Veröffentlichtes Profil

Jürgen Pasterkamp

Rechtsanwalt Jürgen Pasterkamp – Beratung für Privatpersonen und Unternehmen

Zuletzt aktualisiert am 25. September 2026

Rechtsanwalt · Rechtsanwalt Jürgen Pasterkamp

Goldbrink 16, 46282 Dorsten

Telefon: +49 2362 99 55 59

Sprachen
Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Portugiesisch
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwalt Jürgen Pasterkamp

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Die Kanzlei von Rechtsanwalt Jürgen Pasterkamp berät Privatpersonen und Unternehmen in ausgewählten Rechtsgebieten. Im Mittelpunkt steht eine persönliche und verständliche Begleitung, die rechtliche Fragen klar einordnet und Anliegen strukturiert aufgreift. Im Erbrecht berät die Kanzlei zu Fragen rund um Nachlass, Vermögen und persönliche Vorsorge. Dazu gehören unter anderem Erbauseinandersetzungen, Testamentsvollstreckungen, Erbenermittlungen sowie Nachlassverwaltung. Im Immobilienrecht im Inland und Ausland begleitet die Kanzlei bei rechtlichen Fragen rund um Immobilien, Verträge und vermögensbezogene Entscheidungen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt im spanischen, französischen und portugiesischen Recht. Dieser Bereich ergänzt die mehrsprachige Ausrichtung der Kanzlei und unterstützt bei Sachverhalten mit entsprechendem Bezug. Die Kanzlei berät in ausgewählten Rechtsgebieten und begleitet darüber hinaus bei Fragestellungen im Zusammenhang mit nationalen und internationalen Geschäften. Rechtsanwalt Pasterkamp korrespondiert neben Deutsch auch in englischer, französischer, spanischer und portugiesischer Sprache. Ergänzt wird die anwaltliche Tätigkeit durch ein Netzwerk erfahrener Kollegen und Unternehmensberater. Termin nur auf Anfrage!

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 24.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: anwalt-dorsten.de, jpasterkamp.de

Beratung in Dorsten – Einordnung der Redaktion

Jürgen Pasterkamp ist mit seiner Kanzlei unter der Anschrift Goldbrink 16, 46282 Dorsten, verzeichnet. Das Profil nennt Erbrecht als Hauptschwerpunkt. Dieses Rechtsgebiet betrifft sowohl die Gestaltung der Vermögensnachfolge zu Lebzeiten als auch rechtliche Fragen nach einem Todesfall. Für Ratsuchende geht es dabei häufig darum, familiäre Verhältnisse, vorhandene Verfügungen und die Zusammensetzung eines Nachlasses einzuordnen. Welche Unterstützung im Einzelfall benötigt wird, hängt insbesondere davon ab, ob eine Nachfolge vorbereitet werden soll oder ein Erbfall bereits eingetreten ist. Typische Anliegen im Erbrecht sind die gesetzliche Erbfolge, Testamente, Erbverträge und Pflichtteilsansprüche. Nach einem Todesfall können außerdem Fragen zur Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft, zu Nachlassverbindlichkeiten und zum Nachweis der Erbenstellung entstehen. Sind mehrere Personen gemeinsam Erben geworden, stehen oftmals die Verwaltung und die spätere Aufteilung des Nachlasses im Mittelpunkt. Mandantinnen und Mandanten erwartet bei der rechtlichen Bearbeitung solcher Themen regelmäßig eine Prüfung von Urkunden, familiären Beziehungen und Vermögensangaben. Dabei sind die Stellung als Erbe und einzelne Zahlungs- oder Auskunftsansprüche voneinander zu unterscheiden. Der örtliche Bezug des Profils liegt in Dorsten. Für Menschen aus der Altstadt, Hervest oder Wulfen bietet die Kanzleianschrift einen konkreten Ausgangspunkt zur Planung einer persönlichen Kontaktaufnahme. Eine Zuordnung des Standorts Goldbrink 16 zu einem dieser Stadtteile ist mit den vorliegenden Angaben nicht möglich. Als Gericht am Standort ist das Amtsgericht Dorsten genannt. Amtsgerichte übernehmen als Nachlassgerichte unter anderem Aufgaben bei der Testamentseröffnung und im Erbscheinsverfahren. Ob das Amtsgericht Dorsten im jeweiligen Erbfall örtlich zuständig ist, richtet sich grundsätzlich nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person und nicht allein nach dem Wohnort der anfragenden Person. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen. Eine erste Anfrage kann knapp beschreiben, ob es um Nachfolgeplanung, eine Erbschaft, einen Pflichtteil oder eine Erbengemeinschaft geht. Hilfreich sind außerdem Hinweise auf bereits vorliegende Schreiben und darin genannte Fristen. Welche Unterlagen anschließend benötigt werden, kann im weiteren Austausch geklärt werden. Auch Terminform, Anfahrt und organisatorische Fragen sollten unmittelbar abgestimmt werden. Eine Anfrage allein bedeutet noch nicht, dass ein Mandat übernommen wurde; dies bedarf einer gesonderten Klärung.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 22.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Dorsten

  • Amtsgericht Dorsten

Die Kanzlei Jürgen Pasterkamp befindet sich am Goldbrink 16 in 46282 Dorsten. Als Stadtteile sind für den Standort Altstadt, Hervest und Wulfen genannt; welchem davon die Kanzleianschrift zuzuordnen ist, geht aus den Angaben nicht hervor. Ebenso lässt sich eine Innenstadtlage nicht belegen. Für die Anreise aus dem Dorstener Stadtgebiet bietet die vollständige Adresse die Grundlage einer individuellen Routenplanung. Bei einer Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln sollten aktuelle Verbindungen und der anschließende Weg zur Kanzlei geprüft werden. Für die Anfahrt mit dem Pkw lassen sich Zufahrt und verfügbare Abstellmöglichkeiten vorab klären. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Parkplätzen oder barrierefreiem Zugang liegen nicht vor. Für den erbrechtlichen Schwerpunkt ist insbesondere das Amtsgericht Dorsten in seiner Funktion als Nachlassgericht von Bedeutung. Zu den typischen Nachlassverfahren gehören die Eröffnung von Testamenten und die Erteilung von Erbscheinen. Auch Erklärungen zur Ausschlagung einer Erbschaft gehören zum Aufgabenbereich der Nachlassgerichte. Die örtliche Zuständigkeit knüpft grundsätzlich an den letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person an; für einzelne Erklärungen bestehen ergänzende Zuständigkeitsregeln. Streitige Ansprüche, etwa auf Zahlung eines Pflichtteils, werden dagegen in einem Zivilprozess und nicht im Erbscheinsverfahren entschieden. Ob dafür das Amtsgericht Dorsten zuständig ist, hängt von der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit ab. Die Lage der Kanzlei allein bestimmt das zuständige Gericht nicht.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 22.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Das Kontaktformular fragt nach vollständigem Namen, Telefon, E-Mail, einer Nachricht und dem Grund der Kontaktaufnahme.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Termine sind nur auf Anfrage möglich. Zunächst steht die persönliche Einordnung des Falls im Vordergrund, um den passenden rechtlichen Ansatz gemeinsam festzulegen.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Termine sind nur auf Anfrage möglich. Zunächst steht die persönliche Einordnung des Falls im Vordergrund, um den passenden rechtlichen Ansatz gemeinsam festzulegen.

Für den Erstkontakt: Das Kontaktformular fragt nach vollständigem Namen, Telefon, E-Mail, einer Nachricht und dem Grund der Kontaktaufnahme.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu einer Erbschaft hilfreich?
Für eine erste Einordnung können vorhandene Testamente oder Erbverträge, eine Sterbeurkunde sowie Schreiben des Nachlassgerichts hilfreich sein. Je nach Anliegen kommen Angaben zu familiären Beziehungen, Vermögenswerten und möglichen Schulden hinzu. Bei einer Erbengemeinschaft kann auch bisherige Korrespondenz zwischen den Beteiligten von Bedeutung sein. Nicht alle Unterlagen müssen schon bei der ersten Anfrage vollständig vorliegen. Wichtig ist eine verständliche Beschreibung des Anliegens sowie ein Hinweis auf bekannte Termine oder Fristen. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, hängt von der konkreten Fragestellung ab.
Worin unterscheiden sich Erbenstellung und Pflichtteilsanspruch?
Erben treten grundsätzlich in die vermögensrechtliche Stellung der verstorbenen Person ein. Dazu können sowohl Vermögenswerte als auch Verbindlichkeiten gehören. Der Pflichtteil ist dagegen grundsätzlich ein Geldanspruch gegen die Erben und vermittelt keine Mitgliedschaft in einer Erbengemeinschaft. Er kann bestimmten nahen Angehörigen zustehen, die durch eine Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen wurden. Ob ein Anspruch besteht und wie er einzuordnen ist, hängt unter anderem von der familiären Beziehung, dem Inhalt vorhandener Verfügungen und dem Nachlass ab.
Brauche ich nach einem Todesfall immer einen Erbschein?
Ein Erbschein dient als gerichtlicher Nachweis der Erbenstellung, ist aber nicht in jedem Erbfall erforderlich. Abhängig vom Zweck können andere Nachweise ausreichen, beispielsweise ein notarielles Testament zusammen mit dem gerichtlichen Eröffnungsprotokoll. Welche Unterlagen akzeptiert werden, richtet sich nach dem jeweiligen Zusammenhang und den geltenden Anforderungen. Das Erbscheinsverfahren klärt insbesondere, wer Erbe geworden ist und gegebenenfalls mit welchem Anteil. Es dient dagegen nicht dazu, sämtliche Streitigkeiten über den Nachlass oder einzelne Zahlungsansprüche abschließend zu entscheiden.
Was bedeutet es, Teil einer Erbengemeinschaft zu sein?
Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen gemeinsam erben. Der Nachlass steht ihnen grundsätzlich gemeinschaftlich zu; ein Erbteil bedeutet nicht automatisch, dass einzelne Gegenstände einer bestimmten Person gehören. Typische Fragen betreffen die Verwaltung von Konten oder Immobilien, laufende Kosten, Auskünfte und die spätere Verteilung des Nachlasses. Unterschiedliche Vorstellungen der Beteiligten können die Abstimmung erschweren. Für eine erste rechtliche Einordnung sind insbesondere die Erbquoten, vorhandene testamentarische Vorgaben und ein Überblick über Vermögen und Verbindlichkeiten von Bedeutung.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 22.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Jürgen Pasterkamp

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

Für Jürgen Pasterkamp liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.

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3 Sterne0
2 Sterne0
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Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

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Kritische Stimmen

Bislang liegen keine kritischen Bewertungen vor.

Kanzlei und Anfahrt

Goldbrink 16, 46282 Dorsten

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Weiterführende Informationen

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Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 24.9.2026 · Quelle: jpasterkamp.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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