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- Kanzlei Dr. Lymperidis
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Dr. jur. Ioannis Lymperidis ist Notar, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht in Wiesbaden. Seine Kanzlei bietet notarielle Beratung und Beurkundung, Rechtsberatung, Rechtsvertretung und Mediation an. Im Familienrecht gehören Scheidung, Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Eheverträge und Vermögensauseinandersetzung zu den genannten Tätigkeiten. Im Erbrecht umfasst das Angebot Testamente, Übertragungen zu Lebzeiten, vorweggenommene Erbfolge, Erbstreitigkeiten, Erbauseinandersetzungen und Pflichtteilsrecht. Die notariellen Leistungen betreffen unter anderem Grundstückskaufverträge, Übertragungen, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen, Erbverträge und Gesellschaftsgründungen. Die Mediation richtet sich auf Familienkonflikte, etwa bei Trennung und Scheidung von Ehe- und Lebenspartnern sowie bei Erbauseinandersetzungen. Genannt werden außerdem schwierige Verhältnisse in Patchwork-Familien sowie zwischen leiblichen Eltern und Adoptiv- oder Pflegefamilien. Lymperidis und sein Team legen Wert darauf, die Situation und Anliegen individuell und nicht ausschließlich formaljuristisch zu betrachten. Persönliche Beratungsgespräche finden in der Kanzlei in der Abeggstraße 30 statt; auch Beratung per Videotelefonie ist möglich. Die Kanzlei nennt mehr als 20 Jahre Berufserfahrung.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: lymperidis.de, lymperidis.de
Beratung in Wiesbaden – Einordnung der Redaktion
Dr. jur. Ioannis Lymperidis ist Notar, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht in Wiesbaden. In der Kanzlei Dr. Lymperidis in der Abeggstraße 30 bildet das Familienrecht den Hauptschwerpunkt; hinzu kommt das Erbrecht. Das Angebot umfasst Rechtsberatung, Rechtsvertretung, notarielle Beratung und Beurkundung sowie Mediation. Die Kanzlei nennt mehr als 20 Jahre Berufserfahrung. Bei der Bearbeitung sollen die persönliche Situation und die individuellen Anliegen berücksichtigt werden, statt den Blick ausschließlich auf formale Rechtsfragen zu richten. Persönliche Gespräche sind in der Kanzlei möglich, ebenso Beratungen per Videotelefonie. Im Familienrecht betreffen die genannten Tätigkeiten Scheidung, Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht. Weitere Themen sind Eheverträge und die Vermögensauseinandersetzung. Mandantinnen und Mandanten beschäftigen dabei häufig mehrere miteinander verbundene Fragen: Wie werden nach einer Trennung die finanziellen Verhältnisse geordnet, wie wird die Betreuung gemeinsamer Kinder gestaltet und welche Bedeutung haben bestehende Vereinbarungen? Allgemein geht es in diesen Verfahren und Beratungen darum, persönliche Lebensverhältnisse rechtlich einzuordnen und die unterschiedlichen Regelungsbereiche voneinander abzugrenzen. Der erbrechtliche Tätigkeitsbereich reicht von Testamenten und Übertragungen zu Lebzeiten über die vorweggenommene Erbfolge bis zu Erbstreitigkeiten, Erbauseinandersetzungen und Pflichtteilsfragen. Damit erfasst das Profil sowohl die vorausschauende Nachlassgestaltung als auch Konflikte nach einem Todesfall. Zu den notariellen Leistungen zählen unter anderem Erbverträge, Grundstückskaufverträge, Übertragungen, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen sowie Gesellschaftsgründungen. Die notarielle Tätigkeit ist dabei von der anwaltlichen Interessenvertretung zu unterscheiden: Ein Notar ist zur Unparteilichkeit gegenüber den Beteiligten verpflichtet. Mediation wird für Familienkonflikte angeboten, darunter Auseinandersetzungen bei Trennung und Scheidung sowie innerhalb von Erbengemeinschaften. Auch schwierige Konstellationen in Patchwork-Familien und zwischen leiblichen Eltern und Adoptiv- oder Pflegefamilien werden genannt. Im Mittelpunkt einer Mediation steht allgemein die eigenverantwortliche Verständigung der Beteiligten, nicht eine gerichtliche Entscheidung über den Konflikt. Der örtliche Bezug liegt in Wiesbaden mit der Kanzleianschrift Abeggstraße 30, 65193 Wiesbaden. Für familien- und erbrechtliche Angelegenheiten ist insbesondere das Amtsgericht Wiesbaden relevant; bei erbrechtlichen Zivilstreitigkeiten kann auch das Landgericht Wiesbaden zuständig sein. Die konkrete Zuständigkeit hängt vom Einzelfall ab. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende ihr Anliegen zunächst knapp einordnen, etwa als Scheidung, Unterhaltsfrage oder Nachlassangelegenheit. Für die anschließende Abstimmung sind Hinweise auf laufende Verfahren und Fristen hilfreich. Ob ein persönliches Gespräch oder eine Videoberatung infrage kommt, lässt sich mit der Kanzlei klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 28.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Wiesbaden
- Amtsgericht Wiesbaden
- Landgericht Wiesbaden
- Arbeitsgericht Wiesbaden
- Hessischer Verwaltungsgerichtshof
Die Kanzlei Dr. Lymperidis befindet sich in der Abeggstraße 30 in 65193 Wiesbaden. Zum städtischen Umfeld gehören unter anderem Mitte, Biebrich, Schierstein, Nordost und Sonnenberg. Die Anschrift bildet den örtlichen Anlaufpunkt für persönliche Beratungsgespräche. Eine genaue Zuordnung zu einem Stadtteil sowie konkrete Angaben zu Haltestellen oder Parkmöglichkeiten ergeben sich aus den vorliegenden Informationen nicht. Für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw ist deshalb eine aktuelle Routenplanung zur Kanzleianschrift sinnvoll. Wie die Verbindung aus den einzelnen Wiesbadener Stadtteilen ausfällt, hängt vom Ausgangspunkt und vom gewählten Verkehrsmittel ab. Als Alternative zum persönlichen Besuch ist Beratung per Videotelefonie genannt. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt ist das Amtsgericht Wiesbaden mit seinem Familiengericht von Bedeutung. Dort werden bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit beispielsweise Scheidungsverfahren, Unterhaltssachen sowie Verfahren zum Sorge- und Umgangsrecht geführt. Erbrechtlich ist das Amtsgericht als Nachlassgericht unter anderem für die Eröffnung letztwilliger Verfügungen und Erbscheinsverfahren zuständig. Streitige Ansprüche, etwa auf Zahlung eines Pflichtteils, werden dagegen im Zivilprozess behandelt. Hier kommen je nach sachlicher und örtlicher Zuständigkeit das Amtsgericht oder das Landgericht Wiesbaden in Betracht. Das ebenfalls genannte Arbeitsgericht Wiesbaden und der Hessische Verwaltungsgerichtshof sind für die beschriebenen familien- und erbrechtlichen Kernangelegenheiten typischerweise nicht zuständig. Arbeitsgerichte befassen sich insbesondere mit arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, die Verwaltungsgerichtsbarkeit mit öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten. Allein der Kanzleisitz bestimmt nicht, welches Gericht ein konkretes Verfahren führt.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 28.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Angaben sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind meist die familiäre Ausgangslage, der Zeitpunkt der Trennung und die offenen Themen hilfreich. Dazu können gemeinsame Kinder, Unterhalt, Wohnsituation, Vermögen und bereits bestehende Vereinbarungen gehören. Auch laufende Gerichtsverfahren oder zugestellte Schreiben mit Fristen sollten bei der Anfrage erwähnt werden. Nicht sämtliche Unterlagen müssen bereits vollständig vorliegen. Welche Dokumente für ein Beratungsgespräch benötigt werden, lässt sich vorab abstimmen. Eine knappe, sachliche Übersicht erleichtert es, die verschiedenen familienrechtlichen Fragen voneinander zu unterscheiden.
- Werden Unterhalt, Sorgerecht und Umgang bei einer Scheidung automatisch gemeinsam geregelt?
- Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht und Umgang sind rechtlich unterschiedliche Regelungsbereiche. Sie können miteinander zusammenhängen, werden aber nicht sämtlich automatisch durch eine Scheidungsentscheidung geklärt. Beim Unterhalt ist zudem zwischen Ansprüchen von Kindern und solchen eines Ehegatten zu unterscheiden. Sorge- und Umgangsfragen betreffen die Verantwortung für das Kind und dessen persönliche Kontakte; maßgeblich ist dabei das Kindeswohl. Für eine erste Anfrage ist deshalb hilfreich, ausdrücklich zu benennen, welche Punkte streitig sind und ob bereits Vereinbarungen oder gerichtliche Entscheidungen bestehen.
- Worin unterscheiden sich Nachlassplanung, Erbauseinandersetzung und Pflichtteilsfragen?
- Nachlassplanung betrifft die Gestaltung zu Lebzeiten, beispielsweise durch ein Testament, einen Erbvertrag oder eine Vermögensübertragung. Eine Erbauseinandersetzung wird relevant, wenn mehrere Personen gemeinsam geerbt haben und der Nachlass unter ihnen verteilt werden soll. Pflichtteilsfragen betreffen dagegen gesetzlich vorgesehene Ansprüche bestimmter naher Angehöriger, die nicht oder nicht ausreichend am Erbe beteiligt sind. Für eine erste Anfrage hilft die Angabe, ob es um vorsorgende Gestaltung oder einen bereits eingetretenen Erbfall geht und welche Verfügungen oder Unterlagen bekannt sind.
- Wann kommt Mediation bei Familien- oder Erbkonflikten in Betracht, und welche Rolle hat dabei ein Notar?
- Mediation ist ein freiwilliges Verfahren, in dem die Beteiligten mit Unterstützung einer neutralen Person nach einer eigenen Vereinbarung suchen. Sie kann etwa bei Trennungsfolgen oder Konflikten innerhalb einer Erbengemeinschaft in Betracht kommen, sofern Bereitschaft zum Austausch besteht. Ein Mediator entscheidet den Streit nicht wie ein Gericht. Davon zu unterscheiden sind anwaltliche Interessenvertretung und notarielle Tätigkeit. Ein Notar betreut die Beteiligten unparteiisch und übernimmt insbesondere gesetzlich vorgesehene Beurkundungen. Ob ein Mediationsergebnis zusätzlich einer bestimmten Form bedarf, hängt von seinem Inhalt ab.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 28.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Ioannis Lymperidis
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4,6 von 5 · 28 Bewertungen
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Abeggstraße 30, 65193 Wiesbaden
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: lymperidis.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 28.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %
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