuzuordnen. Die Adresse bietet Ratsuchenden aus dem Stadtgebiet und dem Umland einen konkreten Ausgangspunkt für die Wegeplanung. Für eine Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln sind die aktuellen Verbindungen zur Kanzleianschrift maßgeblich; bei einer Fahrt mit dem Pkw sollten die örtliche Verkehrsführung und verfügbare Parkmöglichkeiten vorab geprüft werden. Angaben zu bestimmten Haltestellen, eigenen Stellplätzen oder einem barrierefreien Zugang liegen nicht vor. Organisatorische Fragen zu einem persönlichen Termin lassen sich im Zuge der Kontaktaufnahme klären.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 22.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Für einen persönlichen Gesprächstermin wird dringend um vorherige Terminvereinbarung gebeten. Termine sind gegebenenfalls auch außerhalb der Bürozeiten möglich.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Für einen persönlichen Gesprächstermin wird dringend um vorherige Terminvereinbarung gebeten. Termine sind gegebenenfalls auch außerhalb der Bürozeiten möglich.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Themen können bei einer Trennung neben der Scheidung rechtlich relevant werden?
Eine Trennung kann mehrere rechtlich eigenständige Fragen auslösen. Neben der späteren Scheidung kommen insbesondere Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, die Nutzung der gemeinsamen Wohnung und der Umgang mit gemeinsamen finanziellen Verpflichtungen in Betracht. Bei gemeinsamen Kindern können Sorge und Umgang hinzukommen. Im Scheidungsverfahren spielt häufig auch der Versorgungsausgleich eine Rolle. Welche Themen tatsächlich geklärt werden müssen, hängt von der familiären und wirtschaftlichen Situation ab. Für eine erste Anfrage ist eine Übersicht über die offenen Punkte und bereits bestehende Vereinbarungen hilfreich.
Was ist bei einer Anfrage wegen einer Vorladung oder eines Strafbefehls wichtig?
Für die erste Einordnung macht es einen Unterschied, ob eine Person als beschuldigte Person oder als Zeugin beziehungsweise Zeuge angeschrieben wurde und von welcher Stelle das Schreiben stammt. Auch eine Vorladung und ein Strafbefehl haben unterschiedliche rechtliche Bedeutung. Ein Strafbefehl kann ohne Hauptverhandlung ergehen und ist mit einer gesetzlichen Einspruchsfrist verbunden. Für eine Mandatsanfrage sind deshalb die Art des Schreibens, das Zustellungsdatum und der bekannte Verfahrensstand wesentliche Informationen. Welche Reaktion im Einzelfall angemessen ist, bedarf einer individuellen Prüfung.
Worin unterscheiden sich Erbscheinsverfahren und ein Streit über den Pflichtteil?
Ein Erbscheinsverfahren dient dazu, die Erbenstellung und gegebenenfalls die Erbquoten durch ein gerichtliches Zeugnis nachzuweisen. Es wird beim zuständigen Nachlassgericht geführt. Ein Pflichtteilsstreit betrifft dagegen regelmäßig einen Geldanspruch gegen Erbinnen oder Erben und gehört bei gerichtlicher Auseinandersetzung vor ein Zivilgericht. Beide Themen können denselben Nachlass betreffen, verfolgen aber unterschiedliche Ziele. Für eine erste Anfrage ist daher wichtig, ob die Erbenstellung unklar ist, ein Nachweis benötigt wird oder Zahlungs- beziehungsweise Auskunftsansprüche im Raum stehen.
Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage im Familien-, Erb- oder Strafrecht typischerweise hilfreich?
Welche Unterlagen benötigt werden, richtet sich nach dem Anliegen. Im Familienrecht können bestehende Vereinbarungen, gerichtliche Schreiben und Angaben zu den familiären Verhältnissen relevant sein. Im Erbrecht kommen etwa vorhandene Testamente, Schreiben des Nachlassgerichts und eine Übersicht über die Beteiligten in Betracht. Im Strafrecht sind behördliche Schreiben und Angaben zu Zustellungen häufig besonders wichtig. Eine kurze zeitliche Übersicht kann die erste Einordnung erleichtern. Umfangreiche oder sensible Dokumente sollten erst nach Abstimmung über den geeigneten Übermittlungsweg versandt werden; eine Anfrage begründet nicht automatisch ein Mandat.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 22.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Gragert Jörg

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Gragert Jörg: 3,1 von 5 Sternen bei 10 Bewertungen
3,1 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Dr. Jörg Gragert aus 10 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

Für Gragert Jörg liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.

Google-Bewertungen der Kanzlei

3,1 von 5 · 10 Bewertungen

Bei Google ansehen

Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Dr. Jörg Gragert insgesamt und nicht auf Gragert Jörg persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

5 Sterne0
4 Sterne0
3 Sterne0
2 Sterne0
1 Sterne0

Hier liegen noch keine eigenen Bewertungen vor. Die Balken füllen sich, sobald die erste geprüfte Bewertung veröffentlicht ist.

Gesamtbild bei Google (Kanzlei)

Ø 3,110

Google veröffentlicht zu diesen 10 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 0 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.

Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

Noch keine positiven Bewertungen veröffentlicht.

Kritische Stimmen

Bislang liegen keine kritischen Bewertungen vor.

Kanzlei und Anfahrt

Bergbräustraße 6, 85049 Ingolstadt

Montag
08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr
Dienstag
08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch
08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr
Donnerstag
08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr
Freitag
08:00 – 14:00 Uhr

Standortkarte anzeigen

Mit Ihrer Einwilligung wird Google Maps geladen. Dabei können Daten an Google übertragen werden.

Hinweise zum Datenschutz
Kanzleistandort von Gragert Jörg. Kartendaten: Google.

Weiterführende Informationen

Ratgeber zu diesen Rechtsgebieten

Weitere Anwältinnen und Anwälte in Ingolstadt

Alle Profile in Ingolstadt vergleichen
Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 23.9.2026 · Quelle: rechtsanwalt-dr-gragert.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 23.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

Angaben stammen von der Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen. Betroffene können der Veröffentlichung jederzeit widersprechen (Datenschutz). Fehler melden · Profil übernehmen