Veröffentlichtes Profil

Knut Hillebrand

Knut Hillebrand – Fachanwalt für Strafrecht in Fulda

Zuletzt aktualisiert am 26. September 2026

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht · Rechtsanwalt Knut Hillebrand

Mainzer Straße 2, 36039 Fulda

Telefon: +49 176 61548689

Qualifikation
Rechtsanwaltskammer Kassel
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwalt Knut Hillebrand

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Knut Hillebrand ist Rechtsanwalt in Fulda und seit 1994 als Rechtsanwalt zugelassen. Seit 1999 ist er zugleich Fachanwalt für Strafrecht. Seit 2005 ist er ausschließlich im Strafrecht tätig, sowohl als klassischer Strafverteidiger als auch als Opferanwalt im Rahmen der Nebenklage. Seine Tätigkeit umfasst damit die Strafverteidigung und die Vertretung von Opfern im Rahmen der Nebenklage. Seit 2024 tritt er nur noch in ausgewählten Einzelfällen vor Gericht auf. Ansonsten arbeitet er als externer Berater, bezeichnet als Of Counsel, für andere Rechtsanwaltskanzleien. Die Kanzlei befindet sich in der Mainzer Straße 2 in 36039 Fulda. Kontakt ist über die angegebene Telefonnummer sowie per E-Mail möglich. Hillebrand ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Kassel und Rechtsanwalt nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für ihn besteht eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bei der ERGO Versicherung.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 25.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kanzlei-hillebrand.de, kanzlei-hillebrand.de

Beratung in Fulda – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Knut Hillebrand ist in Fulda tätig und seit 1994 als Rechtsanwalt zugelassen. Seit 1999 führt er zudem die Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht. Sein beruflicher Schwerpunkt liegt seit 2005 ausschließlich auf dem Strafrecht. Dabei umfasst seine Tätigkeit zwei unterschiedliche Perspektiven: die klassische Strafverteidigung und die Vertretung von Opfern im Rahmen der Nebenklage. Für Ratsuchende ist außerdem die heutige Ausrichtung seiner Arbeit wichtig: Seit 2024 tritt Hillebrand nur noch in ausgewählten Einzelfällen vor Gericht auf. Ansonsten arbeitet er als externer Berater, auch Of Counsel genannt, für andere Rechtsanwaltskanzleien. Bei einer Strafverteidigung geht es allgemein um die rechtliche Begleitung von Menschen, gegen die ein strafrechtlicher Vorwurf erhoben wird. Anlass für eine Anfrage können beispielsweise eine polizeiliche Vorladung, eine Durchsuchung, ein Strafbefehl oder eine Anklage sein. Zum Aufgabenfeld gehören die Einordnung des Verfahrensstands, die Auseinandersetzung mit dem Tatvorwurf und die Wahrnehmung der Rechte der beschuldigten Person. Welche Schritte in Betracht kommen, hängt von den Umständen und dem Inhalt der Ermittlungsakte ab. Diese allgemeinen Aufgaben beschreiben das Rechtsgebiet, nicht den Umfang einer bereits zugesagten Betreuung durch Hillebrand. Die Nebenklage betrifft demgegenüber die Beteiligung verletzter Personen an einem Strafverfahren. Sie ist unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen möglich und eröffnet eigene Verfahrensrechte. Typische Anliegen sind Fragen zur Teilnahme an der Hauptverhandlung, zur Rolle als Zeugin oder Zeuge und zur anwaltlichen Begleitung im gerichtlichen Verfahren. Ob eine Nebenklage zulässig ist und welche Form der Vertretung infrage kommt, bedarf einer individuellen Prüfung. Strafverteidigung und Nebenklagevertretung stehen dabei für unterschiedliche Interessenlagen innerhalb des Strafrechts. Die Kanzlei hat ihre Anschrift in der Mainzer Straße 2, 36039 Fulda. Zum örtlichen Umfeld gehören die Innenstadt sowie die Stadtteile Ziehers und Horas; eine konkrete Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist den Angaben nicht zu entnehmen. Am Standort befinden sich das Amtsgericht Fulda und das Landgericht Fulda, die je nach Zuständigkeit Strafsachen verhandeln. Wer über Anwalt-Seiten.de auf das Profil aufmerksam wird, kann für eine Anfrage die angegebenen telefonischen oder elektronischen Kontaktmöglichkeiten nutzen. Eine kurze Schilderung des Anliegens, des Verfahrensstands und etwaiger Termine erleichtert die erste Einordnung. Angesichts der seit 2024 veränderten Tätigkeit sollte zunächst geklärt werden, ob Hillebrand den konkreten Fall übernimmt und in welcher Rolle eine Mitwirkung möglich ist.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 25.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Fulda

  • Amtsgericht Fulda
  • Landgericht Fulda

Fulda ist Kanzleistandort von Knut Hillebrand und zugleich Sitz des Amtsgerichts Fulda und des Landgerichts Fulda. Beide Gerichte haben Bedeutung für den im Profil genannten Schwerpunkt Strafrecht. Beim Amtsgericht werden Strafsachen abhängig von der gesetzlichen Zuständigkeit vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht verhandelt; auch Strafbefehlsverfahren gehören grundsätzlich zum amtsgerichtlichen Aufgabenbereich. Das Landgericht befasst sich erstinstanzlich insbesondere mit schwerer wiegenden Strafvorwürfen und entscheidet außerdem über Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Eine Nebenklage kann bei Vorliegen ihrer gesetzlichen Voraussetzungen sowohl in Verfahren vor dem Amtsgericht als auch vor dem Landgericht eine Rolle spielen. Welches Gericht im Einzelfall zuständig ist, richtet sich unter anderem nach Tatvorwurf, Straferwartung und örtlichen Anknüpfungspunkten, nicht allein nach der Kanzleianschrift. Die Kanzlei befindet sich in der Mainzer Straße 2, 36039 Fulda. Als örtliche Bezugspunkte sind die Innenstadt, Ziehers und Horas genannt. Daraus lässt sich jedoch weder eine gesicherte Stadtteilzuordnung der Anschrift noch eine bestimmte Nähe zu den Gerichtsgebäuden ableiten. Für eine Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw bietet sich eine aktuelle Verbindungs- beziehungsweise Routenplanung anhand der vollständigen Adresse an. Konkrete Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder Angaben zur Barrierefreiheit sind nicht belegt. Vor einem persönlichen Besuch ist eine Terminabstimmung sinnvoll, gerade weil Hillebrand seit 2024 überwiegend als externer Berater anderer Kanzleien arbeitet und nur noch in ausgewählten Einzelfällen vor Gericht auftritt.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 25.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Bitte übermitteln Sie uns keine Schriftsätze, mit denen Ihnen eine Frist gesetzt wurde, per E-Mail.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Für den Erstkontakt: Bitte übermitteln Sie uns keine Schriftsätze, mit denen Ihnen eine Frist gesetzt wurde, per E-Mail.

Werdegang und Engagement

Auszeichnungen

  • top-Anwalt im Bereich Strafrecht, Focus Business
  • top-Anwalt im Bereich Strafrecht, Focus Business
  • top-Anwalt im Bereich Strafrecht, Focus Business
  • top-Anwalt im Bereich Strafrecht, Focus Business
  • top-Anwalt im Bereich Strafrecht, Focus Business
  • top-Anwalt im Bereich Strafrecht, Focus Business
  • top-Anwalt im Bereich Strafrecht, Focus Business

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Kann ich wegen einer Vorladung, eines Strafbefehls oder einer Anklage eine strafrechtliche Mandatsanfrage stellen?
Solche Schreiben sind typische Anlässe für eine Anfrage im Strafrecht. Für eine erste Einordnung sind die Art des Dokuments, die ausstellende Behörde, das Aktenzeichen und bereits mitgeteilte Termine oder Fristen relevant. Eine Vorladung, ein Strafbefehl und eine Anklage kennzeichnen unterschiedliche Verfahrenssituationen und sind deshalb nicht gleichzusetzen. Ob eine anwaltliche Vertretung übernommen wird und welche Unterlagen dafür benötigt werden, wird im Rahmen der Kontaktaufnahme geklärt. Eine bloße Anfrage bedeutet noch keine Mandatsübernahme und wahrt für sich genommen keine Verfahrensfrist.
Was unterscheidet die Strafverteidigung von der Vertretung in einer Nebenklage?
Die Strafverteidigung nimmt die Rechte einer beschuldigten oder angeklagten Person wahr und setzt sich mit dem gegen sie erhobenen Vorwurf auseinander. Die Nebenklagevertretung begleitet dagegen eine durch eine Straftat verletzte Person, die sich unter gesetzlichen Voraussetzungen dem Strafverfahren anschließen darf. Mit der Nebenklage sind eigene Beteiligungsrechte verbunden, etwa in der Hauptverhandlung. Nicht jede betroffene Person ist automatisch nebenklageberechtigt. Für die Mandatsanfrage ist daher wichtig, aus welcher Rolle heraus Unterstützung gesucht wird und um welches Verfahren es geht.
Welche Angaben und Unterlagen sind für eine erste Anfrage im Strafrecht hilfreich?
Hilfreich sind eine kurze, sachliche Beschreibung des Anliegens und Angaben dazu, ob bereits Ermittlungen laufen, eine Anklage vorliegt oder ein Gerichtstermin bestimmt wurde. Vorhandene Schreiben von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht können den Verfahrensstand nachvollziehbar machen. Auch das Aktenzeichen und bekannte Fristen erleichtern die Zuordnung. Bei einer gewünschten Nebenklagevertretung ist die eigene Beziehung zum Tatgeschehen von Bedeutung. Umfangreiche oder besonders sensible Unterlagen müssen nicht ungefragt übermittelt werden; der geeignete Übermittlungsweg und der zunächst benötigte Umfang lassen sich bei der Kontaktaufnahme abstimmen.
Was bedeutet eine Tätigkeit als Of Counsel für eine Anfrage zur Strafverteidigung?
Of Counsel bezeichnet allgemein eine externe beratende Zusammenarbeit mit einer Rechtsanwaltskanzlei. Daraus folgt nicht automatisch, dass die beratende Person selbst ein Mandat übernimmt oder in einer Hauptverhandlung auftritt. Bei Knut Hillebrand ist angegeben, dass er seit 2024 ansonsten als externer Berater für andere Kanzleien arbeitet und nur noch in ausgewählten Einzelfällen vor Gericht auftritt. Vor einer Mandatsanfrage lässt sich deshalb nicht voraussetzen, dass eine persönliche gerichtliche Vertretung möglich ist. Die konkrete Rolle, Verfügbarkeit und Zuständigkeit für die Betreuung müssen zunächst geklärt werden.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 25.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Knut Hillebrand

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

Für Knut Hillebrand liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

5 Sterne0
4 Sterne0
3 Sterne0
2 Sterne0
1 Sterne0

Hier liegen noch keine eigenen Bewertungen vor. Die Balken füllen sich, sobald die erste geprüfte Bewertung veröffentlicht ist.

Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

Noch keine positiven Bewertungen veröffentlicht.

Kritische Stimmen

Bislang liegen keine kritischen Bewertungen vor.

Kanzlei und Anfahrt

Mainzer Straße 2, 36039 Fulda

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Weiterführende Informationen

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Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 25.9.2026 · Quelle: kanzlei-hillebrand.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 26.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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