Veröffentlichtes Profil

Johannes Laudor

Johannes Laudor: Rechtsanwalt in Trier mit Fokus auf Immobilienrecht

Zuletzt aktualisiert am 25. September 2026

Rechtsanwalt · RA JOHANNES LAUDOR

Jakobstr. 9-10, 54290 Trier

Telefon: +49 651 9942952

Qualifikation
Rechtsanwaltskammer Koblenz
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
RA JOHANNES LAUDOR

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Johannes Laudor ist Rechtsanwalt in Trier mit besonderem Fokus auf dem Immobilienrecht. Zu seinen Tätigkeitsgebieten gehören Wohnungseigentums-Recht, Mietrecht, Nachbarschaftsrecht, Maklerrecht, Baurecht und Architektenrecht. Im Mietrecht behandelt er Fragen der Wohnraum- und Gewerbemiete, darunter Miethöhe, Betriebskosten, Kündigung, Kaution und Mietmängel. Daneben berät und vertritt er in zivilrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere im Vertragsrecht und AGB-Recht. Im Strafrecht steht er als Strafverteidiger in allen Abschnitten eines Strafverfahrens zur Verfügung und vertritt auch Opfer von Straftaten als Nebenkläger sowie bei zivilrechtlichen Ansprüchen gegen Täter. Verkehrsrechtliche Mandate umfassen die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen nach Unfällen sowie Vorwürfe von Verkehrsstraftaten oder Ordnungswidrigkeiten. Laudor ist in der Region Trier und bundesweit tätig. Er erläutert wesentliche rechtliche Punkte verständlich und übernimmt Kommunikation und Verhandlungen mit der Gegenseite in Absprache mit seinen Mandanten. Vorrang haben außergerichtliche Bemühungen zur Vermeidung kosten- und zeitintensiver Prozesse. Vor Mandatsannahme bespricht er das Kostenrisiko; bei bestehender Rechtsschutzversicherung übernimmt er die Anfrage zur Kostendeckung.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 24.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: ra-laudor.de, ra-laudor.de

Beratung in Trier – Einordnung der Redaktion

Johannes Laudor ist Rechtsanwalt in Trier und führt die Kanzlei Rechtsanwalt Johannes Laudor in der Jakobstraße 9-10, 54290 Trier. Sein Profil nennt das Verkehrsrecht als Hauptschwerpunkt und daneben das Strafrecht. Diese Verbindung ist für Anliegen relevant, bei denen ein Geschehen im Straßenverkehr sowohl Fragen der Haftung als auch strafrechtliche Vorwürfe auslösen kann. Als zuständige Berufskammer ist die Rechtsanwaltskammer Koblenz angegeben. Für Ratsuchende bietet die fachliche Ausrichtung eine erste Orientierung, ob ihr Anliegen zu den im Profil aufgeführten Rechtsgebieten gehört. Im Verkehrsrecht geht es häufig um die Folgen eines Verkehrsunfalls. Dazu zählen etwa die Verantwortlichkeit der Beteiligten, die Regulierung von Fahrzeugschäden und mögliche Ansprüche wegen Verletzungen. Auch Auseinandersetzungen mit Versicherungen, Bußgeldbescheide oder Fragen rund um Fahrverbot und Fahrerlaubnis gehören zum Spektrum dieses Rechtsgebiets. Mandantinnen und Mandanten können daher mit sehr unterschiedlichen Unterlagen und Fragestellungen an eine Kanzlei herantreten. Für die rechtliche Einordnung sind regelmäßig der genaue Ablauf, vorhandene Schreiben sowie Fotos, Belege oder Angaben zu Zeugen von Bedeutung. Welche Fragen tatsächlich zu bearbeiten sind, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab. Der weitere Schwerpunkt Strafrecht betrifft die rechtliche Auseinandersetzung mit dem Vorwurf einer Straftat. Typische Anlässe für eine Anfrage sind eine polizeiliche Vorladung, ein Strafbefehl oder eine Anklageschrift. Überschneidungen zum Verkehrsrecht können beispielsweise bei Vorwürfen einer Trunkenheitsfahrt, einer Unfallflucht oder einer fahrlässigen Körperverletzung entstehen. Dabei sind die strafrechtliche Bewertung, mögliche Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis und zivilrechtliche Ansprüche voneinander zu unterscheiden. Eine erste Kontaktaufnahme dient zunächst dazu, den Verfahrensstand und den Gegenstand der gewünschten Unterstützung zu klären. Die Kanzleianschrift in der Jakobstraße verortet Johannes Laudor im Trierer Stadtgebiet. Für die örtliche Orientierung lassen sich die Stadtteile Mitte, Süd und Nord nennen; die konkrete Anfahrt richtet sich nach dem Ausgangspunkt und dem gewählten Verkehrsmittel. Am Standort befinden sich das Amtsgericht Trier und das Landgericht Trier, die je nach Zuständigkeit mit Zivil- und Strafverfahren befasst sind. Wer über Anwalt-Seiten.de Kontakt aufnehmen möchte, kann die im Profil ausgewiesenen Kontaktangaben nutzen und das Anliegen zunächst knapp beschreiben. Hilfreich sind Angaben zu beteiligten Personen, bereits eingegangenen Behörden- oder Gerichtsschreiben und darin genannten Terminen. Ob eine Mandatsübernahme möglich ist und welche Unterlagen benötigt werden, ist anschließend unmittelbar mit der Kanzlei abzustimmen.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 22.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Trier

  • Amtsgericht Trier
  • Landgericht Trier

Die Kanzlei Rechtsanwalt Johannes Laudor befindet sich in der Jakobstraße 9-10 in 54290 Trier. Als räumliches Umfeld sind die Trierer Stadtteile Mitte, Süd und Nord genannt. Für Ratsuchende aus diesen Bereichen bildet die Anschrift einen konkreten Ausgangspunkt für die Wegeplanung. Aus den vorliegenden Angaben ergeben sich jedoch keine Einzelheiten zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder einem barrierefreien Zugang. Für eine Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw ist deshalb eine aktuelle Verbindungsauskunft beziehungsweise Routenplanung sinnvoll. Auch Besuchstermine und mögliche Fragen zum Zugang sollten vorab direkt abgestimmt werden. Für den Hauptschwerpunkt Verkehrsrecht kommen am Standort insbesondere das Amtsgericht Trier und das Landgericht Trier als Zivilgerichte in Betracht. Dort können beispielsweise Streitigkeiten über Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall geführt werden. Welches Gericht zuständig ist, richtet sich unter anderem nach dem Streitwert, dem Gegenstand des Verfahrens und den gesetzlichen Regeln zur örtlichen Zuständigkeit. Einsprüche gegen verkehrsrechtliche Bußgeldbescheide werden bei gerichtlicher Befassung grundsätzlich vor einem Amtsgericht behandelt. Im Strafrecht entscheidet das Amtsgericht über Strafsachen innerhalb seiner gesetzlichen Zuständigkeit, darunter auch viele Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr. Das Landgericht ist unter anderem für schwerere Strafsachen und für Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts zuständig. Die Trierer Kanzleianschrift allein legt den Gerichtsort eines konkreten Falls allerdings nicht fest. Insbesondere Tatort und weitere gesetzliche Anknüpfungspunkte können dafür maßgeblich sein.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 22.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Sprechzeiten finden nach Vereinbarung statt. Vor Annahme des Mandats wird individuell das jeweilige Kostenrisiko besprochen.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Sprechzeiten finden nach Vereinbarung statt. Vor Annahme des Mandats wird individuell das jeweilige Kostenrisiko besprochen.

Werdegang und Engagement

Publikationen

  • Keine Beschlusskompetenz der Eigentümerversammlung für "Kontaktaufnahmeverbot"

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage nach einem Verkehrsunfall hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind eine kurze Schilderung des Unfallablaufs, das Unfalldatum und Angaben zu den Beteiligten hilfreich. Hinzu kommen, soweit vorhanden, Fotos, ein Unfallbericht, polizeiliche Aktenzeichen und die bisherige Korrespondenz mit Versicherungen. Auch Kostenvoranschläge, Gutachten, Rechnungen und bei Verletzungen medizinische Unterlagen können relevant sein. Nicht alles muss bereits vollständig vorliegen, um Kontakt aufzunehmen. Welche Dokumente im konkreten Fall benötigt werden, lässt sich bei der Abstimmung der Anfrage klären. Persönliche und sensible Unterlagen sollten über einen zuvor abgestimmten Übermittlungsweg versandt werden.
Was unterscheidet einen Bußgeldbescheid von einem Strafbefehl im Straßenverkehr?
Ein Bußgeldbescheid betrifft eine Ordnungswidrigkeit, etwa bestimmte Geschwindigkeits- oder Abstandsverstöße. Ein Strafbefehl ist dagegen eine gerichtliche Entscheidung in einem Strafverfahren, die ohne vorherige Hauptverhandlung ergehen kann. Beide Dokumente können Fristen enthalten beziehungsweise fristgebundene Reaktionsmöglichkeiten auslösen. Für eine Mandatsanfrage sind daher die genaue Bezeichnung des Schreibens, das Zustellungsdatum und der vollständige Inhalt wichtig. Ob und wie gegen eine Entscheidung vorgegangen werden kann, bedarf einer individuellen Prüfung. Auch Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis sind rechtlich unterschiedliche Folgen, die nicht gleichgesetzt werden sollten.
Welche Angaben sind bei einer Anfrage wegen einer polizeilichen Vorladung wichtig?
Zunächst ist wichtig, ob die betroffene Person als beschuldigte Person oder als Zeugin beziehungsweise Zeuge angeschrieben wurde. Außerdem helfen Angaben zum vorgeworfenen Geschehen, zur absendenden Stelle, zum Aktenzeichen und zu einem vorgesehenen Termin. Die rechtliche Bedeutung einer Vorladung hängt unter anderem von der Verfahrensrolle und davon ab, auf wessen Veranlassung sie erfolgt. Eine Anfrage sollte deshalb den Wortlaut des Schreibens zugänglich machen, ohne bereits eine ausführliche Sachverhaltsdarstellung ersetzen zu müssen. Die weitere Kommunikation und eine mögliche Akteneinsicht können Gegenstand der individuellen anwaltlichen Abstimmung sein.
Können nach einem Verkehrsunfall mehrere Verfahren gleichzeitig entstehen?
Ja, ein Unfall kann unterschiedliche rechtliche Fragen auslösen. Zivilrechtlich kann es um Schadensersatz und die Verteilung der Haftung gehen. Daneben ist bei einem entsprechenden Verdacht ein Bußgeld- oder Strafverfahren möglich. Zusätzlich können fahrerlaubnisrechtliche Fragen entstehen. Diese Bereiche verfolgen unterschiedliche Zwecke und werden nicht zwangsläufig von derselben Stelle bearbeitet. Für eine Mandatsanfrage ist es daher hilfreich, sämtliche bereits bekannten Verfahren und Schreiben zu erwähnen. So lässt sich zunächst feststellen, welche Themen betroffen sind und ob verschiedene Fristen oder Termine zu berücksichtigen sind.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 22.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Johannes Laudor

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Johannes Laudor: 4,5 von 5 Sternen bei 16 Bewertungen
4,5 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von RA JOHANNES LAUDOR aus 16 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

Für Johannes Laudor liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.

Google-Bewertungen der Kanzlei

4,5 von 5 · 16 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf RA JOHANNES LAUDOR insgesamt und nicht auf Johannes Laudor persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Ø 4,516

Google veröffentlicht zu diesen 16 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 0 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.

Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

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Kritische Stimmen

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Kanzlei und Anfahrt

Jakobstr. 9-10, 54290 Trier

Montag - Freitag
8:00 Uhr – 13:00 Uhr, 14:00 Uhr – 17:00 Uhr

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Weiterführende Informationen

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Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 24.9.2026 · Quelle: ra-laudor.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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