Veröffentlichtes Profil

Henry Bach

Henry Bach: Fachanwalt für Arbeitsrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

Zuletzt aktualisiert am 25. September 2026

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht · Rechtsanwälte Henry Bach

Peterssteinweg 1, 04107 Leipzig

Telefon: +49 341 9839246

Qualifikation
Rechtsanwaltskammer Sachsen
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwälte Henry Bach

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Rechtsanwalt Henry Bach ist seit mehr als 20 Jahren als Anwalt in Leipzig tätig. Seine Kanzlei befindet sich im Peterssteinweg 1 im Zentrum von Leipzig. Arbeitsrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht bilden die Schwerpunkte der Rechtsberatung und Rechtsvertretung. Henry Bach vertritt im Arbeitsrecht als Fachanwalt für Arbeitsrecht und berät im Mietrecht als Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht. Zu den genannten Tätigkeitsbeispielen gehören Abmahnungen, Kündigungsschutzklagen, Aufhebungsverträge, Arbeitszeugnisse und Urlaubsansprüche. Die dargestellten arbeitsrechtlichen Fragen betreffen Arbeitsverhältnisse, den öffentlichen Dienst, kirchliches Arbeitsrecht und die Beratung und Vertretung von Betriebsräten. Im Mietrecht nennt die Kanzlei unter anderem Betriebskostenabrechnungen, Mietminderung, Mieterhöhung, Mietkaution und Räumungsklagen sowie Wohnraummietrecht und Gewerberaummietrecht. Auch Baurecht wird als Tätigkeitsgebiet genannt. Für Online-Anfragen steht ein Kontaktformular zur Verfügung; Anfragen werden laut Kontaktseite schnellstmöglich durch den Rechtsanwalt bearbeitet. Die Kanzlei ist montags bis freitags von 08.30 Uhr bis 18.00 Uhr erreichbar.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: rechtsanwalt-bach.de, rechtsanwalt-bach.de

Beratung in Leipzig – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Henry Bach ist seit mehr als 20 Jahren in Leipzig tätig. Seine Kanzlei Rechtsanwälte Henry Bach befindet sich am Peterssteinweg 1 im Zentrum. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht und gehört der Rechtsanwaltskammer Sachsen an. Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Verkehrsrecht und Familienrecht. Die Kanzleibeschreibung hebt daneben Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht hervor und führt auch Baurecht als Tätigkeitsgebiet auf. Damit sind unterschiedliche rechtliche Fragen rund um Beruf, Wohnen und private Lebensverhältnisse angesprochen. Im Arbeitsrecht gehören Abmahnungen, Kündigungsschutzklagen, Aufhebungsverträge, Arbeitszeugnisse und Urlaubsansprüche zu den ausdrücklich genannten Tätigkeitsbeispielen. Mandantinnen und Mandanten können dahinter etwa die rechtliche Einordnung von Konflikten im laufenden Arbeitsverhältnis oder von Fragen zu dessen Beendigung erwarten. Die beschriebenen Tätigkeiten umfassen auch Arbeitsverhältnisse im öffentlichen Dienst, kirchliches Arbeitsrecht sowie die Beratung und Vertretung von Betriebsräten. Gerade diese Bereiche können neben allgemeinen arbeitsrechtlichen Regeln besondere tarifliche, kirchliche oder betriebsverfassungsrechtliche Rahmenbedingungen aufweisen. Im Mietrecht nennt die Kanzlei Betriebskostenabrechnungen, Mietminderung, Mieterhöhung, Mietkaution und Räumungsklagen. Sowohl Wohnraummietrecht als auch Gewerberaummietrecht werden aufgeführt. Im Wohnungseigentumsrecht geht es allgemein häufig um Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft, die Verwaltung gemeinschaftlichen Eigentums und die Verteilung von Kosten. Typische Anliegen im ebenfalls im Profil genannten Verkehrsrecht sind die Abwicklung von Unfallschäden und verkehrsrechtliche Vorwürfe. Im Familienrecht stehen häufig Trennung, Scheidung, Unterhalt oder Fragen der elterlichen Sorge im Mittelpunkt. Diese Beispiele dienen der Orientierung; welche Fragestellung im Einzelfall übernommen wird, lässt sich bei der Anfrage klären. Die Lage im Leipziger Zentrum bietet einen innerstädtischen Bezug auch für Ratsuchende aus Südvorstadt, Plagwitz, Gohlis oder Connewitz. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten kommt insbesondere das Arbeitsgericht Leipzig in Betracht. Miet-, Verkehrs- und Familiensachen können je nach Gegenstand und Zuständigkeit das Amtsgericht Leipzig oder das Landgericht Leipzig betreffen; Familiensachen werden beim Familiengericht des Amtsgerichts geführt. Für die Anfahrt zum Peterssteinweg kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw infrage, wobei die konkrete Verbindung vorab geprüft werden sollte. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann mit der Orientierung anhand des Profils beginnen. Für Online-Anfragen steht laut Kanzleiangaben ein Kontaktformular zur Verfügung. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, Angaben zu bereits erhaltenen Schreiben und Hinweise auf laufende Fristen erleichtern die erste Zuordnung. Anschließend können Mandatsübernahme, benötigte Unterlagen und das weitere Vorgehen geklärt werden. Die Kanzlei ist montags bis freitags von 08.30 Uhr bis 18.00 Uhr erreichbar.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 24.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Leipzig

  • Amtsgericht Leipzig
  • Landgericht Leipzig
  • Arbeitsgericht Leipzig
  • Bundesverwaltungsgericht

Die Kanzlei von Henry Bach liegt am Peterssteinweg 1 im Zentrum von Leipzig. Der Standort ist damit innerstädtisch verortet und auch für Ratsuchende aus den genannten Stadtteilen Südvorstadt, Plagwitz, Gohlis und Connewitz ein möglicher Anlaufpunkt. Die Anfahrt lässt sich grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen. Welche Verbindung geeignet ist und welche Parkmöglichkeiten tatsächlich verfügbar sind, sollte anhand aktueller Informationen geprüft werden. Aus der zentralen Lage allein lassen sich weder bestimmte Fahrtzeiten noch ein barrierefreier Zugang ableiten. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt ist unter den genannten Gerichten vor allem das Arbeitsgericht Leipzig relevant, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Dort werden insbesondere Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern behandelt, etwa über Kündigungen, Vergütung oder Arbeitszeugnisse. Auch betriebsverfassungsrechtliche Auseinandersetzungen können vor das Arbeitsgericht gehören. Für Wohnraummietsachen und viele Streitigkeiten nach dem Wohnungseigentumsgesetz ist grundsätzlich das Amtsgericht zuständig. Bei Gewerberaummietsachen kann abhängig vom Streitwert und weiteren Zuständigkeitsregeln auch das Landgericht Leipzig zuständig sein. Im Verkehrsrecht kommen bei zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen nach Unfällen das Amtsgericht Leipzig oder das Landgericht Leipzig in Betracht. Verkehrsbezogene Bußgeldverfahren werden regelmäßig vor dem Amtsgericht verhandelt. Für Scheidung, Unterhalt und elterliche Sorge ist grundsätzlich das Familiengericht beim Amtsgericht zuständig. Das ebenfalls in Leipzig ansässige Bundesverwaltungsgericht ist dagegen kein typisches Eingangsgericht für die hier genannten Schwerpunkte. Es befasst sich insbesondere mit verwaltungsrechtlichen Revisionsverfahren. Welches Gericht tatsächlich zuständig ist, hängt stets vom konkreten Verfahrensgegenstand und den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln ab.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 24.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name und E-Mail-Adresse Pflichtfelder. Weitere Felder sind Betreff und Nachricht.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name und E-Mail-Adresse Pflichtfelder. Weitere Felder sind Betreff und Nachricht.

Werdegang und Engagement

Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltverein

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen Kündigung, Abmahnung oder Aufhebungsvertrag hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, vorhandene Nachträge und das betreffende Schreiben wichtig. Bei einer Kündigung ist auch der Zeitpunkt des Zugangs bedeutsam, weil arbeitsrechtliche Verfahren kurzen gesetzlichen Fristen unterliegen können. Ergänzend können Gehaltsabrechnungen, einschlägiger Schriftverkehr und eine chronologische Darstellung der Ereignisse hilfreich sein. Bei einem Aufhebungsvertrag sollte erkennbar sein, ob lediglich ein Entwurf vorliegt oder bereits unterschrieben wurde. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden, hängt vom Anliegen ab. Eine bloße Kontaktanfrage wahrt grundsätzlich keine gerichtlichen Fristen.
Worin unterscheiden sich Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht bei Streitigkeiten um eine Wohnung?
Das Mietrecht betrifft vor allem das Verhältnis zwischen Mietenden und Vermietenden, beispielsweise bei Betriebskosten, Mieterhöhungen, Kautionen oder Mängeln. Das Wohnungseigentumsrecht regelt hingegen insbesondere die Beziehungen innerhalb einer Gemeinschaft von Wohnungseigentümern und Fragen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Bei einer vermieteten Eigentumswohnung können beide Bereiche berührt sein, ohne dass dieselben Regeln gelten. Für eine Anfrage ist deshalb hilfreich anzugeben, ob die betreffende Person mietet, vermietet oder selbst Wohnungseigentum besitzt. Je nach Thema können Mietvertrag, Abrechnung, Teilungserklärung oder Beschlussprotokoll relevant sein.
Welche Informationen helfen bei einer verkehrsrechtlichen Anfrage nach einem Unfall?
Hilfreich sind eine sachliche Schilderung des Unfallablaufs, Datum und Ort sowie Angaben zu den beteiligten Fahrzeugen und Versicherungen. Vorhandene Fotos, ein Unfallbericht, ein polizeiliches Aktenzeichen und bisheriger Schriftverkehr können die Einordnung unterstützen. Außerdem ist wichtig, ob es um Sachschäden, Verletzungen oder einen behördlichen Vorwurf geht. Zivilrechtliche Ansprüche und ein Bußgeld- oder Strafverfahren sind unterschiedliche Angelegenheiten, auch wenn sie auf demselben Ereignis beruhen. Bereits eingegangene behördliche oder gerichtliche Schreiben sollten bei der Anfrage mit ihren Datumsangaben und etwaigen Fristen genannt werden.
Was sollte eine erste Anfrage zu Trennung, Scheidung oder Unterhalt enthalten?
Eine erste Anfrage sollte erkennen lassen, welche Fragen im Vordergrund stehen: die Trennung selbst, ein beabsichtigtes Scheidungsverfahren, Unterhalt oder Angelegenheiten gemeinsamer Kinder. Hilfreich sind grundlegende Angaben zur familiären Situation und dazu, ob bereits Vereinbarungen, gerichtliche Entscheidungen oder Schreiben der anderen Seite vorliegen. Bei Unterhaltsfragen können Einkommensverhältnisse und bestehende Verpflichtungen bedeutsam sein. Für die erste Kontaktaufnahme genügt meist eine übersichtliche Zusammenfassung; sensible Unterlagen können nach Abstimmung übermittelt werden. Ob mehrere Themen gemeinsam oder in getrennten Verfahren behandelt werden, richtet sich nach dem jeweiligen Anliegen.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 24.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Henry Bach

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Henry Bach: 4,9 von 5 Sternen bei 40 Bewertungen
4,9 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Rechtsanwälte Henry Bach aus 40 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Rechtsanwälte Henry Bach insgesamt und nicht auf Henry Bach persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Positive Stimmen

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Kritische Stimmen

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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: rechtsanwalt-bach.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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