Veröffentlichtes Profil

Lucas Bruno

Rechtsanwalt Dr. Lucas Bruno in Offenbach – Strafrecht und Zivilrecht

Zuletzt aktualisiert am 25. September 2026

Rechtsanwalt · Rechtsanwalt Dr. Lucas Bruno

Kaiserstr.19, 63065 Offenbach am Main

Telefon: +49 69 823 76 807

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwalt Dr. Lucas Bruno
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Rechtsanwalt Dr. Lucas Bruno ist in Offenbach tätig. Als Schwerpunkte nennt die Kanzlei Strafrecht, Jugendstrafrecht, Verkehrsrecht und Verkehrsstrafrecht sowie Mietrecht, Arbeitsrecht und allgemeines Zivilrecht. Im Verkehrsrecht umfasst die Tätigkeit die Schadensabwicklung nach Verkehrsunfällen mit Versicherungen bis zur Geltendmachung vor Gericht. Hinzu kommt die Verteidigung bei Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, die aus der Teilnahme am Straßenverkehr herrühren. Im Mietrecht werden allgemeine Differenzen zwischen Vermietern und Mietern, Nebenkostenabrechnungen und Fragen zur Mietminderung aufgeführt. Auch Immobilienrecht und Wohnungseigentum sind genannt. Zu den arbeitsrechtlichen Themen gehören Kündigung, Kündigungsschutz, Tarifvertragsrecht und Betriebsvereinbarungen. Das allgemeine Zivilrecht umfasst nach der Darstellung alltägliche Probleme aus dem Kaufrecht, Werkvertragsrecht und Reisevertragsrecht sowie Schadensersatzforderungen. Für den Erstkontakt stehen auf der Webseite ein Erstkontakt-Formular, ein Mandanten-Fragebogen und eine Vollmacht bereit. Die Kanzlei bietet Kontaktmöglichkeiten per Telefon, E-Mail und Kontaktformular sowie Informationen zur Anfahrt zum Büro.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: ra-bruno.de, ra-bruno.de

Beratung in Offenbach am Main – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Lucas Bruno ist mit der Kanzlei Rechtsanwalt Dr. Lucas Bruno in der Kaiserstr. 19 in 63065 Offenbach am Main tätig. Das Profil nennt Strafrecht als Hauptschwerpunkt. Die Kanzleibeschreibung führt außerdem Jugendstrafrecht, Verkehrsrecht und Verkehrsstrafrecht auf. Im Strafrecht geht es allgemein um die rechtliche Einordnung von Tatvorwürfen und die Verteidigung im Ermittlungsverfahren sowie vor Gericht. Ratsuchende können beispielsweise mit einer polizeilichen Vorladung, einem Strafbefehl oder einer Anklage konfrontiert sein. Im Jugendstrafrecht stehen besondere Verfahrensregeln und der Erziehungsgedanke im Vordergrund; bei Heranwachsenden hängt die Anwendung des Jugendstrafrechts von weiteren Voraussetzungen ab. Eine Verbindung zwischen mehreren Tätigkeitsfeldern besteht bei Vorfällen im Straßenverkehr. Die Kanzlei nennt die Schadensabwicklung nach Verkehrsunfällen mit Versicherungen einschließlich der gerichtlichen Geltendmachung. Daneben gehört die Verteidigung gegen verkehrsbezogene Ordnungswidrigkeiten und Straftaten zum beschriebenen Angebot. Für Mandantinnen und Mandanten sind dabei unterschiedliche Fragen auseinanderzuhalten: Die Regulierung eines Fahrzeugschadens betrifft zivilrechtliche Ansprüche, während ein Bußgeldverfahren oder ein strafrechtlicher Vorwurf einem eigenen Verfahren folgt. Ein einzelner Verkehrsvorfall kann deshalb mehrere rechtliche Ebenen berühren. Weitere genannte Tätigkeitsbereiche sind Mietrecht, Immobilienrecht, Wohnungseigentum, Arbeitsrecht und allgemeines Zivilrecht. Im Mietrecht führt die Kanzlei Differenzen zwischen Vermietern und Mietern, Nebenkostenabrechnungen und Fragen zur Mietminderung auf. Arbeitsrechtliche Anliegen betreffen nach der Beschreibung unter anderem Kündigungen, Kündigungsschutz, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen. Das allgemeine Zivilrecht umfasst alltägliche Streitigkeiten aus Kauf-, Werk- und Reiseverträgen sowie Schadensersatzforderungen. Typischerweise kommt es in diesen Bereichen darauf an, Verträge, Schriftwechsel und den zeitlichen Ablauf eines Konflikts nachvollziehbar zusammenzustellen. Die Anschrift an der Kaiserstraße liegt im innerstädtischen Umfeld von Offenbach am Main. Damit besteht ein örtlicher Bezug zur Innenstadt ebenso wie für Ratsuchende aus Bieber und Bürgel. Als Gericht am Standort ist das Amtsgericht Offenbach am Main genannt, das insbesondere für bestimmte Strafsachen und zivilrechtliche Streitigkeiten zuständig sein kann. Die konkrete Zuständigkeit richtet sich jedoch nach dem jeweiligen Verfahren. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw können die von der Kanzlei bereitgestellten Anfahrtsinformationen herangezogen werden. Anwalt-Seiten.de kann als Ausgangspunkt dienen, um das Profil mit dem eigenen Anliegen abzugleichen und eine Kontaktaufnahme vorzubereiten. Die Kanzlei nennt Telefon, E-Mail und Kontaktformular als Kontaktwege; auf ihrer Webseite stehen zudem ein Erstkontakt-Formular, ein Mandanten-Fragebogen und eine Vollmacht bereit. Für eine erste Anfrage sind eine kurze Beschreibung des Sachverhalts und Hinweise auf bereits vorliegende Schreiben oder laufende Fristen hilfreich. Ob eine Mandatsübernahme erfolgt und welche Unterlagen benötigt werden, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 24.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Offenbach am Main

  • Amtsgericht Offenbach am Main

Die Kanzlei Rechtsanwalt Dr. Lucas Bruno befindet sich in der Kaiserstr. 19 in Offenbach am Main und damit im innerstädtischen Umfeld. Für Ratsuchende aus der Innenstadt sowie aus Bieber und Bürgel bildet die Adresse einen örtlichen Anlaufpunkt. Die Anreise lässt sich grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Pkw planen; konkrete Verbindungen, Fahrtzeiten und Parkmöglichkeiten sind anhand der jeweiligen Ausgangsadresse zu prüfen. Die Kanzlei stellt Informationen zur Anfahrt zum Büro bereit. Angaben zu bestimmten Haltestellen, Parkplätzen oder einem barrierefreien Zugang liegen hier nicht vor. Für den Hauptschwerpunkt Strafrecht ist das Amtsgericht Offenbach am Main insbesondere dann relevant, wenn eine Strafsache nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht verhandelt wird. Auch jugendgerichtliche Verfahren können am Amtsgericht geführt werden. Im Verkehrsstrafrecht kommen dort beispielsweise Verfahren wegen strafbarer Handlungen im Straßenverkehr in Betracht. Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten kann nach einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid eine amtsgerichtliche Entscheidung folgen; ob gerade das Amtsgericht Offenbach zuständig ist, hängt vom Einzelfall ab. Für die zusätzlich genannten zivilrechtlichen Tätigkeitsfelder kann das Amtsgericht ebenfalls Bedeutung haben. Dazu zählen insbesondere Wohnraummietstreitigkeiten bei entsprechendem örtlichem Bezug sowie Wohnungseigentumssachen. Bei Kaufpreis-, Werklohn- oder Schadensersatzforderungen richtet sich die gerichtliche Zuständigkeit unter anderem nach Streitgegenstand und Streitwert. Arbeitsrechtliche Kündigungsstreitigkeiten gehören dagegen grundsätzlich vor die Arbeitsgerichtsbarkeit, nicht vor das Amtsgericht. Der Kanzleisitz allein bestimmt somit nicht, welches Gericht ein Anliegen bearbeitet.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 24.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Unter „Erstkontakt - Formulare“ stehen „Erstkontakt-Formular.pdf“, „Mandaten-Fragebogen.pdf“ und „Vollmacht.pdf“ bereit. Im Kontaktformular sind Name, E-Mail-Adresse und Betreff als Pflichtangaben gekennzeichnet; die Nachricht ist optional.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Für den Erstkontakt: Unter „Erstkontakt - Formulare“ stehen „Erstkontakt-Formular.pdf“, „Mandaten-Fragebogen.pdf“ und „Vollmacht.pdf“ bereit. Im Kontaktformular sind Name, E-Mail-Adresse und Betreff als Pflichtangaben gekennzeichnet; die Nachricht ist optional.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen eines strafrechtlichen Vorwurfs relevant?
Für die erste Einordnung sind vor allem Schreiben von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht sowie das jeweilige Aktenzeichen hilfreich. Dazu können eine Vorladung, eine Anklageschrift oder ein Strafbefehl gehören. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert es, den Verfahrensstand nachzuvollziehen. Wichtig ist außerdem die Information, ob bereits Termine oder Fristen genannt wurden. Welche weiteren Angaben und Unterlagen erforderlich sind, hängt vom Vorwurf und der Rolle im Verfahren ab. Die Kontaktanfrage allein bedeutet noch nicht, dass ein Mandat übernommen wurde oder Fristen überwacht werden.
Was unterscheidet Jugendstrafrecht vom allgemeinen Strafrecht?
Das Jugendstrafrecht berücksichtigt stärker den Entwicklungsstand junger Menschen und ist besonders vom Erziehungsgedanken geprägt. Es gilt für Jugendliche, die zur Tatzeit mindestens 14, aber noch nicht 18 Jahre alt waren. Bei Heranwachsenden zwischen 18 und unter 21 Jahren kann es unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls angewendet werden. Neben den möglichen Rechtsfolgen unterscheiden sich auch einzelne Verfahrensabläufe vom allgemeinen Strafrecht. Für eine erste Anfrage sind deshalb das Alter zur Tatzeit, der konkrete Vorwurf und bereits erhaltene behördliche Schreiben wichtige Ausgangsinformationen.
Können nach einem Verkehrsunfall gleichzeitig Schadensersatzfragen und ein Strafverfahren entstehen?
Ein Verkehrsunfall kann mehrere rechtlich getrennte Verfahren auslösen. Zivilrechtlich geht es etwa um die Haftung und die Regulierung von Schäden durch Beteiligte oder Versicherungen. Daneben können Verkehrsverstöße als Ordnungswidrigkeit oder Straftat untersucht werden. Die Verfahren verfolgen unterschiedliche Zwecke und können parallel laufen. Für eine erste Besprechung sind deshalb sowohl Unterlagen zum Unfall und zur Versicherungskorrespondenz als auch behördliche Schreiben relevant. Ob und wie sich die einzelnen Verfahren gegenseitig beeinflussen, lässt sich nur anhand des konkreten Sachverhalts beurteilen.
Welche Informationen helfen bei Streit über Nebenkosten oder Mängel einer Mietwohnung?
Bei einer Nebenkostenabrechnung bilden der Mietvertrag, die betreffende Abrechnung und der bisherige Schriftwechsel wichtige Grundlagen. Bei behaupteten Wohnungsmängeln kommt es zusätzlich auf Art, Dauer und Dokumentation der Beeinträchtigung sowie auf bisherige Mitteilungen an die andere Vertragsseite an. Fragen zur Mietminderung hängen von den Umständen des Einzelfalls ab und lassen sich nicht allein anhand einer allgemeinen Mängelliste beantworten. Für die Kontaktaufnahme ist eine sachliche Übersicht hilfreich, aus der hervorgeht, worüber Uneinigkeit besteht und welche Forderungen bereits erhoben wurden.
Was ist vor einer Mandatsanfrage zu einer Kündigung oder einem Vertragsstreit wichtig?
Bei einer arbeitsrechtlichen Kündigung sind insbesondere das Kündigungsschreiben, der Zeitpunkt seines Zugangs und der Arbeitsvertrag relevant. Auch anwendbare Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können eine Rolle spielen. Da im Arbeitsrecht kurze Fristen bestehen können, sollte die Anfrage erkennen lassen, wann das Schreiben eingegangen ist. Bei Kauf-, Werk- oder Reisevertragsstreitigkeiten helfen dagegen vor allem Vertragsunterlagen, Rechnungen, Leistungsbeschreibungen und der bisherige Schriftwechsel. In beiden Bereichen erleichtert eine knappe Darstellung des gewünschten Klärungsziels die erste Einordnung, ohne eine individuelle rechtliche Prüfung zu ersetzen.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 24.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Lucas Bruno

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Lucas Bruno: 4,6 von 5 Sternen bei 14 Bewertungen
4,6 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Rechtsanwalt Dr. Lucas Bruno aus 14 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

Für Lucas Bruno liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.

Google-Bewertungen der Kanzlei

4,6 von 5 · 14 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Rechtsanwalt Dr. Lucas Bruno insgesamt und nicht auf Lucas Bruno persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

5 Sterne0
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3 Sterne0
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Ø 4,614

Google veröffentlicht zu diesen 14 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 0 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.

Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

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Kritische Stimmen

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Kanzlei und Anfahrt

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Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: ra-bruno.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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