- Qualifikation
- Rechtsanwaltskammer Hamm
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- vor Ort · telefonisch
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- Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Ludger Fleischer
Schwerpunkte
- FamilienrechtHauptschwerpunktFamilienrecht in Bottrop vergleichen
Kanzleiprofil im Überblick
Ludger Fleischer ist als Rechtsanwalt in Bottrop tätig. Von 2003 bis 2018 war er zudem Fachanwalt für Familienrecht. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt im gesamten Familienrecht. Darüber hinaus bietet er außergerichtliche und gerichtliche Beratung und Vertretung im Zivilrecht, in Straßenverkehrsangelegenheiten sowie bei miet-, arbeits- und sozialrechtlichen Streitfragen an. Er übernimmt auch die Vertretung in Straf- und Bußgeldangelegenheiten. Zum Angebot gehört außerdem die Forderungseinziehung vom Aufforderungsschreiben über die Titulierung bis zur Vollstreckung. Das Angebot richtet sich an Ratsuchende mit rechtlichen Problemen in diesen Bereichen sowie an Mandanten, die Forderungen durchsetzen möchten. Die Kanzlei beschreibt ihre Arbeitsweise als persönlich und auf die individuelle Situation ausgerichtet. Ein kleines Team betreut die Anliegen in hellen Büroräumen. Fleischer legt nach eigener Darstellung Wert auf individuelle und schnelle Reaktionen sowie kurze Wartezeiten bei Besprechungen und im Schriftverkehr. Die Kanzlei befindet sich in der Parkstr. 2 in Bottrop. Besprechungen finden nur nach Vereinbarung statt.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 24.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: anwaltskanzlei-fleischer.de, anwaltskanzlei-fleischer.de
Beratung in Bottrop – Einordnung der Redaktion
Ludger Fleischer ist mit seiner gleichnamigen Kanzlei in der Parkstraße 2, 46236 Bottrop, ansässig. Das Profil nennt Familienrecht als Hauptschwerpunkt und die Rechtsanwaltskammer Hamm als zuständige Kammer. Im Familienrecht stehen rechtliche Fragen im Zusammenhang mit Partnerschaft, Ehe, Trennung und dem Zusammenleben mit Kindern im Mittelpunkt. Für Mandantinnen und Mandanten geht es dabei häufig darum, persönliche Veränderungen rechtlich einzuordnen und die verschiedenen Folgen einer familiären Neuordnung auseinanderzuhalten. Dabei können finanzielle Themen ebenso wichtig sein wie die künftige Gestaltung elterlicher Verantwortung. Typische Anliegen sind eine bevorstehende Scheidung, Fragen zum Trennungsunterhalt oder zum Unterhalt nach der Scheidung sowie der Kindesunterhalt. Hinzu kommen vermögensrechtliche Fragen, etwa zum Zugewinnausgleich, und der Versorgungsausgleich, der grundsätzlich die während der Ehe erworbenen Versorgungsanrechte betrifft. Diese Themen hängen oft zusammen, folgen aber unterschiedlichen rechtlichen Voraussetzungen. Eine familienrechtliche Beratung kann dazu dienen, die Ausgangslage anhand der vorhandenen Informationen zu erfassen, offene Fragen zu benennen und mögliche außergerichtliche oder gerichtliche Wege zu erläutern. Welche Themen tatsächlich zu bearbeiten sind, richtet sich nach dem jeweiligen Anliegen. Bei Eltern betreffen familienrechtliche Fragen außerdem häufig die elterliche Sorge und den Umgang mit gemeinsamen Kindern. Dabei sind die Interessen der Erwachsenen von den Bedürfnissen und dem Wohl des Kindes zu unterscheiden. Auch die rechtliche Einordnung bestehender Vereinbarungen oder gerichtlicher Beschlüsse kann Anlass für eine Anfrage sein. Für ein erstes Gespräch sind deshalb eine nachvollziehbare Darstellung der familiären Situation sowie bereits vorhandene Schriftstücke hilfreich. Nicht jedes familienrechtliche Anliegen setzt eine gerichtliche Auseinandersetzung voraus; auch die Klärung von Regelungsmöglichkeiten kann im Vordergrund stehen. Der örtliche Bezug der Kanzlei liegt in Bottrop. Als Stadtteile am Standort sind Stadtmitte, Kirchhellen und Eigen genannt. Die Anschrift Parkstraße 2 bildet den konkreten Anlaufpunkt; Einzelheiten zur Anreise sollten vor einem Termin anhand aktueller Verkehrs- und Routeninformationen geprüft werden. Für örtlich zugeordnete Familiensachen ist grundsätzlich das Familiengericht beim Amtsgericht Bottrop relevant, wobei die Zuständigkeit vom Einzelfall abhängt. Eine Kontaktaufnahme lässt sich über das Profil auf Anwalt-Seiten.de vorbereiten: Ratsuchende können die dort verfügbaren Kontaktangaben nutzen und ihr Anliegen knapp schildern. Bestehende Fristen oder anstehende Gerichtstermine sollten dabei benannt werden. Ob eine Mandatsübernahme möglich ist und welche Unterlagen benötigt werden, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 22.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Bottrop
- Amtsgericht Bottrop
Die Kanzlei Ludger Fleischer befindet sich in der Parkstraße 2, 46236 Bottrop. Zum genannten räumlichen Umfeld gehören Stadtmitte, Kirchhellen und Eigen. Die vorliegenden Angaben erlauben keine gesicherte Zuordnung der Kanzleianschrift zu einem dieser Stadtteile oder eine nähere Beschreibung ihrer Lage innerhalb des Stadtgebiets. Für Ratsuchende aus Bottrop ist die vollständige Adresse daher der verlässliche Ausgangspunkt für die Wegeplanung. Bei einer Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln empfiehlt sich ein Blick in die aktuelle Verbindungsauskunft; für die Anreise mit dem Pkw können aktuelle Routen- und Verkehrsinformationen herangezogen werden. Angaben zu konkreten Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder zur barrierefreien Zugänglichkeit liegen nicht vor. Für den familienrechtlichen Hauptschwerpunkt ist unter den genannten Gerichten das Amtsgericht Bottrop maßgeblich, soweit dessen örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte. Dort werden insbesondere Scheidungsverfahren sowie Verfahren über Unterhalt, elterliche Sorge und Umgang geführt. Auch der Versorgungsausgleich und bestimmte vermögensrechtliche Auseinandersetzungen zwischen Ehegatten gehören zu den Familiensachen. Einige Fragen werden im Zusammenhang mit einer Scheidung behandelt, andere in eigenständigen Verfahren. Welches Familiengericht örtlich zuständig ist, hängt unter anderem von der Verfahrensart und den maßgeblichen Aufenthaltsverhältnissen der Beteiligten ab. Der Kanzleisitz in Bottrop allein legt die gerichtliche Zuständigkeit deshalb nicht fest. Gerade bei getrennten Wohnorten der Familienmitglieder ist diese Unterscheidung für die organisatorische Vorbereitung wichtig.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 22.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Besprechungen nur nach Vereinbarung.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Besprechungen nur nach Vereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung helfen eine kurze zeitliche Übersicht zur Ehe und Trennung sowie Angaben zu gemeinsamen Kindern. Je nach Anliegen können Heiratsurkunde, vorhandene Vereinbarungen, gerichtliche Schreiben und Informationen zu Einkommen oder Vermögen relevant sein. Bei Fragen zum Versorgungsausgleich können Unterlagen zu Renten- und anderen Versorgungsanrechten hinzukommen. Nicht alle Dokumente werden bereits bei der ersten Kontaktaufnahme benötigt. Welche Unterlagen sinnvoll sind und auf welchem Weg sie übermittelt werden sollen, lässt sich vor dem Beratungsgespräch abstimmen.
- Worin unterscheiden sich Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und Unterhalt nach der Scheidung?
- Kindesunterhalt betrifft den Unterhaltsbedarf eines Kindes und ist von Unterhaltsansprüchen zwischen Ehegatten zu unterscheiden. Trennungsunterhalt kann während des Getrenntlebens bis zur rechtskräftigen Scheidung eine Rolle spielen. Für den Unterhalt nach der Scheidung gelten eigene Voraussetzungen; ein zuvor bestehender Anspruch setzt sich nicht automatisch unverändert fort. Bei der Einordnung sind unter anderem Einkommen, Betreuungsverhältnisse, Bedarf und Leistungsfähigkeit relevant. Tabellen und Leitlinien bieten Orientierung, ersetzen aber keine Prüfung der konkreten Lebens- und Einkommensverhältnisse.
- Was ist der Unterschied zwischen Sorgerecht und Umgangsrecht?
- Die elterliche Sorge umfasst die Verantwortung für die persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten eines minderjährigen Kindes. Dazu gehören beispielsweise wesentliche Entscheidungen über Gesundheit oder Schule. Das Umgangsrecht betrifft dagegen den Kontakt des Kindes zu einem Elternteil und gegebenenfalls weiteren berechtigten Personen. Eine Trennung beendet die gemeinsame elterliche Sorge grundsätzlich nicht automatisch. Fragen zu Sorge und Umgang können dennoch unabhängig voneinander klärungsbedürftig sein. Maßgeblicher Bezugspunkt ist das Kindeswohl; unterschiedliche Vorstellungen der Eltern führen nicht zwangsläufig zu einem gerichtlichen Verfahren.
- Ist für eine Scheidung immer das Amtsgericht Bottrop zuständig, wenn die Kanzlei dort liegt?
- Nein. Der Standort der beauftragten Kanzlei entscheidet nicht darüber, welches Familiengericht eine Scheidung bearbeitet. Die örtliche Zuständigkeit folgt gesetzlichen Regeln, bei denen insbesondere gewöhnliche Aufenthaltsorte der Ehegatten und gegebenenfalls gemeinsamer minderjähriger Kinder eine Rolle spielen. Deshalb kann auch bei einer Anfrage an eine Kanzlei in Bottrop ein anderes Familiengericht zuständig sein. Für die erste Einordnung sind Angaben zu den aktuellen Wohn- und Familienverhältnissen hilfreich. Bereits vorliegende gerichtliche Schreiben enthalten außerdem Informationen zum angerufenen Gericht und zum Aktenzeichen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 22.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Ludger Fleischer
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Kanzlei und Anfahrt
Parkstr. 2, 46236 Bottrop
- Montag
- 09.00 bis 12.00 Uhr und 15.00 bis 18.00 Uhr
- Dienstag
- 09.00 bis 12.00 Uhr und 15.00 bis 18.00 Uhr
- Mittwoch
- 09.00 bis 12.00 Uhr
- Donnerstag
- 09.00 bis 12.00 Uhr und 15.00 bis 18.00 Uhr
- Freitag
- 09.00 bis 12.00 Uhr
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Kontaktdaten geprüft am 24.9.2026 · Quelle: anwaltskanzlei-fleischer.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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