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- Anwaltskanzlei Klaudia Krack
- Profilstand
- 35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Klaudia Krack ist Rechtsanwältin mit einer Anwaltskanzlei in Leverkusen-Opladen. Als Interessenschwerpunkte nennt sie Arbeitsrecht, Familienrecht, Forderungsrecht, Medizinrecht, Vertragsrecht, Verkehrsrecht, Verbraucherrechte, Ordnungswidrigkeiten und Vorsorgedokumente. Ihr Angebot umfasst ein unverbindliches kostenfreies Erstgespräch, eine individuelle Erstberatung, die Erarbeitung möglicher Lösungswege sowie die Analyse der Erfolgsaussichten. Sie übernimmt sowohl die außergerichtliche als auch die gerichtliche Vertretung. Im Mittelpunkt ihrer Arbeit stehen die individuellen Bedürfnisse, Anliegen und Ziele ihrer Mandanten. Bei der Entwicklung von Lösungen berücksichtigt sie neben dem rechtlichen Rahmen auch deren wirtschaftliche und persönliche Umstände. Ihre Arbeitsweise beschreibt sie mit klarer Kommunikation und Empathie. Sie strebt möglichst außergerichtliche Lösungen an, um Belastungen durch lange gerichtliche Verfahren zu vermeiden. Falls erforderlich, vertritt sie die Rechte ihrer Mandanten auch im gerichtlichen Verfahren. Zur Kontaktaufnahme stehen Telefon, E-Mail und ein Kontaktformular zur Verfügung. Eine Online-Terminbuchung wird ebenfalls angeboten; Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: kanzlei-krack.de, kanzlei-krack.de
Beratung in Leverkusen – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwältin Klaudia Krack führt ihre Anwaltskanzlei an der Schusterinsel 14 in 51379 Leverkusen-Opladen. Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht. Beide Rechtsgebiete betreffen häufig Veränderungen, die über einzelne rechtliche Fragen hinausreichen: den Arbeitsplatz, die wirtschaftliche Absicherung oder das Zusammenleben in der Familie. Nach ihrer Kanzleibeschreibung berücksichtigt Klaudia Krack bei der Entwicklung möglicher Lösungswege deshalb auch persönliche und wirtschaftliche Umstände. Zu ihrem Angebot gehören eine individuelle Erstberatung, die Einschätzung von Erfolgsaussichten und die außergerichtliche sowie gerichtliche Vertretung. Im Arbeitsrecht stehen typischerweise Fragen zum Arbeitsvertrag, zur Vergütung, zu Arbeitszeiten oder zu einem Arbeitszeugnis im Raum. Auch Abmahnungen, Kündigungen und angebotene Aufhebungsverträge können Anlass für eine Kontaktaufnahme sein. Für Ratsuchende geht es dabei zunächst darum, die Ausgangslage zu ordnen: Welche Vereinbarungen bestehen, welche Erklärungen wurden abgegeben und welche zeitlichen Vorgaben können relevant sein? Eine anwaltliche Prüfung kann rechtliche Handlungsmöglichkeiten und deren mögliche Folgen einordnen. Gerade bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses können kurze Fristen eine Rolle spielen. Im Familienrecht sind Trennung und Scheidung, Unterhaltsfragen sowie Sorge- und Umgangsrecht typische Anliegen. Dabei können finanzielle Fragen und die Organisation des Familienalltags eng miteinander verbunden sein. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet regelmäßig eine Betrachtung der familiären Verhältnisse und der vorhandenen Unterlagen. Klaudia Krack beschreibt ihre Arbeitsweise mit klarer Kommunikation und Empathie. Sie strebt nach Möglichkeit außergerichtliche Lösungen an; falls erforderlich, übernimmt sie auch die Vertretung im gerichtlichen Verfahren. Ob eine Verständigung möglich ist, hängt jedoch von den Umständen und den Beteiligten ab. Der Standort Opladen verortet die Kanzlei innerhalb Leverkusens; auch für Ratsuchende aus Wiesdorf oder Schlebusch bietet die Anschrift einen konkreten Orientierungspunkt. Für familienrechtliche Verfahren kommt bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit das Amtsgericht Leverkusen als Familiengericht in Betracht. Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern gehören dagegen typischerweise vor die Arbeitsgerichte. Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte anhand der Kanzleianschrift geplant werden; konkrete Angaben zu Verbindungen oder Parkmöglichkeiten liegen nicht vor. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die beim Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten heranziehen. Laut Kanzleibeschreibung stehen Telefon, E-Mail und ein Kontaktformular sowie eine Online-Terminbuchung zur Verfügung. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, Hinweise auf bereits vorliegende Schreiben und gegebenenfalls laufende Fristen erleichtern die erste Zuordnung. Welche Unterlagen benötigt werden und wie ein Gespräch vorbereitet werden kann, lässt sich anschließend abstimmen. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich; eine Kontaktanfrage allein ersetzt noch keine Klärung der Mandatsübernahme.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 22.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Leverkusen
- Amtsgericht Leverkusen
Die Anwaltskanzlei Klaudia Krack befindet sich an der Schusterinsel 14 in Leverkusen-Opladen. Damit liegt der Kanzleistandort im Stadtteil Opladen und nicht in den ebenfalls zu Leverkusen gehörenden Stadtteilen Wiesdorf oder Schlebusch. Für Ratsuchende aus diesen Stadtteilen ist die vollständige Anschrift der Ausgangspunkt zur Planung eines persönlichen Termins. Eine bestimmte Innenstadtlage, konkrete Haltestellen oder Parkmöglichkeiten sind durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich anhand aktueller Verbindungs- beziehungsweise Routeninformationen vorbereiten. Für die Terminabstimmung nennt die Kanzlei mehrere Kontaktwege und eine Online-Terminbuchung. Bei familienrechtlichen Anliegen ist unter den genannten Gerichten das Amtsgericht Leverkusen relevant. Amtsgerichte nehmen als Familiengerichte insbesondere Aufgaben in Scheidungsverfahren, Unterhaltssachen sowie Sorge- und Umgangsverfahren wahr. Ob ein bestimmtes Verfahren in Leverkusen geführt wird, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln. Je nach Verfahrensart können dabei etwa gewöhnliche Aufenthaltsorte der Beteiligten oder der Kinder maßgeblich sein. Die Lage der beauftragten Kanzlei bestimmt den zuständigen Gerichtsort nicht allein. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt gilt eine andere gerichtliche Zuordnung: Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen, beispielsweise über Kündigungen, Vergütung oder Zeugnisse, werden typischerweise vor den Arbeitsgerichten verhandelt, nicht vor dem Amtsgericht Leverkusen. Ein konkret zuständiges Arbeitsgericht ist in den Profilangaben nicht genannt. Arbeitsgerichtliche Verfahren beginnen regelmäßig mit einer Güteverhandlung, in der eine einvernehmliche Beilegung angestrebt wird. Davon zu unterscheiden ist die außergerichtliche Klärung, die ohne gerichtliches Verfahren erfolgen kann.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 22.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name und E-Mail als Pflichtfelder ausgewiesen. Weitere Felder sind Telefonnummer, Anschrift und Ihre Nachricht.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Kanzlei bietet ein unverbindliches kostenfreies Erstgespräch an.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Die Kanzlei bietet ein unverbindliches kostenfreies Erstgespräch an.
Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name und E-Mail als Pflichtfelder ausgewiesen. Weitere Felder sind Telefonnummer, Anschrift und Ihre Nachricht.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste arbeitsrechtliche Anfrage hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind häufig der Arbeitsvertrag, ergänzende Vereinbarungen und die zum Anliegen gehörenden Schreiben hilfreich. Je nach Thema können dazu eine Abmahnung, eine Kündigung, ein Arbeitszeugnis oder Vergütungsabrechnungen gehören. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert es, die Vorgänge nachzuvollziehen. Bei erhaltenen Schreiben kann auch das Datum des Zugangs wichtig sein, weil im Arbeitsrecht teilweise kurze Fristen gelten. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, hängt vom konkreten Gegenstand der Anfrage ab und lässt sich vor dem Beratungstermin abstimmen.
- Worin unterscheiden sich Kündigung und Aufhebungsvertrag?
- Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person. Beide können erhebliche Auswirkungen haben, etwa auf den Beendigungszeitpunkt, offene Vergütungsansprüche oder sozialrechtliche Fragen. Bei einer anwaltlichen Einordnung werden deshalb nicht nur einzelne Formulierungen, sondern auch die zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhänge betrachtet. Für die erste Anfrage ist hilfreich zu benennen, ob bereits ein Schreiben zugegangen ist, lediglich ein Vertragsentwurf vorliegt oder eine Vereinbarung schon unterschrieben wurde.
- Welche Themen können bei einer Trennung familienrechtlich zu klären sein?
- Eine Trennung kann verschiedene rechtliche Themen auslösen, die nicht sämtlich erst im Scheidungsverfahren behandelt werden. Dazu gehören Unterhalt, die Nutzung der gemeinsamen Wohnung und die Aufteilung von Haushaltsgegenständen. Bei gemeinsamen Kindern können außerdem Betreuung, Umgang und elterliche Sorge eine Rolle spielen. Welche Fragen zusammenhängen und welche getrennt zu betrachten sind, hängt von der familiären Situation ab. Für eine erste Anfrage genügt zunächst eine sachliche Übersicht über die Lebensverhältnisse, bereits bestehende Vereinbarungen und die Punkte, zu denen Klärungsbedarf besteht.
- Müssen Streitigkeiten im Arbeitsrecht oder Familienrecht immer vor Gericht geklärt werden?
- Nicht jede arbeitsrechtliche oder familienrechtliche Auseinandersetzung erfordert ein streitiges Gerichtsverfahren. Je nach Anliegen kommen Gespräche, anwaltliche Korrespondenz oder ausgehandelte Vereinbarungen in Betracht. Ob dies tragfähig ist, hängt unter anderem von der Verständigungsbereitschaft der Beteiligten und den rechtlichen Anforderungen ab. Für bestimmte Entscheidungen, insbesondere eine Scheidung, ist jedoch ein gerichtliches Verfahren erforderlich. Auch während eines laufenden Verfahrens können Einigungen über einzelne Streitpunkte möglich sein. Außergerichtliche Verhandlungen machen die Beachtung gesetzlicher Fristen nicht entbehrlich; ihre Bedeutung gehört deshalb zur rechtlichen Einordnung.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 22.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Klaudia Krack
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Google-Bewertungen der Kanzlei
5,0 von 5 · 9 Bewertungen
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Kritische Stimmen
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Kanzlei und Anfahrt
An der Schusterinsel 14, 51379 Leverkusen
- Mo – Do
- 09:00 – 12:00, 14:00 – 17:00
- Freitag
- 09:00 – 12:00
- Sa – So
- Geschlossen
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: kanzlei-krack.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 26.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %
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