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- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Isolde Roddewig ist Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin. Ihre Kanzlei befindet sich in der Wittener Straße 71 in 44789 Bochum. Als Rechtsgebiet wird auf der Kontaktseite Familienrecht durch die Bezeichnung als Fachanwältin genannt. Die Bürozeiten sind montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Für Besprechungen und Telefonate bittet Isolde Roddewig um eine Terminvereinbarung mit ihrem Sekretariat, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden. Telefonische Auskünfte sind unverbindlich, wenn sie nicht schriftlich bestätigt werden. Die Kanzlei ist telefonisch und per E-Mail erreichbar. Auf dem Hof besteht eine Parkmöglichkeit. Für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln nennt die Kontaktseite den Hauptbahnhof mit S-Bahn-Anschluss in 400 Metern Fußweg sowie die Haltestelle Lohring. Dort halten die Buslinien 345 und 368 sowie die Straßenbahnlinien 302 und 310, jeweils etwa eine Minute Fußweg entfernt.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: kanzlei-roddewig.de
Beratung in Bochum – Einordnung der Redaktion
Isolde Roddewig ist Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin in Bochum. Ihre Kanzlei befindet sich in der Wittener Straße 71, 44789 Bochum. Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Erbrecht und Familienrecht als weitere Rechtsgebiete. Diese Kombination berührt unterschiedliche Lebenssituationen: Konflikte im Beschäftigungsverhältnis, die Regelung familiärer Beziehungen und Fragen zur Vermögensnachfolge. Die Fachanwaltsbezeichnung bezieht sich auf das Familienrecht; die zusätzliche Tätigkeit als Mediatorin steht für ein Verfahren, in dem Beteiligte mit neutraler Unterstützung eigenverantwortlich nach einer einvernehmlichen Lösung suchen. Im Arbeitsrecht betreffen typische Anliegen die Gestaltung und Auslegung von Arbeitsverträgen, Kündigungen, Abmahnungen oder Arbeitszeugnisse. Auch Vergütungsfragen und die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch eine Vereinbarung gehören zu diesem Rechtsgebiet. Für Ratsuchende ist zunächst häufig zu klären, welche Unterlagen den Sachverhalt dokumentieren und ob zeitliche Vorgaben eine Rolle spielen. Im Erbrecht stehen dagegen etwa Testamente, die gesetzliche Erbfolge, Pflichtteilsansprüche und Auseinandersetzungen innerhalb einer Erbengemeinschaft im Mittelpunkt. Dabei können persönliche Beziehungen und wirtschaftliche Interessen eng miteinander verbunden sein. Das Familienrecht umfasst unter anderem Trennung, Scheidung, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsfragen. Mandantinnen und Mandanten erwarten hier häufig eine Einordnung mehrerer miteinander verknüpfter Themen. Neben rechtlichen Fragen können organisatorische Absprachen zum Familienalltag bedeutsam sein. Eine Mediation unterscheidet sich von einer einseitigen Interessenvertretung: Sie setzt auf die gemeinsame Bearbeitung eines Konflikts, ohne dass die vermittelnde Person eine Entscheidung vorgibt. Ob dieses Vorgehen für ein bestimmtes Anliegen in Betracht kommt, lässt sich nicht allein aus der Zuordnung zum Familienrecht ableiten. Die Bochumer Anschrift bietet einen örtlichen Anknüpfungspunkt für Ratsuchende aus Mitte, Wattenscheid, Langendreer, Weitmar und Querenburg. Je nach Streitgegenstand und Zuständigkeitsregeln können das Arbeitsgericht Bochum, das Amtsgericht Bochum oder das Landgericht Bochum relevant sein. Für die Anfahrt nennt die Kanzlei den Hauptbahnhof mit S-Bahn-Anschluss in 400 Metern Fußweg und die Haltestelle Lohring in etwa einer Minute Fußweg. Auf dem Hof besteht eine Parkmöglichkeit. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil verfügbaren Kontaktmöglichkeiten nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp einem Rechtsgebiet zuordnen. Die Kanzlei ist telefonisch und per E-Mail erreichbar. Die Bürozeiten sind montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr. Für Besprechungen und Telefonate bittet Isolde Roddewig um Terminvereinbarung mit ihrem Sekretariat, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden. Vorhandene Fristen sollten bei der Anfrage benannt werden. Telefonische Auskünfte sind nach den Kanzleiangaben unverbindlich, wenn sie nicht schriftlich bestätigt werden.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 21.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Bochum
- Amtsgericht Bochum
- Landgericht Bochum
- Arbeitsgericht Bochum
Die Kanzlei Roddewig liegt an der Wittener Straße 71 in Bochum. Die angegebene Nähe zum Hauptbahnhof ordnet den Standort dem innenstadtnahen Stadtgebiet zu. Für Ratsuchende aus Bochum-Mitte sowie aus Wattenscheid, Langendreer, Weitmar und Querenburg bildet die Adresse einen gemeinsamen Anlaufpunkt; eine konkrete Fahrzeit hängt vom Ausgangsort und Verkehrsmittel ab. Laut Kontaktseite ist der Hauptbahnhof mit S-Bahn-Anschluss über einen Fußweg von 400 Metern erreichbar. Die ebenfalls genannte Haltestelle Lohring wird von den Buslinien 345 und 368 sowie den Straßenbahnlinien 302 und 310 bedient und liegt etwa eine Minute Fußweg entfernt. Für die Anfahrt mit dem Pkw ist eine Parkmöglichkeit auf dem Hof angegeben. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist insbesondere das Arbeitsgericht Bochum von Bedeutung. Dort werden bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit beispielsweise Streitigkeiten über Kündigungen, Arbeitsentgelt oder Zeugnisse zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern geführt. Familienrechtliche Verfahren wie Scheidungen, Unterhaltsverfahren sowie Sorge- und Umgangssachen gehören zum Aufgabenbereich des Familiengerichts beim Amtsgericht. Das Amtsgericht Bochum ist außerdem als Nachlassgericht für bestimmte erbrechtliche Angelegenheiten zuständig, etwa Erbscheinsverfahren und Testamentseröffnungen. Streitige erbrechtliche Ansprüche können hingegen vor den Zivilabteilungen des Amtsgerichts oder vor dem Landgericht Bochum verhandelt werden. Welche dieser Stellen im Einzelfall zuständig ist, richtet sich unter anderem nach Verfahrensart, Streitgegenstand, Streitwert und örtlichen Anknüpfungspunkten. Der Kanzleisitz allein bestimmt die gerichtliche Zuständigkeit nicht.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 21.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Besprechungs- und Telefontermine sollen mit dem Sekretariat vereinbart werden, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden. Telefonische Auskünfte sind unverbindlich, wenn sie nicht schriftlich bestätigt werden.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Besprechungs- und Telefontermine sollen mit dem Sekretariat vereinbart werden, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden. Telefonische Auskünfte sind unverbindlich, wenn sie nicht schriftlich bestätigt werden.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung oder Abmahnung wichtig?
- Für eine erste Einordnung sind insbesondere der Arbeitsvertrag, das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben und eine kurze zeitliche Darstellung hilfreich. Bei einer Kündigung spielt auch das Datum des Zugangs eine wichtige Rolle, weil für gerichtliche Schritte kurze gesetzliche Fristen gelten können. Je nach Anliegen können Entgeltabrechnungen, ergänzende Vereinbarungen und bisherige Korrespondenz relevant sein. Eine erste Anfrage sollte erkennen lassen, worum es geht und ob bereits Termine oder Fristen laufen. Welche Unterlagen anschließend tatsächlich benötigt werden, hängt vom konkreten Konflikt ab.
- Müssen bei einer Trennung Scheidung, Unterhalt und Kinderfragen gemeinsam geklärt werden?
- Trennung, Scheidung, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsfragen hängen häufig zusammen, sind rechtlich aber unterschiedliche Themen. Nicht jede Frage wird automatisch mit einem Scheidungsverfahren entschieden. Manche Punkte lassen sich durch Absprachen regeln, andere benötigen gegebenenfalls eine gerichtliche Klärung. Für eine erste Anfrage ist daher eine Übersicht hilfreich: Gibt es gemeinsame Kinder, welche Wohnsituation besteht und welche Fragen sind bereits streitig? Vorhandene Vereinbarungen oder gerichtliche Entscheidungen können ebenfalls bedeutsam sein. Die Reihenfolge der weiteren Klärung richtet sich nach der jeweiligen Situation und möglichen zeitlichen Vorgaben.
- Was unterscheidet eine Mediation von anwaltlicher Vertretung im Familienrecht?
- Bei einer anwaltlichen Vertretung werden die rechtlichen Interessen der jeweiligen Mandantin oder des jeweiligen Mandanten wahrgenommen. Eine Mediation verfolgt einen anderen Ansatz: Eine neutrale Person unterstützt die Beteiligten dabei, eigenverantwortlich eine gemeinsame Lösung zu entwickeln. Sie entscheidet den Streit nicht und übernimmt dabei keine einseitige Interessenvertretung. Voraussetzung ist grundsätzlich die Bereitschaft, sich freiwillig auf Gespräche einzulassen. Mediation ist nicht für jede Konfliktlage gleichermaßen geeignet. Auch bei einer gemeinsam erarbeiteten Lösung können eine unabhängige rechtliche Prüfung und besondere Formvorgaben für Vereinbarungen wichtig bleiben.
- Welche Unterlagen helfen bei einer ersten Anfrage zu Erbschaft oder Pflichtteil?
- Hilfreich sind vorhandene Testamente oder Erbverträge, Schreiben des Nachlassgerichts und Informationen zu den familiären Beziehungen der verstorbenen Person. Soweit bekannt, kann eine Übersicht über Vermögenswerte und Verbindlichkeiten den Sachverhalt ergänzen. Bei Pflichtteilsfragen sind außerdem Angaben zu weiteren Beteiligten und bereits geführter Korrespondenz relevant. Nicht alle Unterlagen müssen schon für die erste Kontaktaufnahme vollständig vorliegen. Wichtig ist, offene Fragen und bekannte zeitliche Vorgaben zu benennen. Ob etwa ein Erbschein benötigt wird oder welche Ansprüche bestehen könnten, lässt sich nur anhand der konkreten Umstände beurteilen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 21.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Isolde Roddewig
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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4,8 von 5 · 54 Bewertungen
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: kanzlei-roddewig.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 26.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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