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- 23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 25. September 2026
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Kanzleiprofil im Überblick
Klaus Gaßmann ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Darmstadt. Seine Kanzlei konzentriert sich auf die anwaltliche Beratung und Vertretung im Individual- und Kollektivarbeitsrecht sowie in angrenzenden Rechtsgebieten. Er betreut Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ebenso wie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Im Kollektivarbeitsrecht gehören auch Arbeitnehmervertretungen und Betriebsräte zu seinem Mandantenkreis. Zu den genannten Themen im Individualarbeitsrecht zählen Kündigungen, Abmahnungen, Arbeitsverträge, Arbeitszeugnisse, Aufhebungsverträge, Boni und variable Vergütungen. Auf kollektiver Ebene befasst er sich mit Betriebsvereinbarungen, Betriebsratswahlen, betrieblichen Sozialplänen, dem betrieblichen Interessenausgleich sowie Fragen der personellen und sozialen Mitbestimmung. Nach den Angaben der Kanzlei verfügt Gaßmann über mehr als 22 Jahre Erfahrung als Fachanwalt für Arbeitsrecht. Bei seiner Arbeit legt er Wert auf individuelle und intensive Betreuung. Er nimmt sich Zeit, die jeweilige Situation und das Anliegen zu verstehen, und erarbeitet gemeinsam mit seiner Mandantschaft Strategien zur Lösung arbeitsrechtlicher Probleme. Dabei richtet er seinen Fokus auf den rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolg seiner Mandantschaft.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 25.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: ra-arbeitsrecht.de
Beratung in Darmstadt – Einordnung der Redaktion
Klaus Gaßmann ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Darmstadt. Seine Kanzlei für Arbeitsrecht befindet sich in der Frankfurter Straße 26, 64293 Darmstadt. Die Tätigkeit umfasst die Beratung und Vertretung im Individual- und Kollektivarbeitsrecht sowie in angrenzenden Rechtsgebieten. Zum Mandantenkreis zählen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Arbeitnehmervertretungen und Betriebsräte. Nach Angaben der Kanzlei verfügt Gaßmann über mehr als 22 Jahre Erfahrung als Fachanwalt für Arbeitsrecht. Als Ansatz seiner Arbeit beschreibt die Kanzlei eine individuelle Betreuung, bei der zunächst die konkrete Situation und die Ziele der Mandantschaft erfasst werden. Im Individualarbeitsrecht stehen Fragen aus dem einzelnen Arbeitsverhältnis im Mittelpunkt. Zu den ausdrücklich genannten Themen gehören Kündigungen, Abmahnungen, Arbeitsverträge, Arbeitszeugnisse und Aufhebungsverträge. Auch Boni und andere variable Vergütungen zählen dazu. Ratsuchende beschäftigen dabei beispielsweise der Inhalt vertraglicher Regelungen, die Bewertung eines Zeugnisses oder unterschiedliche Auffassungen über Vergütungsansprüche. Bei einer beabsichtigten oder bereits ausgesprochenen Beendigung des Arbeitsverhältnisses können neben rechtlichen Fragen auch wirtschaftliche Folgen und zeitliche Vorgaben wichtig werden. Eine anwaltliche Einordnung setzt deshalb regelmäßig die Sichtung der Unterlagen und eine nachvollziehbare Darstellung des bisherigen Geschehens voraus. Im Kollektivarbeitsrecht befasst sich Gaßmann unter anderem mit Betriebsvereinbarungen, Betriebsratswahlen und Fragen der personellen sowie sozialen Mitbestimmung. Hinzu kommen betriebliche Sozialpläne und der Interessenausgleich. Hier geht es nicht allein um einzelne Arbeitsverhältnisse, sondern auch um das Zusammenwirken von Arbeitgeberseite und betrieblicher Interessenvertretung. Typische Anliegen betreffen die Gestaltung betrieblicher Regelungen, Beteiligungsrechte oder Veränderungen im Betrieb. Welche rechtlichen Instrumente jeweils eine Rolle spielen, hängt vom Anlass und den betrieblichen Rahmenbedingungen ab. Der Standort in der Frankfurter Straße bietet einen örtlichen Bezug für Ratsuchende aus Darmstadt, etwa aus Mitte, Bessungen und der Nordstadt. Eine genaue Stadtteilzuordnung der Kanzlei ist den vorliegenden Angaben nicht zu entnehmen. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten ist grundsätzlich die Arbeitsgerichtsbarkeit maßgeblich; Amtsgericht Darmstadt und Landgericht Darmstadt sind nicht die üblichen Eingangsgerichte für Kündigungs- oder Betriebsratsverfahren. Die Anfahrt lässt sich anhand der Kanzleianschrift mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die dort hinterlegten Kontaktangaben nutzen. Hilfreich sind eine kurze Beschreibung des Anliegens, Hinweise auf laufende Fristen und die Benennung vorhandener Unterlagen. Ob und unter welchen Bedingungen ein Mandat übernommen wird, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 27.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Darmstadt
- Amtsgericht Darmstadt
- Landgericht Darmstadt
Die Kanzlei für Arbeitsrecht von Klaus Gaßmann liegt in der Frankfurter Straße 26 in 64293 Darmstadt. Damit ist das Profil räumlich im Darmstädter Stadtgebiet verankert und spricht unter anderem Ratsuchende aus Mitte, Bessungen und der Nordstadt an. Eine gesicherte Zuordnung der Anschrift zu einem dieser Stadtteile oder eine nähere Beschreibung als Innenstadtlage enthalten die vorliegenden Angaben nicht. Für einen Besuch empfiehlt sich daher eine aktuelle Routenplanung zur konkreten Adresse. Dabei können Verbindungen des öffentlichen Nahverkehrs ebenso wie die Anfahrt mit dem Pkw berücksichtigt werden. Angaben zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder einem barrierefreien Zugang liegen nicht vor und sollten bei Bedarf vorab geklärt werden. Als Gerichte am Standort sind das Amtsgericht Darmstadt und das Landgericht Darmstadt genannt. Beide gehören zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Für den Hauptschwerpunkt dieses Profils sind sie jedoch typischerweise nicht zuständig: Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern über Kündigungen, Arbeitsentgelt, Abmahnungen oder Arbeitszeugnisse werden grundsätzlich vor den Arbeitsgerichten geführt. Auch betriebsverfassungsrechtliche Auseinandersetzungen, etwa über Mitbestimmungsrechte oder Betriebsratswahlen, gehören regelmäßig zur Arbeitsgerichtsbarkeit und werden häufig im Beschlussverfahren behandelt. Amtsgericht und Landgericht können bei angrenzenden zivilrechtlichen Fragen Bedeutung erlangen, wenn diese nicht der Arbeitsgerichtsbarkeit zugewiesen sind. Welches Gericht sachlich und örtlich zuständig ist, richtet sich nach dem konkreten Streitgegenstand und den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln, nicht allein nach dem Sitz der Kanzlei.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 27.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag einschließlich Ergänzungen, das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben und einschlägiger Schriftverkehr hilfreich. Bei einer Kündigung ist auch wichtig, wann und auf welchem Weg das Schreiben zugegangen ist. Eine kurze zeitliche Übersicht kann den Ablauf verständlicher machen. Je nach Streitpunkt kommen Entgeltabrechnungen oder betriebliche Regelungen hinzu. Da insbesondere bei Kündigungen kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen können, sollte eine Anfrage auf einen bereits erfolgten Zugang hinweisen. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden, hängt vom Einzelfall ab.
- Worin unterscheiden sich ein Aufhebungsvertrag und eine Kündigung?
- Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person. Darin können beispielsweise das Beendigungsdatum, eine Freistellung, die Zeugniserteilung oder finanzielle Leistungen geregelt werden. Beide Wege können unterschiedliche arbeitsrechtliche und sozialrechtliche Fragen auslösen. Für eine anwaltliche Anfrage ist deshalb wesentlich, ob bereits eine Kündigung vorliegt, lediglich ein Vertragsentwurf angeboten wurde oder schon eine Vereinbarung unterschrieben ist. Die rechtliche Bewertung richtet sich nach Inhalt, Umständen und zeitlichem Ablauf.
- Welche Informationen werden bei Fragen zu Boni oder variabler Vergütung benötigt?
- Bei variabler Vergütung kommt es zunächst darauf an, auf welcher Grundlage die Zahlung vorgesehen ist. Regelungen können sich etwa im Arbeitsvertrag, in einer gesonderten Bonusvereinbarung oder in einer Betriebsvereinbarung finden. Auch Zielvereinbarungen, Zielvorgaben und Mitteilungen zur Berechnung können wichtig sein. Ratsuchende sollten den betroffenen Vergütungszeitraum und den Anlass der Unstimmigkeit benennen können, beispielsweise eine ausgebliebene Zahlung oder eine abweichende Berechnung. Ob ein Anspruch besteht und wie er zu bestimmen ist, lässt sich nur anhand der einschlägigen Regelungen und tatsächlichen Umstände beurteilen.
- Was sollten Betriebsräte vor einer Anfrage zu Mitbestimmung oder betrieblichen Veränderungen zusammenstellen?
- Hilfreich sind eine Beschreibung der geplanten oder bereits umgesetzten Maßnahme, vorhandene Betriebsvereinbarungen und der dazu geführte Schriftverkehr mit der Arbeitgeberseite. Bei betrieblichen Veränderungen können außerdem Informationen über Ablauf, betroffene Bereiche und den Stand der Gespräche relevant sein. Interessenausgleich und Sozialplan haben unterschiedliche Funktionen: Der Interessenausgleich betrifft die geplante Betriebsänderung, während ein Sozialplan wirtschaftliche Nachteile ausgleichen oder mildern soll. Bei einer Mandatsanfrage können zudem Fragen zur Beschlussfassung des Betriebsrats und zu den Voraussetzungen einer Kostentragung durch den Arbeitgeber zu klären sein.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 27.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Klaus Gaßmann
Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.
Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Google-Bewertungen der Kanzlei
5,0 von 5 · 14 Bewertungen
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Kritische Stimmen
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Kanzlei und Anfahrt
Frankfurter Straße 26, 64293 Darmstadt
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Kontaktdaten geprüft am 25.9.2026 · Quelle:
Letzte redaktionelle Prüfung: 27.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %
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