Veröffentlichtes Profil

Jürgen Leister

Jürgen Leister – Rechtsanwalt bei Dr. Schoch & Leister in Heidelberg

Zuletzt aktualisiert am 28. September 2026

Rechtsanwalt · Kanzlei Dr. Schoch & Leister

Bahnhofstrasse 1, 69115 Heidelberg

Telefon: +49 6221 91402-0

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Kanzlei Dr. Schoch & Leister
Profilstand
23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Jürgen Leister wird auf der Webseite der Kanzlei Dr. Schoch & Leister in Heidelberg als einer ihrer Anwälte genannt. Die Kanzlei begleitet seit 1972 mittelständische Unternehmen und Privatpersonen in Rechtsfragen. Zu den auf der Webseite aufgeführten Rechtsgebieten gehören Arbeitsrecht, Baurecht, Erbrecht, Familienrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht und Sportrecht. Im Miet- und Wohnungseigentumsrecht berät die Kanzlei Privatpersonen, Unternehmen und Wohnbaugesellschaften. Im Sportrecht richtet sich ihre Beratung an Profisportler verschiedener Sportarten. Als Tätigkeiten nennt die Webseite unter anderem Testamentsgestaltung, Unterstützung bei Erbauseinandersetzungen und Vertragsgestaltung, etwa bei Kauf- und Bauverträgen. Die Kanzlei beschreibt ihre Arbeitsweise als zielorientiert auf die Durchsetzung der rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen ihrer Mandanten ausgerichtet. Regelmäßige Fortbildung gehört nach eigenen Angaben zur Qualitätssicherung. Alle Rechtsanwälte der Kanzlei sind auch als Dozenten an verschiedenen Fachhochschulen und Institutionen tätig. Die Kanzlei befindet sich in der Bahnhofstrasse 1 in Heidelberg.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: schoch-leister.de, schoch-leister.de

Beratung in Heidelberg – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Jürgen Leister gehört zur Kanzlei Dr. Schoch & Leister in der Bahnhofstrasse 1 in 69115 Heidelberg. Sein Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Verkehrsrecht und Familienrecht. Die Kanzlei begleitet nach ihrer Darstellung seit 1972 mittelständische Unternehmen und Privatpersonen in Rechtsfragen. Diese Angabe bezieht sich auf die Kanzlei und nicht auf die persönliche Berufsdauer von Jürgen Leister. Nach Angaben der Kanzlei sind ihre Rechtsanwälte außerdem als Dozenten an verschiedenen Fachhochschulen und Institutionen tätig; regelmäßige Fortbildung gehört zur beschriebenen Qualitätssicherung. Im Arbeitsrecht stehen die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten im Mittelpunkt. Typische Anliegen betreffen Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit, Abmahnungen, Kündigungen und Arbeitszeugnisse. Auch bei einer geplanten einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses können Fragen zu den vertraglichen Folgen entstehen. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet regelmäßig eine Auseinandersetzung mit Vertragsunterlagen, betrieblichen Abläufen und dem zeitlichen Verlauf eines Konflikts. Gerade bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen, weshalb das Datum des Zugangs eines Schreibens für die erste Einordnung bedeutsam ist. Im Verkehrsrecht sind Verkehrsunfälle, die Regulierung von Schäden und Auseinandersetzungen mit Versicherungen häufige Anlässe für eine Anfrage. Daneben gehören Verkehrsordnungswidrigkeiten und Fragen zur Fahrerlaubnis zum allgemeinen Themenfeld. Das Familienrecht umfasst unter anderem Trennung und Scheidung, Unterhalt, elterliche Sorge und Umgang. Hier kommt es häufig auf familiäre Lebensverhältnisse, finanzielle Unterlagen und bereits bestehende Vereinbarungen an. Welche Bearbeitung im Einzelfall erforderlich ist, lässt sich erst anhand des konkreten Anliegens und der verfügbaren Informationen bestimmen. Der örtliche Bezug liegt in Heidelberg mit den genannten Stadtteilen Altstadt, Weststadt und Neuenheim. Als Gerichte am Standort sind das Amtsgericht Heidelberg und das Landgericht Heidelberg zu nennen; für arbeitsrechtliche Streitigkeiten ist hingegen grundsätzlich die Arbeitsgerichtsbarkeit zuständig. Die Kanzleianschrift dient als Ausgangspunkt für die Planung einer Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende ihr Anliegen zunächst dem Arbeitsrecht, Verkehrsrecht oder Familienrecht zuordnen und den Sachverhalt knapp zusammenfassen. Hilfreich sind Angaben zu Beteiligten, wichtigen Daten und vorhandenen Schreiben. Im anschließenden Austausch lassen sich die mögliche Übernahme, benötigte Unterlagen und das weitere Vorgehen klären. Eine Anfrage allein bedeutet noch keine bestätigte Mandatsübernahme.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 28.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Heidelberg

  • Amtsgericht Heidelberg
  • Landgericht Heidelberg

Die Kanzlei Dr. Schoch & Leister hat ihre Anschrift in der Bahnhofstrasse 1, 69115 Heidelberg. Zum städtischen Umfeld gehören die genannten Stadtteile Altstadt, Weststadt und Neuenheim. Aus den vorliegenden Angaben ergibt sich keine ausdrückliche Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile. Für einen Besuch ist deshalb die konkrete Straßenanschrift der verlässlichere Orientierungspunkt. Die Anfahrt lässt sich grundsätzlich sowohl mit öffentlichen Verkehrsmitteln als auch mit dem Pkw planen. Welche Verbindung und welche Abstellmöglichkeiten geeignet sind, sollte anhand aktueller Fahrplan- und Verkehrsinformationen geprüft werden. Angaben zu bestimmten Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder zur Barrierefreiheit sind nicht belegt. Für familienrechtliche Anliegen aus dem Profil von Jürgen Leister ist von den genannten Gerichten typischerweise das Amtsgericht Heidelberg relevant: Dort werden als Familiengericht insbesondere Scheidungs-, Unterhalts-, Sorge- und Umgangsverfahren geführt, sofern die örtliche Zuständigkeit besteht. Im Verkehrsrecht können zivilrechtliche Streitigkeiten über Unfallfolgen und Schadensersatz je nach Streitwert und gesetzlicher Zuständigkeitsregelung vor das Amtsgericht oder das Landgericht Heidelberg gehören. Das Amtsgericht befasst sich außerdem unter den jeweiligen Zuständigkeitsvoraussetzungen mit Verkehrsbußgeldsachen. Das Landgericht kann auch als Rechtsmittelgericht in Zivilsachen tätig werden. Der Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht fällt dagegen bei Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern grundsätzlich in die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte, nicht der beiden genannten ordentlichen Gerichte. Welches Gericht tatsächlich zuständig ist, hängt unter anderem vom Verfahrensgegenstand und den örtlichen Anknüpfungspunkten ab.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 28.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Informationen sind für eine Anfrage wegen Kündigung oder Abmahnung wichtig?
Für eine erste Einordnung sind vor allem der Arbeitsvertrag, das betreffende Schreiben und Angaben zum bisherigen Verlauf des Arbeitsverhältnisses hilfreich. Bei einer Kündigung ist besonders wichtig, wann und auf welchem Weg sie zugegangen ist, da arbeitsrechtliche Fristen kurz sein können. Auch ergänzende Vereinbarungen, frühere Abmahnungen oder einschlägiger Schriftverkehr können eine Rolle spielen. In der Anfrage genügt zunächst eine sachliche Zusammenfassung mit den wesentlichen Daten. Ob weitere Unterlagen benötigt werden und welche Fragen zu prüfen sind, ergibt sich aus dem anschließenden Austausch.
Welche Unterlagen können bei einem Verkehrsunfall für eine Mandatsanfrage hilfreich sein?
Typischerweise erleichtern Angaben zu Unfallzeit, Unfallort, Beteiligten und Versicherungen die erste Orientierung. Hinzu kommen, soweit vorhanden, Fotos, ein Unfallbericht, ein polizeiliches Aktenzeichen sowie Schreiben der Versicherungen. Für die wirtschaftlichen Folgen können Gutachten, Kostenvoranschläge und Rechnungen relevant sein. Bei Verletzungen können auch medizinische Unterlagen Bedeutung haben. Eine kurze zeitliche Darstellung hilft, den bisherigen Verlauf der Schadenregulierung nachzuvollziehen. Welche Ansprüche bestehen und wer in welchem Umfang haftet, lässt sich daraus nicht pauschal ableiten, sondern erfordert eine Prüfung des Einzelfalls.
Was sollte ich bei einer Anfrage zu Trennung, Unterhalt oder Umgang schildern?
Hilfreich ist zunächst eine klare Beschreibung, welche Frage im Vordergrund steht: die Trennung selbst, eine beabsichtigte Scheidung, finanzielle Regelungen oder Angelegenheiten gemeinsamer Kinder. Wichtige Eckdaten können der Zeitpunkt der Trennung, bestehende Vereinbarungen und bereits laufende gerichtliche Verfahren sein. Bei Unterhaltsfragen sind häufig Einkommensverhältnisse relevant; bei Sorge und Umgang kommt es insbesondere auf die bisherige Betreuungssituation an. Für eine erste Anfrage ist keine vollständige Darstellung aller persönlichen Konflikte erforderlich. Sensible Unterlagen sollten erst über einen dafür abgestimmten Übermittlungsweg weitergegeben werden.
Sind für Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und Familienrecht dieselben Gerichte zuständig?
Nein. Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern gehören grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte. Familiensachen wie Scheidung, Unterhalt oder Umgang werden beim Familiengericht als Abteilung des Amtsgerichts behandelt. Im Verkehrsrecht hängt die Zuständigkeit von der Art des Verfahrens ab: Zivilrechtliche Unfallstreitigkeiten können vor Amts- oder Landgerichte gehören, Verkehrsbußgeldsachen werden gerichtlich grundsätzlich beim Amtsgericht behandelt. Zusätzlich muss jeweils die örtliche Zuständigkeit geprüft werden. Allein der Kanzleisitz in Heidelberg legt daher nicht fest, welches Gericht für ein konkretes Anliegen zuständig ist.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 28.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Jürgen Leister

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Jürgen Leister: 4,0 von 5 Sternen bei 22 Bewertungen
4,0 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Kanzlei Dr. Schoch & Leister aus 22 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

4,0 von 5 · 22 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Kanzlei Dr. Schoch & Leister insgesamt und nicht auf Jürgen Leister persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

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Kanzlei und Anfahrt

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Weiterführende Informationen

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Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: schoch-leister.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 28.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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