Veröffentlichtes Profil

Herbert Maier

Herbert Maier – Rechtsanwalt in Villingen-Schwenningen

Zuletzt aktualisiert am 25. September 2026

Rechtsanwalt · Rechtsanwalt Herbert Maier

Niedere Str. 51, 78050 Villingen-Schwenningen

Telefon: +49 7721 404 193 0

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwalt Herbert Maier
Profilstand
31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 23. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Herbert Maier ist Rechtsanwalt in Villingen-Schwenningen und führt seine Kanzlei seit 1994 selbständig. Seine Schwerpunkte sind Arbeitsrecht, Mietrecht, Familienrecht und Verkehrsrecht. Die Einzelkanzlei betreut Mandate in der Region und darüber hinaus; die persönliche Betreuung erfolgt durch Herbert Maier. Zu den genannten Anliegen gehören Kündigungsschutz, Abfindungen, Zeugnisse und Arbeitsverträge sowie Mieterhöhungen, Mängel, Kündigungen und Nebenkostenabrechnungen. Im Familienrecht befasst sich die Kanzlei mit Trennung, Unterhalt, Sorgerecht und Vermögensauseinandersetzung. Im Verkehrsrecht gehören Bußgelder, Fahrverbote und Schadensersatz nach Unfällen zum Tätigkeitsbereich. Die Leistungen reichen von der Erstberatung über Dokumentenprüfung und Verhandlungen bis zur Vertretung vor Gericht. Im Erstgespräch werden Sachverhalt und Ziele geklärt sowie bei Bedarf Unterlagen angefordert. Anschließend werden Vorgehensweise, Honorarrahmen und nächste Schritte besprochen. Die Kanzlei legt Wert auf verständliche Kommunikation, vertrauliche Mandatsführung und persönliche Ansprechbarkeit. Termine finden nach Vereinbarung statt. Herbert Maier absolvierte Fachanwaltslehrgänge im Arbeitsrecht, Familienrecht und Verkehrsrecht.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 23.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kanzlei-herbertmaier.de, kanzlei-herbertmaier.de

Beratung in Villingen-Schwenningen – Einordnung der Redaktion

Herbert Maier ist mit der Kanzlei Rechtsanwalt Herbert Maier in der Niedere Str. 51 in 78050 Villingen-Schwenningen ansässig. Sein Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht als weiteres Rechtsgebiet. Damit stehen Fragen aus zwei Lebensbereichen im Mittelpunkt, in denen rechtliche Veränderungen häufig auch den persönlichen Alltag betreffen. Im Arbeitsrecht geht es um die Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern; im Familienrecht insbesondere um die rechtlichen Folgen familiärer Veränderungen. Welche Unterstützung im konkreten Fall möglich ist, lässt sich im Rahmen einer individuellen Anfrage klären. Zu den typischen arbeitsrechtlichen Anliegen gehören die Prüfung von Arbeitsverträgen, Fragen zu Vergütung und Arbeitszeit sowie Konflikte um Urlaub, Abmahnungen oder Arbeitszeugnisse. Auch die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag ist ein häufiger Anlass, anwaltlichen Rat zu suchen. Ratsuchende können hinter diesem Schwerpunkt die rechtliche Einordnung von Vereinbarungen, Erklärungen und betrieblichen Vorgängen erwarten. Dabei kommt es regelmäßig auf den Wortlaut der Unterlagen und den zeitlichen Ablauf an. Gerade bei einer Kündigung können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen, weshalb der Zeitpunkt des Zugangs für die erste Sachverhaltsschilderung bedeutsam ist. Im Familienrecht stehen häufig Trennung, Scheidung, Unterhalt und Fragen zu gemeinsamen Kindern im Vordergrund. Dazu gehören etwa die elterliche Sorge und der Umgang, aber auch wirtschaftliche Folgen einer Trennung. Welche Themen zusammenhängen und welche getrennt betrachtet werden müssen, richtet sich nach der jeweiligen familiären Situation. Für eine erste Orientierung sind Angaben zum Familienstand, zu Kindern und zu bereits bestehenden Vereinbarungen oder gerichtlichen Entscheidungen hilfreich. Das örtlich genannte Amtsgericht Villingen-Schwenningen ist insbesondere mit Blick auf familiengerichtliche Verfahren relevant; seine Zuständigkeit im Einzelfall hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen ab. Die Kanzleiadresse liegt im Stadtbezirk Villingen und bildet damit einen konkreten Anlaufpunkt innerhalb der Doppelstadt Villingen-Schwenningen. Auch für Ratsuchende aus Schwenningen oder Marbach ist die Lage bei der Planung eines persönlichen Termins zu berücksichtigen. Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte anhand der vollständigen Anschrift geplant werden; konkrete Verbindungen sind hier nicht angegeben. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die dort hinterlegten Kontaktmöglichkeiten nutzen und ihr arbeitsrechtliches oder familienrechtliches Anliegen zunächst knapp beschreiben. Hilfreich sind Hinweise auf laufende Fristen und vorhandene Schreiben. Ob eine Mandatsübernahme möglich ist, welche Unterlagen benötigt werden und wie ein Austausch stattfindet, ist anschließend mit der Kanzlei abzustimmen.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 22.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Villingen-Schwenningen

  • Amtsgericht Villingen-Schwenningen

Die Kanzlei Rechtsanwalt Herbert Maier befindet sich in der Niedere Str. 51 in 78050 Villingen-Schwenningen, im Stadtbezirk Villingen. Die Lage im innerstädtischen Bereich von Villingen ist bei der Anfahrtsplanung von der Lage im Stadtbezirk Schwenningen zu unterscheiden. Auch Marbach gehört zum genannten räumlichen Umfeld. Für die Planung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw ist deshalb die vollständige Adresse maßgeblich. Welche Verbindung oder Zufahrt zweckmäßig ist, hängt vom Ausgangsort und den aktuellen Verkehrsbedingungen ab. Angaben zu bestimmten Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder zur Barrierefreiheit liegen nicht vor und sollten bei Bedarf vor einem Besuch geklärt werden. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt ist von den genannten Gerichten das Amtsgericht Villingen-Schwenningen relevant. Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte und befassen sich unter anderem mit Scheidungen, Unterhaltssachen sowie Verfahren zur elterlichen Sorge und zum Umgang. Nicht allein der Kanzleisitz entscheidet darüber, welches Familiengericht zuständig ist. Je nach Verfahrensart sind insbesondere die Wohnorte der Beteiligten beziehungsweise der gewöhnliche Aufenthalt eines Kindes von Bedeutung. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt ist die Abgrenzung zur Arbeitsgerichtsbarkeit wichtig: Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Vergütung oder Arbeitszeugnisse, werden typischerweise vor den Arbeitsgerichten geführt, nicht vor dem Amtsgericht. Ein örtliches Arbeitsgericht ist in den Profilangaben nicht benannt. Die genaue gerichtliche Zuständigkeit muss daher anhand des jeweiligen Streitgegenstands und der gesetzlichen örtlichen Anknüpfungspunkte bestimmt werden.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 22.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Das Kontaktformular fragt Name, E-Mail, Telefon, Thema und Nachricht ab; Name, E-Mail und Nachricht sind als Pflichtfelder gekennzeichnet. Für vertrauliche Inhalte bittet die Kanzlei um vorherige telefonische Absprache.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Im Erstgespräch werden Sachverhalt und Ziele geklärt, bei Bedarf Unterlagen angefordert und eine erste rechtliche Einordnung gegeben. Die Erstberatung umfasst die Klärung der Sachlage, die Bewertung der Chancen und Risiken sowie nächste sinnvolle Schritte. Termine werden nach Absprache vereinbart.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Im Erstgespräch werden Sachverhalt und Ziele geklärt, bei Bedarf Unterlagen angefordert und eine erste rechtliche Einordnung gegeben. Die Erstberatung umfasst die Klärung der Sachlage, die Bewertung der Chancen und Risiken sowie nächste sinnvolle Schritte. Termine werden nach Absprache vereinbart.

Für den Erstkontakt: Das Kontaktformular fragt Name, E-Mail, Telefon, Thema und Nachricht ab; Name, E-Mail und Nachricht sind als Pflichtfelder gekennzeichnet. Für vertrauliche Inhalte bittet die Kanzlei um vorherige telefonische Absprache.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Angaben sind bei einer Anfrage wegen einer Kündigung oder Abmahnung wichtig?
Für eine erste Einordnung sind das betreffende Schreiben, der Arbeitsvertrag und eine kurze Darstellung des Geschehens hilfreich. Bei einer Kündigung ist besonders wichtig, wann und auf welchem Weg sie zugegangen ist, da für eine gerichtliche Überprüfung regelmäßig kurze Fristen gelten. Bei einer Abmahnung kommt es unter anderem darauf an, welcher konkrete Vorwurf erhoben wird. Auch frühere Schreiben und einschlägige Vereinbarungen können Bedeutung haben. Eine Anfrage allein wahrt grundsätzlich keine gerichtlichen Fristen; der Umgang mit laufenden Fristen sollte daher ausdrücklich geklärt werden.
Worin unterscheiden sich ein Aufhebungsvertrag und eine Kündigung?
Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person. Er kann neben dem Beendigungszeitpunkt weitere Punkte wie Freistellung, Urlaub oder Zeugnis regeln. Dabei können auch sozialversicherungsrechtliche Folgen, insbesondere beim Arbeitslosengeld, relevant werden. Die rechtliche Prüfung betrifft deshalb nicht nur den letzten Arbeitstag, sondern das Zusammenspiel der Regelungen. Für eine Mandatsanfrage ist es hilfreich anzugeben, ob bereits ein Entwurf vorliegt oder eine Vereinbarung schon unterschrieben wurde.
Welche Informationen sind für eine erste Anfrage zu Trennung und Scheidung hilfreich?
Hilfreich sind zunächst Angaben zur Eheschließung, zum Beginn der Trennung, zu gemeinsamen Kindern und zu den derzeitigen Wohnverhältnissen. Bestehen Eheverträge, Unterhaltsvereinbarungen oder gerichtliche Entscheidungen, können auch diese für die Einordnung wichtig sein. Wirtschaftliche Fragen betreffen häufig Einkommen, Vermögen, Verbindlichkeiten und die Nutzung der bisherigen Ehewohnung. Nicht jede Unterlage muss bereits bei der ersten Kontaktaufnahme vorliegen. Eine übersichtliche Schilderung der offenen Fragen erleichtert es, den weiteren Informationsbedarf festzustellen. Scheidung, Unterhalt und Fragen zu Kindern können miteinander zusammenhängen, sind rechtlich aber nicht vollständig dasselbe Verfahren.
Was unterscheidet das Sorgerecht vom Umgangsrecht nach einer Trennung?
Die elterliche Sorge umfasst die Verantwortung für wesentliche persönliche und vermögensbezogene Angelegenheiten eines Kindes. Das Umgangsrecht betrifft dagegen insbesondere den Kontakt zwischen dem Kind und seinen Eltern. Eine Trennung beendet eine bestehende gemeinsame elterliche Sorge nicht automatisch. Bei Auseinandersetzungen über Sorge oder Umgang steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Für eine erste Anfrage sind die bisherige Betreuungssituation, bestehende Absprachen und mögliche gerichtliche Beschlüsse hilfreich. Außerdem sollte erkennbar sein, ob es um einzelne Entscheidungen, die Organisation des Kontakts oder eine grundsätzliche Uneinigkeit über die Betreuung geht.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 22.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Herbert Maier

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Herbert Maier: 4,7 von 5 Sternen bei 9 Bewertungen
4,7 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Rechtsanwalt Herbert Maier aus 9 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

Für Herbert Maier liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.

Google-Bewertungen der Kanzlei

4,7 von 5 · 9 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Rechtsanwalt Herbert Maier insgesamt und nicht auf Herbert Maier persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

5 Sterne0
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Ø 4,79

Google veröffentlicht zu diesen 9 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 0 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.

Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

Noch keine positiven Bewertungen veröffentlicht.

Kritische Stimmen

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Kontaktdaten geprüft am 23.9.2026 · Quelle: kanzlei-herbertmaier.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 23.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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