Veröffentlichtes Profil

Jörg Burkhard

Dr. Jörg Burkhard: Steuerrecht und Steuerstrafrecht in Wiesbaden

Zuletzt aktualisiert am 19. Oktober 2026

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Strafrecht · Dr. jur. Jörg Burkhard Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kreuzberger Ring 64, 65205 Wiesbaden

Telefon: +49 611 89091-0

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Dr. jur. Jörg Burkhard Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Profilstand
23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Dr. jur. Jörg Burkhard ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Strafrecht. Sein Wiesbadener Büro befindet sich am Kreuzberger Ring 64. Die Kanzlei ist im streitigen Steuerrecht und im Steuerstrafrecht tätig. Zu den genannten Tätigkeitsfeldern gehören Einspruchsverfahren, Klagen, Nichtzulassungsbeschwerden sowie steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Betriebsprüfungen. Weitere Themen sind Steuerfahndung, Zollfahndung, Selbstanzeige, Tax Compliance und Vollstreckungsabwehr. Auch Kassenführung, Kassennachschau, Schwarzarbeit, Lohnsteuerhinterziehung und illegale Beschäftigung werden aufgeführt. Die Webseite nennt eine Ausbildung beim Finanzamt und Finanzgericht sowie über 30 Jahre Erfahrung. Als Bestandteile der Tätigkeit werden Gespräche und Verhandlungen, Akteneinsicht, eigene Ermittlungen des Verteidigers und die Vorbereitung der Schlussbesprechung einer Betriebsprüfung genannt. Veröffentlichte Mandantenberichte beschreiben Unterstützung bei Betriebsprüfungen und Verfahren gegenüber Finanzbehörden und Gerichten. Steuerberater berichten dort außerdem über die Zusammenarbeit in schwierigen Fällen. Die Kanzlei bietet eine Kontaktaufnahme per Telefon und E-Mail sowie eine Notfallnummer bei Haft, Durchsuchung, Anklage und Strafbefehl in Steuerstrafverfahren an.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: drburkhard.de, drburkhard.de

Beratung in Wiesbaden – Einordnung der Redaktion

Jörg Burkhard ist Rechtsanwalt sowie Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Strafrecht. Sein Wiesbadener Büro der Dr. jur. Jörg Burkhard Rechtsanwaltsgesellschaft mbH befindet sich am Kreuzberger Ring 64, 65205 Wiesbaden. Das Profil nennt Strafrecht als Hauptschwerpunkt; die beschriebene Tätigkeit konzentriert sich auf streitiges Steuerrecht und Steuerstrafrecht. Damit stehen insbesondere Sachverhalte im Mittelpunkt, bei denen steuerliche Pflichten, Auseinandersetzungen mit Finanzbehörden und strafrechtliche Vorwürfe zusammentreffen. Die Kanzleiwebseite nennt eine Ausbildung beim Finanzamt und Finanzgericht sowie über 30 Jahre Erfahrung. Im streitigen Steuerrecht gehören Einspruchsverfahren, Klagen und Nichtzulassungsbeschwerden zu den aufgeführten Tätigkeitsfeldern. Hinzu kommen steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Betriebsprüfungen sowie Fragen der Vollstreckungsabwehr. Ratsuchende können in diesen Bereichen etwa mit abweichenden Bewertungen von Geschäftsvorgängen, Beanstandungen der Buchführung oder streitigen Steuerfestsetzungen konfrontiert sein. Bei Betriebsprüfungen sind die Aufbereitung von Unterlagen und die Einordnung der Prüfungsfeststellungen häufig zentrale Themen. Als Bestandteile seiner Tätigkeit nennt Burkhard Gespräche und Verhandlungen sowie die Vorbereitung der Schlussbesprechung einer Betriebsprüfung. Im Steuerstrafrecht führt die Kanzlei Steuerfahndung, Zollfahndung und Selbstanzeige auf. Weitere Themen sind Kassenführung, Kassennachschau, Schwarzarbeit, Lohnsteuerhinterziehung und illegale Beschäftigung. Hier können steuerliche Nachforderungen und strafrechtliche Ermittlungen nebeneinanderstehen, ohne dass beide Verfahren denselben Regeln folgen. Akteneinsicht und eigene Ermittlungen des Verteidigers werden ausdrücklich als Arbeitsbestandteile genannt. Tax Compliance betrifft dagegen allgemein organisatorische Maßnahmen, mit denen Unternehmen die Einhaltung steuerlicher Pflichten unterstützen. Ob eine Anfrage vor allem steuerrechtliche, strafrechtliche oder beide Aspekte berührt, lässt sich anhand des konkreten Sachverhalts einordnen. Der örtliche Bezug liegt in Wiesbaden am Kreuzberger Ring. Für Ratsuchende aus Mitte, Biebrich, Schierstein, Nordost oder Sonnenberg ist dies die angegebene Büroanschrift; eine Lage in einem dieser Stadtteile ist damit nicht belegt. Strafverfahren können je nach Zuständigkeit vor dem Amtsgericht Wiesbaden oder dem Landgericht Wiesbaden geführt werden. Steuerliche Klagen gehören dagegen grundsätzlich zur Finanzgerichtsbarkeit. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich eine aktuelle Routenplanung anhand der vollständigen Adresse. Für eine Kontaktaufnahme ausgehend vom Profil auf Anwalt-Seiten.de können die dort verfügbaren Kontaktdaten genutzt werden. Die Kanzlei nennt Telefon und E-Mail sowie eine Notfallnummer bei Haft, Durchsuchung, Anklage und Strafbefehl in Steuerstrafverfahren. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, der beteiligten Behörde und etwaiger Termine erleichtert die erste Zuordnung. Im anschließenden Austausch können die benötigten Unterlagen und die Möglichkeit einer Mandatsübernahme geklärt werden.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 28.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Wiesbaden

  • Amtsgericht Wiesbaden
  • Landgericht Wiesbaden
  • Arbeitsgericht Wiesbaden
  • Hessischer Verwaltungsgerichtshof

Die Kanzleianschrift Kreuzberger Ring 64, 65205 Wiesbaden, bildet den räumlichen Bezugspunkt dieses Profils. Die genannten Wiesbadener Stadtteile Mitte, Biebrich, Schierstein, Nordost und Sonnenberg beschreiben das städtische Umfeld, belegen aber keine Zuordnung des Büros zu einem dieser Viertel. Ebenso lässt sich aus den Angaben keine Innenstadtlage ableiten. Für einen Besuch aus dem Stadtgebiet oder dem Umland kommt eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw grundsätzlich in Betracht. Konkrete Verbindungen, Fahrzeiten und Parkmöglichkeiten sollten anhand der Adresse aktuell geprüft werden; hierzu liegen keine näheren Angaben vor. Für den strafrechtlichen Schwerpunkt sind unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Wiesbaden und das Landgericht Wiesbaden relevant. Welches Gericht ein Strafverfahren verhandelt, hängt unter anderem vom Tatvorwurf, der zu erwartenden Rechtsfolge und der örtlichen Zuständigkeit ab. Das Landgericht entscheidet außerdem über bestimmte Rechtsmittel gegen amtsgerichtliche Entscheidungen. Das gilt grundsätzlich auch für steuerstrafrechtliche Verfahren, wenn die jeweiligen Zuständigkeitsvoraussetzungen vorliegen. Streitigkeiten über Steuerbescheide werden nach dem behördlichen Einspruchsverfahren grundsätzlich vor den Finanzgerichten ausgetragen, nicht vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden oder dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof. Letzterer hat seinen Sitz in Kassel und gehört zur Verwaltungsgerichtsbarkeit. Das Arbeitsgericht Wiesbaden behandelt arbeitsrechtliche Streitigkeiten, etwa zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern; strafrechtliche Vorwürfe illegaler Beschäftigung fallen dagegen nicht in seine Zuständigkeit. Bei sozialversicherungsrechtlichen Prüfungsbescheiden kann wiederum die Sozialgerichtsbarkeit betroffen sein. Entscheidend ist daher stets der jeweilige Verfahrensgegenstand.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 28.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Werdegang und Engagement

Publikationen

  • 2. Kassenrichtlinie
  • Steuererklärung per Fax
  • strafrechtlicher Vermögensarrest
  • Im Fadenkreuz des Fiskus
  • steuerliche Haftung des Betriebsnachfolgers

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Was unterscheidet einen Steuerstreit von einem Steuerstrafverfahren?
Ein Steuerstreit betrifft beispielsweise die Frage, ob ein Steuerbescheid inhaltlich richtig ist und in welcher Höhe Steuern festgesetzt werden dürfen. Dafür stehen grundsätzlich ein Einspruch bei der Finanzbehörde und anschließend ein finanzgerichtliches Verfahren zur Verfügung. Ein Steuerstrafverfahren untersucht dagegen den Verdacht einer Straftat, etwa einer Steuerhinterziehung. Beide Verfahren können denselben Lebenssachverhalt betreffen und parallel laufen. Sie unterscheiden sich jedoch hinsichtlich ihres Zwecks, der Verfahrensregeln und der zuständigen Stellen. Für eine Mandatsanfrage ist deshalb die Information hilfreich, welche Schreiben welcher Behörden bereits vorliegen.
Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen einer Betriebsprüfung hilfreich?
Für eine erste Einordnung können die Prüfungsanordnung, bisherige Schreiben der Prüfungsstelle und vorhandene Prüfungsfeststellungen hilfreich sein. Je nach Thema kommen betroffene Steuerbescheide, Buchführungsunterlagen oder Unterlagen zur Lohnabrechnung hinzu. Wichtig ist außerdem, welche Zeiträume geprüft werden und ob bereits eine Schlussbesprechung angekündigt wurde. Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Betriebsprüfungen haben unterschiedliche Prüfungsgegenstände und können verschiedene Rechtswege nach sich ziehen. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, lässt sich bei der Kontaktaufnahme abstimmen. Eine kurze zeitliche Übersicht kann die Darstellung des Sachverhalts erleichtern.
Was sollte eine erste Anfrage bei Durchsuchung, Anklage oder Strafbefehl enthalten?
Für die erste Zuordnung sind die Art des Verfahrens, die zuständige Behörde oder das Gericht sowie das Datum des erhaltenen Schreibens wichtig. Auch erkennbare Termine und Fristen gehören zur sachlichen Beschreibung des Anliegens. Bei einer Durchsuchung können vorhandene Beschlüsse und Verzeichnisse sichergestellter Gegenstände für die spätere Prüfung bedeutsam sein. Anklage und Strafbefehl kennzeichnen unterschiedliche Verfahrenssituationen; insbesondere ein Strafbefehl kann ohne vorausgehende Hauptverhandlung ergehen. Welche Schritte im Einzelfall in Betracht kommen, setzt eine individuelle Prüfung voraus. Eine erste Kontaktaufnahme ersetzt weder diese Prüfung noch die ausdrückliche Klärung einer Mandatsübernahme.
Wie unterscheiden sich Selbstanzeige und Tax Compliance?
Eine Selbstanzeige betrifft die Korrektur steuerlich relevanter Angaben unter besonderen gesetzlichen Voraussetzungen. Ob sie strafrechtliche Wirkung entfalten kann, hängt unter anderem von Vollständigkeit, Zeitpunkt und möglichen Ausschlussgründen ab; eine bloße Nachmeldung garantiert keine Straffreiheit. Tax Compliance bezeichnet dagegen organisatorische Abläufe und Kontrollen zur Einhaltung steuerlicher Pflichten, beispielsweise klare Verantwortlichkeiten und nachvollziehbare Dokumentation. Beide Themen können Berührungspunkte haben, erfüllen aber unterschiedliche Funktionen. Für eine Mandatsanfrage ist daher relevant, ob es um bereits erkannte Unrichtigkeiten, ein laufendes Behördenverfahren oder die vorbeugende Organisation betrieblicher Steuerprozesse geht.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 28.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Jörg Burkhard

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Jörg Burkhard: 5,0 von 5 Sternen bei 75 Bewertungen
5,0 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Dr. jur. Jörg Burkhard Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus 75 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

5,0 von 5 · 75 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Dr. jur. Jörg Burkhard Rechtsanwaltsgesellschaft mbH insgesamt und nicht auf Jörg Burkhard persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

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Kritische Stimmen

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Kanzlei und Anfahrt

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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: drburkhard.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 28.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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