Veröffentlichtes Profil

Katja Huster

Katja Huster: Fachanwältin für Strafrecht in Marburg

Zuletzt aktualisiert am 26. September 2026

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Strafrecht · Kanzlei Braun und Kollegen

Universitätsstraße 46, 35037 Marburg

Telefon: +49 6421 88699-20

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Kanzlei Braun und Kollegen
Profilstand
31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 24. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Katja Huster ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht in der Kanzlei Braun und Kollegen in Marburg. Als weitere Tätigkeitsschwerpunkte nennt die Kanzlei für sie Straßenverkehrsrecht und Betreuungsrecht. Die Kanzlei wurde 1954 gegründet und liegt in unmittelbarer Nachbarschaft zum Amts- und Landgericht Marburg an der Lahn. Aufgebaut wurde die Sozietät durch die Rechtsanwälte und Notare Theo Steffen und Günther Wölk. Zum anwaltlichen Leistungsangebot der Kanzlei gehören Beratung und Vertretung vor Gerichten aller Rechtszweige sowie vor Verwaltungs- und Finanzbehörden. Außerdem werden außergerichtliche Streitschlichtungen und Vertragsgestaltungen genannt. Die Kanzlei bietet daneben notarielle Dienstleistungen insbesondere in den Bereichen Immobilien, Gesellschaften und Unternehmen, Testamente und Vermögensnachfolge, Ehe und Familie sowie Vorsorgevollmachten an. Katja Huster ist unter der Telefonnummer 06421/88699-20 erreichbar. Die Bürozeiten der Kanzlei sind Montag bis Freitag von 8:00 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 24.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: braun-marburg.de, braun-marburg.de

Beratung in Marburg – Einordnung der Redaktion

Katja Huster ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht in der Kanzlei Braun und Kollegen in Marburg. Ihr Profil auf Anwalt-Seiten.de führt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Strafrecht auf. Die Fachanwaltsbezeichnung bezieht sich dabei auf das Strafrecht, nicht auf das Arbeitsrecht. Als weitere Tätigkeitsschwerpunkte nennt die Kanzlei Straßenverkehrsrecht und Betreuungsrecht. Für Ratsuchende ergibt sich damit ein Spektrum, das Fragen aus dem Berufsleben ebenso umfasst wie strafrechtliche Vorwürfe und rechtliche Anliegen rund um Verkehr oder Betreuung. Im Arbeitsrecht stehen häufig Arbeitsverträge, Kündigungen, Abmahnungen, Vergütungsansprüche oder Arbeitszeugnisse im Mittelpunkt. Mandantinnen und Mandanten können hier eine rechtliche Einordnung von Konflikten im Arbeitsverhältnis suchen, etwa wenn unterschiedliche Auffassungen über vertragliche Pflichten oder die Beendigung einer Beschäftigung bestehen. Allgemein gehören dazu die Sichtung von Unterlagen, die Klärung des Sachverhalts und die Prüfung außergerichtlicher oder gerichtlicher Möglichkeiten. Gerade bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen; eine frühzeitige Klärung des zeitlichen Ablaufs ist deshalb regelmäßig bedeutsam. Im Strafrecht können eine polizeiliche Vorladung, ein Ermittlungsverfahren, ein Strafbefehl oder eine Anklage Anlass für eine Kontaktaufnahme sein. Welche Fragen sich stellen, hängt insbesondere vom Tatvorwurf und vom Verfahrensstand ab. Strafrechtliche und arbeitsrechtliche Themen können sich auch überschneiden, beispielsweise bei Vorwürfen im Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit. Im Straßenverkehrsrecht geht es allgemein unter anderem um Unfallfolgen oder Verkehrsverstöße. Das Betreuungsrecht betrifft dagegen die rechtliche Unterstützung volljähriger Menschen und Fragen einer gerichtlich angeordneten Betreuung. Die Kanzlei Braun und Kollegen wurde 1954 gegründet und befindet sich in der Universitätsstraße 46, 35037 Marburg, in unmittelbarer Nachbarschaft zum Amtsgericht und Landgericht Marburg. Diese Gerichte sind insbesondere für strafrechtliche Verfahren von Bedeutung; arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern gehören grundsätzlich vor die Arbeitsgerichtsbarkeit. Die Adresse ist ein Anlaufpunkt für Ratsuchende aus Marburg, etwa aus Altstadt, Südviertel oder Wehrda. Für die konkrete Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich eine aktuelle Routenplanung. Eine Kontaktaufnahme ausgehend von Anwalt-Seiten.de kann über die im Profil genannten Kontaktdaten erfolgen. Katja Huster ist telefonisch unter 06421/88699-20 erreichbar. Die Bürozeiten sind Montag bis Freitag von 8:00 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr. Bei einer ersten Anfrage helfen eine kurze Beschreibung des Anliegens, Hinweise auf bereits erhaltene Schreiben und Angaben zu laufenden Fristen. Ob eine Mandatsübernahme möglich ist und wie die weitere Abstimmung erfolgt, wird unmittelbar mit der Kanzlei geklärt.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 25.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Marburg

  • Amtsgericht Marburg
  • Landgericht Marburg

Die Kanzlei Braun und Kollegen hat ihren Sitz in der Universitätsstraße 46 in Marburg. Belegt ist die unmittelbare Nachbarschaft zum Amtsgericht und Landgericht Marburg an der Lahn. Für den strafrechtlichen Schwerpunkt von Katja Huster ist dieser örtliche Bezug relevant: Vor dem Amtsgericht werden unter anderem Strafverfahren vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht geführt. Das Landgericht befasst sich insbesondere mit gewichtigeren Strafsachen in erster Instanz und mit Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Welches Gericht im Einzelfall zuständig ist, richtet sich nach gesetzlichen Vorgaben, nicht allein nach dem Standort der Kanzlei. Für den im Profil genannten Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist eine Unterscheidung wichtig: Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, beispielsweise über Kündigungen, Lohn oder Zeugnisse, fallen grundsätzlich in die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte. Amtsgericht und Landgericht Marburg sind hierfür regelmäßig nicht die zuständigen Gerichte. Im ebenfalls genannten Straßenverkehrsrecht können das Amtsgericht und das Landgericht je nach Gegenstand und Zuständigkeitsregeln mit zivilrechtlichen oder strafrechtlichen Verfahren befasst sein. Betreuungssachen gehören grundsätzlich zum Betreuungsgericht als Teil des Amtsgerichts. Die Universitätsstraße bildet den konkreten räumlichen Bezugspunkt für eine Anfahrt innerhalb Marburgs, auch aus Altstadt, Südviertel und Wehrda. Eine eindeutige Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ergibt sich aus den vorliegenden Angaben nicht. Ebenso sind keine bestimmten Haltestellen oder Parkmöglichkeiten belegt. Für Besuche mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lassen sich Verbindungen und Zufahrten anhand der vollständigen Anschrift aktuell prüfen; persönliche Termine sollten vorab abgestimmt werden.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 25.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Vorname und Nachname, E-Mail sowie ein Kommentar oder eine Nachricht als Pflichtfelder ausgewiesen. Eine Telefonnummer kann ebenfalls angegeben werden.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Vorname und Nachname, E-Mail sowie ein Kommentar oder eine Nachricht als Pflichtfelder ausgewiesen. Eine Telefonnummer kann ebenfalls angegeben werden.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind üblicherweise der Arbeitsvertrag, gegebenenfalls ergänzende Vereinbarungen sowie die Kündigung oder Abmahnung von Bedeutung. Hinzukommen können einschlägige E-Mails, Gehaltsabrechnungen und eine kurze zeitliche Übersicht. Wichtig ist häufig auch, wann ein Schreiben tatsächlich zugegangen ist, weil davon gesetzliche Fristen abhängen können. Welche Unterlagen im Einzelnen benötigt werden, richtet sich nach dem Anliegen. Eine erste Anfrage sollte den Konflikt knapp beschreiben und erkennbare Termine oder Fristen nennen; sensible Dokumente sollten über einen zuvor abgestimmten Übermittlungsweg bereitgestellt werden.
Ist bei einem arbeitsrechtlichen Streit das Amtsgericht Marburg zuständig?
Für typische Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sind grundsätzlich die Arbeitsgerichte zuständig. Dazu zählen etwa Kündigungsschutzverfahren, Auseinandersetzungen über Arbeitsentgelt oder Zeugnisse. Die räumliche Nähe einer Kanzlei zum Amtsgericht oder Landgericht ändert diese Zuständigkeitsverteilung nicht. Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, hängt von den gesetzlichen Anknüpfungspunkten ab, beispielsweise vom Arbeitsort oder vom Sitz der beklagten Partei. Bei besonderen Vertragsverhältnissen kann bereits die Frage, ob überhaupt ein Arbeitsverhältnis vorliegt, für den richtigen Rechtsweg entscheidend sein.
Was ist für eine Mandatsanfrage nach einer Vorladung oder einem Strafbefehl wichtig?
Hilfreich sind die genaue Bezeichnung des erhaltenen Schreibens, die absendende Behörde, das Aktenzeichen und Angaben zu genannten Terminen. Auch die Rolle im Verfahren ist wesentlich: Eine Vorladung als beschuldigte Person wirft andere Fragen auf als eine Ladung als Zeugin oder Zeuge. Ein Strafbefehl kann bei ausbleibender fristgerechter Reaktion rechtskräftig werden. Deshalb sollten erkennbare Fristen bereits bei der Anfrage mitgeteilt werden. Eine verlässliche Einschätzung des Vorwurfs setzt regelmäßig nähere Kenntnis des Verfahrens voraus; der Inhalt eines einzelnen Schreibens bildet nicht zwingend den gesamten Ermittlungsstand ab.
Können Vorwürfe am Arbeitsplatz zugleich arbeitsrechtliche und strafrechtliche Fragen auslösen?
Ja, ein Geschehen am Arbeitsplatz kann auf unterschiedlichen rechtlichen Ebenen relevant sein. Beispielsweise können Vorwürfe wegen Eigentumsdelikten, Körperverletzung oder des Umgangs mit vertraulichen Daten neben einem Strafverfahren auch arbeitsrechtliche Maßnahmen auslösen. Beide Bereiche folgen eigenen Voraussetzungen und Verfahrensregeln. Ein laufendes Ermittlungsverfahren entscheidet daher nicht automatisch über die Wirksamkeit einer Kündigung. Für eine erste Anfrage ist eine gemeinsame zeitliche Übersicht hilfreich, die Schreiben des Arbeitgebers und der Ermittlungsbehörden unterscheidet. Ob und wie die Verfahren zusammenhängen, bedarf einer Prüfung des jeweiligen Sachverhalts.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 25.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Katja Huster

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Katja Huster: 5,0 von 5 Sternen bei 5 Bewertungen
5,0 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Kanzlei Braun und Kollegen aus 5 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

Für Katja Huster liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.

Google-Bewertungen der Kanzlei

5,0 von 5 · 5 Bewertungen

Bei Google ansehen

Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Kanzlei Braun und Kollegen insgesamt und nicht auf Katja Huster persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

5 Sterne0
4 Sterne0
3 Sterne0
2 Sterne0
1 Sterne0

Hier liegen noch keine eigenen Bewertungen vor. Die Balken füllen sich, sobald die erste geprüfte Bewertung veröffentlicht ist.

Gesamtbild bei Google (Kanzlei)

Ø 5,05

Google veröffentlicht zu diesen 5 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 0 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.

Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

Noch keine positiven Bewertungen veröffentlicht.

Kritische Stimmen

Bislang liegen keine kritischen Bewertungen vor.

Kanzlei und Anfahrt

Universitätsstraße 46, 35037 Marburg

Montag
08:00-13:00, 14:00-17:30
Dienstag
08:00-13:00, 14:00-17:30
Mittwoch
08:00-13:00, 14:00-17:30
Donnerstag
08:00-13:00, 14:00-17:30
Freitag
08:00-13:00, 14:00-17:30

Standortkarte anzeigen

Mit Ihrer Einwilligung wird Google Maps geladen. Dabei können Daten an Google übertragen werden.

Hinweise zum Datenschutz
Kanzleistandort von Katja Huster. Kartendaten: Google.

Weiterführende Informationen

Ratgeber zu diesen Rechtsgebieten

Weitere Anwältinnen und Anwälte in Marburg

Alle Profile in Marburg vergleichen
Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 24.9.2026 · Quelle: braun-marburg.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 26.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

Angaben stammen von der Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen. Betroffene können der Veröffentlichung jederzeit widersprechen (Datenschutz). Fehler melden · Profil übernehmen